Welcher teil deer bilanz ist von bedeutung für aktionäe

Das Grundkapital bezeichnet den Teil des Kapitals bzw. Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft (AG), der sich durch Multiplikation der ausgegebenen Aktien mit dem Nennwert der Aktien – bzw. bei Stückaktien mit dem rechnerischen Nennwert der Aktien – ergibt.

Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer AG beträgt 50.000 € (Mindestkapital, § 7 AktG). Das Grundkapital darf nicht an die Aktionäre zurückgewährt werden (§ 57 Abs. 1 Satz 1 AktG).

Die Höhe des Grundkapitals einer AG ist aus der Passivaseite der Bilanz unter dem Posten Gezeichnetes Kapital (§ 266 Abs. 3 A. I. HGB) und aus dem Handelsregister ersichtlich.

Wurde das Grundkapital von den Anteilseignern nicht (vollständig) eingezahlt, sind ausstehende Einlagen zu bilanzieren.

Das Grundkapital kann durch verschiedene Aktienarten (Stückaktien, Namensaktien etc.) aufgebracht werden, wobei dann der auf jede Aktiengattung entfallende Betrag des Grundkapitals in der Bilanz gesondert anzugeben ist (§ 152 Abs. 1 Satz 2 AktG).

Alternative Begriffe: Aktienkapital, Nennkapital, Nominalkapital, share capital (englisch).

Beispiel Grundkapital

Beispiel: Grundkapital AG

Eine neu gegründete Aktiengesellschaft gibt 100.000 Aktien mit einem Nennwert von jeweils 1 € an ihre beiden Gründer aus (die dadurch Aktionäre werden):

  • Gründer A zeichnet 50.000 Aktien,
  • Gründer B zeichnet ebenfalls 50.000 Aktien.

Alternative Aufbringung/Einteilung des Grundkapitals

Alternativ hätten auch 20.000 Aktien mit einem Nennwert von 5 € oder 10.000 Aktien mit einem Nennwert von 10 € oder 2 Aktien mit einem Nennwert von 50.000 € ausgegeben werden können — 1 € Nennwert ist lediglich die Untergrenze.

Die Stückelung in eine Vielzahl von Aktien erleichtert die Handelbarkeit (bei 50.000 € Nennwert könnte Gründer A nur die eine Aktie ganz oder gar nicht verkaufen, er könnte keine Teilbeträge abgeben) und der Preis der Aktien ist geringer und damit optisch günstiger.

Das Grundkapital beträgt 100.000 € und wird in der Bilanz unter dem Posten Gezeichnetes Kapital verbucht.

Die Aktionäre können jederzeit sehen, welchen Anteil sie an der AG haben: Gründer A z.B. hat 50.000 Aktien mit jeweils 1 € Nennwert, d.h. in Summe 50.000 €. Da das Grundkapital 100.000 € beträgt, gehören ihm 50 % des Unternehmens (Beteiligungsquote).

Nennwert vs. Aktienwert

Der Nennwert bleibt konstant (hier 1 €) und hat mit dem Wert / Preis der Aktie wenig zu tun. Der Aktienwert bestimmt sich nach Angebot und Nachfrage und ändert sich an der Börse im Sekundentakt, vgl. Marktkapitalisierung.

Grundkapital bzw. Gezeichnetes Kapital einer AktiengesellschaftBilanzAnlagevermögen100.000 €Gezeichnetes Kapital100.000 €Umlaufvermögen... €Kapitalrücklage... €...... €...... €

Gezeichnetes Kapital

Gezeichnetes Kapital ist laut § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist.

Grundkapitalerhöhung

Vgl. bzgl. einer Erhöhung des Grundkapitals das Beispiel zur ordentlichen Kapitalerhöhung.

Verlust des Grundkapitals

Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz (z.B. Halbjahres-, Quartals- oder Monatsbilanz) oder ist bei pflichtgemäßen Ermessen anzunehmen, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, hat der Vorstand unverzüglich eine (außerordentliche) Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen (§ 92 Abs. 1 AktG).

Grundkapital vs. Stammkapital

Bei einer GmbH spricht man nicht von Grundkapital, sondern von Stammkapital (vgl. § 5 GmbHG). Das Stammkapital wird in der Bilanz ebenfalls unter dem Posten Gezeichnetes Kapital ausgewiesen.

Ausstehende Einlagen

Die Behandlung ausstehender Einlagen richtet sich danach, ob diese durch das Unternehmen von den Anteilseignern eingefordert wurden oder (noch) nicht. Vgl. Gezeichnetes-Kapital.

Die Bilanz, auch bekannt als „Balance Sheet“ oder „Jahresabschluss“ ist eine Gegenüberstellung aller Geldmittel eines Unternehmens sowie deren Verwendung. Sowohl für unternehmensexterne Interessenten (z. B. Investoren) als auch für das Unternehmen selbst, kann die Bilanz eine Basis verschiedener Kennzahlen darstellen. Auch die einzelnen Bilanzpositionen können im Zeitverlauf oder im Vergleich mit anderen Unternehmen analysiert werden. Im Folgenden soll es hauptsächlich um die Bilanzen von Unternehmen nach deutschem (HGB) und internationalen Recht (IFRS) gehen. Andere Bilanztypen sind nur am Rande Teil der Ausführungen.

