Was ist der Unterschied zwischen Pass und Personalausweis?

Wer einen Personalausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten.

Grenzübertritt – Reisedokument – Einreisehinweise

Bei jedem Grenzübertritt ist ein Reisedokument mitzuführen, und zwar auch bei Reisen in die EU bzw. in Schengen-Staaten. Dies gilt auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.

Reisedokument ist bei Reisen innerhalb der EU bzw. innerhalb des Schengen-Raumes neben dem Reisepass auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebenso wenig der Identitätsausweis.

Der Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Personalausweis als amtlicher Lichtbildausweis.

Der Personalausweis muss immer auf den aktuellen Namen lauten. Beispiel: Hochzeitsreise nach der Heirat. Bitte beachten Sie, dass die Tickets auf den Namen im Personalausweis ausgestellt wurden/werden.

Reisen mit verloren/gestohlen gemeldeten Personalausweisen

Bitte beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen einiger Länder vorsehen, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Personalausweisen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist.

Reisen mit Kindern ohne Eltern (Erziehungsberechtigte)

Bitte beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen einiger Länder vorsehen, dass, wenn Kinder ohne Eltern (Erziehungsberechtigte) etwa in Begleitung einer dritten Person oder im Rahmen von Schulgruppen einreisen, eine beglaubigte Zustimmung der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten zur Reise verlangt wird.

Personalausweis 2021

Mit 2. August 2021 wurde in Österreich ein neuer Personalausweis eingeführt.

Wie gewohnt können Sie das Dokumente etwa

  • als Ausweis gegenüber der Exekutive oder einer Behörde,
  • für den Abschluss eines Kaufvertrags,
  • für die Abholung eines persönlichen Schriftstückes oder
  • als Reisedokument innerhalb der Europäischen Union benützen (Bitte beachten Sie immer die Einreisebestimmungen des Gastlandes (→ BMEIA))

Weitere Informationen erhalten Sie unter CHECK-AT (→ BMI)

Davor ausgestellte (blaue) Personalausweise bleiben selbstverständlich gültig.

Was ist der Unterschied zwischen Pass und Personalausweis?
Was ist der Unterschied zwischen Pass und Personalausweis?

Persönliche Antragstellung – Identitätsfeststellung

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich eingebracht werden.

Auch Kinder (ab der Geburt, daher auch Babys) müssen bei der Antragstellung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. Die Vertretungsbefugnis des Antragstellers muss nachgewiesen werden.

Einreisebestimmungen

Die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (z.B. Fluglinie) müssen beachtet werden.

Es liegt nicht in der Zuständigkeit der Passbehörden, Informationen über die Einreisebestimmungen in andere Länder zu erteilen.

Auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (→ BMEIA) finden sich v.a. folgende Informationen:

Telefonische Auskunft bietet das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) unter der Nummer +43/5/01150-4411 an.

Formulare

Bei Antragstellung bei der Passbehörde (auch bei den Magistratischen Bezirksämtern in Wien) ist kein Formular notwendig, die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf. Das Formular wird in der Regel nur bei der Antragstellung über das Gemeindeamt benötigt.

Notfälle

Für bestimmte Anlassfälle (z.B. vor einer wichtigen und unaufschiebbaren Reise wird der Personalausweis verloren, gestohlen etc.) kann ein Notpass beantragt werden. Der Notpass wird sofort bei der Behörde ausgestellt. In diesem Fall müssen die Einreisebestimmungen in andere Länder besonders beachtet werden.

Auslandsösterreicher

Informationen zur Ausstellung eines Personalausweises finden sich unter Auslandsösterreicher – Reisepass und Personalausweis.

Familienname und Vornamen im Personalausweis

Auf der Personendatenseite des Personalausweises werden der Familienname und der (die) Vorname(n) in der Form und Reihenfolge eingetragen, wie sie auch in der Geburtsurkunde geschrieben wurden. Bei mehreren Vornamen muss zumindest der erste Vorname eingetragen werden.

Ein scharfes "s" (ß) wird daher auch als "ß" eingetragen.

Für die maschinenlesbaren Zeilen, das sind die letzten drei Zeilen auf der Kartenrückseite im weißen Bereich, gelten jedoch andere Regeln. Hier werden internationale, von der ICAO definierte Buchstaben verwendet, die sprachspezifische Zeichen nicht kennen, beispielsweise Akzente im Französischen oder Umlaut im Deutschen (z.B. wird "ö" als "oe" geschrieben), Schriftzeichen wie "ß" bzw. Schriftzeichen, die die besondere Aussprache eines Buchstabens anzeigen.

Achtung

Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.

Ist es sinnvoll einen Reisepass zu haben?

Für Reisen ins Ausland benötigt jede Person ab der Geburt einen Reisepass. Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise.

Wohin kann ich mit dem Personalausweis Reisen?

Der Personalausweis ist ein Reisepassersatz. Er gilt in 34 Staaten Europas, und zwar neben den EU- Mitgliedsstaaten – ausgenommen Irland – auch in Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Die Schengenstaaten sind alle umfasst.

Was versteht man unter Pass?

In einem Pass sind genaue Angaben zur Person eingetragen wie Geburtsdatum, Geburts- und Wohnort, Größe oder Augenfarbe. Im Personalausweis ist das alles auf einer Karte, die eine bestimmte Größe hat, vermerkt. In einem Pass, man nennt ihn auch Reisepass, gibt es einige Seiten mehr.

Was zählt alles als Personalausweis?

Der Personalausweis ist ein Dokument im Scheckkartenformat, das als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität dient. Er kann wie der Reisepass als Reisedokument verwendet werden, jedoch nur für Reisen innerhalb der EU und einige wenige andere Staaten.