Wer oder was wird mit der Zweitstimme gewählt?

Bei der Bundestagswahl ist der Stimmzettel unter Umständen sehr lang. Denn er ist in Erst- und Zweitstimme aufgeteilt und listet alle Kandidaten des Wahlkreises sowie alle im Bundesland teilnehmenden Parteien auf. Das hat gute Gründe.

Berlin – Bei der Bundestagswahl hat jeder Bürger zwei Wählerstimmen. Er kann die Erststimme und die Zweitstimme abgeben. Nicht jeder Wähler kennt den Unterschied zwischen den Stimmen und deren Gewichtung nach der Auszählung. (Wahldaten, Liveticker, Hintergrundberichterstattung - alle Infos rund um die Bundestagswahl 2021 bekommen Sie in unserem Politik-Newsletter.)

Wählerstimmen bei der Bundestagswahl: Was wählt man mit der Erststimme?

Die gesamte Bundesrepublik Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Dabei erfolgt die Aufteilung so, dass jeder Wahlkreis möglichst ähnlich viele deutsche und damit wahlberechtigte Einwohner hat. Laut Bundeswahlgesetz soll die Abweichung nach oben und unten nicht mehr als 15 Prozent betragen. Ist sie größer als 25 Prozent, müssen die Wahlkreise neu eingeteilt werden. Das ist wichtig für die Erststimme.

Mit diesen Wählerstimmen entscheiden die Bürger bei der Bundestagswahl darüber, welcher Kandidat direkt aus ihrem Wahlkreis in den Bundestag einziehen soll. Das Verfahren stellt sicher, dass jede Region im Parlament vertreten ist und jeder Bürger einen Vertreter für seinen Wahlkreis bestimmen kann.

Die Erststimme geben die Wähler also einem Kandidaten, der namentlich auf dem Stimmzettel genannt wird. Die meisten potenziellen Abgeordneten gehören einer Partei an. Diese bestimmen, welches Mitglied sie in einem bestimmten Wahlkreis vertritt. Es dürfen aber auch parteilose Bewerber gewählt werden, sofern diese im entsprechenden Wahlkreis genügend Unterschriften zur Unterstützung gesammelt haben. Ebenso können Parteien einen parteilosen Bewerber unterstützen und ihn in einem Wahlkreis aufstellen.

Wählerstimmen bei der Bundestagswahl: Was wählt man mit der Zweitstimme?

Der Bundestag besteht aus mindestens 598 Mitgliedern. 299 Abgeordnete ziehen über die Direktwahl der Erststimme in das Parlament ein. Weitere 299 Sitze werden über die sogenannten Landeslisten verteilt. Mit der Zweitstimme votieren die Wähler nicht für eine Person, sondern für eine bestimmte Partei.

Die Parteien stellen die möglichen Parlamentarier aus ihrem Bundesland über die sogenannte Landesliste auf. Dabei gilt: Je höher der Listenplatz eines Kandidaten, desto wahrscheinlicher zieht er nach der Bundestagswahl nach Berlin. Diese Wählerstimmen sind verantwortlich für die prozentuale Gewichtung. Erringt eine Partei zum Beispiel 30 Prozent der Zweitstimmen, stehen ihr auch 30 Prozent der Sitze im Bundestag zu. Dabei besteht ein Problem: Erreicht eine Partei über die Erststimme mehr Direktsitze aus den Wahlkreisen als prozentual Sitze über die Zweitstimmen, stimmen die Verhältnisse nicht mehr. Seit dem Jahr 2013 sieht das Bundeswahlgesetz daher einen Ausgleich vor.

Wählerstimmen bei der Bundestagswahl: Der Ausgleich der Gewichtung

Theoretisch ziehen 299 Abgeordnete über die Direktwahl in den Bundestag ein und dieselbe Anzahl über die Zweitstimme. Allerdings geht in der Regel eine Bundestagswahl nicht so glatt auf. Meist gewinnt mindestens eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimme, als ihr prozentual über die Zweitstimme zustehen. Diese Sitze heißen Überhangmandat. Weil das Überhangmandat die prozentuale Sitzverteilung verzerrt, gibt es sogenannte Ausgleichsmandate. Diese zusätzlichen Sitze werden so an die Parteien verteilt, dass die Sitze anteilig zum Ergebnis der Auswertung der Zweitstimmen passen. Das Verfahren sorgt dafür, dass beide Wählerstimmen eines Bürgers die gleiche Gewichtung erfahren.

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Bundestagswahl: Wählerstimmen ungültig abgeben

Wähler dürfen auch ungültig wählen. Das kann nur die Erststimme oder die Zweitstimme oder beide Wählerstimmen betreffen. Ungültig ist eine Stimme unter anderem in folgenden Fällen:

  • Der Wählerwille ist nicht klar erkennbar (zum Beispiel bei mehreren Kreuzen pro Stimme).
  • Zwar ist nicht unbedingt ein Kreuz im erforderlichen Feld erforderlich, um eine Stimme gültig abzugeben, Smileys und verfassungsfeindliche Symbole machen die Stimme aber ungültig.
  • Kommentare auf dem Stimmzettel sind ebenfalls tabu.

Wähler dürfen bei der Bundestagswahl nur eine oder beide Stimmen abgeben. Auch kann nur die Erststimme oder die Zweitstimme ungültig sein. Die Wahlhelfer prüfen jeden einzelnen Fall genau auf Gültigkeit oder Ungültigkeit.

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