Welche Proben werden in der 4 Klasse geschrieben?

Klassenarbeiten, Tests, Vergleichsarbeiten… Was für ein Pensum, das Ihr Kind in der Schule zu absolvieren hat! Vielleicht haben Sie sich auch schon mal gefragt, ob dieser Lernstress normal ist, ob so viele Tests nötig und überhaupt erlaubt sind. Hier erfahren Sie aus erster Hand alles was Sie über Tests und Klassenarbeiten wissen sollten. 

Welche Proben werden in der 4 Klasse geschrieben?

Expertenrat von 

Annette Holl, Grundschullehrerin

Welche Wissensabfragen Ihr Kind in der Schule absolvieren muss

Der Lehrer kann das Wissen Ihres Kindes in Tests oder Klassenarbeiten abfragen oder andere schriftliche Leistungen in die Benotung auf dem Schulzeugnis mit einbeziehen. Diese Tests und Klassenarbeiten muss Ihr Kind absolvieren:

Um den in der Jahrgangsstufe 4 häufig empfundenen Leistungsdruck zu vermindern, gibt es bis zum Übertrittszeugnis Zeiträume, in denen keine Probearbeiten geschrieben werden. Dies gilt für die übertrittsrelevanten Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht. Die Schüler müssen in diesen Zeiträumen auch keine anderen schriftlichen Leistungsnachweise erbringen.

Diese sind im Schuljahr 2022/23:

19.-23.12.2022
09.-13.01.2023
13.-17.02.2023
17.-21.04.2023

Ankündigung von Probearbeiten

In der Jahrgangsstufe 4 werden Probearbeiten spätestens eine Woche vorher angekündigt. Dies gilt für alle Fächer. Probearbeiten werden nur an einem Tag geschrieben, an dem das Fach im Stundenplan ausgewiesen ist. Bei einem Versäumen der Probe muss für den Tag der Probearbeit eine ärztliche Bescheinigung (kein Attest) vorgelegt werden. Eine einmalig versäumte Probe muss nicht nachgeschrieben werden. Jede weitere versäumte Probe muss möglichst zeitnah in veränderter Form nachgeschrieben werden. Hierfür erfolgt in der Regel keine erneute Terminsetzung.

Bitte beachten Sie auch, dass nach Fehlzeiten schriftliche Einträge, Arbeitsblätter etc. eigenverantwortlich nachgeholt bzw. ergänzt werden müssen.

Richtzahlen Probearbeiten

In der Jahrgangsstufe 4 gilt für die übertrittsrelevanten Fächer folgende Anzahl von Proben als Richtwert (Zeitraum bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses):
Deutsch: 10, Mathematik: 4, HSU: 4

Verstärkte Elternberatung

Nach der Informationsveranstaltung in der 3. Klasse erfolgt wie bisher ein Info-Abend zum Übertritt in der 4. Klasse. Neben den Übertrittsregelungen erläutern Beratungslehrer und Lehrkräfte der weiterführenden Schulen Anforderungsprofile und erforderliche Lernvoraussetzungen für die jeweilige Schulart.

Daneben kommt der Individualberatung eine zentrale Bedeutung zu. Diese Beratung erfolgt natürlich überwiegend durch die Klassenlehrer. Insbesondere für Eltern, die eine Teilnahme ihres Kindes am Probeunterricht erwägen, kommt eine ergänzende Beratung durch Beratungslehrer, Schulpsychologen, Lehrkräfte der aufnehmenden Schulen oder sog. “Lotsen im Übertrittsverfahren” (das sind Grundschullehrkräfte, die an Realschulen bzw. Gymnasien eingesetzt sind) in Frage. Eine Anmeldung für ein solches Gespräch vermittelt die Schulleitung, das Staatliche Schulamt oder die staatliche Schulberatungsstelle. Die Eltern haben außerdem die Möglichkeit im Rahmen der Anmeldung bei der aufnehmenden Schule um die Vermittlung eines Beratungsgespräches mit einer Beratungslehrkraft dieser Schule zu bitten.

Zeugnisse

Anstelle des Zwischenzeugnisses erhalten die Schüler und Schülerinnen bereits am 20. Januar 2023 eine schriftliche Zwischeninformation über ihren aktuellen Leistungsstand. Das Übertrittszeugnis wird am 02. Mai 2023 ausgehändigt.

(1) 1Die Lehrerkonferenz trifft vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen einschließlich prüfungsfreier Lernphasen. 2Die Festlegungen sind den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten bekannt zu geben. 3In der Jahrgangsstufe 4 sollen in der Zeit vom Unterrichtsbeginn bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses jeweils in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht rhythmisiert mindestens vier Unterrichtswochen von bewerteten Probearbeiten freigehalten werden.

(2) 1Schriftliche Leistungsnachweise müssen sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben und in der Jahrgangsstufe 4 angekündigt werden. 2Der Termin eines schriftlichen Leistungsnachweises muss spätestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden. 3An einem Tag darf nur ein schriftlicher Leistungsnachweis, in der Woche sollen nicht mehr als zwei schriftliche Leistungsnachweise abgehalten werden. 4Kann der Leistungsstand einer Schülerin oder eines Schülers wegen nicht zu vertretender Versäumnisse nicht hinreichend beurteilt werden, so kann die Lehrkraft das Nachholen schriftlicher Leistungsnachweise anordnen.

(3) 1In der Jahrgangsstufe 1 und im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 werden schriftliche Leistungsnachweise nicht benotet, jedoch mit Bemerkungen versehen, die den Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers beschreiben. 2In der Jahrgangsstufe 4 sollen bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht 18 Probearbeiten abgehalten werden. 3Nach Abs. 1 ist auch zu entscheiden, ob im Fach Deutsch zehn und in den Fächern Mathematik und Heimat- und Sachunterricht jeweils vier Probearbeiten abgehalten werden oder eine andere Verteilung der Probearbeiten erfolgt. 4Die Zahl von vier Probearbeiten darf aber in keinem Fach unterschritten werden 5Im Fach Deutsch und im Fach Heimat- und Sachunterricht kann jeweils höchstens eine Probearbeit durch einen anderen gleichwertigen Leistungsnachweis ersetzt werden.

(4) 1Schriftliche Leistungsnachweise sind innerhalb einer angemessenen Frist den Schülerinnen und Schülern zurückzugeben und zu besprechen. 2Sie sind den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause zu geben; in begründeten Einzelfällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. 3Sie sind der Schule binnen einer Woche zurückzugeben.

Wie viele Proben bis zum übertrittszeugnis Bayern?

In der Jahrgangsstufe 4 sollen bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht 18 Probearbeiten abgehalten werden.

Wie viele Zeugnisse 4 Klasse Bayern?

Am ersten Unterrichtstag im Monat Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis. eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird. Das Jahreszeugnis wird am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgestellt.

Kann man in der 4 Klasse sitzen bleiben Bayern?

In der vierten Klasse ist ein Sitzenbleiben möglich, wobei auch diese freiwillig wiederholt werden kann. Darüber hinaus gibt es die Rückstufung, welche bedeutet, dass ein Kind während des Schuljahres in die vorherige Stufe zurückversetzt wird.

Welche Noten Übertritt Bayern?

Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.