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Bilanz – Definition

Eine Bilanz ist grundsätzlich eine Gegenüberstellung von verschiedenen Werten. Der Begriff stammt vom lateinischen „bilancia“, was so viel wie „Waage“ bedeutet. Aus dieser Herleitung ergibt sich auch der Umstand, dass beide Seiten einer Bilanz im Regelfall identisch sind. Unternehmensbilanzen im Speziellen enthalten die Schulden und Vermögensgegenstände eines Unternehmens. Aus der Differenz beider Werte ergibt sich beispielsweise das Eigenkapital. Dieses entsteht, wenn ein Unternehmen über mehr Vermögensgegenstände verfügt als es Schulden hat.

Geschichte

Die moderne Buchführung hat ihre Ursprünge im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert. Bilanzen wurden dort erstmalig genutzt, um volle Geschäftsbücher abzuschließen und die Daten in neue Bücher zu übertragen. Aus diesem Konzept entwickelte sich im Italien des späten fünfzehnten Jahrhunderts die doppelte Buchführung, wie sie heute bekannt ist. Jeder Buchungsvorgang hatte dabei auf mindestens zwei Konten zu erfolgen. Dieses Vorgehen ist bis heute unverändert.

Abschlüsse und Bilanzen waren lange Zeit nicht einheitlich reglementiert. Ihr Zweck war jedoch klar. Mithilfe der Bilanzen sollten Unternehmer ihre Finanzen offenlegen und nachweisen, dass sie nicht bankrott waren. Zudem sollte ihnen die Möglichkeit genommen werden, einen Bankrott absichtlich zu verschleiern.

Im Grundsatz ist dies auch bei modernen Unternehmensbilanzen das primäre Ziel. Verschiedene Interessengruppen sollen Informationen über ein Unternehmen erhalten und können beispielsweise sichergehen, dass keine Insolvenz vorliegt.

Allgemeine Erklärungen

Die Daten einer Bilanz stammen aus dem Rechnungswesen (genauer: der Buchhaltung) eines Unternehmens. Alle Buchungsvorgänge einer Periode werden hier erfasst. Daraus ergeben sich bestimmte Schlussbestände auf den einzelnen Konten. Diese werden bei der Zusammenstellung der Bilanz verwendet. Es sind jedoch abschließend nicht alle einzelnen Konten sichtbar. Im Rahmen der Bilanzierung werden ähnliche Konten zusammengefasst, um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten.

Zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung (Cash Flow Statement) bildet die Bilanz den Jahresabschluss eines Unternehmens. Maßgeblich bei der Erstellung sind die jeweils gültigen Rechnungslegungsnormen. Für deutsche Unternehmen spielt das Handelsgesetzbuch (HGB) in der Regel eine zentrale Rolle. Nach HGB sind die „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)“ ein zentrales Instrument bei der Aufstellung einer Bilanz. Unternehmen müssen etwa aufgrund der GoB …

… dafür sorgen, dass externe Interessenten (z. B. Wirtschaftsprüfer) die Buchungen nachverfolgen können.

… alle Buchungsvorgänge lückenlos festhalten.

… für jede Buchung einen Beleg besitzen.

… auf Verrechnungen von Bilanzpositionen verzichten.

Hinweis: Eine Bilanz wird immer zu einem sogenannten Bilanzstichtag erstellt. Dieser ist grundsätzlich frei von einem Unternehmen wählbar. Häufig werden Bilanzen zum 31. Dezember eines Jahres erstellt. Es gibt allerdings auch Unternehmen mit Wirtschaftsjahren, die vom Kalenderjahr abweichen. Die Bilanz wird dann üblicherweise passend zum eigenen Wirtschaftsjahr veröffentlicht.

Die Inventur als Basis der Bilanz

Grundlage für die Aufstellung einer Bilanz ist unter anderem die Inventur. Im Rahmen einer Inventur werden alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens mengenmäßig und wertmäßig erfasst. Immaterielle Positionen, wie etwa Forderungen oder Kontosalden, können mithilfe eines ERP-Systems gewonnen werden. Physische Vermögenswerte wie beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge oder Schrauben müssen in regelmäßigen Abständen gezählt werden.

Das Ergebnis dieser Inventur ist das sogenannte Inventar. Es enthält alle Vermögenswerte des Unternehmens. Anders als in der Bilanz gibt es jedoch noch keine Gliederung. Jeder Vermögenswert wird einzeln ausgewiesen. Im Rahmen der Bilanzierung wird dieser Umstand zum Zweck der Übersichtlichkeit behoben.

Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflicht

Im deutschen Handelsrecht sind nicht alle Wirtschaftssubjekte im gleichen Maße verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen. Kleinunternehmen und Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) unterliegen beispielsweise keiner Bilanzierungspflicht. Sie müssen nur eine sogenannte „Einnahmenüberschussrechnung“ (EÜR) erstellen. Dies ist, anders als eine Bilanz, eine Gegenüberstellung von Einkünften und Ausgaben (vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung).

