Wie hoch ist der Pflichtteil von Kindern aus erster Ehe?

Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Höhe des gesetzlichen Erbteils richtet sich wiederum nach den Familienverhältnissen im Zeitpunkt des Erbfalls. Es kommt mithin insbesondere darauf an, ob der Erblasser (noch) verheiratet war und wie viele Kinder er hatte. Die Berechnung des Pflichtteils hängt jedoch noch von weiteren Faktoren ab. Anhand unserer Tabellen und Beispielen erfahren Sie, wie hoch der Pflichtteil in Ihrem Fall sein dürfte.


  • 1. Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteil?
  • 2. Berechnung
  • 3. Beispiele
    • 3.1. Wie hoch ist der Pflichtteil für 1 bis 4 Kinder?
    • 3.2. Wie hoch ist der Pflichtteil für Ehepartner (Ehefrau / Ehemann)?
    • 3.3. Pflichtteil für Eltern, Enkel und Geschwister
    • 3.4. Sonderfall: Berliner Testament

Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteil?

Wie hoch ist der Pflichtteil von Kindern aus erster Ehe?

Höhe des Pflichtteils- (©mihacreative- stock.adobe.com)Das Pflichtteilsrecht ist in den §§ 2303 ff. BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] geregelt. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung am Nachlass eines Erblassers. Das Pflichtteilsrecht steht jedoch nur denjenigen zu, die i.S.v. § 1938 BGB enterbt wurden und pflichtteilsberechtigt sind. Gleiches gilt aber auch für diejenigen pflichtteilsberechtigten Personen, die nicht ausreichend vom Erblasser bedacht wurden. Einen ausführlichen Beitrag hierzu finden Sie hier.

Die Höhe des Pflichtteils beträgt jedenfalls nach § 2303 Absatz 1 Satz 2 BGB die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Sie richtet sich mithin nach der sog. gesetzlichen Erbfolge, die sich wiederum nach den Regeln der §§ 1922 ff. BGB bestimmt. Dabei stellt sich maßgeblich die folgende Frage: Was würde der Betroffene erben, wenn es kein (Berliner) Testament gäbe? Aus dieser Erbquote lässt sich also – auch unter Beachtung von § 2310 BGB – die Pflichtteilsquote ermitteln. Der Pflichtteilsberechtigte erhält sodann anhand dieser Quote als Pflichtteil einen am Nachlasswert zu errechnenden Geldbetrag.

Fachanwalt.de-Tipp: Der Pflichtteilsanspruch umfasst also lediglich eine Geldzahlung, und nicht etwa die Herausgabe und / oder Übereignung bestimmter Gegenstände aus dem Nachlass.

Die Pflichtteilquote bestimmt sich somit nach den Familienverhältnissen im Zeitpunkt des Erbfalls. Es sind demnach nicht nur die erbrechtlichen, sondern auch die familienrechtlichen Regeln zu beachten. Daher spielt nicht nur eine Rolle, wie viele Kinder der Erblasser hat, sondern auch die Wahl des Güterstandes zwischen den Verheirateten (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft). Die jeweilige Pflichtteilsquote wird regelmäßig in Brüchen (1/2, 1/4, 1/8 etc.) angegeben. Die Quote lässt sich jedoch auch in Prozent umwandeln.

Der Nachlasswert umfasst nicht nur sämtliche Vermögensgegenstände des Erblassers, wie Geldvermögen, Wertgegenstände, Hausrat oder Immobilien (Aktiva), sondern auch sämtliche Verbindlichkeiten, wie Erblasserschulden, Erbfallschulden oder auch grundsätzlich zu Lebzeiten getätigte Schenkungen und Zuwendungen (Passiva). Für die Ermittlung des Nachlasswertes ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich. Diese und weitere Regelungen zum Wert des Nachlasses finden sich in den §§ 2311 ff. BGB. Einen ausführlichen Beitrag hierzu finden Sie hier.

Die Berechnung der Höhe des Pflichtteils ist verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere:

  • War der Erblasser verheiratet oder unverheiratet (geschieden)?
  • Welcher Güterstand war zwischen den Verheirateten vereinbart?
  • Hat der Erblasser Kinder? Wie viele?
  • Sind Ehegatte und Kinder noch am Leben?

