Kinder als Straftäter – auch sie haben RechteBild vergrößern © picture-alliance / ZB Die Justizvollzugsanstalt in München-Stadelheim. Kein Mensch darf grausam bestraft, gefoltert oder erniedrigend behandelt werden – egal, was er getan hat. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, die kriminell geworden sind! Darum geht es in diesem Recht. Wortlaut von Artikel 37 – Schutz vor grausamer BestrafungDie Vertragsstaaten stellen sicher,
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Erziehen statt bestrafenWenn Kinder und Jugendliche etwas Verbotenes getan haben, kommen sie meist nicht gleich ins Gefängnis. Zunächst versucht das Gericht, nicht zu bestrafen, sondern verordnet Maßnahmen, damit die Jugendlichen lernen, nicht wieder straffällig zu werden. Die Jugendlichen müssen zum Beispiel Kurse besuchen und ein Anti-Gewalt-Training machen. Oder sie werden dazu verurteilt, bestimmte gemeinnützige Arbeiten zu machen: Zum Beispiel einen Spielplatz aufzuräumen oder in einem Altersheim zu helfen. Bild vergrößern © AP Photos |