Auch eingetragene Kaufleute (e. K.) sind erst oberhalb spezifischer Grenzen von der Bilanzierungspflicht betroffen. Wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren entweder mehr als 600.000 Euro Umsatz erwirtschaften oder mehr als 60.000 Euro Gewinn realisieren, müssen sie eine Bilanz aufstellen (Stand 12.09.2021). Unterhalb dieser Grenzen genügt eine EÜR.

Wenn ein Unternehmen bilanzierungspflichtig ist, bedeutet dies noch nicht, dass es diese Bilanz auch veröffentlichen muss. Personengesellschaften können beispielsweise bilanzierungspflichtig sein, ohne einer Veröffentlichungspflicht zu unterliegen. Die Bilanz dient dann ausschließlich internen Zwecken und der Vorlage bei Behörden.

Veröffentlichungspflichtig sind dagegen alle Formen der Kapitalgesellschaften. Diese müssen ihre Bilanzen beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Der Umfang der veröffentlichten Unterlagen hängt dabei von der Größe der Gesellschaft ab. Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Bundesanzeiger greifen insbesondere Aktiengesellschaften auch auf die Veröffentlichung auf der eigenen Homepage zurück. Im Vergleich zu der Pflichtveröffentlichung ist die Bilanz hier umfangreicher erläutert und illustriert. Adressaten sind für gewöhnlich Investoren und andere Kapitalgeber.

Die Bilanzgleichung

Ein Grundsatz jeder Bilanz ist die Bilanzgleichung. Diese besagt, dass beide Seiten einer Bilanz die identische Summe ergeben. Bei Unternehmensbilanzen ist auch von der „Bilanzsumme“ oder dem „Gesamtkapital“ die Rede. Die identischen Summen unter beiden Bilanzseiten entstehen durch die Anforderungen der doppelten Buchführung. Jeder Buchungssatz darf erst verarbeitet werden, wenn die Beträge in Soll und Haben übereinstimmen. Erhält ein Unternehmen beispielsweise 100 Euro, erhöht sich der Bankbestand. Genau diese 100 Euro müssen folglich der Bank und einem oder mehreren anderen Konten zugewiesen werden. Eine Buchung darf erst stattfinden, wenn sich die identischen Beträge gegenüberstehen.

Abhängig von den verwendeten Buchhaltungsprogrammen sind ungleiche Bilanzseiten theoretisch möglich. Sie weisen jedoch darauf hin, dass die Buchführung oder die Bilanzerstellung des jeweiligen Zeitraumes fehlerhaft waren. Diese Fehler sind vor der Aufstellung der finalen Bilanz zu identifizieren und zu beheben.

Aufbau einer Unternehmensbilanz

Generell ist eine Unternehmensbilanz in die beiden Abschnitte „Aktiva“ und „Passiva“ unterteilt. Die Aktiva stellen die Mittelverwendung dar, die Passiva dagegen die Mittelherkunft.

Aktiva: Wofür werden die Geldmittel verwendet? (z. B. Maschinen, Rohstoffe, Gebäude)

Passiva: Woher stammen die Geldmittel? (z. B. Kredite, Lieferanten, Eigenkapital)

Der grafische Aufbau der Bilanz ist sowohl als Kontenform (siehe Grafik) als auch in Tabellenform möglich. In der Praxis überwiegt die Tabellenform, da der Umfang der Bilanzen eine DIN-A4-Seite schnell übersteigt. Übersichtlicher ist jedoch tendenziell die Kontenform.

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Gliederung nach HGB

Für die Bilanzgliederung nach deutschem Handelsrecht ist § 266 HGB maßgeblich. Das Gesetz sieht eine konkrete Bilanzstruktur vor, die von Unternehmen einzuhalten ist. Abweichungen sind dann möglich, wenn Positionen im individuellen Fall nicht existieren oder eine andere Darstellung für das Verständnis des Empfängers sinnvoll ist.

Generelle Struktur

Sowohl Aktiva als auch Passiva werden im Rahmen einer Grobgliederung eingeordnet. Danach folgt eine genauere Aufteilung. Dabei gibt es unterschiedliche Ordnungskriterien.

  • Für die Aktiva ist die Liquidierbarkeit entscheidend. Diese beschreibt, wie schnell ein Vermögensgegenstand zu Geld gemacht (liquidiert) werden kann. Ein Gebäude ist beispielsweise schwieriger zu liquidieren als ein Produkt oder eine Aktie.
  • Für die Gliederung der Passiva ist dagegen die Fristigkeit des Kapitals entscheidend. Je länger es dem Unternehmen zur Verfügung steht, desto höher ist es einzugliedern. Da Eigenkapital dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung steht, ist es über den mittelfristigen Rückstellungen und den Verbindlichkeiten einzugliedern.

Einzelne Bilanzpositionen

Die Aktiva selbst sind in die Positionen „Anlagevermögen“ und „Umlaufvermögen“ zu unterteilen. Gegenstände des Anlagevermögens haben dabei den Charakter von Gebrauchsgegenständen. Im Gegensatz dazu befinden sich im Umlaufvermögen vorwiegend Verbrauchsgegenstände. So hat das Anlagevermögen beispielsweise einen deutlich langfristigeren Charakter als das Umlaufvermögen. Auch die Bilanzierung beider Positionen findet nach unterschiedlichen Regeln statt.

