Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zur Kur muss, ist es im Vorfeld notwendig, den Arbeitgeber über diese Maßnahme zur medizinischen Vorsorge bzw. zur Rehabilitation zu informieren. Zugleich muss der Arbeitgeber die voraussichtliche Dauer kennen. Doch auch eventuelle Verlängerungen müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber muss schließlich das Gehalt während der Reha weiterhin bezahlen. Show
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+ 6.144,00 € jährlich kassieren? Staatliche Zulagen mitnehmen!! Ihr Bruttogehalt (Monat)* € Steuerklasse Jetzt Berechnen Lohnfortzahlung bei Kur: Wie lange zahlt der Arbeitgeber?Die Lohnfortzahlung erfolgt im Grunde, sofern der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin arbeitsunfähig ist. Die Dauer richtet sich nach der jeweiligen Krankheit. Die Reha dauert meist zwischen drei Wochen und einigen Monaten. Zudem kann die Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme noch verlängert werden. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber jedoch nur verpflichtet, das Gehalt für die ersten 42 Tage zu bezahlen. Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr! Förderungen prüfen Steuerklasse wechseln Brutto Netto Rechner +6.144,00 € sichern? Gehaltsrechner Zuschüsse beantragen Förderungen prüfenJeder Bundesbürger hat einen Anspruch auf bis zu 6.144,00 € staatliche Förderungen. Jetzt online prüfen! Brutto € Steuerklasse Die Steuerklasse ist maßgeblich für die Berechnung Ihres Nettolohns. Nach ihr richtet sich die Höhe der Abzüge.
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Nur noch ein Schritt Lohnfortzahlung bei Kur: BeispieleWie lang die Lohnfortzahlung besteht, hängt letztendlich von der entsprechenden Situation ab: Wer mit der Reha beginnt und hierbei arbeitsunfähig ist, erhält von Anfang an eine Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber muss das Entgelt jedoch maximal für sechs Wochen zahlen. Durch die Reha wird dementsprechend der Zeitraum der Lohnfortzahlung nicht erhöht. Sofern der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin sowohl beim Beginn als auch beim Ende der Reha arbeitsfähig ist, wird der Arbeitgeber in der Regel das Gehalt vom ersten bis zum letzten Kurtag bezahlen müssen. Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin muss in diesem Fall nach der Entlassung direkt am nächsten Werktag wieder ihre Tätigkeit ausführen. Falls wiederum ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin arbeitsfähig die Kur beginnt, jedoch als nicht arbeitsfähig entlassen wird, wird der Arbeitgeber ab dem ersten Tag der Reha den Lohn maximal für 42 Tage weiterhin zahlen müssen. Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin nach dem Ende der Kur die Arbeit wieder ausübt, kurze Zeit später allerdings erneut erkrankt, kann der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin einen erneuten Anspruch auf die Lohnfortzahlung erhalten. Sofern der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin aufgrund derselben Erkrankung bereits einmal arbeitsunfähig war, kann die entsprechende Zeit auf die Lohnfortzahlung gerechnet werden. Einzelnachweise und Quellen
Bewerten Sie diesen Artikel★ ★ ★ ★ ★ ⌀ 5.00 von 5 Sternen - 1 BewertungHaftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind. Wer bezahlt die Mutter und Kind Kur?Die Kosten für Ihre Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur trägt Ihre Krankenkasse. Sie tragen lediglich den vom Gesetzgeber für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen festgelegten Eigenanteil von 10,00 € pro Erwachsener und Tag; Kinder sind vom Eigenanteil befreit.
Wie alt muss mein Kind für die Kur sein?Wie alt dürfen meine Kinder für die Kur sein? In der Regel werden Kinder bis zum vollendenten 12. Lebensjahr in den Kliniken aufgenommen, die als behandlungsbedürftiges oder nicht behandlungsbedürftiges Kind an der Maßnahme teilnehmen. Kinder mit Behinderung unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Wie oft kann man eine MutterWie oft habe ich Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur? Alle 4 Jahre haben Erziehende Anspruch auf eine Kur, wenn die medizinischen und/oder psychosozialen Voraussetzungen vorliegen. Ist eine Kur vorzeitig begründet, kann auch vor Ablauf der 4-Jahres-Frist ein Antrag gestellt werden.
Wann muss der Arbeitgeber über eine Kur informiert werden Österreich?Gemäß § 4 Abs 3 EFZG hat der Arbeitnehmer im Fall der Bewilligung oder Anordnung eines Kuraufenthaltes eine Bescheinigung darüber und über Zeitpunkt und Dauer vor Antritt dem Arbeitgeber vorzulegen.
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