Mit einer Arbeitgeberkündigung löst der Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auf. Befristete Arbeitsverhältnisse können während der Befristung nur gekündigt werden, wenn eine Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde. Show
Sind Sie sich nicht sicher, ob eine Kündigung zulässig ist, sollten Sie unverzüglich nach Zugang der Kündigung mit einem AK Rechtsexperten Kontakt aufnehmen. Mündlich oder schriftlich kündigen?Üblicherweise existieren für Kündigungen keine Formvorschriften. Sie können daher sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Manchmal sehen jedoch z.B. Kollektivverträge oder Arbeitsverträge vor, dass Kündigungen nur rechtswirksam sind, wenn sie schriftlich erfolgen. TippEine Kündigung sollten Sie immer beweisen können. Spricht Ihr Arbeitgeber die Kündigung mündlich aus und gibt Ihnen keine schriftliche Bestätigung, sollten Sie - aus Beweisgründen - unbedingt mittels eingeschriebenen Briefes festhalten, wann und von wem die Kündigung ausgesprochen wurde. Ebenso sollten Sie notieren, welcher Kündigungstermin Ihnen genannt wurde. Lösung in der ProbezeitWährend einer Probezeit (max. 1 Monat) kann das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen gelöst werden. Eine Lösung in der Probezeit ist keine Kündigung. Wann ist die Kündigung wirksam?Eine Kündigung ist erst wirksam, wenn sie Ihnen zugeht (=Zugang der Kündigung) - also wenn sie Ihnen gegenüber mündlich ausgesprochen wird oder wenn Sie das Kündigungsschreiben erhalten. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich. Kündigungstermine und -fristenDer Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis aufgelöst sein soll (also der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses) und nicht der Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen werden muss. Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne, die zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Kündigungstermin liegt. Frist-/terminwidrige KündigungHält der Arbeitgeber Kündigungsfrist und/oder Kündigungstermin nicht ein, wird das Arbeitsverhältnis trotzdem zum rechtswidrigen Zeitpunkt aufgelöst. Es wird aber so abgerechnet, als ob der Arbeitgeber die Kündigung ordnungsgemäß ausgesprochen hätte. BeispielKündigt Sie der Arbeitgeber z.B. zum 17.5. obwohl die Kündigung nur zum 30.6. (=ordnungsgemäßer Kündigungstermin) möglich wäre, endet Ihr Arbeitsverhältnis am 17.5. Der Arbeitgeber muss jedoch das volle Entgelt (inkl. anteiligem Urlaubs-/ Weihnachtsgeld, anteiligen Urlaubstagen etc.) für den Zeitraum von 18.5. bis 30.6. zahlen (= die so genannte Kündigungsentschädigung). Postensuchtage - "Freizeit während der Kündigungsfrist"Im Fall einer Arbeitgeberkündigung haben Sie Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist - die sogenannten "Postensuchtage". Und zwar im Ausmaß von 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit (z.B. 7,7 Stunden bei einer 38,5 Stundenwoche). Diese Freizeit müssen Sie vom Arbeitgeber verlangen. Was ist eine Dienstfreistellung?Dienstfreistellung bedeutet, dass der Arbeitgeber während einer bestimmten Dauer (meist während der Kündigungsfrist) auf Ihre Arbeitsleistung verzichtet. Er muss jedoch das volle Entgelt weiterzahlen! TippEinem Verbrauch von Urlaub während der Dienstfreistellung müssen Sie nicht zustimmen! Anfechtung der KündigungWerden Sie wegen eines unzulässigen Motivs gekündigt oder ist die Kündigung sozialwidrig, ist in Betrieben mit mindestens 5 ArbeitnehmerInnen eine gerichtliche Anfechtung der Kündigung unter gewissen Voraussetzungen möglich. Als unzulässiges Motiv gilt z.B., wenn man wegen der Bewerbung für den Betriebsrat gekündigt wird. Eine Kündigung ist sozialwidrig, wenn sie wesentliche Interessen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers beeinträchtigt. Dies kann insbesondere bei einer Kündigung von älteren ArbeitnehmerInnen der Fall sein, die schon länger im Betrieb arbeiten. Für die Beurteilung, ob in Ihrem konkreten Fall ausreichende Anfechtungsgründe vorliegen, sollten Sie unverzüglich nach Zugang der Kündigung mit einem Rechtsexperten der AK Kontakt aufnehmen. Achtung!
Weitere AnfechtungsmöglichkeitenAngefochten werden kann beispielsweise auch eine diskriminierende oder eine Kündigung, die aufgrund einer beabsichtigten oder tatsächlichen Inanspruchnahme
ausgesprochen wurde. Achtung!Diese Anfechtungen sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Es sind unterschiedliche, sehr kurze Fristen (oftmals nur einer Woche!) einzuhalten. Setzen Sie sich daher bitte sofort mit Ihrer Fachgewerkschaft oder Arbeiterkammer in Verbindung! Dürfen Sie im Krankenstand gekündigt werden?Eine Kündigung, die Sie während eines Krankenstandes erhalten, ist arbeitsrechtlich zulässig. Dauert der Krankenstand jedoch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, so behalten Sie den Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer Ihres Krankenstandes, längstens jedoch für die Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruches. BeispielFrau Muster befindet sich von 1.1. bis 31.1. im Krankenstand. Am 10.1. wird sie zum 17.1. gekündigt. Da sie ihren Entgeltfortzahlungsanspruch (inkl. anteiliger Sonderzahlungen) noch nicht ausgeschöpft hat, bekommt sie Entgeltfortzahlung für die Dauer des gesamten Krankenstandes, obwohl das Dienstverhältnis bereits mit 17.1. endet. Broschüren
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Was muss ich tun wenn mir gekündigt wurde?Innerhalb von 3 Tagen nachdem man die Kündigung erhalten hat, muss man sich persönlich bei der nächstgelegenen Arbeitsagentur „arbeitsuchend“ melden. Die Rechtsgrundlage ist hauptsächlich der § 37 b des SGB III (Sozialgesetzbuch - Drittes Buch).
Was tun wenn man weiß dass man gekündigt wird?So sollten Sie auf eine Kündigung reagieren. #1 Ruhig bleiben. Auch wenn der Schock groß ist und es schwerfällt: Versuchen Sie, nicht emotional zu reagieren. ... . #2 Nach Gründen fragen. ... . #3 Prüfen Sie das Kündigungsschreiben. ... . #4 Lernen Sie aus Fehlern.. Wer zahlt Wenn ich gekündigt werde?Krankenkassen zahlen das Krankengeld grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitnehmer gekündigt wird und im Zeitraum der Kündigungsfrist krank wird. Auch im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung zahlt die Krankenkasse das Krankengeld weiter.
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