Sind diese Faktoren ermittelt, erfolgt die Berechnung in drei Schritten:

Schritt 1: Ermittlung der Pflichtteilsquote

Zur Ermittlung der Pflichtteilsquote sollen die folgenden Tabellen Aufschluss geben:

1) Erblasser ist unverheiratet

Anzahl der Kinder

Erbquote pro Kind

Pflichtteilquote pro Kind

1 Kind

1

1/2

2 Kinder

1/2

1/4

3 Kinder

1/3

1/6

4 Kinder

1/4

1/8

5 Kinder

1/5

1/10

6 Kinder

1/6

1/12

2) Erblasser ist verheiratet – Güterstand: Zugewinngemeinschaft

Anzahl der Kinder

Erbquote Ehepartner

Erbquote pro Kind

Pflichtteilquote Ehepartner

Pflichtteilquote pro Kind

1 Kind

1/2

1/2

1/4

1/4

2 Kinder

1/2

1/4

1/4

1/8

3 Kinder

1/2

1/6

1/4

1/12

4 Kinder

1/2

1/8

1/4

1/16

5 Kinder

1/2

1/10

1/4

1/20

6 Kinder

1/2

1/12

1/4

1/24

3) Erblasser ist verheiratet – Güterstand: Gütertrennung

Anzahl der Kinder

Erbquote Ehepartner

Erbquote pro Kind

Pflichtteilquote Ehepartner

Pflichtteilquote pro Kind

1 Kind

1/2

1/2

1/4

1/4

2 Kinder

1/3

1/3

1/6

1/6

3 Kinder

1/4

1/4

1/8

1/8

4 Kinder

1/4

3/16

1/8

3/32

5 Kinder

1/4

3/20

1/8

3/40

6 Kinder

1/4

1/8

1/8

1/16

4) Erblasser ist verheiratet – Güterstand: Gütergemeinschaft

Anzahl der Kinder

Erbquote Ehepartner

Erbquote pro Kind

Pflichtteilquote Ehepartner

Pflichtteilquote pro Kind

1 Kind

1/4

3/4

1/8

3/8

2 Kinder

1/4

3/8

1/8

3/16

3 Kinder

1/4

1/4

1/8

1/8

4 Kinder

1/4

3/16

1/8

3/32

5 Kinder

1/4

3/20

1/8

3/40

6 Kinder

1/4

1/8

1/8

1/16

Fachanwalt.de-Tipp: Die hier dargestellten Quoten gelten jedoch nur, soweit kein Scheidungsantrag gestellt wurde bzw. soweit alle Kinder noch leben. Denn im Falle einer Scheidung ist der ehemalige Ehepartner nicht weiter pflichtteilberechtigt. Gleiches gilt freilich für nicht mehr lebende Kinder. Die Quoten des Ehegatten ändern sich teilweise außerdem, wenn gar keine Kinder (mehr) vorhanden sind. In diesen Fällen kann Sie ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht entsprechend beraten.

Schritt 2: Ermittlung des Nachlasswertes

Schritt 3: Berechnung anhand der Formel:

Pflichtteilsquote   x   Nachlasswert   =   Höhe des Pflichtteils


Beispiele

Wir haben Ihnen hier die häufigsten Varianten als Beispiele zusammengestellt, und beantworten Ihnen damit unter anderem die folgenden Fragen:

Wie hoch ist der Pflichtteil für 1 bis 4 Kinder?

Beispiel 1: Der unverheiratete Erblasser hat Kinder. In seinem Testament wird kein Kind bedacht. Vielmehr soll sein bester Freund Alleinerbe des Nachlasses mit einem Wert von 150.000 Euro werden. Dabei ergibt sich jeweils folgende Rechnung:

  • 1 Kind: Pflichtteilsquote 1/2 =>1 geteilt durch 2 mal 150.000 Euro = 75.000 Euro
  • 2 Kinder:Pflichtteilsquote 1/4=> 1 geteilt durch 4 mal 150.000 Euro = 37.500 Euro
  • 3 Kinder: Pflichtteilsquote 1/6 => 1 geteilt durch 6 mal 150.000 Euro = 25.000 Euro
  • 4 Kinder: Pflichtteilsquote 1/8=> 1 geteilt durch 8 mal 150.000 Euro = 18.750 Euro
  • etc.

