Wie lange hat der Vermieter Zeit die Kündigung zu bestätigen

Achtung, Verjährung! Kündigung und Kaution – Diese Fristen gelten für Mieter und Vermieter


Aktualisiert am 02.11.2022Lesedauer: 4 Min.

Wie lange hat der Vermieter Zeit die Kündigung zu bestätigen

Als Mieter sollten Sie bestimmte Fristen im Auge behalten, damit Ihr Schreiben rechtzeitig ankommt. (Symbolbild) (Quelle: KeremYucel/getty-images-bilder)

Welche Fallstricke gibt es bei der Kündigung des Mietverhältnisses und auf welche Fristen müssen Mieter und Vermieter achten? Alles zum Thema Kündigung des Mietvertrages finden Sie hier.

Manchmal kann sich die eigene Wohnsituation, beispielsweise durch einen Jobwechsel, kurzfristig ändern. Obwohl Mietwohnungen durch ihre Ungebundenheit viele Vorteile bieten, gibt es auch Pflichten, die Mieter und Vermieter beachten müssen. Bei einer Kündigung müssen beide Parteien laut § 573c BGB gesetzlich vorgegebene Fristen einhalten. Auch nach dem Auszug gelten bestimmte Termine, wenn es beispielsweise um die Rückzahlung der Mietkaution geht.

Kündigungsfrist für den Mieter

Bei einem unbefristeten Mietverhältnis gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten für den Mieter. Diese Frist gilt unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis andauerte. Sie sollten spätestens bis zum Dritten des Monats, bei dem die Frist beginnt, die Kündigung schriftlich einreichen.

Der Mieter hat im Gegenteil zum Vermieter das Recht, die Kündigungsfrist zu verkürzen, falls das im Mietvertrag festgehalten wurde. Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Vermieter ankommt. Dafür muss dieses spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eintreffen. Wichtig zu beachten: Auch der Samstag zählt als Werktag.

Die Kündigung ist eine rechtsverbindliche Erklärung. Achten Sie daher bei einer Kündigung darauf, dieses via Einschreiben-Einwurf oder Einschreiben-Rückschein zu versenden. So haben Sie eine Bestätigung, dass die Kündigung wirklich und fristgerecht eingetroffen ist.

Info-Box
Eine mündliche Kündigung, eine E-Mail oder ein Fax reichen nicht aus.

Wirklich sicher können Sie sein, wenn Sie das Schreiben persönlich überreichen und sich sogleich den Erhalt schriftlich bestätigen lassen. Am besten auf einer Kopie des Kündigungsschreibens: "Kündigung erhalten am ... (aktuelles Datum), Unterschrift."

Einen Kündigungsgrund müssen Sie nicht angeben.

Vermieter haben andere Fristen

Vermieter haben zwei Punkte zu berücksichtigen: Der Vermieter darf nicht grundlos kündigen, außer es handelt sich um grobe Verstöße wie eine Zahlungsverweigerung. Kündigungsgrund kann entweder die Anmeldung von Eigenbedarf sein oder Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung.

Bei Eigenbedarf benötigt der Vermieter die Wohnung für sich oder nahe Verwandte. Bei Hinderung wirtschaftlicher Verwertung erleidet der Vermieter durch das Mietverhältnis starke finanzielle Verluste.

Außerdem hängt die Kündigungsfrist des Vermieters von der Dauer des Mietverhältnisses ab. Bis zu fünf Jahren reichen ebenfalls drei Monate. Von fünf bis acht Jahren sollten Sie sechs Monate im Voraus kündigen und ab acht Jahren sogar neun Monate. Für den Vermieter sind vertragliche Kurzregelungen nicht gültig.

Außerordentliche Kündigung als Sonderfall

Eine fristlose Kündigung ist von beiden Seiten nur möglich, wenn die Mietsituation nicht mehr zumutbar ist oder eine Partei sich mehrfach vertragswidrig verhält. Das Gesetz fordert bis auf wenige Ausnahmen vor der fristlosen Kündigung eine Abmahnung.

Widersprechen kann der Mieter zwar, dann landet der Fall jedoch vor Gericht. Meist entscheiden die Richter dann für den Vermieter. Und: Wer gegen die fristlose Kündigung des Mieters Einspruch einlegt, sollte damit rechnen, dass das Mietverhältnis und die eigene Wohnsituation darunter leiden wird. Unter Umständen kann es aber auch sein, dass die Richter für den Mieter entscheiden und ein Kündigungsverzicht ausgehandelt wird.

Gekürzte Kündigungsfristen

Ein Sonderkündigungsrecht für Mieter gilt beispielsweise wenn die Miete aufgrund einer Modernisierung erhöht werden soll. Dann kann der Mieter häufig eher aus der Wohnung ausziehen.

Bei Untermieten ist die Kündigungssituation für den Mieter problematisch, denn es gilt eine verkürzte vierwöchige Kündigungsfrist. Der Vermieter kann die Kündigung ohne Begründung einreichen, wenn er die Wohnung möbliert stellt oder ebenfalls in ihr lebt. Betroffen sind hauptsächlich Studenten und Pendler mit Untermietverträgen. Erkundigen Sie sich deshalb vorab bei Vertragsschluss um Ihre Rechte als Mieter.

Früherer Auszug

Wenn Mieter eher als vereinbart aus der Wohnung ziehen, müssen sie oft dennoch die Miete für die Zeit bis zum Vertragsende zahlen. Eine Ausnahme gibt es, wenn der neue Mieter früher in die Wohnung möchte, dann wird auf die Fortzahlung bis zum offiziellen Auszugstermin von den meisten Vermietern verzichtet. Ein weiterer Grund: Möchte der Vermieter die Wohnung vollständig sanieren oder renovieren, kann es ebenfalls vorkommen, dass er auf die Fortzahlung der Miete bei einem verfrühten Auszug verzichtet. Denn je eher die Handwerker in die Räume können, desto eher kann der Vermieter diese wieder vermieten.

Was kann man machen wenn der Vermieter die Kündigung nicht bestätigt?

Versetzen Sie Ihren Vermieter in Annahmeverzug. Hat der Mieter weitestgehend ausgeschlossen, dass die Ursache für die unterbliebene Reaktion des Vermieters bei ihm selbst liegt, sollte er den Vermieter zum Ende des Mietverhältnisses mit seiner Verpflichtung zur Rücknahme der Wohnung in Annahmeverzug versetzen.

Was tun wenn keine Antwort auf Kündigung?

Eine Kündigung ist auch ohne Bestätigung wirksam Die Kündigung ist eine sogenannte „einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung“. Das bedeutet, dass die Kündigung nur von einer Seite erklärt werden muss. Eine Reaktion des Vertragspartners ist für ihre Wirksamkeit nicht erforderlich.

Wann bekomme ich die kündigungsbestätigung?

Eine Kündigungsbestätigung sollte bei der Beendigung von Vertragsverhältnissen aller Art angefordert werden, egal ob es sich um den Arbeitsvertrag, den Mietvertrag oder den Handyvertrag handelt. Sie haben kein Recht darauf, dass Ihr Gegenüber Ihnen eine Kündigungsbestätigung ausstellt.

Wie muss Vermieter Kündigung bestätigen?

Der Vermieter ist rechtlich nicht verpflichtet, zu bestätigen, dass und wann er die Kündigung erhalten hat, oder wann das Mietverhältnis aus seiner Sicht beendet ist.