Da die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung unabhängig vom persönlichen Einkommen kalkuliert sind, werden – anders als in der GKV – für die Berechnung der Beiträge im Alter keine zusätzlichen Einkünfte aus Lebensversicherungen oder Mieten herangezogen. Show
Was gilt für ehemalige Angestellte?Mit Eintritt ins Rentenalter bleibt der vereinbarte private Krankenversicherungsschutz in vollem Umfang erhalten. Nur eine Krankentagegeldversicherung endet ab Bezug einer Altersrente. Auch der Versicherungsbeitrag ändert sich durch den Rentenerhalt nicht grundsätzlich. Allerdings hat die PKV viele Weichen gestellt, um diesen im Alter zu begrenzen. Anstelle des Arbeitgeberzuschusses gibt es auf Antrag einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger. Dieser wird so berechnet, als bestünde eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen statt privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss ist damit abhängig von der Höhe der Rente. Versicherte, die zur Altersvorsorge einen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen haben, zahlen ab dem in den Bedingungen vereinbarten Alter einen geringeren Beitrag. Das Alter muss nicht mit dem Renteneintritt übereinstimmen, liegt aber in der Regel bei 65 bis 67 Jahren. Was gilt für Pensionäre?Ehemalige Beamte zahlen im Alter geringere Beiträge für ihre Krankenversicherung, denn mit der Pensionierung erhöht sich der Beihilfesatz üblicherweise von 50 auf 70 Prozent. Entsprechend verringert sich der selbst zu finanzierende Versicherungsumfang ab Beginn des Ruhestands auf 30 Prozent der Krankheitskosten. Damit sinkt auch der Versicherungsbeitrag. Staatsbedienstete, die während ihrer aktiven Zeit beispielsweise in der Polizei einen Anspruch auf freie Heilfürsorge hatten, erhalten nach der Pensionierung Beihilfe. Zu diesem Zeitpunkt müssen sie spätestens eine private Krankenversicherung abschließen. Allerdings empfiehlt es sich, bereits in jungen Jahren eine sogenannte Anwartschaft abzuschließen. Diese sichert auch bei zwischenzeitlichen Erkrankungen und trotz des höheren Alters beim Wechsel in die PKV einen moderaten Versicherungsbeitrag. Pflege Für eine generationengerechte PflegePosition
Wenn du kürzlich in die private Krankenversicherung gewechselt bist, fragst du dich vielleicht, ob du die Kosten möglicherweise sogar von der Steuer absetzen kannst? Wir erklären dir, wo du was eintragen musst und wie du die PKV in der Steuererklärung so angibst, dass du dabei auch noch sparst. Alle Jahre wieder steht die Steuererklärung an. Die gute Nachricht: Wenn du einmal verstanden hast, wie die Absetzbarkeit der Beiträge deiner private Krankenversicherung funktioniert, ist es ganz einfach. Im darauffolgenden Jahr musst du nur noch die Zahlen ersetzen. Wenn du einmal Selbstzahler-Leistungen in Anspruch genommen hast – also Leistungen, die du selbst bezahlen musstest, weil sie nicht von
deiner privaten Krankenversicherung übernommen wurden – gilt es außerdem zu prüfen, ob du auch diese Kosten in der Steuererklärung veranschlagen kannst. Das Wichtigste auf einen Blick
In welcher Höhe sind die PKV-Beiträge steuerlich absetzbar?
Auch die Basisabsicherung deines Ehepartners und deiner Kinder kannst du von der Steuer absetzen, wenn diese privat versichert sind. Die Pflegepflichtversicherung kannst du sogar zu 100% angeben – auch hier gilt allerdings der Höchstbetrag. Dadurch kannst du jedes Jahr eine ordentliche Summe Steuern sparen. Vor allem, wenn du eine Familie hast. Kann ich auch Wahlleistungen in der Steuererklärung geltend machen?Die Kosten deiner Basiskrankenversicherung kannst du als Sonderausgaben in voller Höhe geltend machen, egal, um welche Beträge es sich dabei handelt. Komplizierter wird die Sache, wenn du weitere Versicherungen oder Wahlleistungen absetzen möchtest. Das geht nämlich nur, wenn deine PKV-Beiträge niedrig sind und sich unter einem bestimmten Höchstbetrag befinden. Der Höchstbetrag, den du steuerlich geltend machen kannst, liegt bei:
Wer die Basisabsicherung seiner privaten Krankenversicherung steuerlich absetzt, liegt meist bereits über dem Höchstbetrag. Das ist in Ordnung, du kannst in diesem Fall nur keine weiteren Kosten geltend machen. Anders sieht es aus, wenn du dich unter dem Höchstbetrag befindest. Die Kosten für deinen Basistarif müssten monatlich also unter 158 oder 233 Euro liegen, damit du noch Spielraum hast. Sollte das bei dir der Fall sein, kannst du weitere Kosten steuermindernd gelten machen, die unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ fallen.
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