2 jobs in der gleichen firma

Immer mehr Menschen haben zwei oder mehr Jobs, weil sie sonst nicht über die Runden kommen. Um dabei nicht in Schwierigkeiten zu geraten, müssen sich Arbeitnehmer aber an einige Regeln halten.

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Von Job zu Job zu hetzen zehrt an den Kräften und geht an die Nerven. In Deutschland müssen immer mehr Menschen ihr Gehalt mit Nebentätigkeiten aufbessern. Jeder elfte aller 29 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat mittlerweile einen Zweitjob.

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Arbeitnehmer müssen dabei jedoch umsichtig sein und die Regeln beachten. Sonst gefährden sie ihr Hauptarbeitsverhältnis gleich mit. „Arbeitnehmer riskieren so zumindest eine Abmahnung oder gar eine Kündigung“, sagt Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Eckert in Heidelberg.

Nebenjob lieber nicht bei der Konkurrenz

Besonders streng sei die Rechtsprechung bei Wettbewerbsverstößen. Wer im Nebenjob einen Konkurrenten des Hauptarbeitgebers durch die eigene Tätigkeit heimlich unterstützt, demonstriert dadurch, dass das in jedem Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen zum Hauptarbeitgeber fehlt. „Folge ist dann meist die fristlose Kündigung“, stellte Rechtsanwalt Eckert klar.

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Zunächst sollten Arbeitnehmer, die eine Nebentätigkeit aufnehmen wollen, prüfen, ob und gegebenenfalls was zum Thema Nebentätigkeiten im Arbeitsvertrag und geregelt ist, sagt Rechtsanwalt Eckert. Unter Umständen ist auch ein Blick in den Manteltarifvertrag erhellend.

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Das dahinter stehende Prinzip ist eigentlich logisch: Man darf seinem Hauptarbeitgeber, der ja für bestimmte branchenübliche Leistungen Lohn oder Gehalt zahlt, keine Konkurrenz machen. „Das heißt, man darf keinen Job bei einem anderen Arbeitgeber ausüben, der in der gleichen Branche tätig ist wie der Hauptarbeitgeber“, erklärt Eckert.

Strenge Grenzen für Arbeitszeiten

Das Gesetz stellt außerdem strenge Maximalgrenzen für Arbeitszeiten auf. Die dürfen nicht überschritten werden auch wenn die Zeiten in Haupt- und Nebenarbeitsverhältnis addiert werden. „Die Höchstgrenze liegt täglich bei zehn Stunden - durchschnittlich dürfen aber täglich nur acht Stunden gearbeitet werden, wobei der Samstag als Arbeitstag zählt“, rechnet Rechtsanwalt Eckert vor. Innerhalb von sechs Monaten müsse ein Ausgleich auf diesen Acht-Stunden-Durchschnitt erfolgen.

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Außerdem müssen Ruhepausen zwischen zwei Arbeitseinsätzen an zwei Tagen mindestens elf Stunden betragen. Arbeitnehmer die täglich acht Stunden im Hauptarbeitsverhältnis arbeiten, dürften samstags nochmals bis zu acht Stunden eine Nebentätigkeit ausüben. Oder vor beziehungsweise nach der Arbeit bis zu zwei Stunden im Nebenjob dranhängen.

Büro und Kneipenjob lässt sich schwer vereinen

Aber: „Wer morgens um sechs Uhr mit dem Hauptarbeitsverhältnis beginnt, muss am Abend vorher die Tätigkeit für einen Nebenjob spätestens um 19 Uhr beenden“, gibt Eckert zu Bedenken. Nicht zulässig sei es zum Beispiel, morgens bis um ein Uhr in der Kneipe zu bedienen, wenn man am gleichen Vormittag wieder früh an den Hauptarbeitsplatz im Büro muss.

Der Chef könne zudem einschreiten, wenn ein Nebenjob so sehr an den Kräften zehre, dass es die Haupttätigkeit einschränke, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Es liege zudem in der Verantwortung des Arbeitgebers, die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeit einzuhalten: „Arbeitgeber müssen das überprüfen“, sagt Oberthür. Machen sie das nicht, drohen empfindliche Geldbußen.

Hauptarbeitgeber muss im Regelfall informiert werden

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Nur wenn es vertraglich vereinbart ist, müssen Mehrfachbeschäftigte ihrem Arbeitgeber weitere Anstellungsverhältnisse offenbaren. Ratsam sei das in den allermeisten Fällen aber dennoch. „Auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich eine Information des Arbeitgebers oder dessen vorherige Zustimmung zur Nebentätigkeit vorsieht, sollte er im Interesse eines guten Vertrauensverhältnisses über den Nebenjob informiert werden“, sagt Eckert.

