Was ist der unterschied zwischen landes und bundesversicherungsanstalt

Die Deutsche Rentenversicherung setzt sich aus der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), den Landesversicherungsanstalten (LVA), der Bundesknappschaft, der Seekasse und der Bahnversicherungsanstalt zusammen. Die letzten drei Institutionen haben sich 2005 zu der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zusammengeschlossen, bei der unter anderem die Minijob-Zentrale beheimatet ist. BfA und LVAen haben sich zur Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengetan, der als bundesweiter Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland zählt.

Die bundeslandspezifischen Landesversicherungsanstalten treten unter dem Namen der jeweiligen Region auf. Beispielsweise gibt es die Deutsche Rentenversicherung Hessen oder die Deutsche Rentenversicherung Nord. Insgesamt gibt es 16 dieser Träger, die entweder bundesweit oder regional agieren. Sie werden im Verhältnis 50:50 durch die Vertreter der Träger sowie die Arbeitgeber selbstverwaltet. Aus dem Zusammenschluss der BfA und der LVA resultierte zudem, dass ab 2005 der Unterschied zwischen Arbeiter- und Angestelltenversicherung aufgehoben wurde. Auch die übergeordnete Bezeichnung Deutsche Rentenversicherung, unter der die einzelnen Rentenversicherungsträger auftreten, geht auf das Jahr 2005 zurück.

Deutsche Rentenversicherung: Aufgaben und Leistungen

Über die Deutsche Rentenversicherung werden vornehmlich zwei große Bereiche abgedeckt: Auskünfte und Beratungen sowie die Rehabilitation zurück ins Arbeitsleben.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet den Versicherten sowie Interessierten über einen regionalen Träger Unterstützung an. Darin enthalten sind Beratungsleistungen zu Anträgen oder Rechtsbehelfen. Weiterhin können die Träger der Deutschen Rentenversicherung aufgesucht werden, um Probleme zu lösen. Sie dienen als Anlaufstellen, die zusätzlich Informationstage, Vorträge oder einen eService anbieten. Gleichzeitig vermitteln die Dienstleistungsstellen die Versicherten zu entsprechenden Partnern, wie der Krankenkasse, weiter. Die zweite Säule betrifft die Rehabilitation im Sinne der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Erstere können mit sich im Netzwerk befindlichen Reha-Kliniken durchgeführt werden. Ein kleinerer Bereich der Deutschen Rentenversicherung sind Projekte wie das Jugend-Informationsportal „Rentenblicker“.

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung über die Träger der Deutschen Rentenversicherung sind beispielsweise die Altersrente oder die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Auch Hinterbliebenenrenten oder der Antrag auf ein Reha-Budget können über die Deutsche Rentenversicherung bezogen werden.

Neuerungen der Deutschen Rentenversicherung

Im Jahr 2011 wurde eine Neuerung in der Deutschen Rentenversicherung eingeführt: Der Sozialversicherungsausweis wich der Sozialversicherungsnummer, die per Brief an den Sozialversicherungspflichtigen zugestellt wird. Anstatt des Ausweises ist dem Arbeitgeber seitdem die Sozialversicherungsnummer vorzulegen. Sollte ein Arbeitnehmer die Rentenversicherungsnummer nicht zur Hand haben, so ist in DATALINE Lohnabzug eine Online-Abfrage der Versicherungsnummer problemlos aus den Personalstammdaten möglich.

Weitere Artikel zum Thema „Sozialversicherungsrechtliches“

17.03.2014, 05:29

von

Was ist der Unterschied zwischen DRV (Deutsche Rentenversicherung) und Regionalträger?

Das Experten-Team antwortete kürzlich in einem Beitrag als Antwort, es wäre nur von einem Regionalträger und nicht von der DRV-Bund!

Danke!

17.03.2014, 06:55

von

Guten Morgen,

seit dem 01.10.2005 ist die "Deutsche Rentenversicherung" der Name, unter dem in Deutschland die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung wahrgenommen werden.

Hierbei wurden auch entsprechende Namensänderung durchgeführt:
Aus der ehemaligen BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) wurde die DRV Bund (Deutsche Rentenversicherung Bund) und aus den LVA's (Landesversicherungsanstalten) wurden die einzelnen Regionalträger (z.B. DRV Rheinland-Pfalz, DRV Berlin-Brandenburg).
Eine Unterteilung (wie es früher üblich war) zwischen Arbeiter und Angestellten gibt es nicht mehr.

Vorrangig ist eine Zuständigkeit nach dem Wohnort gegeben.

17.03.2014, 07:41

von

Vielen Dank!

Es wird immer so exakt und korrekt geantwortet von " Experte/in" und das ist auch gut so, nach der auf mir gestellten Frage folgenden Antwort!

Dankeschön!!!

17.03.2014, 11:07

Experten-Antwort

Dem Beitrag von ChrisB kann gefolgt werden. Er hat sich zutreffend geäußert.