Beispiel 2: Der Erblasser ist verheiratet. Er und sein Ehepartner haben keinen Güterstand vereinbart, weshalb der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt. Der Erblasser hat Kinder. In seinem Testament wird kein Kind bedacht. Vielmehr soll sein Ehepartner Alleinerbe des Nachlasses mit einem Wert von 150.000 Euro werden. Dabei ergibt sich jeweils folgende Rechnung:

  • 1 Kind: Pflichtteilsquote 1/4 => 1 geteilt durch 4 mal 150.000 Euro = 37.500 Euro
  • 2 Kinder: Pflichtteilsquote 1/8 => 1 geteilt durch 8 mal 150.000 Euro = 18.750 Euro
  • 3 Kinder: Pflichtteilsquote 1/12 => 1 geteilt durch 12 mal 150.000 Euro = 12.500 Euro
  • 4 Kinder: Pflichtteilsquote 1/16 => 1 geteilt durch 16 mal 150.000 Euro = 9.375 Euro
  • etc.

Beispiel 3: Der Erblasser ist verheiratet. Er und sein Ehepartner haben den Güterstand der Gütertrennung vereinbart. Der Erblasser hat Kinder. In seinem Testament wird kein Kind bedacht. Vielmehr soll sein Ehepartner Alleinerbe des Nachlasses mit einem Wert von 150.000 Euro werden. Dabei ergibt sich jeweils folgende Rechnung:

  • 1 Kind: Pflichtteilsquote 1/4 => 1 geteilt durch 4 mal 150.000 Euro = 37.500 Euro
  • 2 Kinder:Pflichtteilsquote 1/6 => 1 geteilt durch 6 mal 150.000 Euro = 25.000 Euro
  • 3 Kinder: Pflichtteilsquote 1/8 => 1 geteilt durch 8 mal 150.000 Euro = 18.750 Euro
  • 4 Kinder: Pflichtteilsquote 3/32 => 3 geteilt durch 32 mal 150.000 Euro = 14.062,50 Euro
  • etc.

Beispiel 4: Der Erblasser ist verheiratet. Er und sein Ehepartner haben den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart. Der Erblasser hat Kinder. In seinem Testament wird kein Kind bedacht. Vielmehr soll sein Ehepartner Alleinerbe des Nachlasses mit einem Wert von 150.000 Euro werden. Dabei ergibt sich jeweils folgende Rechnung:

  • 1 Kind: Pflichtteilsquote 3/8 => 3 geteilt durch 8 mal 150.000 Euro = 56.250 Euro
  • 2 Kinder:Pflichtteilsquote 3/16 => 3 geteilt durch 16 mal 150.000 Euro = 28.125 Euro
  • 3 Kinder: Pflichtteilsquote 1/8 => 1 geteilt durch 8 mal 150.000 Euro = 18.750 Euro
  • 4 Kinder: Pflichtteilsquote 3/32 => 3 geteilt durch 32 mal 150.000 Euro = 14.062,50 Euro
  • etc.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Ehepartner (Ehefrau / Ehemann)?

Beispiel 1: Der Erblasser ist verheiratet. Seine Ehefrau und er haben keinen Güterstand vereinbart, weshalb der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt. Der Erblasser hat zwei Kinder, die gemeinsam gesamten Nachlasses mit einem Wert von 250.000 Euro erben sollen.

  • Pflichtteilsquote 1/4=>1 geteilt durch 4 mal 250.000 Euro = 62.500 Euro

Beispiel 2: Der Erblasser ist verheiratet. Sein Ehemann und der Erblasser haben den Güterstand der Gütertrennung vereinbart. Der Erblasser hat drei Kinder, die gemeinsam gesamten Nachlasses mit einem Wert von 400.000 Euro erben sollen.

  • Pflichtteilsquote 1/8=>1 geteilt durch 8 mal 400.000 Euro = 50.000 Euro

Beispiel 3: Der Erblasser ist verheiratet. Seine Ehefrau und er haben den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart. Der Erblasser hat vier Kinder, die gemeinsam gesamten Nachlasses mit einem Wert von 500.000 Euro erben sollen.