Auch Claudia Müller von der Minijobzentrale in Bochum rät, den Haupt-Arbeitgeber immer über einen anstehenden Zweitjob zu informieren. „Dann erlebt man keine bösen Überraschungen.“

Die meisten Arbeitsverträge sehen ohnehin vor, dass der Hauptarbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigen muss oder zumindest vor Aufnahme einer Nebentätigkeit über Art, Umfang und Arbeitgeber einer Nebentätigkeit informiert werden muss, um prüfen zu können, ob seine Interessen tangiert sind. Wer ohne eine solche vorherige Information beziehungsweise ohne Genehmigung des Hauptarbeitgebers einen Nebenjob ausübt, riskiere eine Abmahnung und müsse im Konfliktfall die Nebentätigkeit sofort wieder beenden.

Ein solches Verbot des Nebenjobs ist nicht nur möglich, wenn ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot oder gegen Arbeitszeitrecht vorliegt. Der Hauptarbeitgeber kann auch andere Interessen an der Unterlassung einer konkreten Nebenbeschäftigung haben, erklärt Eckert.

Das Bundesarbeitsgericht habe beispielsweise einem tagsüber im Krankenhaus arbeitenden Krankenpfleger verboten, abends eine Nebentätigkeit als Bestattergehilfe auszuüben, was unter anderem mit dem Waschen, Richten und Einkleiden von Leichen verbunden war.

„Hier hätten sich die im Krankenhaus behandelten Patienten sicherlich nicht ganz wohl gefühlt bei dem Gedanken, dass der gleiche Mensch, der sie gerade pflegt, wäscht und anzieht, abends das Gleiche mit Leichen macht“, sagt Eckert.

Sondersituation in der Elternzeit

Eine Sondersituation ergibt sich bei Eltern, die sich in der Elternzeit befinden. „Sie haben die Möglichkeit, bei ihrem Hauptarbeitgeber einen Antrag auf Teilzeittätigkeit während der Elternzeit mit bis zu 30 Wochenstunden zu stellen“, sagt Eckert.

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Eine Teilzeittätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber oder auch eine selbstständige Tätigkeit bedürfe zwar der Zustimmung des Hauptarbeitgebers. „Dieser darf allerdings seine Zustimmung nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern“, gibt Eckert zu Bedenken. Die Ablehnung müsse den Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen in schriftlicher Form erreichen. Für den Zugang der Ablehnung ist der Arbeitgeber beweispflichtig.

Im Urlaub darf nicht in jedem Fall Geld verdient werden. Nebentätigkeiten in den Ferien sind nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages verboten, wenn sie der Erholung des Arbeitnehmers im Wege stehen – denn genau dafür ist der Urlaub da. So dürften Büroarbeiter laut Arbeitsgesetz keinen weiteren Bürojob annehmen. Jobben im Biergarten sei in diesem Fall aber erlaubt. Die körperliche Anstrengung könne erholend wirken.

Zweitjob mit über 400 Euro hat hohe Abzüge

Freie Jobs in Deutschland boomen

Immer mehr Menschen arbeiten selbständig oder verdienen zusätzliches Geld mit Nebenjobs. Laut einer McKinsey-Studie sind diese „prekären Jobs“ besser als ihr Ruf. Viele würden das freiwillig machen.

Quelle: Die Welt

Da der Zweijob meistens mit der Steuerklasse 6 abgerechnet wird, zahlt man auf Grund der geringen Freibeträge, einen sehr hohen Steuersatz. Das Geld ist aber nicht ganz verloren und kann über die jährliche Steuerklärung zurück geholt werden. Am besten ist es, sich einen Job auf 400-Euro-Basis zu besorgen, dann kann man die monatlichen Abzüge sparen. Dabei ist es völlig egal, wie viel man im Hauptjob verdient. Anders ist das allerdings bei einer selbstständigen Nebentätigkeit - als Gewerbetreibender bleibt man von der Steuer nicht verschont - egal wie hoch die Einnahmen sind.

Was passiert wenn man 2 Jobs hat?

Hat man zwei Jobs, hat man auch zwei Steuerklassen. Das funktioniert so: Das Finanzamt ordnet Ihrem ersten Job – je nach Familienstand – einer Steuerklasse von I (1) bis V (5) zu. Für den zweiten Job bekommen Sie automatisch Steuerklasse VI (6), wenn Sie dort mehr als 520 Euro im Monat verdienen.

Kann ich bei 2 Firmen gleichzeitig arbeiten?

Mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern Wer keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, kann in zwei und mehr Minijobs gleichzeitig für verschiedene Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tätig sein. Voraussetzung ist, dass der Verdienst insgesamt 520 Euro monatlich nicht übersteigt.

Wann lohnt sich ein zweitjob?

Auf Dauer mehr verdienen Ein regelmäßiger Nebenverdienst über 450 Euro brutto mag zunächst attraktiver erscheinen als ein Minijob. Der Blick auf das Monatsnetto zeigt jedoch, dass sich der zusätzliche Aufwand kaum oder eventuell gar nicht lohnt.

Wie viele Stunden darf ich nebenbei arbeiten?

Denn laut gesetzlicher Vorgabe dürfen Arbeitnehmer maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten – unabhängig davon, ob sie diese Zeit auf einen oder mehrere Jobs aufteilen.