Werden in deutschland verurteilte straftäter in ihrem land im gefängnis

Kinder als Straftäter – auch sie haben Rechte

Werden in deutschland verurteilte straftäter in ihrem land im gefängnis

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Die Justizvollzugsanstalt in München-Stadelheim.

Kein Mensch darf grausam bestraft, gefoltert oder erniedrigend behandelt werden – egal, was er getan hat. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, die kriminell geworden sind! Darum geht es in diesem Recht.
Auch Kinder und Jugendliche begehen Straftaten – manchmal sind diese sehr schlimm. Dafür dürfen sie aber nicht lebenslang eingesperrt oder gar mit dem Tod bestraft werden. Wenn Kinder oder Jugendliche im Gefängnis landen, müssen sie dort besonders geschützt werden.

Wortlaut von Artikel 37 – Schutz vor grausamer Bestrafung

Die Vertragsstaaten stellen sicher,

  1. dass kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird. Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden:
  2. dass keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird. Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden;
  3. dass jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Personen seines Alters behandelt wird. Insbesondere ist jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, von Erwachsenen zu trennen, sofern nicht ein anderes Vorgehen als dem Wohl des Kindes dienlich erachtet wird; jedes Kind hat das Recht, mit seiner Familie durch Briefwechsel und Besuche in Verbindung zu bleiben, sofern nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen;
  4. dass jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, das Recht auf umgehenden Zugang zu einem rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistand und das Recht hat, die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung bei einem Gericht oder einer, anderen zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Behörde anzufechten, sowie das Recht auf alsbaldige Entscheidung in einem solchen Verfahren.

Kinder als Straftäter – weltweit

Weltweit sitzen über eine Million Kinder und Jugendliche im Gefängnis - meist wegen kleiner Straftaten: Sie haben zum Beispiel gebettelt oder Diebstähle begangen (Quelle: Vereinte Nationen/Zeit, 2019). Für was man bestraft wird, ist von Land zu Land sehr unterschiedlich geregelt.
Auch die Form der Bestrafung ist in den Ländern verschieden. In einigen wenigen Staaten werden Kinder sogar mit dem Tod bestraft. 2014 wurden im Iran 14 Jugendliche hingerichtet – obwohl das Land den Vertrag über die Kinderrechte unterschrieben hat (Quelle: Amnesty International, 2019).
In vielen Ländern werden Jugendliche mit Erwachsenen zusammen eingesperrt (Quelle: Amnesty International, 2019). Das ist oft gefährlich für sie. Sie bekommen nicht genug zu essen, werden misshandelt und erfahren Dinge, die für ihre weitere Entwicklung nicht gut sind.

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Kinder als Straftäter – in Deutschland
In Deutschland werden Kinder mit 14 Jahren strafmündig. Ab diesem Alter müssen sie sich vor Gericht verantworten, wenn sie eine Straftat begangen haben - also zum Beispiel gestohlen, jemanden zusammengeschlagen oder Graffiti gesprüht haben.

Erziehen statt bestrafen

Wenn Kinder und Jugendliche etwas Verbotenes getan haben, kommen sie meist nicht gleich ins Gefängnis. Zunächst versucht das Gericht, nicht zu bestrafen, sondern verordnet Maßnahmen, damit die Jugendlichen lernen, nicht wieder straffällig zu werden. Die Jugendlichen müssen zum Beispiel Kurse besuchen und ein Anti-Gewalt-Training machen. Oder sie werden dazu verurteilt, bestimmte gemeinnützige Arbeiten zu machen: Zum Beispiel einen Spielplatz aufzuräumen oder in einem Altersheim zu helfen.
Ein Richter kann auch beschließen, dass der Straftäter den Schaden wiedergutmachen muss. Das kann eine Entschuldigung bei dem Opfer sein oder eine Geldzahlung. Ins Gefängnis kommen Jugendliche nur bei sehr schweren Straftaten.

Schwerer Diebstahl, schwere Körperverletzung, Drogenhandel, Totschlag und Mord - dafür kann man auch als Jugendlicher in Deutschland im Gefängnis landen. Das nennt sich „Jugendvollzug“.

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