Autoversicherung gekündigt und wieder bei der gleichen versicherung neuvertrag

Wurde die Versicherung aufgrund eines Schadensfalls gekündigt, kann man bitten, die Kündigung umzukehren: Der Versicherer nimmt die Kündigung zurück, falls man selbst kündigt. Damit kann bei der neuen Kfz-Versicherung ehrlich angegeben werden, dass man selbst gekündigt hat. Das ist in vielen Fällen positiv gegenüber dem umgekehrten Fall. Der Schaden muss allerdings trotzdem angegeben werden und kann immer noch zu einer Ablehnung oder höheren Prämien führen. Der Versicherungsvergleich online zeigt deutliche Unterschiede.

Bei rückständigen Beiträgen schwierig

Kein Versicherungsunternehmen mag Kunden, die wegen rückständiger Beiträge gekündigt wurden. Der Kündigungsgrund muss zwar bei Vertragsabschluss nicht angegeben werden, ist aber offensichtlich. Versuchen Sie, sich mit Ihrem Versicherer zu einigen. Zahlen Sie die ausstehenden Kosten möglichst umgehend. Verhandeln Sie: Vielleicht nimmt der Versicherer die Kündigung zurück oder Sie dürfen selbst kündigen.

Kontrahierungszwang

In Deutschland besteht Kontrahierungszwang. Die Versicherungen sind also verpflichtet, Ihnen irgendeine Art von Kfz-Haftpflichtversicherung anzubieten. Denn es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung. Die Basisleistungen erhalten Sie also bei jedem Anbieter. Der Versicherungsschutz ist reduziert:

  • Personenschäden sind bis zu einer Summe von 7,5 Millionen Euro versichert.
  • Sachschäden sind bis zu einer Summe von 1,12 Millionen Euro versichert.
  • Vermögensschäden sind bis zu einer Summe von 500.000 Euro versichert.

Mehr bieten die Basisleistungen nicht. Empfohlen werden eigentlich bis zu 100 Millionen Euro als Deckungssumme, aber das ist von den Basisleistungen nicht gedeckt.

Ausnahme vom Kontrahierungszwang

Wurden Sie vom gleichen Versicherer schon in vorausgegangenen Jahren gekündigt, muss der Anbieter Sie nicht wieder aufnehmen. Mussten Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben, einen Offenbarungseid leisten oder eine Insolvenz anmelden, darf der Versicherer Sie ebenfalls ablehnen. Er muss in diesem Fall seiner Versicherungspflicht nicht nachkommen.

Versicherung auf eine andere Person

Sollten Sie aus den oben genannten Gründen Probleme haben, eine Kfz-Versicherung abzuschließen, können Sie Ihren Wagen über Ihren Ehepartner oder Ihre Partnerin versichern lassen. Eltern, eigene volljährige Kinder oder Freunde sind eine weitere Möglichkeit.

Passt die Autoversicherung nicht mehr so ganz zum eigenen Leben, so denkst du sicher übers Wechseln nach. Aber kannst du das jederzeit tun? Zum Beispiel, wenn du findest, dass deine Autoversicherung zu teuer ist. Oder weil andere Versicherungen Inklusivleistungen bieten, die du auch gerne hättest. Oder weil du mit dem Service nach der letzten Schadenabwicklung nicht zufrieden warst. Vielleicht gab es ja auch eine Beitragserhöhung. Eine Kündigung deiner Autoversicherung kann viele Gründe haben, aber es gibt nur eine Antwort auf die Frage „Kann man die Autoversicherung jederzeit wechseln?“. Sie lautet: nein, leider nicht, außer du bist zum Beispiel bei FRIDAY versichert. FRIDAY zeigt dir darüber hinaus Gelegenheiten auf, in denen du tatsächlich jederzeit zu einer anderen Autoversicherung wechseln kannst, unabhängig vom laufenden Vertrag…

Versicherungen dürfen ihren Kunden kündigen – das kann einen Neuabschlussbei einem anderen Anbieter erschweren.

Versicherungen sollen im Schadensfall einspringen und Kosten übernehmen, doch nicht selten folgt der Erleichterung über die Hilfe eine böse Überraschung: Mit der Post flattert die Kündigung der Versicherung ins Haus – selbst bei kleinen Schadenssummen. „Versicherungsunternehmen trennen sich gerne von unrentablen Verträgen – sie sind schließlich Wirtschaftsunternehmen und müssen vor allen Dingen rentabel denken“, sagt Bianca Boss, Sprecherin beim Bund der Versicherten (BdV). Vor allem „zu günstige“ oder „schadensträchtige“ Verträge würden häufig beendet. Doch wann dürfen Versicherungen kündigen dürfen und was Kunden in diesem Fall tun können?

Assekuranzen haben genau wie Versicherte das Recht, einen Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei gibt es einerseits die ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres oder zum Ende des Kalenderjahres, zum anderen die Kündigung zum Ende einer vereinbarten Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung muss nicht begründet werden.

