Was kann ich machen wenn die Krankenkasse nicht zahlt?

Über den Antrag auf Versorgung mit einem Hilfsmittel muss die Krankenkasse in einer bestimmten Frist entscheiden. Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Krankenkasse prüft, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung des beantragten Hilfsmittels vorliegen.
  • Die Fristen für die Entscheidung der Krankenkasse über den Antrag sind gesetzlich geregelt.
  • Wenn die Krankenkasse nicht fristgerecht entscheidet oder den Antrag ablehnt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

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Aufgrund der Verordnung für Hilfsmittel prüft die gesetzliche Krankenkasse, ob die Voraussetzungen für die Versorgung mit dem beantragten Hilfsmittel vorliegen. Ist das der Fall, wird sie die Versorgung mit dem Hilfsmittel bewilligen und einen Leistungserbringer, das ist zum Beispiel ein Sanitätshaus, beauftragen. Näheres dazu finden Sie hier. 

Fristgerechte Entscheidung der Krankenkasse 

Die Fristen für die Entscheidung der Krankenkasse über den Antrag sind gesetzlich geregelt:

Der maximale Zeitraum für die Entscheidung der Krankenkasse beträgt 3 Wochen. Diese Frist verlängert sich auf 5 Wochen, wenn eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes notwendig ist. Allerdings darf die Frist nicht ohne eine Information an die versicherte Person verlängert werden.

Hält die Krankenkasse diese beiden Fristen nicht ein, ist sie zu einer ausreichend begründeten Mitteilung an die antragstellende Person verpflichtet. Dies kann entweder schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen. Kommt die Krankenkasse dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Was kann ich machen wenn die Krankenkasse nicht zahlt?

Mut zum Widerspruch Wenn die Krankenkasse nicht zahlt

16.03.2021, 11:46 Uhr

Auch wenn die Beiträge immer brav bezahlt wurden - nicht immer ist die Krankenkasse im Schadensfall auch bereit, eine entsprechende Leistung zu erbringen. Wie sich Versicherte dann verhalten, erklärt Finanztip.

Die meisten Leistungen der Krankenkasse müssen Versicherte nicht extra beantragen. Sie gehen mit ihrer Chipkarte einfach zum Arzt und haben mit der Abrechnung nichts weiter zu tun. Komplizierter kann es hingegen werden, wenn die Kasse eine Leistung erst genehmigen muss, wie eine Reha, oder wenn der Versicherte etwas anderes braucht als die vorgesehene Stan­dard­versorgung, zum Beispiel ein teureres Hörgerät oder eine Behandlung in einer Spezialklinik, mit der kein Vertrag besteht.

Doch auch im Falle einer Ablehnung sind gesetzlich Krankenversicherte nicht wehrlos. So haben sie vier Wochen Zeit, gegen eine negative Entscheidung zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse formlos schriftlich Widerspruch einzulegen. Mehr als 40 Prozent der Widersprüche im Jahr 2019 gegen Kranken- und Pflegekassen waren erfolgreich, wie der Geldratgeber Finanztipberichtet.

Mehr als 40 Prozent der Widersprüche erfolgreich

Laut Finanztip wurde jeder fünfte Reha-Antrag abgelehnt. Dagegen sollte man sich wehren, empfiehlt das Verbraucherportal. "Versicherte haben gute Karten, wenn sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse einlegen", sagt Julia Rieder, Versicherungsexpertin bei Finanztip. "Im Jahr 2019 waren mehr als 40 Prozent der Widersprüche erfolgreich und die Kasse zahlte dann doch." Das belegen Daten von 17 Krankenkassen mit mehr als 32 Millionen Versicherten, die Finanztip jetzt ausgewertet hat.

Das Widerspruchsschreiben sollte genau begründen, warum die beantragten Leistungen benötigt werden und welche Fakten die Kasse nicht berücksichtigt hat. "Wir empfehlen, die medizinischen Argumente nochmals vom behandelnden Arzt in einer Stellungnahme zusammenfassen zu lassen", erklärt Rieder. "Wichtig ist, den Brief persönlich zu unterzeichnen und dann per Einschreiben an die Kasse zu schicken." Ein Widerspruch per E-Mail oder Telefon ist nämlich nicht gültig.

Im Vorfeld zu Bewilligung beitragen

Das Portal bietet für den Widerspruch ein kostenloses Musterschreiben zum Download an, in dem die persönlichen Daten und die Begründung für den Widerspruch eingefügt werden müssen. Darüber hinaus gibt es Hilfe im Widerspruchsverfahren bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), den Verbraucherzentralen und Sozialverbänden wie dem VdK oder dem Sozialverband Deutschland (SoVD).

Auch im Vorfeld eines Antrags können Krankenkassen-Mitglieder zu einer Bewilligung beitragen. So sollten sie ihre Ärzte dazu anhalten, aussagefähige Verordnungen und Atteste zu schreiben. Dabei sollten die medizinischen Befunde und die Lebenssituation für die Krankenkasse nachvollziehbar geschildert werden.

Wenn Versicherte das Gefühl haben, dass die Kasse ihnen Rechte vorenthält oder die Bearbeitung ungebührlich lange dauert, können sie sich auch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt in Bonn, beschweren. Wichtig: Meldet sich die Krankenkasse drei Wochen nach Erhalt des Antrages nicht, gilt dieser als genehmigt.

Wer hilft mir bei Problemen mit der Krankenkasse?

Bei Problemen mit der Krankenkasse stehen Versicherten verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung:.
Verbraucherzentralen der Bundesländer..
Unabhängige Patientenberatung Deutschland..
Bürgertelefon des BMG..
Bundesamt für Soziale Sicherung..

Kann die gesetzliche Krankenkasse Leistungen verweigern?

Wer seine Schulden also pünktlich und regelmäßig abstottert, dem darf die Krankenkasse die normalen Leistungen, auf die alle Versicherten Anspruch haben, nicht verweigern. Das wäre rechtswidrig und die Sachbearbeiter der Krankenkassen sollten das eigentlich wissen.

Was tun wenn Krankengeld nicht kommt?

Krankengeld: Krankenkasse zahlt nicht mehr - was tun?.
Gegen das Schreiben der Krankenkasse, mit dem Ihnen die Zahlungseinstellung bekannt gegeben worden ist, Widerspruch erheben ("... ... .
Weiterhin Ihren Arzt aufsuchen und Krankenscheine/ Krankschreibungen an die Krankenkasse weiterleiten..