Die Passiva sind in die Positionen „Eigenkapital„, „Rückstellungen“ und „Fremdkapital“ zu unterteilen. Verbindlichkeiten bezeichnen Geldmittel, die dem Unternehmen von außen zugeführt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um verschiedene Formen von Krediten (z. B. Anleihen, Lieferantenkredite, Kontokorrentkredite). Rückstellungen können ebenfalls aus fremden Geldmitteln stammen.

Dabei ist jedoch unklar, ob sie tatsächlich verbraucht werden und wann sie genau eintreten. Das Eigenkapital unterscheidet sich insbesondere dadurch von den anderen beiden Positionen, dass es sich um eine sogenannte Residualgröße handelt. Diese kann nicht direkt ermittelt werden, sondern leitet sich als Differenz zwischen allen Vermögenswerten und dem Fremdkapital (zzgl. Rückstellungen) ab.

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Hinweis: In der Praxis können Bilanzen Rechnungsabgrenzungsposten sowie latente Steuern enthalten. Diese werden zusätzlich unter der bereits dargestellten Gliederung abgebildet. Für eine verbesserte Übersichtlichkeit wurden diese Positionen hier nicht näher berücksichtigt.

Gliederung nach IFRS

Anders als im HGB schreiben die internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS bzw. IFRS) keine konkrete Bilanzgliederung vor. Vielmehr definiert unter anderem der internationale Standard 1.54, dass gewisse Positionen in einer Unternehmensbilanz auftauchen müssen. Die folgenden Darstellungen der Aktiva und Passiva enthalten alle notwendigen Positionen einer IFRS-Bilanz. Obwohl diese Posten alle enthalten sein müssen, sofern es sie gibt, steht dem Unternehmen die konkrete Gliederung frei. In der Praxis ähneln sich Bilanzen nach HGB und IFRS jedoch häufig bezüglich ihrer Ordnung, obwohl andere Bilanzpositionen enthalten sind.

In den internationalen Normen zur Rechnungslegung steht die Verständlichkeit für die Adressaten der Bilanz im Vordergrund. Sowohl Grobgliederung als auch mögliche Untergliederungen sollen so vorgenommen werden, dass sie die beste Verständlichkeit der Bilanz ermöglichen. Sofern ein Unternehmen folglich erklären kann, warum es seine Bilanz in der Form gliedert, wie es aktuell der Fall ist, wird dies in den meisten Fällen zulässig sein.

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Unterschied zwischen HGB und IFRS

Neben den unterschiedlichen Bilanzgliederungen und den verschiedenen Pflichtangaben verfolgen Bilanzen nach HGB und IFRS auch verschiedene Funktionen. Bei der Bilanz nach HGB stehen die Steuerbemessungsgrundlage und die Dokumentationsfunktion im Vordergrund. Verglichen damit stehen bei IFRS-Bilanzen die Investoren einer Gesellschaft im Vordergrund. Sie sollen bestmöglich über den aktuellen Zustand des Unternehmens informiert werden.

Diesen Aspekt nehmen auch die beiden Grundprinzipien der Rechnungslegungsnormen auf. Im HGB gilt das Vorsichtsprinzip. Forderungen sind beispielsweise tendenziell niedrig und Verbindlichkeiten hoch anzusetzen. Das führt dazu, dass eine HGB-Bilanz pessimistischer (vorsichtiger) ausfällt als das IFRS-Gegenstück. Das Grundprinzip nach IFRS ist das sogenannte „accrual principle“ (periodengerechte Gewinnermittlung) beziehungsweise der Fair Value. Diese Prinzipien sollen eine möglichst realistische Sichtweise unterstützen und den tatsächlichen Istzustand abbilden.

Die unterschiedlichen Konzepte zeigen sich beispielsweise bei der Bilanzierung von Vermögensgegenständen. Während das HGB verbietet, einen Vermögensgegenstand mit einem höheren Wert als seinen Anschaffungskosten zu bilanzieren, ist dies nach IFRS grundsätzlich möglich. Kauft ein Unternehmen zum Beispiel für 1.000 Euro Aktien, könnte es diese nach HGB nicht mit mehr als 1.000 Euro bilanzieren. Die IFRS lassen, je nach Tageskurs, auch höhere Werte zu.

Dieser Sachverhalt kann zu sogenannten „stillen Reserven“ führen. Diese treten immer dann auf, wenn der eigentliche Wert eines Vermögensgegenstandes höher ist als der bilanzierte Wert. Stille Reserven sind in HGB-Bilanzen tendenziell häufiger zu finden als in IFRS-Bilanzen.

Hinweis: Unternehmen erstellen häufig eine Bilanz nach IFRS anstelle einer lokalen Bilanz. Das kann damit begründet werden, dass die IFRS für Investoren die höhere Relevanz haben und das Unternehmen, damit seinen Aufwand verringern kann. Dennoch ist auch eine Bilanzierung nach HGB denkbar. Bereits als Grundlage für die Steuerermittlung oder Gewinnberechnung wird die HGB-Bilanz von allen deutschen Unternehmen in ihren Grundzügen benötigt. Bei der Unternehmensanalyse ist für Investoren entscheidend, dass sie vorab identifizieren, welche Rechnungslegungsnorm verwendet wurde, um die richtigen Rückschlüsse ziehen zu können.

Kernfunktionen der Bilanz

Eine zentrale Funktion einer Bilanz ist die Dokumentationsfunktion. Alle Buchungsvorgänge eines Jahres sowie deren Überprüfung mittels einer Inventur führen zu der Bilanz, die diese Daten zusammenfasst. Damit kann sie eine Auskunft über das Vermögen und Kapital (ausgenommen stiller Reserven) eines Unternehmens geben. Gleichzeitig stellt sie den formellen Abschluss der Buchführung dar.

Zusätzlich dient die HGB-Bilanz der Gewinnermittlung. Folglich ist die Bilanz für die Feststellung des Unternehmenserfolges und beispielsweise für die Dividendenausschüttung essenziell. In Deutschland können beispielsweise nur Dividenden ausgeschüttet werden, wenn die Bilanz nach HGB einen entsprechenden Gewinn ausweist, der dafür verwendet werden kann. Zusätzlich beeinflusst die Gewinnermittlungsfunktion die Bildung von Rücklagen oder Gewinnabführungen. Steuerlich ist sie jedoch nur indirekt relevant, da für die Ermittlung der Steuerlast eine separate Bilanz aufzustellen ist.

Abschließend kommt der Bilanz eine Informationsfunktion zu. Zuerst kann die Bilanz dem Unternehmen selbst und dessen Management Informationen liefern. Diese kann es für strategische Entscheidungen nutzen. Weiterhin kann die Bilanz externen Interessengruppen Informationen liefern. Hierzu zählen etwa Auskunfteien, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Banken oder Aktionäre. Banken und Lieferanten werden im HGB zusätzlich hervorgehoben, da ein wesentliches Ziel im Gläubigerschutz besteht.

Möglichkeiten der Interpretation

Die Bilanz bietet verschiedene Möglichkeiten der Interpretation. Für Investoren dient sie hauptsächlich als Ermittlungsbasis verschiedener Kennzahlen. Diese Form der Bilanzanalyse ist gleichzeitig Bestandteil der Fundamentalanalyse. Übliche Maßzahlen sind beispielsweise (statische) Liquiditätskennzahlen. Diese setzen liquide Mittel mit den Verbindlichkeiten ins Verhältnis.

Eine hohe Liquidität kann beispielsweise für Stabilität und Sicherheit sprechen. Darüber hinaus kommen Bilanzpositionen auch bei der Berechnung von Rentabilitätskennzahlen zum Einsatz. Hier können Gewinn, Cash Flow oder ähnliche Maßzahlen mit dem Eigen-, Fremd- oder Gesamtkapital kombiniert werden. Ebenfalls möglich ist die Berechnung von Strukturkennzahlen. Diese können Hinweise darauf geben, wie das Vermögen eines Unternehmens auf die einzelnen Bilanzpositionen aufgeteilt ist. Eigen– und Fremdkapitalquoten sind ein denkbares Beispiel für solche Strukturkennzahlen.

Denkbar sind Strukturkennzahlen aber auch im Vergleich zwischen Aktiva und Passiva. Die goldene Bilanzregel (auch: Anlagendeckungsgrad) ist beispielsweise eine solche Kennzahl. Sie vergleicht das Anlagevermögen eines Unternehmens mit dessen Eigenkapital. Dahinter steht die Anforderung, dass langfristige Vermögensgegenstände auch langfristig finanziert werden sollen.

Neben der Kennzahlenanalyse können einzelne Bilanzpositionen sowohl im Zeitverlauf als auch im Unternehmensvergleich betrachtet werden. Besonders die Entwicklung des Eigenkapitals kann Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Entwicklung zulassen. Ein steigendes Eigenkapital spricht in der Regel für Unternehmensgewinne. Dabei sollte jedoch beispielsweise geprüft werden, ob das zusätzliche Eigenkapital aus einer Kapitalerhöhung stammt. Im Unternehmensvergleich ist eine Branchen- beziehungsweise Benchmarkanalyse üblich. Insbesondere Anlage- und Umlaufvermögen können zwischen den verschiedenen Branchen schwanken. Daher ist nur ein Vergleich innerhalb einer Branche sinnvoll.

Nachteile und Probleme einer Bilanz

Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und ihrer Struktur gibt es spezifische Nachteile und Schwierigkeiten bei der Analyse einer Bilanz. Besonders schwer wiegt der Stichtagsbezug. Weil die Bilanz zu einem festen Stichtag erstellt wird, bleibt unklar, was kurz vor oder nach diesem Stichtag für Geschäftsvorfälle stattfinden. Ist der Anteil von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bedenklich hoch, kann sich dies bereits kurz nach dem Bilanzstichtag ändern, indem ein Kunde seine Rechnungen begleicht. Damit ist eine Bilanz nie mehr als eine Momentaufnahme.

Gerade aufgrund dieses Stichtagsbezuges können sich bilanzpolitische Maßnahmen des Unternehmens besonders stark auswirken. Entscheidet sich ein Unternehmen beispielsweise, einen Kreditvertrag erst nach dem Bilanzstichtag zu unterzeichnen, taucht dieser nicht in der Bilanz auf. Die Kredittilgung kurz vor dem Bilanzstichtag würde dagegen den Eindruck erwecken, dass die Verbindlichkeit bereits länger getilgt ist, obwohl sie bis vor Kurzem noch Zinskosten verursacht hat.

Die Vergleichbarkeit kann zudem durch Ansatzwahlrechte der Unternehmen verringert werden. Ein Unternehmen kann in gewissem Maße selbst entscheiden, welche Vermögensgegenstände es bilanziert und welchen Wertansatz es dabei verwendet. Diese Individualität erschwert Investoren den Vergleich von Bilanzen unterschiedlicher Unternehmen. Gleichzeitig kann sich ein Investor nicht sicher sein, ob ein gesetzlich legitimes Wahlrecht genutzt wurde oder einzelne Posten einfach falsch bilanziert wurden. Bilanzskandale wie beispielsweise Enron oder Wirecard haben bewiesen, dass Bilanzmanipulationen in erheblichem Umfang möglich sein können.

Im Vergleich zum letzten Jahrtausend haben immaterielle Vermögensgegenstände stark an Bedeutung gewonnen. Beispielsweise können Patente, Markenrechte und Serviceleistungen einen erheblichen Teil des Unternehmenswertes ausmachen. Diese Werte zu bilanzieren, ist für die Unternehmen selbst herausfordernd, weil es in der Regel keinen aktiven Markt dafür gibt. Die Wertermittlung ist daher bestenfalls eine begründete Schätzung und kann deutliche Abweichungen enthalten. Der Wert einer Handelsmarke ist beispielsweise kaum genau zu beziffern.

Unterschied zwischen Einzel- und Konzernbilanz

Neben den bisher thematisierten Einzelbilanzen, die ein Unternehmen ausschließlich für sich selbst aufstellt, gibt es auch Konzernbilanzen. Von einem Konzern ist dann die Rede, wenn mindestens ein „herrschendes“ Unternehmen und ein „abhängiges“ Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden. In der Unternehmenspraxis ist auch von Mutter- und Tochtergesellschaften die Rede. Häufig sind unter den börsennotierten Unternehmen Muttergesellschaften zu finden, denen mehrere Tochtergesellschaften untergeordnet sind. Dies kann organisatorische, aber beispielsweise auch steuerliche Gründe haben.

In einem Einzelabschluss werden solche Tochtergesellschaften mit einem einzigen Wert als „Beteiligungen“ ausgewiesen. Dies erschwert Investoren und auch dem Konzern selbst den Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Konzerngesellschaften. Daher kann das Unternehmen einen Konzernabschluss durchführen und eine Konzernbilanz aufstellen.

Hierfür findet eine sogenannte Konsolidierung statt. Die Bilanzen der Tochterunternehmen werden praktisch in die Bilanz der Muttergesellschaft integriert. Dabei müssen die Unternehmen darauf achten, dass im Gegenzug doppelte Bilanzpositionen eliminiert werden. Übernimmt beispielsweise die Muttergesellschaft 100.000 Euro Anlagevermögen der Tochter in die eigene Bilanz, darf die Tochtergesellschaft nicht weiterhin als Beteiligung in der Bilanz der Muttergesellschaft ausgewiesen werden.

Hinweis: Ein Konzernabschluss kann die Tochtergesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen von der eigenen Bilanzierungspflicht befreien. Dann entfällt die Bilanzierungspflicht der Tochtergesellschaft und wird durch die Konzernbilanz erfüllt. Möglich ist dies nach HGB beispielsweise nur für Unternehmen, deren Muttergesellschaft in der EU ansässig ist.

Unabhängig von der Frage nach Einzel- oder Konzernabschluss sind Rechnungslegungswerke wie beispielsweise die Steuerbilanz immer aufzustellen. Vereinfachungen und Befreiungen für Konzerne sind nicht vorgesehen. Die Erstellung einer Konzernbilanz dient im Regelfall auch nicht öffentlichen Institutionen, sondern richtet sich an die Aktionäre oder das eigene Management. Durch das zusammengefasste Rechnungslegungswerk können alle Konzerngesellschaften als wirtschaftliche Einheit betrachtet und sinnvoll analysiert werden.

Zusammenhang zwischen Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz

Ein wesentliches Element für eine Unternehmensbilanz ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Diese entstammt der externen Buchhaltung und beruht auf sogenannten Erfolgskonten. Im Vergleich dazu beruht die Bilanz auf Bestandskonten, die sich nicht in Aufwände und Erträge aufteilen lassen. Trotzdem fließt das GuV-Konto selbst in die Bilanz ein. Es ist davon die Rede, dass es über die Bilanz „abgeschlossen“ wird. Genauer fließt das Ergebnis der GuV in die Eigenkapitalposition der Bilanz ein. Ein Jahresüberschuss erhöht das Eigenkapital, ein Fehlbetrag senkt es. Gängig ist unter anderem die Bildung von Gewinnrücklagen im Eigenkapital. Diese können dann flexibel in den Folgeperioden verwendet werden.

Im Rahmen der GuV sind die Begriffe „Jahresüberschuss“ und „Bilanzgewinn“ zu unterscheiden. Der Jahresüberschuss ergibt sich vereinfacht aus den Erträgen abzüglich der Aufwendungen. Der Bilanzgewinn ergibt sich dagegen aus dem Jahresüberschuss minus der Zuführungen in Rücklagenpositionen und kann daher deutlich vom Jahresüberschuss abweichen.

Die GuV hat folglich einen zentralen Einfluss auf die Unternehmensbilanz. Letztendlich verändert sie das Eigenkapital und damit auch die gesamte Bilanzsumme (Gesamtkapital).

Weitere Bilanztypen

Neben den bisher erläuterten Begriffen „Unternehmensbilanz“, „Einzelbilanz“ und „Konzernbilanz“ gibt es weitere Bilanztypen. Die nachfolgend erläuterten Bilanzen stellen keine abschließende Auflistung dar. Teil der Auflistung sind lediglich die gebräuchlichsten Bilanzen aus dem (weiteren) unternehmerischen Kontext.

Steuerbilanz

Die Steuerbilanz unterliegt, anders als die handelsrechtliche Bilanz, nicht dem HGB oder den IFRS. Das einzuhaltende Regelwerk definiert das Einkommensteuergesetz. Mithilfe der Steuerbilanz ermitteln die Steuerbehörden den steuerlichen Gewinn eines Unternehmens. Dieser kann von dem Gewinn aus der GuV abweichen. Beispielsweise sind steuerlich nicht alle Formen der Abschreibung möglich, die nach anderen Rechnungslegungsnormen denkbar sind.

Nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) wird der Begriff der Steuerbilanz nicht explizit definiert. Vielmehr schreibt das EStG nur vor, dass die Bilanz den steuerlichen Grundsätzen genügen muss. Unter Umständen kann dies bereits bei der regulären HGB-Bilanz der Fall sein. Die Bilanz könnte dann auch als Einheitsbilanz bezeichnet werden.

Sonderbilanzen

Von einer Sonderbilanz ist dann die Rede, wenn außerordentliche oder unregelmäßige Ereignisse zu deren Erstellung führen. Eine Sonderbilanz dient dabei immer einem besonderen Zweck, der sich vom regulären Jahresabschluss unterscheidet. Die Gründung eines Unternehmens oder ein Rechtsformwechsel können mögliche Gründe für die Aufstellung einer Sonderbilanz sein. Als Grundlage für Restrukturierungen und Sanierungen sind sie ebenfalls üblich.

Das Gegenstück zur Gründungsbilanz bildet die Abwicklungsbilanz bei der Auflösung eines Unternehmens. Ferner ist bei dem Verdacht auf den Insolvenztatbestand der Überschuldung eine Überschuldungsbilanz aufzustellen.

Zu den gängigen Sonderbilanzen zählen folglich:

  • Gründungsbilanz
  • Umwandlungsbilanz
  • Sanierungsbilanz
  • Abwicklungsbilanz
  • Überschuldungsbilanz

Partialbilanz

Von sogenannten Partialbilanzen ist immer dann die Rede, wenn die Bilanz nicht mit dem Jahresabschluss in Verbindung steht. Regelmäßig ist dies bei Quartalsbilanzen der Fall. Diese können als Analyseinstrument für Investoren dienen. Vergleiche sind unter anderem mit den Unternehmensprognosen möglich.

Positive oder negative Entwicklungen können sich zudem frühzeitig zeigen und die zeitliche Zuordnung von Ereignissen wird erleichtert. Sowohl Unternehmen als auch Investoren können mithilfe von Partialbilanzen regelmäßig aktualisierte Kennzahlen bilden und auf dieser Basis Analysen durchführen.

Neben einem quartalsweisen Rhythmus erstellen Unternehmen teilweise auch monatlich Partialbilanzen, die jedoch nicht veröffentlicht werden. Sie dienen ausschließlich internen Zwecken und Analysen. Beispielsweise können Controlling und Management die Daten für das interne Rechnungswesen und die strategische Meinungsbildung nutzen.

Energiebilanz

Der Begriff Energiebilanz ist in verschiedenen Zusammenhängen gebräuchlich. In der Klimaforschung oder der Ernährung findet diese Form der Bilanz jedoch besonders häufig Anwendung. Gerade der Klimaaspekt ist auch in Zusammenhang mit marktwirtschaftlichen Unternehmen zu bringen. Im Rahmen einer Energiebilanz legt ein Unternehmen dar, wie viel Energie (beispielsweise in Form von Strom, Gas etc.) es verbraucht und wie viel Energie es erzeugt oder zurückgewinnt. Häufig ist bei einer ausgeglichenen Energiebilanz auch gleichzeitig von CO₂-Neutralität die Rede.

Dieser Überlegungen und Berechnungen können deshalb für Unternehmen relevant sein, weil Energie zum einen Kosten verursacht und zum anderen ein hoher Energieverbrauch zu Imageschäden führen kann. Eine ausgeglichene oder negative Energiebilanz können sich beispielsweise positiv auf ESG-(Environmental Social Governmental) oder SRI-Scores (Social Responsibilty Index) auswirken. Aus diesem Grund kann der Energiebilanz eine soziale wie wirtschaftliche Relevanz zukommen.

Planbilanz

Eine Planbilanz löst sich von dem sonst üblichen Vergangenheitsbezug einer Bilanz. Stattdessen können Planbilanzen für zukünftige Geschäftsjahre erstellt werden. Planbilanzen sind Ergebnisse von Prognosen und Planungen eines Unternehmens, Investors oder Analysten. Ein gängiges Werkzeug zur Erstellung dieser Planbilanzen ist das Financial Modeling. Anhand fundierter Annahmen werden aus den bisherigen Bilanzen, der erwarteten Geschäftsentwicklung, und möglichen Sonderereignissen Planbilanzen abgeleitet.

Diese können beispielsweise für die Budgetplanung oder für die strategische Unternehmensausrichtung genutzt werden. Darüber hinaus können sie auch bei der Unternehmensbewertung zum Einsatz kommen. Im Zusammenspiel mit Szenarioanalysen sind beispielsweise Wertberechnungen anhand verschiedener Zukunftsperspektiven denkbar.

Unternehmensbilanz im Beispiel

Als Praxisbeispiel einer Unternehmensbilanz sollen hier die Unterlagen der Bayrischen Motorenwerke AG (BMW) für das Geschäftsjahr 2020 dienen. Die Bilanz von BMW entspricht einem Abschluss nach HGB. IFRS-Daten fließen nur von ausländischen Tochtergesellschaften ein. Dies findet keine explizite Erwähnung in der Bilanz, sondern lässt sich aus den Erläuterungen des Unternehmens im Anhang ableiten.

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Bilanz am Beispiel BMW (2020) - Aktiva

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Bilanz am Beispiel BMW (2020) - Passiva

In der Unternehmenspraxis ist ein Vergleich des aktuellen Jahres mit dem Vorjahr üblich. So besteht auch diese Bilanz nicht nur aus Daten des Jahres 2020, sondern auch aus Daten des Jahres 2019. Korrekterweise orientiert sich die Bilanz von BMW am verpflichtenden Gliederungsschema nach HGB. Jede Bilanzposition wird zusätzlich im Anhang näher erläutert.

In einer ersten Analyse der Aktiva können Investoren feststellen, dass das Umlaufvermögen mit knapp 40 Milliarden Euro mehr als doppelt so hoch wie das Anlagevermögen ist. Allerdings besteht ein Großteil des Umlaufvermögens aus Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Dies können beispielsweise konzerninterne Kredite sein. Wenn Tochtergesellschaften damit selbst Anlagevermögen finanzieren sollten, relativiert dies die Position. Der Großteil des Anlagevermögens von BMW stammt aus Sachanlagen. Liquide Mittel sind in einem Umfang von fast sieben Milliarden Euro vorhanden. Zudem ist die Bilanzsumme von im Vergleich zum Vorjahr um gut zwei Milliarden Euro angewachsen. Hier ist auch die Rede von einer Bilanzverlängerung.

Aufgrund der Bilanzgleichung entsprechen die Passiva den Aktiva. Circa 15 Milliarden Euro entfallen auf das Eigenkapital und 29 Milliarden Euro auf Fremdkapital. 10 Milliarden Euro Rückstellungen müssen dagegen näher betrachtet werden, da ihre Zuordnung zu Eigen- oder Fremdkapital von ihrer Fristigkeit abhängt. Nach den Erläuterungen der BMW AG handelt es sich hauptsächlich um langfristige Rückstellungen für Altersvorsorge der Mitarbeiter. Deshalb können die Rückstellungen im weiteren Sinne als Eigenkapital eingestuft werden.

Weitere Analyseansätze und Berechnungen von Kennzahlen können, abhängig von den Interessen und Blickwinkeln des Investors, erfolgen.

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Wo finde ich Aktien in der Bilanz?

Wertpapiere können nach den Grundsätzen des § 266 HGB dem Anlagevermögen oder dem Umlaufvermögen zugeordnet werden. Eine Zuordnung anhand der Mindestlaufzeiten wie bei Ausleihungen (bis 1 Jahr, 1-4 Jahre, ab 4 Jahre) kann hier nicht zum Ansatz kommen; vielmehr ist die Dauerhaftigkeit der Wertpapiere heranzuziehen.

Was gehört in die G und V?

Die Gewinn- und Verlustrechnung erstellt alle Aufwendungen und Erträge eines gewissen Zeitraums gegenüber – meistens eines Geschäftsjahrs. Da es sich um ein Konto der Passivseite der Bilanz handelt, werden Erträge im Haben gebucht und Aufwendungen im Soll.

Was ist aktiv und passiv Bilanz?

Aktiva, also die Aktivseite, zeigt auf, welches Vermögen dem Unternehmen zur Verfügung steht, mit dem letztlich aktiv gearbeitet werden kann. Die Passivseite, also Passiva hingegen zeigt auf, wie das Vermögen im Unternehmen finanziert wurde – entweder mit Eigenkapital oder mit Verbindlichkeiten (Kredit).

Wo ist die GuV in der Bilanz?

Das GuV-Konto findet sich auf der Passivseite der Bilanz und ist ein Unterkonto des Eigenkapitals – somit also ein wichtiger Bestandteil für die Unternehmensplanung.