Wenn man ausweis verliert

Haben Sie Ihren  Personalausweis verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies einem Bürgerbüro schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen das Bürgerbüro auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden.

Hinweis: Wurde der Personalausweis gestohlen, zeigen Sie den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei an.

Verlust eines Personalausweises mit elektronischem Identitätsnachweis/Sperrung

Bei eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, müssen Sie diese bei Diebstahl oder Verlust schnellstmöglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).

Sie können die Sperrung aber auch direkt beim Bürgerbüro persönlich oder telefonisch veranlassen. Diese leitet die Sperrung sofort ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

Nutzen Sie bei Ihrem verloren gegangenen neuen Personalausweis auch die elektronische Signatur? Dann müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Hierzu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.

Tipp:
Wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten.

Voraussetzungen

Vorgehen

Benötigte Unterlagen

Formulare

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Weitere Informationen

Rechtsgrundlage

Ihr Kontakt zu uns:

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Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Behördennummer 115Gebärdentelefon (Öffnet in einem neuen Tab)

Wie bekomme ich ein neues Reisedokument?

Reiseausweis als Passersatz (RAP) zur Rückkehr nach Deutschland

Zur Rückkehr nach Deutschland kann Ihnen ein „Reiseausweis als Passersatz“ (RAP) ausgestellt werden. Wenn Sie beglaubigte Fotokopien Ihrer verlorengegangenen Ausweispapiere vorlegen können, ist eine sofortige Ausstellung möglich. Ohne diese Kopie muss grundsätzlich das zuständige deutsche Bürgeramt zur Identitätsprüfung eingeschaltet werden. Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises ist unbedingt die polizeiliche Verlustmeldung vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen Identitätsnachweise aus Deutschland angefordert werden müssen. Um die entsprechenden Behörden zu erreichen, raten wir dringend zu einer Vorsprache so früh wie möglich!

Die Botschaft Washington ist in Notfällen außerhalb der Bürozeiten telefonisch unter der Nummer +1 202 298 4000 erreichbar. Die Ausstellung von Ersatzreisedokumente erfolgt bei den Generalkonsulaten nur während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung.

In dringenden Notfällen kann bei der Botschaft in Washington auch außerhalb der Öffnungszeit und am Wochenende ein RAP ausgestellt werden, soweit die nötigen Unterlagen vorliegen. Dazu ist jedoch Ihre Anwesenheit in Washington zwingend erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Reiseausweises für minderjährige Antragsteller beide Elternteile ihre Zustimmung erteilen müssen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen Elternteils).

Für die Ausstellung eines neuen biometrischen Reisepasses oder Kinderreisepasses nach Verlust gelten die allgemeinen Vorschriften zur Ausstellung für Erwachsene oder Minderjährige
Diese können auch nur während der regulären Öffnungszeiten beantragt werden.

Wie lange dauert es einen neuen Ausweis zu bekommen?

Wie lange dauert die Produktion des Personalausweises? Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Was muss ich tun um einen neuen Personalausweis zu beantragen?

In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente: gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass) aktuelles biometrisches Lichtbild.

Kann man mit einer Kopie vom Ausweis fliegen?

Ein Grenzübertritt, ohne in Besitz eines gültigen Passes oder Personalausweises zu sein, ist nicht möglich. Führerscheine, Geburtsurkunden oder lediglich Fotokopien von Pässen oder Personalausweisen sind für den Grenzübertritt nicht ausreichend.

Wie viel kostet ein Personalausweis in Österreich?

Personalausweis: 62 Euro. Personalausweis für Kinder (2 bis 15 Jahre): 27 Euro. Personalausweis für Kinder bis 2 Jahre: gebührenfrei.