Was ist der unterschied zwischen einer schulamt und einer schulamtsdirektorin

Als private Schulen werden Schulen in freier Trägerschaft bezeichnet. Sie sind ein Alternativangebot zu den öffentlichen Schulen. Als freie Träger treten beispielsweise Kirchen, Verbände und Stiftungen auf. Erfüllt die Privatschule die Anforderungen, die auch an die öffentlichen Schulen gestellt werden, wird sie staatlich anerkannt. Das bezieht sich laut dem Schulgesetz in Baden-Württemberg besonders auf den Erziehungs- und Bilungsauftrag, die Ausbildung der Lehrkräfte und die Ausstattung der Schule. Staatliche Schulen werden als Schulen in öffentlicher Trägerschaft bezeichnet und heißen demnach auch öffentliche Schulen. Sie werden vom Staat in Form von staatlichen Schulämtern geführt. Die gesetzliche Schulpflicht erfüllen sowohl Kinder auf einer staatlichen Schule als auch Kinder auf einer privaten Schule.

Unterschiede für Lehrer

Über das sogenannte Listenverfahren verteilt das staatliche Schulamt der jeweiligen Region die Lehrerstellen. Das erfordert eine Bewerbung der Lehrer an das Schulamt. Entscheident ist dabei die Durchschnittsnote. "Sobald die Bewerber gelistet sind, beginnt für uns das abtelefonieren. Von oben nach unten. Wir bieten die offenen Stellen an und die Bewerber sollten auch die Bereitschaft für unterschiedliche Ortschaften aufzeigen", erklärt Frank Heinrich, Schulamtsdirektor am staatlichen Schulamt Lörrach. Die Privatschulen wählen ihre Lehrkräfte gemeinsam mit dem jeweiligen Träger aus. Bewerber wenden sich mit ihrer Bewerbung direkt an die jeweilige Schule. "Dabei geht es primär natürlich darum, dass der Lehrer auch zu unserer Schule passt. Die Werte verkörpert und das Konzept mitträgt", sagt Bodo Masuhr, Direktor der christlichen Schule Hochrhein in Waldshut.

Unterschiede für Schüler

An einer privaten Schule wird der Lehrauftrag ebenso erfüllt, wie an einer öffentlichen Schule. Je nach Träger der privaten Schule lassen sich allerdings Prägungen im jeweiligen pädagogischen Konzept erkennen. An einer christlichen Schule, die durch die katholische oder evangelische Kirche geführt wird, spielen die christlichen grundwerte eine stärkere Rolle, als an einer staatlichen Schule, die überkonfessionell ist. Ebenso entfällt der Unterricht im Fach Ethik.Die Konfession des Schülers ist aber keine Voraussetzung für die Schulaufnahme. Auch Waldorfschulen zählen zu Schulen in freier Trägerschaft. Diese sind besonders durch ihr abweichendes pädagogisches Konzept bekannt.

Unterschiede für Eltern An staatlichen Schulen zahlen Eltern für ihr Kind kein Schulgeld, da dieses vom jeweiligen Land übernommen wird. Das Bundesland unterstützt auch Schulen in freier Trägerschaft mit einem Pauschalbetrag pro Schüler. Darüber hinaus zahlen Eltern ein Schulgeld, welches individuell von den Schulen festgelegt wird. Dadurch wird die Differenz zwischen der staatlichen Förderung und den benötigten Kosten gedeckt.

Die Bezirksausschüsse dienen der Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Gruppe in Angelegenheiten der allgemeinbildenden Schulen im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat.

Den Bezirksausschüssen gehören gewählte Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern der Schulen im Bezirk an.

Die Bezirksausschüsse wählen jeweils aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder

  • eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden
  • zwölf Vertreterinnen oder Vertreter für den Bezirksschulbeirat
  • zwei Vertreterinnen oder Vertreter für den betreffenden Landesausschuss
  • eine Vertreterin oder Vertreter für den Landesschulbeirat

Die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse werden für ein Schuljahr gewählt.

