Ab welchem Durchschnitt muss eine Arbeit wiederholt werden BW

Martin Kohn ist Studienrat für Gymnasien und Autor erziehungswissenschaftlicher Bücher und Ratgeber für Eltern. Zuletzt erschien 2007 im Balance Verlag „Rotes Tuch Schule“. Für FOCUS-SCHULE ONLINE betreut der Erziehungsfachmann das Pädagogikforum. Er beantwortet Fragen unserer Leser zum Thema Schule und zeigt Problemlösungen auf. Im Internet unter: www.focus-schule.de/community

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Leser-Kommentare (10)

Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.

Dienstag, 22.10.2013 | 20:59 | Ni Laterne

Hausaufgabenprüfungen

mündlich oder schriftlich sind jederzeit möglich. Noten darf ein Lehrer nur dem betreffendendem Schüler ALLEIN sagen, Datenschutz und Persöhnlichkeitsrecht greifen da Hand in Hand. Deshalb kann ich schlicht sagen, das Beschimpfen vor der Klasse, wegen schlechter Noten, ist folglich eine Straftat. Auch ich habe einen Lehrerpartner.

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Weitere Kommentare (9)

Samstag, 12.11.2011 | 07:57 | Anonym

Nachschreibepflicht - nicht in NRW

Der Artikel stimmt für NRW so nicht ganz. Der damalige Erlass hierzu ist nicht mehr gültig, so dass es keine Kennzahlen mehr gibt, die zum Nachschreiben verpflichten.

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Mittwoch, 10.11.2010 | 12:24 | hauro2005

Ständiges Gejammer der Unwilligen

Diese Fragen sind doch nur Fragen von schwachen und lernfaulen Schülern. Die beste Lösung ist, immer am Ball zu bleiben. Man lernt nicht für Arbeiten, man lernt für sich. Dann kann ein Test kommen, wann er will, man ist immer bestens vorbereitet. Und im späteren Berufsleben muss man sein Können auch ohne Vorankündigung unter Beweis stellen.

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Mittwoch, 06.10.2010 | 10:23 | Gast

Nachschreiben

Darf beim Nachschreiben der Stoff der vom ursprünglichen Termin bis zum Nachschreiben dazukommt auch abgefragt werden?

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Sonntag, 25.04.2010 | 06:41 | Gast

Rechtsgrundlage?

Mir fehlen Hinweise auf die rechtliche Grundlage... Zum Beispiel darf der Lehrer natürlich die mündliche Leistung bewerten (Frage 3) und muss den Notenspiegel nicht bekannt geben (Frage 5) - obwohl man dies natürlich tut, damit die Kinder/Eltern die Leistung einordnen können. Der Artikel verzerrt die Wirklichkeit und stellt die Lehrer - mal wieder - als herrschsüchtige, willkürliche Monster hin.

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Montag, 12.04.2010 | 13:36 | B. Müller

Das Mündliche ist das eigentliche Problem!

Schriftliche Klassenarbeiten sind immerhin beweisbare Leistungen eines Schülers. Schlechter sieht es da mit dem Mündlichen aus: Überdimensionale Gewichtung des Mündlichen (70%) führt aufgrund massiver Manipulationsmöglichkeiten oft zu Zeugnisnoten, die purer Willkür entspringen. Hier muss dringend angesetzt werden - Niedersachsens größtes Problem!

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Freitag, 08.01.2010 | 16:17 | A. Meier

Wer vertaut unseren Lehrern?

"Weisen Sie die Lehrer ...auf die Rechtslage hin" Ein Satz, in dem mitschwingt, dass Lehrer sich nicht richtig verhalten, ja sogar gegen das Gesetz verstoßen. Ist denjenigen, die so schreiben, eigentlich bewusst, dass viele verantwortungsvolle und kompetente Lehrer unter dieser öffentlichen Meinung enorm zu leiden haben, weil sie ständig unter Rechtfertigungsdruck stehen?

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Samstag, 10.01.2009 | 14:27 | Auch Studienrat

Länderregelungen

Herr Kohn vergisst bei seiner Aufzählung, dass es Länder- und schulspezifisch andere Regelungen geben kann. Solche Beiträge führen daher eher zur Verwirrung und Desinformation der Leser.

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Freitag, 09.01.2009 | 08:35 | Álbert Goßmann

Wieso muss eine Klassenarbeit überhaupt vorher

angekündigt werden? Die Schüler sollten so motiviert sein, dass sie sich in jedem schriftl. Fach auf einem bestimmten Level präpariert halten. Die Klassenarbeit kann dann auch weniger spezifisch angelegt werden. "Gelernte" Schüler wissen immer, wann eine schriftl. Arbeit fällig wird und welche Themata dann anfallen! Hat bei uns in der Schule auch geklappt und da gab es noch jedes drittel Jahr ein Zeugnis, das dann auch zuverlässig Auskunft über das momentane Leistungslevel gab. Die Chancen sind für alle gleich! Und ich bin sicher, auch die Pisa-Ergebnisse würden sprunghaft nach oben schnellen!

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Freitag, 09.01.2009 | 07:54 | Anonym

Prüfungen

Ein Hauptproblem ist, dass jedes Jahr wieder zuviele Arbeiten innerhalb von einer Woche geschrieben werden. Wochenlang ist gar nichts und dann teilweise in einer Woche 4-5 Arbeiten (fast täglich). Die Schüler bekommen zwar die Termine, aber haben bei 3mal die Woche Nachmittagsunterricht kaum Zeit, sich genügend vorzubereiten. Das passiert jedes Jahr wieder vor Ferien oder Zeugnissen und dann gibt er nie genügend Zeit für die Arbeiten selbst, sodaß ein Schüler, der etwas langsamer ist als der Durchschnitt, selten die Aufgaben schaft (z.B. Mathe oder BWL). Die Planung ist wirklich mies und die Lehrer sollten sich mal besser abstimmen untereinander.

Wann muss eine Klassenarbeit wiederholt werden?

Besteht Wiederholungspflicht? In jedem Bundesland gibt es Vorgaben, dass nur ein bestimmter Prozentsatz an Schülern eine schlechtere Note als 4 schreiben darf; andernfalls muss die Arbeit von der Schulleitung genehmigt oder wiederholt werden.

Wann darf eine Klassenarbeit nicht bewertet werden bw?

Zumindest dann nicht, wenn der Lehrer Aufgaben gestellt hat, die die Schüler nicht lösen konnten, weil der Lehrer dabei Lernstoff abgefragt hat, den er im Unterricht nicht mit den Schülern durchgegangen ist. Oder wenn die Fragen unangemessen schwer waren. Ein schlechter Notenspiegel kann dafür ein Indiz sein.

Wann muss eine Klassenarbeit neu geschrieben werden?

Es gibt keine allgemeine rechtliche Grundlage für das Nachschreiben von Klassenarbeiten. Lehrer sind nicht verpflichtet, versäumte oder schlecht ausgefallene Klassenarbeiten nachschreiben zu lassen. Der Zeitpunkt des Nachschreibens wird vom Lehrer festgelegt und Ihrem Kind angekündigt.

Wann darf eine Arbeit nicht gewertet werden?

Erreichen 30 Prozent der Schüler einer Klasse bei der Klassenarbeit nur ein ungenügend oder mangelhaft, wird die Arbeit nicht gewertet.