1. Das Wichtigste in KürzeDer Grad der Behinderung (GdB) beziffert bei Menschen mit Behinderungen die Schwere der Behinderung. Er wird durch das Versorgungsamt oder das Amt für Soziale Angelegenheiten (teils auch "Amt für Soziales und Versorgung" genannt) festgestellt. Für die Feststellung gilt die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Sie enthält als Anlage 2 die sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Eine Gesamtsicht darauf, inwieweit ein Mensch insgesamt bei der Teilhabe beeinträchtigt ist, bestimmt den GdB. Mehrere GdB-Werte aus der VersMedV werden folglich nicht einfach zusammengezählt. Show
2. GdB und Grad der Schädigungsfolgen (GdS)Die Bezeichnung GdB wird im Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) verwendet. Die Bezeichnung GdS wird im Sozialen Entschädigungsrecht verwendet, dessen Rechtsgrundlage das Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist. Dessen Kernstücke bilden insbesondere die Kriegsopferversorgung und die Opferentschädigung. Beide werden danach bemessen, welche körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen eine sog. Funktionsbeeinträchtigung auf Grund eines sog. Gesundheitsschadens auf das Leben eines Menschen hat. Es geht dabei um die Auswirkungen auf alle Lebensbereiche, nicht nur auf das Erwerbsleben. Einen hohen GdB können deshalb auch Menschen haben, die in Vollzeit arbeiten können. 2.1. Unterschied zwischen GdB und GdSDer Unterschied ist, dass beim GdS nur die sog. Schädigungsfolgen berücksichtigt werden, beim GdB hingegen jede Behinderung, unabhängig von der Ursache. Beispiel: Eine junge Frau wurde von ihrem Partner heftig geschlagen und hat seitdem eine Behinderung. Später bekommt sie Krebs, worauf sich ihre Behinderung verstärkt. Beim GdS zählen nur die Folgen des rechtswidrigen Angriffs (Zusammenschlagen), beim GdB zählen auch die Auswirkungen der Krebserkrankung dazu. 2.2. Bemessung von GdB und GdSBei der Bemessung des GdS bzw. GdB geht es nicht allein darum, welche medizinischen Diagnosen einem Menschen gestellt wurden. Es kommt vielmehr auch darauf an, welche sog. Funktionsbeeinträchtigungen und/oder Teilhabebeeinträchtigungen sie verursachen. Bei mehreren Beeinträchtigungen werden für jede Beeinträchtigung einzelne Werte angegeben. Für die Bemessung des Gesamt-GdS bzw. GdB werden diese Werte aber nicht addiert oder sonst irgendwie miteinander verrechnet. Stattdessen kommt es dafür immer auf alle Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit an. Es muss berücksichtigt werden, wie sie sich gegenseitig beeinflussen. GdB und GdS werden nach den gleichen Maßstäben in 10er-Graden von 20 bis maximal 100 angegeben. Es ist also möglich, z.B. einen GdB von 20, 50 oder 100 zu haben. Der GdB wird nicht in Prozent angegeben, auch wenn das in der Umgangssprache üblich ist. 2.3. GdB und GdS im AlterEinen GdB bzw. GdS gibt es bei sog. pathologischen Gesundheitsschäden und nicht bei sog. physiologischen Alterserscheinungen. Pathologisch bedeutet krankhaft, physiologisch bedeutet normal. Typische "Alterskrankheiten" gelten nicht als physiologisch, wenn
Physiologische Alterserscheinungen sind z.B.
3. Versorgungsmedizin-VerordnungDas Versorgungsamt oder das Amt für Soziale Angelegenheiten richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach der Versorgungsmedizin-Verordnung. Diese enthält allgemeine Beurteilungsregeln und Einzelangaben über die Höhe des GdB bzw. GdS. Es handelt sich allerdings nur um einen Orientierungsrahmen, die Berechnung des GdB/GdS ist vom individuellen Einzelfall abhängig. Die früheren Versorgungsmedizinischen Grundsätze wurden zur Anlage 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) gemacht. Diese Anlage ist für die Feststellung besonders wichtig. 3.1. PraxistippDie Versorgungsmedizin-Verordnung mit der besonders wichtigen Anlage 2 finden Sie in ständig aktualisierter Form unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/index.html oder als übersichtliche Broschüre mit einer erläuternden Einleitung zum PDF-Download beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710". 4. NachteilsausgleicheAbhängig vom GdB sind die Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen. Details in der Tabelle Nachteilsausgleiche GdB. Daneben sind dafür die sog. Merkzeichen relevant, die zusätzlich zum GdB vergeben werden können. Näheres unter Merkzeichen. 5. Praxistipps
6. GdB bei bestimmten KrankheitenADHS > Behinderung ALS > Schwerbehinderung Allergien > Behinderung Asthma > Behinderung Brustkrebs > Schwerbehinderung CED > Schwerbehinderung Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung COPD > Behinderung Demenz > Schwerbehinderung Depressionen > Behinderung Diabetes > Schwerbehinderung Down-Syndrom > Schwerbehinderung Epilepsie > Schwerbehinderung Grad der Behinderung bei Hirnschäden Grad der Behinderung bei Hirnschäden im Kindes- und Jugendalter Grad der Behinderung bei Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems Hepatitis C > Schwerbehinderung HIV AIDS > Schwerbehinderung KHK > Schwerbehinderung Migräne > Schwerbehinderung Multiple Sklerose > Schwerbehinderung Neurodermitis > Behinderung Nierenerkrankungen > Schwerbehinderung Osteoporose > Behinderung Parkinson > Schwerbehinderung Prostatakrebs > Schwerbehinderung Psychosen > Schwerbehinderung Rheuma > Schwerbehinderung Schädel-Hirn-Trauma > Schwerbehinderung Schlaganfall > Schwerbehinderung Tinnitus > Schwerbehinderung Grad der Behinderung > Tumorerkrankungen 7. Verwandte LinksLeistungen für Menschen mit Behinderungen Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Nachteilsausgleiche bei Behinderung Merkzeichen Schwerbehindertenausweis Behinderung Versorgungsamt Verletztenrente Unfallrente Welche Krankheiten erhöhen den Grad der Behinderung?Unsichtbares Leiden: Chronische Erkrankungen können als Behinderung anerkannt werden. Asthma,. Herz-Kreislauf-Erkrankungen,. Schlaganfall,. Rheuma,. Diabetes,. Multiple Sklerose,. Wie viel Prozent Schwerbehinderung bei Depressionen?Das Wichtigste in Kürze. Bei länger anhaltenden Depressionen kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Ab einem GdB von 50 erhalten Betroffene auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.
Was sind Gesundheitsstörungen Beispiele?Dazu gehören auch Folgeschäden ( z.B. Wirbelsäulenschaden nach Oberschenkelamputation) sowie Schmerzen und psychische Auswirkungen. Unter Gesundheitsstörungen in diesem Sinne versteht man nicht den regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand als solchen.
Wie hoch ist der Grad der Behinderung bei Arthrose?Für die Arthrose der Hand- und Daumengelenke schlug er einen Einzel- GdB von 20 und für die Einschränkung der Funktionsbeeinträchtigung der Wirbelsäule ebenfalls einen Einzel- GdB von 20 vor.
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