  • Pflichtteilsquote 1/8=>1 geteilt durch 8 mal 500.000 Euro = 62.500 Euro

Pflichtteil für Eltern, Enkel und Geschwister

Beispiel 1: Der Erblasser ist weder verheiratet noch hat er Kinder. Nur seine Mutter lebt noch. Der Erblasser setzt seinen besten Freund als Alleinerben des Nachlasses mit einem Wert von 200.000 Euro ein.

  • Pflichtteilsquote 1/2=>1 geteilt durch 2 mal 200.000 Euro = 100.000 Euro

Beispiel 2: Der Erblasser ist weder verheiratet noch hat er Kinder. Beide seiner Elternteile leben noch. Der Erblasser setzt seinen besten Freund als Alleinerben des Nachlasses mit einem Wert von 150.000 Euro ein.

  • Pflichtteilsquote 1/4=>1 geteilt durch 4 mal 150.000 Euro = 37.500 Euro

Beispiel 3: Der Erblasser ist nicht verheiratet. Sein einziges Kind ist bereits verstorben. Er hat jedoch einen Enkel. Seine Eltern sind ebenso beide verstorben. Der Erblasser setzt seinen besten Freund als Alleinerben des Nachlasses mit einem Wert von 200.000 Euro ein.

  • Pflichtteilsquote 1/2=>1 geteilt durch 2 mal 200.000 Euro = 100.000 Eur

Beispiel 4: Der Erblasser ist nicht verheiratet. Sein einziges Kind ist bereits verstorben. Er hat jedoch drei Enkel. Seine Eltern sind ebenso beide verstorben. Der Erblasser setzt seinen besten Freund als Alleinerben des Nachlasses mit einem Wert von 150.000 Euro ein.

  • Pflichtteilsquote 1/6=>1 geteilt durch 6 mal 150.000 Euro = 25.000 Euro

Fachanwalt.de-Tipp: Bitte beachten Sie, dass soweit noch Kinder des Erblassers leben, weder Eltern noch oder Enkel und Urenkel des Erblassers einen Pflichtteilsanspruch haben (Einen ausführlichen Beitrag zum Pflichtteilsrecht der Enkel finden Sie hier). Die Geschwister (Bruder / Schwester) sind indes in keinem Fall pflichtteilsberechtigt (mehr dazu lesen Sie hier).

Sonderfall: Berliner Testament

Bei einem Berliner Testament wird der Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt. Die Kinder haben damit lediglich den Pflichtteilanspruch in Höhe der oben gezeigten Pflichtteilsquote.Einen ausführlichen Beitrag hierzu finden Sie hier.

Fachanwalt.de-Tipp: Sollte Ihre Familienkonstellation hier nicht aufgeführt sein, etwa da weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, so sollten Sie sich einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht über die Höhe Ihres Pflichtteils beraten lassen.

Was Erben die Kinder meines Mannes aus erster Ehe?

Haben Sie ein gemeinsames Kind aus erster Ehe, wird mit Ihrer Scheidung der ersten Ehe dieses Kind Alleinerbe. Mehrere Kinder aus erster Ehe teilen sich das Erbe. Heiraten Sie erneut, entfällt die Hälfte Ihres Vermögens auf Ihren neuen Ehepartner aus der zweiten Ehe. Die andere Hälfte teilen sich Ihre Kinder.

Was Erben Kinder aus erster Ehe ohne Testament?

Ohne Testament oder Erbvertrag erbt Dein überlebender Ehepartner nach gesetzlicher Erbfolge neben den Kindern zunächst immer ein Viertel Deines Nachlasses. Dieses Viertel erhöht sich auf die Hälfte, wenn Ihr keinen Ehevertrag hattet. Die Kinder erben die andere Hälfte – es entsteht eine Erbengemeinschaft.

Was erbt ein Kind aus erster Ehe beim Berliner Testament?

Der Freibetrag von 400.000 Euro steht normalerweise jedem Kind pro Erbfall von jedem seiner Elternteile zu. Anders beim Berliner Testament: Dadurch geht den Kindern ein Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro verloren, weil der länger lebende Elternteil als Alleinerbe zunächst einmal alles erbt.

Wie Erben Kinder aus erster Ehe mit Testament?

Haben sich Eheleute gegenseitig testamentarisch als Alleinerben eingesetzt, haben Kinder aus erster Ehe beim Tod ihres leiblichen Elternteils einen Pflichtteilanspruch gegenüber dem überlebenden Ehepartner.