Wer erbt wenn man alleinstehend ist?

Alleinstehend, ohne Kinder, null Verpflichtungen! Immer mehr Menschen leben in „Single-Haushalten“. Verzichten kinderlos Unverheiratete darauf, ihr Erbe per Testament zu regeln, greift die gesetzliche Erbfolge. Mitunter mit ungewollten Folgen.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge

Auch Singles sollten sich damit auseinandersetzen, was mit ihrem Vermögen nach dem Tod passieren soll. Denn es gibt immer etwas zu vererben! Und gerade bei größerem Vermögen sollte man sich dringend mit der Frage nach den möglichen Erben beschäftigen. „Möchte man nicht, dass die ‚böse Tante‘ alles erbt, muss ein Testament errichtet werden. Denn ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge“, erklärt Angelika Strähuber, Notarassessorin bei der Landesnotarkammer Bayern.
Nach der gesetzlichen Erbfolge erben zunächst die Eltern, wenn Sie weder Kinder noch Enkel-kinder oder einen Ehepartner haben. Leben Vater und Mutter nicht mehr, erben die Geschwister und deren Nachkommen, also Neffen und Nichten. Die gesetzliche Erbfolge setzt sich fort über Onkel und Tanten bis hin zum Fiskus.

Mit einem Testament die Erbfolge regeln

Um selbst bestimmen zu können, wer Erbe werden soll, ist ein Testament nötig. Dieses kann eigenhändig oder notariell erstellt werden. Das eigenhändige Testament muss von Hand ge-schrieben und unterschrieben sein, sonst ist es ungültig. Ein handgeschriebenes Testament kann in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben werden. „So ist sichergestellt, dass es auch gefunden wird“, erklärt Strähuber. „Das beste Testament nützt schließlich nichts, wenn es unentdeckt in der Schublade bleibt.“

Streitigkeiten vermeiden durch Beratung

Das notarielle Testament erstellt der Notar nach den individuellen Wünschen des Erblassers. Der Notar schreibt dessen Willen rechtssicher nieder. Das vermeidet Streit und spart Geld. Denn in der Regel kommt der Erbe – im Gegensatz zum eigenhändigen Testament – ohne kostenpflichtigen Erbschein zum Nachweis seiner Erbenstellung aus.

Geringe Steuerfreibeträge

Besonders tückisch sind für kinderlos Unverheiratete die geringen Erbschaftsteuerfreibeträge. Beispielsweise steht unter Lebensgefährten oder Geschwistern ein Freibetrag von lediglich 20.000 EUR über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung.

Wer alleinstehend bzw. ohne nahe Verwandte ist muss zwingend ein Testament machen, damit das Erbe in die richtigen Hände gelangt. Wir sagen, wie man Freunde oder Vereine richtig bedenkt.

Wie kann ich regeln, dass z.B. meine beste Freundin erben und mein Patenkind meinen Schmuck bekommen soll?

Dann müssen Sie ein wirksames Testament verfassen, in welchem Sie Ihren letzten Willen unmissverständlich festlegen. Das Vererben einzelner Gegenstände ist allerdings nicht oder nur schwer möglich. In diesem Fall sollten Sie formulieren, dass Ihre beste Freundin Alleinerbin wird und Sie Ihren Schmuck Ihrem Patenkind vermachen. Wenn Ihre beste Freundin Erbin geworden ist, muss sie dann den Schuck dem Patenkind geben. Das nennt sich dann Vermächtnis.

Kann ich an jeden vererben, wie ich will?

Ja , das kann die Freundin sein, ein Mensch, der Sie lange unterstützt hat oder auch ein Verein oder eine Organisation. Natürlich auch ein Lebenspartner, mit dem Sie nicht verheiratet oder verpartnert sind.

Angenommen, ich habe Geschwister, die aber nichts bekommen sollen, haben die Anspruch auf einen Pflichtteil?

Wenn Sie ihre Geschwister in einem Testament nicht als Erbe einsetzen, sondern andere Personen oder Organisationen, dann haben Geschwister keinen Anspruch auf ein Pflichtteil. Das kann nur der Fall sein, wenn man kein Testament macht und die gesetzliche Erbfolge eintritt.

Wenn ich keine Angehörigen habe und kein Testament, wer erbt dann?

Bei denjenigen, die kein Testament errichtet haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, d.h. der Gesetzgeber hat eine Regelung getroffen, wer dann Erbe wird. Wenn der verstorbene Erblasser unverheiratet war, gilt das Verwandtenerbrecht. Das bedeutet: Es erbt immer der nächste Verwandte.

Dafür hat das Gesetz die Verwandtschaft in Ordnungen eingeteilt. In der ersten Ordnung sind z.B die Abkömmlinge, also Kinder, Enkelkinder, Urenkel. Zweiter Ordnung können z.B. Geschwister sein, danach kommen entfernte Verwandte und Nicht-Verwandte

Wir haben gehört, wie wichtig ein Testament gerade für Alleinstehende ist. Wie sollte das Testament aussehen?

Wichtig ist, dass Ihr Testament wirksam ist. Das setzt voraus, dass Sie es entweder von einem Notar beurkunden lassen oder Sie das Testament vollständig von Hand, also nicht auf dem PC, schreiben und ausdrucken. Sie müssen es datieren und unterschreiben.

Wenn man z.B. an entfernte Verwandte, zum Beispiel eine Cousine, oder an eine Freundin vererbt, müssen die dann mehr Erbschaftssteuer bezahlen?

Erbschaftssteuererklärung und Testament dpa Bildfunk picture alliance/ dpa-Zentralbild/ dpa/ Hans-Jürgen Wiedl

Ja, es gibt nur einen kleinen Freibetrag (20.000 Euro) und einen höheren Steuersatz. Ein bisschen kann man das entschärfen, wenn man schon vorher etwas verschenkt, um die Freibeträge nach 10 Jahren dann noch mal zur Verfügung zu haben. Schenken ist dann etwa wie ein vorgezogenes erstes Erbe

Experte im Studio: Dr. Claudius Werwigk, Fachanwalt für Erbrecht

Wer erbt wenn lediger stirbt?

Als ein kinderloser lediger Erblasser stirbt, sind die Eltern und ein Bruder bereits verstorben. Als Erben kommen infrage die Schwester mit ihren Kindern und die beiden Kinder des Bruders (ein Neffe und eine Nichte). So sieht die Aufteilung des Erbes aus: Die Schwester bekommt die Hälfte, ihre Kinder erben nichts.

Wer erbt bei Ledigen ohne Kinder?

Verstirbt der Erblasser unverheiratet und kinderlos, bestimmt die gesetzliche Erbfolge ausschließlich die Eltern zu gleichen Teilen als Erben, wenn diese beide noch leben. Sind die Eltern bereits verstorben, erben die Geschwister zu gleichen Teilen.

Wann Erben Geschwister des Verstorbenen?

Geschwister erben nach der gesetzlichen Erbfolge nur, wenn es keine Erben erster Ordnung gibt – der Erblasser also sein Leben lang kinderlos und ledig blieb. Leben die Eltern des Erblassers noch, haben sie den vorrangigen Erbanspruch. Ist ein Elternteil verstorben, wird der Anteil unter den Geschwistern aufgeteilt.

Sind Nichten und Neffen gesetzliche Erben?

Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also seine Geschwister, Nichten und Neffen. Die Erben der zweiten Ordnung erben aber nur, wenn der Erblasser selber keine Kinder, Enkel oder Urenkel hat oder diese vor ihm verstorben sind.