Versicherungen müssen bei Kündigungen Fristen einhalten

Der Versicherer muss dem Kunden die Kündigung mit einer Dreimonatsfrist zur nächsten Hauptfälligkeit mitteilen, erklärt der Bund der Versicherten. Die Hauptfälligkeit eines Vertrags ist der jährlich wiederkehrende Termin, zu dem das Versicherungsjahr abläuft. Ein Vertrag kann beispielsweise mitten im Jahr beginnen und zunächst bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres laufen, um anschließend immer vom 1. Januar bis zum 1. Januar des Folgejahres zu laufen. Häufig ist das bei Kfz-Versicherungen der Fall. Die Hauptfälligkeit ist beim oben genannten Beispiel der 1. Januar. Die meisten Verträge, die mitten im Jahr beginnen, laufen jedoch bis zum gleichen Termin des Folgejahres: zum Beispiel vom 1. April bis zum 1. April. In diesem Fall ist der 1. April die Hauptfälligkeit.

Bei der ordentlichen Kündigung gibt es bei der Kfz-Versicherung eine Besonderheit: Die Kündigungsfrist beträgt meist nur einen Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres. Dieses endet in der Regel am 31. Dezember. Der Kündigungstermin für die meisten Kfz-Versicherungen ist also der 30. November. „Im Jahr 2009 haben einige Kfz-Versicherer begonnen, bei Neuverträgen die Kündigungsfristen zu verändern. In diesen Fällen ist das Versicherungsjahr nicht mehr mit dem Kalenderjahr identisch“, warnt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Also genau hinschauen!

Einige Versicherungen können grundsätzlich nicht vom Versicherer gekündigt werden

Einige Versicherungen dürfen grundsätzlich nicht vom Versicherer gekündigt werden. Dazu gehören Lebensversicherungen, private Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und private Krankenvollversicherungen (hauptsächlich Krankenversicherungen für Beamte und selbstständig tätige Personen).

Wer aber falsche Angaben beim Abschluss einer dieser Policen macht, riskiert den Rauswurf. Die Assekuranzen unterscheiden dabei zwischen leichter Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit dürfen die Versicherungen den Vertrag in den ersten drei Jahren, bei grober Fahrlässigkeit in den ersten fünf Jahren, bei Vorsatz in den ersten zehn Versicherungsjahren rückabwickeln.

Versicherungen haben die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung nach Versicherungsfall

Aber es gibt Ausnahmen: Einige Auslandsreisekrankenversicherungen oder auch manche Zahnzusatzversicherungen werden wie Schadensversicherungen behandelt und können ordentlich gekündigt werden. Ob dies der Fall ist, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch Krankentagegeldversicherungen und Krankenhaustagegeldversicherungen können unter bestimmten Bedingungen zum Vertragsende gekündigt werden – aber nur in den ersten drei Versicherungsjahren. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.

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Versicherungen haben die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung nach einem Versicherungsfall. Die muss spätestens einen Monat, nachdem abschließend mit dem Versicherungsnehmer über die Entschädigung in einem Schadensfall verhandelt wurde, erfolgen. Sprich: Habe ich zuletzt am 1. September mit meiner Versicherung besprochen, wie viel sie mir für den Wasserschaden im Haus erstattet, muss ich bis 1. Oktober die Kündigung erhalten, damit sie wirksam ist. Eine Ausnahme bilden Rechtsschutzversicherungen. Sie müssen für mindestens zwei Schadensfälle innerhalb von zwölf Monaten entschädigen, bevor sie kündigen dürfen.

Hat die Versicherung gekündigt, gibt es meist kein Zurück mehr

„Hat der Versicherer die Kündigung ausgesprochen, gibt es meist kein Zurück“, heißt es beim BdV. Der Kunde müsse sich dann um einen neuen Versicherungsvertrag bemühen. Das gestaltet sich laut BdV oft schwierig, denn bei einem Neuantrag müssen Antragsteller angeben, wer den Vertrag gekündigt hat. Die Tatsache, dass der Vorversicherer ihn beendet hat, kann den neuen Versicherer bereits dazu bewegen, den Antrag abzulehnen.

Versicherungsnehmer können die Versicherung aber auch bitten, dass sie selbst die Kündigung aussprechen. Das hat zur Folge, dass Kunden bei neuen Versicherungen angeben können, dass sie selbst gekündigt haben, und erhöht die Chancen, eine neue Police zu erhalten. Der BdV empfiehlt in diesem Zusammenhang den Kontakt zu Versicherungsvertretern und -maklern. Denn diese erfahren möglicherweise frühzeitig von der Absicht der Versicherung zu kündigen. Dem kann der Kunde dann zuvorkommen.

Ist die Kündigung einer Versicherung erfolgreich?

Auch die Anzahl und die Höhe der Vorschäden ist mitentscheidend dafür, ob eine Versicherung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Diese müssen im Antrag auf eine neue Versicherung korrekt angegeben werden.

Bestehende Verträge können gerettet werden, wenn Versicherte eine Selbstbeteiligung vereinbaren oder eine bereits bestehende Selbstbeteiligung erhöhen. Auch ein Ausschluss von bisher mitversicherten Leistungen kann denkbar sein, sofern der restliche Vertrag im gleichen Umfang bestehen bleibt.

Datenbank

Das HIS (Hinweis- und Informationssystem) ist eine von den Versicherern gemeinsam genutzte Datenbank. Sie wurde Anfang der 1990er Jahre entwickelt, um Betrug zu vermeiden. Vertragsdaten der Versicherungs-nehmer, Angaben über verdächtige Schadensfälle sowie über gekündigte und abgelehnte Verträge werden hier gespeichert, ebenso fehlerhafte, unvollständige oder betrügerische Angaben von Versicherten. Verbraucher und Unternehmen können bei der informa HIS GmbH kostenlos eine Selbstauskunft einholen.