Mithilfe des Pfändungsrechners haben Sie die Möglichkeit schnell und anonym den pfändbaren Anteil vom erzielten Nettoeinkommen zu ermitteln. Was maximal als Lohnpfändung gepfändet werden kann, wird nach § 850c ZPO in der jeweils gültigen Fassung berechnet, so dass der Berechnungswert auf der aktuellen Pfändungstabelle basiert. Seit dem 01. Januar 2020 liegt die Pfändungsfreigrenze für das Einkommen bei 1.178,59 €, so dass der Rechner erst ein Nettoeinkommen bei der Pfändung berücksichtigt, welches diesen Betrag übersteigt. Allerdings ist die Höhe der Pfändungsfreigrenzen vom Unterhaltspflichtigen variabel und immer nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen gestaffelt. So liegt die Pfändungsfreigrenze bei einem unterhaltsberechtigten Kind bei 1.622,16 €, bei zwei Kindern bei 1.869,28 € und bei drei Kindern bei 2.116,40 €. Show
Entgegen des § 850c ZPO und der Pfändungstabelle kann die Pfändungsfreigrenze auf Antrag des Schuldners nach § 850f ZPO erhöht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Nettoeinkommen nicht ausreichen würde, um den notwendigen Lebensunterhalt für die unterhaltsberichtigten Personen sicherzustellen. Derartige Anträge können vorliegend vom Pfändungsrechner bei der Berechnung des Betrages jedoch nicht berücksichtigt werden. Zur Berechnung des pfändbaren Betrages geben Sie in den Pfändungsrechner Ihr Netto-Arbeitseinkommen, die Zahlweise und die unterhaltsberechtigten Personen ein. Anschließend klicken Sie bitte auf „ Pfändungsgrenze berechnen“. Pfändungstabelle 2021: monatlich - wöchentlich - täglich Das Arbeitseinkommen des Schuldners/der Schuldnerin beträgt 2.000,00 EUR und wird monatlich ausgezahlt. Es bestehen Unterhaltspflichten gegenüber 0 Personen. Von diesem Arbeitseinkommen können bis zu 606,34 EUR für eine Pfändung herangezogen werden. Arbeitseinkommen2.000,00 EURabzgl. Grenzbetrag- 3.475,79 EUR= vollpfändbarer Betrag0,00 EURArbeitseinkommen2.000,00 EURabzgl. vollpfändbarer Betrag- 0,00 EUR= Berechnungsgrundlage2.000,00 EUR= Berechnungsgrundlage (gesetzl. gerundet)2.000,00 EURabzgl. Freibetrag:- 1.133,80 EUR= teilpfändbarer Betrag:866,20 EURdavon 30% unpfändbar:259,86 EUR= pfändbare Teilbetrag:606,34 EURGesamtergebnis606,34 EUR Pfändungsrechner als Microsoft Excel®-Tool herunterladen (*.xlsx) (*.zip) Diese Berechnung wurde auf Grundlage von § 850c ZPO (in der ab 01.01.2020 gültigen Fassung) durchgeführt. Diese Schutzgrenze schützt einen Teil des Einkommens vor Pfändungen, damit der Schuldner weiterhin seinen Lebensunterhalt allein bestreiten kann. Deshalb gilt die Pfändungsfreigrenze auch bei einer Privatinsolvenz. Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag? Seit dem 1.7.2022 liegt die aktuelle Pfändungsfreigrenze bei 1339,99 Euro, wenn der Schuldner keinen Unterhalt zahlen muss. Dieser Betrag wird jährlich angepasst. In dieser Tabelle finden Sie sämtliche Pfändungsfreigrenzen. Welches Einkommen ist pfändungsfrei? Neben der erwähnten Pfändungsfreigrenze gibt es Einkommensarten, die nicht oder nur bedingt pfändbar sind. Hierzu gehört zum Beispiel das Weihnachtsgeld, welches laut § 850a ZPO „bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt,“ unpfändbar ist. Inhaltsverzeichnis