Interessante Themen

1. Das Wichtigste in Kürze

Beim Rentenversicherungsträger sind die Anträge für die verschiedenen Leistungen der Rentenversicherung zu stellen und Auskünfte zu erfragen. Die Rentenversicherungsträger beraten, erklären und berechnen die individuelle Rente, die Hinzuverdienstgrenze, die Warte- und Anrechnungszeiten etc. Sie vermitteln zudem Adressen der zuständigen Beratungsstellen vor Ort und die Namen der sog. Versichertenältesten, die ehrenamtlich und kostenlos beraten.

2. Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung

Die Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung sind die Nachfolger der früheren BfA und LVA, sowie der Seekasse, der Bahnversicherungsanstalt und der Bundesknappschaft.

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg

Standort Karlsruhe und Stuttgart, gemeinsames kostenloses Servicetelefon 0800 100048024

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued

Standort Landshut und München, gemeinsames kostenloses Servicetelefon 0800 100048015

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

www.deutsche-rentenversicherung.de/BerlinBrandenburg

Standort Berlin und Frankfurt/Oder, gemeinsames kostenloses Servicetelefon 0800 100048025

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

www.deutsche-rentenversicherung.de/BraunschweigHannover

Standort Braunschweig und Laatzen, gemeinsames kostenloses Servicetelefon 0800 100048010

Deutsche Rentenversicherung Bund

www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Bund

Standort Berlin, Stralsund und Gera, kostenloses Servicetelefon 0800 100048070

Deutsche Rentenversicherung Hessen

www.deutsche-rentenversicherung.de/Hessen

Standort Frankfurt/Main, kostenloses Servicetelefon 0800 100048012

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee

Standort Bochum, kostenloses Servicetelefon 0800 100048080

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

www.deutsche-rentenversicherung.de/Mitteldeutschland

Leipzig und Erfurt und Halle, gemeinsames kostenloses Servicetelefon 0800 100048090

Deutsche Rentenversicherung Nord

www.deutsche-rentenversicherung.de/Nord

Hamburg und Neubrandenburg und Lübeck, gemeinsames kostenloses Servicetelefon 0800 100048022

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern

Standort Bayreuth und Würzburg, gemeinsames kostenloses Servicetelefon 0800 100048018

Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen

www.deutsche-rentenversicherung.de/OldenburgBremen

Standort Oldenburg, kostenloses Servicetelefon 0800 100048028

Deutsche Rentenversicherung Rheinland

www.deutsche-rentenversicherung.de/Rheinland

Standort Düsseldorf, Servicetelefon 0800 100048013

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz

Standort Speyer, kostenloses Servicetelefon 0800 100048016

Deutsche Rentenversicherung Saarland

www.deutsche-rentenversicherung.de/Saarland

Standort Saarbrücken, kostenloses Servicetelefon 0800 100048017

Deutsche Rentenversicherung Schwaben

www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben

Standort Augsburg, kostenloses Servicetelefon 0800 100048021

Deutsche Rentenversicherung Westfalen

www.deutsche-rentenversicherung.de/Westfalen

Standort Münster, kostenloses Servicetelefon 0800 100048011

3. Spitzenverband der landwirtschaftlichen Alterskassen

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

www.svlfg.de

Hauptverwaltung: Weißensteinstr. 70–72, 34131 Kassel, Telefon 0561 785-0

4. Künstlersozialkasse

Gökerstr.14, 26384 Wilhelmshaven, Service-Center: 04421 9734051500, Mo–Fr, 9–16 Uhr, www.kuenstlersozialkasse.de

Rente

Rehabilitation

Rentenversicherung

Was ist der Unterschied zwischen BfA und LVA?

2005 wurden die Landesversicherungsanstalten (LVA) und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) unter der neuen Bezeichnung Deutsche Rentenversicherung Bund zusammengeführt, die LVA als deren Regionalträger organisiert (z. B. Deutsche Rentenversicherung Nord).

Ist RV und SV das gleiche?

Hierzulande gibt es eine separate Nummer für die Rentenversicherung und die Krankenversicherung. Die Versicherungsnummer für die Rentenversicherung wird im Volksmund sowohl als Sozialversicherungsnummer als auch als Rentenversicherungsnummer bezeichnet. Beide Begriffe beziehen sich also auf dieselbe Nummer.

Wer gehört zur Deutschen Rentenversicherung Bund?

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung mit Hauptsitz in Berlin und Standorten in Brandenburg, Gera, Stralsund und Würzburg. Fast 25.000 Mitarbeitende kümmern sich um rund 23 Millionen Versicherte und fast 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Inland und Ausland.

Was macht die LVA?

Landesversicherungsanstalt (LVA) war in Deutschland die Bezeichnung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die für die Durchführung der Versicherung der abhängig beschäftigten Arbeiter sowie der gesetzlich pflichtversicherten selbständigen Handwerker und Gewerbetreibenden zuständig waren; bis 30.