Ist jeder Job unter 450 Euro ein Minijob?

Bei einem 450-Euro-Minijob verdienen Sie nicht immer 450 Euro. Die Bezeichnung bezieht sich auf die Verdienstgrenze. Liegt Ihr Verdienst regelmäßig über 450 Euro, ist es kein Minijob mehr und es fallen Steuer- und Sozialabgaben an.

450-Euro-Minjob - Fakt 2:

Bleiben Sie unter der 450-Euro-Grenze, muss das Gehalt nicht versteuert werden. Sie sind nicht versicherungspflichtig und müssen keine Sozialabgaben leisten. Nur geringe Abgaben für die Rentenversicherung fallen an. Wenn Sie möchten, können Sie sich von diesen Abgaben befreien lassen.

450-Euro-Minjob - Fakt 3:

Liegen Sie gelegentlich über der 450 Euro Verdienstgrenze, ist das nicht weiter tragisch. Beim 450-Euro-Job wird der durchschnittliche Verdienst über zwölf Monate angesehen. Liegt dieser insgesamt unter 5.400 Euro – also durchschnittlichen 450 Euro pro Monat – handelt es sich um einen 450-Euro-Job, auch wenn Sie im Februar, März und April vielleicht 500 Euro verdient haben. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie nicht durch vorhersehbare Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Schichtzulagen über die Grenze rutschen. Übernehmen Sie kurzfristig die Krankenvertretung eines Kollegen und kommen aus diesem Grund über die Grenzen, wird das als unvorhersehbarer Zusatzverdienst geduldet.

450-Euro-Minjob - Fakt 4:

Minijobber dürfen beliebig viele Stunden und an beliebig vielen Tagen in der Woche arbeiten – solange die 450-Euro-Grenze nicht überschritten wird. Erhalten Sie den Mindestlohn von 8,84 Euro bedeutet das, dass Sie maximal 50 Stunden pro Monat arbeiten können. Liegt Ihr Stundenlohn höher, ist auch die maximale Arbeitszeit geringer.

450-Euro-Minjob - Fakt 5:

Sie müssen Ihren Minijob nur melden, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Erhalten Sie ALG I, dürfen Sie nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Ansonsten erlischt Ihr Anspruch auf ALG I. Sie können 165 Euro anrechnungsfrei dazuverdienen. Beziehen Sie ALG II, gilt ein Freibetrag von 100 Euro. Verdienen Sie mehr, wird Ihr Verdienst mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.

450-Euro-Minjob - Fakt 6:

Ein Minijob ist keine Arbeit zweiter Klasse. Als Minijobber haben Sie die gleichen Rechte wie ein Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigter. Das bedeutet, Sie haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Anzahl der Urlaubstage berechnet sich aus der Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht aus den Arbeitsstunden.

450-Euro-Minjob - Fakt 7:

Als Geringverdiener ohne Hauptbeschäftigung können Sie auch zwei, drei oder sogar vier Minijobs ausüben. Überschreiten Sie die Verdienstgrenze von 450 Euro nicht, gelten die Regeln des 450-Euro-Jobs. Neben einer Hauptbeschäftigung können Sie jedoch nur einen Minijob ausüben. Jede weitere geringfügige Beschäftigung ist steuer- und versicherungspflichtig.

450-Euro-Minjob - Fakt 8:

Ihr Arbeitgeber muss für Sie als Minijobber pauschale Abgaben für die Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung leisten. Sie erhalten dafür die Leistungen der Unfallversicherung und der Rentenversicherung, aber keinerlei Versicherungsschutz der Krankenkasse. Als Geringverdiener müssen Sie sich separat um eine Krankenversicherung kümmern.

450-Euro-Minjob - Fakt 9:

Arbeitgeber – auch private – müssen jeden Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden und die geforderten Abgaben leisten. Für private Arbeitgeber fallen die zu leistenden Abgaben geringer aus als die für gewerbliche Arbeitgeber.

450-Euro-Minjob - Fakt 10:

Kündigen müssen Sie einen Minijob ebenso wie einen Voll- oder Teilzeitjob: unbedingt schriftlich auf Papier und nicht etwa per E-Mail. Für Sie und Ihren Arbeitgeber gilt außerdem eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen. Besteht das Beschäftigungsverhältnis länger als zwei Jahre, ist die Kündigungsfrist entsprechend länger.

Wer sich in einem Job auf 450-Euro-Basis von den Beiträgen zur Rentenversicherung (3,6 % des Gehaltes) nicht befreien lässt, erfüllt automatisch und zugleich vollumfänglich sogenannte Pflichtbeitragszeiten, was gerade perspektivisch sehr von Vorteil sein kann. Denn: Trotz des vergleichsweise geringen Beitragssatzes erfüllen die Rentenzahlungen von Minijobber*innen alle notwendigen Kriterien, um im Sinne der Einhaltung von beruflichen Mindestversicherungszeiten als vollwertig durchzugehen. Das heißt unter anderem:

  • Versicherungszeiten über Minijobs führen zu einem früheren Renteneintritt

  • Ansprüche auf medizinische Leistungen und Rehabilitationsmaßnahmen werden (früher) wirksam

  • der Rentenanspruch erhöht sich automatisch, da das Entgelt eines Minijobs in voller Höhe in die Rentenberechnung einfließt

Insofern sei jedem Arbeitnehmenden mit einem 450-Euro-Job geraten, sich den langfristigen Verzicht auf die zuletzt genannten Aspekte zugunsten kurzfristiger Ersparnisse bei den Lohnabzügen gut zu überlegen. Wirklich ratsam ist es nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und 450

Definition: Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 520 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Durch fehlende Beiträge zu den Sozialversicherungen sichern Minijobs sozial nicht ab.

Ist ein 165 Euro Job ein Minijob?

Wie alle Minijobs bis zur Grenze von 400 Euro ist auch ein 165-Euro-Job sozialversicherungs- und steuerfrei, d. h. die 165 Euro erhalten Sie ohne Abzüge, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen.

Ist man bei einem 520 € Job krankenversichert?

Durch einen 520-Euro-Job ist man nicht krankenversichert. Damit besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld. Bei einem 521-Euro-Job besteht im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.

Wie viele Stunden darf man für 450 € arbeiten?

Stunden im Minijob: Das Wichtigste in Kürze Wer einen 450-Euro-Job hat und den Mindestlohn erhält (seit 01.07.2022: 10,75 Euro pro Stunde), kann maximal 43,06 Stunden pro Monat arbeiten. Das sind rund 10 Stunden pro Woche.