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Was ist unter der Pfändungsfreigrenze zu verstehen?Die Pfändungsfreigrenze ist der Teil vom Nettoeinkommen, der im Falle einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung oder einer Kontopfändung nicht gepfändet werden darf. Auf diese Weise will der Gesetzgeber sicherstellen, dass ein Schuldner trotz Pfändung weiterhin allein für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, ohne auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein. Grundsätzlich gilt:
Pfändbare EinkommensartenArbeitseinkommen unterliegt dem Pfändungsschutz. Es darf nur gepfändet werden, wenn es die Pfändungsfreigrenze übersteigt. Als Arbeitseinkommen in diesem Sinne gelten laut § 850 ZPO zum Beispiel
Die Pfändungsfreigrenze betrifft in erster Linie Lohnpfändungen. Hier wendet sich der Gläubiger direkt an den Arbeitgeber des Schuldners, um auf diesem Wege seine Forderungen durchzusetzen. Der Arbeitgeber selbst fungiert dabei als Drittschuldner. Er berechnet den pfändbaren Betrag des Arbeitseinkommens unter Berücksichtigung bestehender Unterhaltspflichten und überweist das pfändbare Einkommen direkt an den Gläubiger. Welches Einkommen ist noch pfändungsfrei?Die Pfändungsfreigrenze richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Bestimmte Einkünfte werden jedoch nicht als Nettoeinkommen bei der Lohnpfändung berücksichtigt, weil sie unpfändbar sind. Dazu gehören z. B.:
Pfändungsfreigrenze bei der KontopfändungAuch bei einer Kontopfändung steht dem Schuldner ein gewisser Pfändungsfreibetrag zu. Um sein Geld vor einer Kontopfändung zu schützen, muss der Schuldner schnellstmöglich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. Sonst hat er keinerlei Zugang mehr zu seinem Bankguthaben – er kann dann weder Geld abheben noch überweisen. Hierfür muss der Kontoinhaber die Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto beantragen oder er lässt sich gleich ein neues Konto als Pfändungsschutzkonto einrichten.
Aktuelle Pfändungstabelle (Stand: 1.7.2022)Sie müssen Ihren Pfändungsfreibetrag nicht selbst berechnen, sondern können diesen ganz bequem der folgenden Pfändungstabelle entnehmen. Wie viel Geld bleibt bei Kontopfändung?Um verschuldeten Menschen das Existenzminimum zu sichern, hat der Gesetzgeber sogenannte Pfändungsfreigrenzen festgelegt. Dieser Teil des Einkommens darf nicht gepfändet werden. Seit 1. Juli 2022 sind monatlich 1.330 Euro nicht pfändbar, sofern Du keine Unterhaltsverpflichtungen hast.
Was bleibt mir bei einer Pfändung?Die neue Pfändungstabelle erfasst alle Arbeitseinkommen und pfändbaren Sozialleistungen, die nach dem 1. Juli 2022 zur Auszahlung kommen. Durch die Erhöhung können ein alleinstehende Schuldner:innen ohne Unterhaltspflicht bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.400 Euro jetzt 1.351,11 Euro von ihrem Lohn behalten.
Wie hoch wird der pfändungsfreibetrag 2022?Pfändungsfreigrenze wird zum 01.07.2022 kräftig angehoben
Normalerweise gibt es alle zwei Jahre eine Anhebung der Pfändungsfreigrenze. Dies ist auch aktuell in Corona-Zeiten wieder der Fall. In der neuen Pfändungstabelle für 2022 – 2023 steigt der monatlich pfändungsfreie Betrag auf 1.340,00 Euro.
Wie berechnet man den pfändbaren Betrag?Es werden nur auf Zehnerstellen abgerundete Beträge Ihres Einkommens bei der Berechnung zugrunde gelegt, alle Beträge über 4.077,72 Euro sind voll pfändbar. Der Freibetrag ohne unterhaltspflichtige Personen beträgt 1.339,99 €. Ab 1.340,00 € Einkommen sind dann 6,89 € pfändbar.
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