Bei der Wahl der Vertreterinnen oder Vertreter für den Bezirksschulbeirat sollen Vertreterinnen oder Vertreter aller im Bezirk vorhandenen Schularten berücksichtigt werden, diese werden für die Dauer von zwei Kalenderjahren gewählt.

Bezirksschulbeirat (BSB)

Der Bezirksschulbeirat ist das höchste und wichtigste Mitwirkungsgremium auf bezirklicher Ebene. Er repräsentiert alle an der Schule vertretenen Gruppen und sichert dadurch die umfassende Wahrnehmung der ihm zugewiesenen Aufgaben.

Er besteht aus den von den Bezirksausschüssen (Bezirkselternausschuss, Bezirksausschuss des pädagogischen Personals und Bezirksschülerausschuss) jeweils gewählten Vertreterinnen und Vertetern.
Des Weiteren gehören ihm eine Vertreterin oder ein Vertreter des bezirklichen Jugendhilfeausschusses, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der staatlich anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen) und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) des Bezirkes mit beratender Stimme an.

Der Bezirksschulbeirat dient dem Austausch von Informationen und Erfahrungen der Mitglieder (Eltern, Schülerinnen und Schülern, pädagogisches Personal) untereinander und setzt sich für deren Belange ein. Eine Vertreterin oder ein Verteter der Schulaufsicht und ein Mitglied des Bezirksamtes nehmen regelmäßig an Sitzungen teil und stehen für Auskünfte zur Verfügung. In Fragen des bezirklichen Schulwesens steht der Bezirksschulbeirat dem Bezirksamt und der Schulaufsichtsbehörde beratend zur Seite und unterbreitet Vorschläge.

Bezirkselternausschuss (BEA)

Der BEA besteht aus den für das Gremium gewählten Elternsprecherinnen und Elternsprecher aller allgemeinbildenden Schulen in Reinickendorf (Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Integrierte Sekundarschulen, Gymnasien und Förderzentren). Beratend können Elternsprecherinnen und Elternsprecher der staatlich anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen) teilnehmen.

In diesem Gremium werden die Interessen der Eltern in Angelegenheiten der allgemeinbildenden Schulen im Bezirk vertreten sowie die Arbeit im Bezirksschulbeirat vorbereitet und koordiniert.

Bezirksausschuss des pädagogischen Personals (BpP)

Laut Schulgesetz (§110) dient der Bezirksausschuss des pädagogischen Personals der Wahrnehmung der Interessen der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk, sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat.

Dem Bezirksausschuss des pädagogischen Personals (BPP) gehören die Lehrkräfte und die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die in ihren Schulen durch die Gesamtkonferenz (GK) für diese Funktion gewählt wurden. Sofern an staatlich anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen) Lehrkräfte für den BPP gewählt worden sind, gehören je zwei von ihnen diesem Bezirksausschuss mit beratender Stimme an.

Bezirksschülerausschuss (BSA)

Dem Bezirksschülerausschuss gehören die Schülerinnen und Schüler an, die in ihren Schulen durch die Gesamtschülervertretung (GSV) für diese Funktion gewählt wurden. Sofern an staatlich anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen) Schülerinnen und Schüler für den BSA gewählt worden sind, gehören je zwei von ihnen diesem Bezirksausschuss mit beratender Stimme an.

Für was ist das Staatliche Schulamt zuständig?

Die Schulrätin bearbeitet insbesondere Angelegenheiten der Schulen, Schüler und Eltern sowie Personalangelegenheiten der Lehrkräfte. Das konkrete Aufgabengebiet wird im Anforderungsprofil der entsprechenden Stelle definiert.

Wer ist die oberste Schulbehörde?

Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Bezirksregierungen und die staatlichen Schulämter. Das Ministerium ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr.

Wie viele Schulämter gibt es in Deutschland?

Die Zahl der unteren Schulaufsichtsbehörden (Staatliche Schulämter) variiert stark. So sind es jeweils vier in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, während es in Hessen und Schleswig-Holstein jeweils 15 sind, in NRW 53 und in Bayern sogar 96.

Welches Schulamt ist zuständig Niedersachsen?

Die unmittelbare Aufsicht über die Schulen aller Schulformen obliegt den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück.