Psychologie Familie in Tieren Bedeutung Känguru

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Sollte sich eine der hier namentlich genannten Fachkr�fte ungerecht oder in unzul�ssiger Weise behandelt f�hlen, so kann sich diese zur Kl�rung ihrer Einw�nde direkt an mich wenden. Der direkte Weg erspart der betreffenden Fachkraft m�glicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher H�he, so wie sie etwa der Diplom-Psychologe Klaus Schneider im Rechtsstreit mit Peter Thiel vor dem Landgericht Berlin hinnehmen musste.

Zur Frage der Zitierf�higkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Ver�ffentlicht auch in: "Zeitschrift f�r das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325

Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, m�glicherweise in Einzelf�llen stattfindenden Zensur und der Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkr�fte, erkl�re ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine pers�nliche, verfassungsrechtlich gesch�tzte Meinung handelt, die als solche naturgem�� weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdr�cklich erkl�rt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausge�bt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkr�fte beschnitten wird, um meine pers�nliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.

Peter Thiel

Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger 

26.07.2021

Schl�sselw�rter

Diagnostik, DSM IV, Exploration, Genogramm, ICD-10, Interaktionsbeobachtung, Psychodiagnostische und familiendiagnostische Tests und Testverfahren, Psychodiagnostik, Systemische Diagnostik, Testdiagnostik

"Es ist durchaus falsch, zu versuchen, eine Theorie nur auf beobachtbare Gr��en aufzubauen. Die Theorie bestimmt, was wir beobachten k�nnen." 

Albert Einstein

Im Sinne des radikalen Konstruktivismus (Watzlawick) ist Diagnostik der Versuch, sich eine Bild von der Welt zu machen. Bei diesem Versuch kommt es zwangsl�ufig zur Feststellung einer �berpr�fbaren Wirklichkeit erster Ordnung wie z.B. die Feststellung: Es regnet und der Konstruktion einer Wirklichkeit zweiter Ordnung wie z.B.: Heute ist ein sch�ner Tag.

So sagt an ein und dem selben Tag ein Mann der gerade einen Sechser im Lotto gewonnen hat, heute w�re ein sch�ner Tag und ein anderer Mann sagt, heute w�re ein ganz schlimmer Tag, seine Mutter w�re gerade gestorben und es ist der schlimmste Tag den er sich �berhaupt vorstellen kann.

Diagnostik kann also als Versuch verstanden werden, sich ein Bild von der Welt, von einem Menschen oder einer Familie zu machen. Dieses Bild setzt sich zusammen aus den harten Fakten der Wirklichkeit erster Ordnung, wie z.B. die Eltern haben drei Kinder und eine Wirklichkeit zweiter Ordnung wie: Dem Wohl des Kindes dient es am besten, wenn die Kinder bei der Mutter leben.

Im Extremfall geht es so weit, dass ein Gericht die Entscheidung trifft, das Kind solle bei diesem oder jenem Elternteil leben, weil dies dem Wohl des Kindes am besten entspr�che (so die Diagnose) und einige Zeit sp�ter wird das Kind genau von diesem Elternteil misshandelt oder gar get�tet.

Wenn wir so wollen, gibt es eine Diagnostik der Wirklichkeit erster Ordnung, die v�llig ohne Wertungen auskommt und eine Diagnostik der Wirklichkeit zweiter Ordnung zu der immer auch eine Konstruktion der Situation und eine Wertung dieser konstruierten Situation geh�rt.

Das folgende Bespiel zeigt eine falsche Diagnostik der Wirklichkeit erster Ordnung �ber die Frage, ist der Patient bei Bewusstsein oder ist er es nicht. Die �rzte entschieden sich f�r die Antwort, der Patient ist nicht bei Bewusstsein, erst nach 20 Jahren konnte ein anderer Mediziner nachweisen, dass der Patient doch bei Bewusstsein ist.

Familie erl�ste vermeintlichen Koma-Patienten

Erschienen am 24. November 2009

Rom Houben wurde 23 Jahre lang als Wachkoma-Patient behandelt (Foto: Reuters) 

Der Belgier, der zwei Jahrzehnte lang irrt�mlich als Koma-Patient behandelt worden ist, w�re ohne den hartn�ckigen Kampf seiner Familie vermutlich auch heute noch zum Schweigen verdammt. "Wir waren immer �berzeugt, dass er uns versteht", sagte seine Mutter Fina Houben. "Wir suchten nur nach einem Weg, damit er es uns zeigen konnte." Vor drei Jahren gelang es der Familie einen Spezialisten zu finden, der nachweisen konnte, dass die meisten Hirnareale des Patienten noch aktiv waren. Der querschnittsgel�hmte Rom Houben selbst gab am Montag ein Fernsehinterview.

Houben, der sich �ber eine Bildtastatur an seinem Rollstuhl mit der Au�enwelt verst�ndigt, klagte vor laufenden Kameras �ber seine "totale Hilflosigkeit" w�hrend der Zeit der Fehldiagnose. "Mein Geist funktionierte weiter", erkl�rte der heute 46-J�hrige nach Angaben des Fernsehsenders RTBF per Sprachcomputer. "Es war kein Koma, sondern ein Eingesperrtsein."

Falsche Diagnose gestellt

Houben, Ingenieurstudent und Kampfsportler, war 1983 bei einem Autounfall verungl�ckt. Die �rzte diagnostizierten ein "vegetatives" Gehirn - also eine stark verminderte Hirnt�tigkeit, bei der es keine bewussten Reaktionen mehr gibt. �ber 23 Jahre lang wurde Houben als Wachkoma-Patient behandelt. Tats�chlich war er bei vollem Bewusstsein, hatte nur �berhaupt keine M�glichkeit, sich zu �u�ern und verst�ndlich zu machen. Der Unfall hatte Houben k�rperlich gel�hmt und ihm die Sprache genommen.

http://nachrichten.t-online.de/vermeintlicher-wachkoma-patient-gibt-fernseh-interview/id_20674786/index

Trotz solcher immer wieder vorkommmenden Fehleinsch�tzungen der Wirklichkeit erster Ordnung, Diagnostik geh�rt zu unserem Leben und kann uns helfen, uns zu orientieren, um dieses und jenes zu tun. Sei es das ein Existenzgr�nder versucht, sich ein Bild von der Marktsituation zu verschaffen, bevor er seine Selbstst�ndigkeit beginnt, sei es der Versuch einer Frau herauszufinden, ob der Mann, der um sie wirbt, gut zu ihr passt oder der Versuch des Familiengerichtes herauszufinden, was in einer konkreten Situation - also einer Wirklichkeit erster Ordnung - "dem Wohl des Kindes am besten entspricht - mithin der Konstruktion einer Wirklichkeit zweiter Ordnung 

Diagnostik kann allerdings auch Orientierung verhindern, so etwa wenn ein Paranoiker aus dem Fenster guckt, um feststellen zu wollen, wie viele Geheimdienstmitarbeiter vor seiner T�r stehen und ihn observieren. Der Paranoiker kommt zwingend zu der Feststellung dass es mindestens drei Geheimdienstmitarbeiter sind, die ihn rund um die Uhr observieren. Vormittags der Brieftr�ger, der sich dadurch tarnt, dass er Briefe in die Briefk�sten wirft. Nachmittag die Rentnerin, die sich damit tarnt, dass sie mit ihrem Hund eine Runde um den Block l�uft und abends der junge Student, der in der Wohnung �ber dem Paranoiker wohnt und diesen im Treppenflur immer so scheinheilig gr��t, als ob der Paranoiker nicht schon w�sste, dass dies nur der Tarnung dient.

Nun ist nicht der Versuch Diagnostik zu betreiben, sich also ein Bild von der Welt zu machen, um uns zu orientieren, um dieses und jenes zu tun, schlecht oder unrecht, sondern der anma�ende Versuch der Untersucher, das von ihnen entworfene Bild f�r eine Wirklichkeit erster Ordnung, also die wirkliche Wirklichkeit auszugeben, statt bescheiden einzur�umen, dass es sich um ihr Bild der Wirklichkeit handelt, also einer Wirklichkeit zweiter Ordnung, die nicht objektiv existiert, sondern eine subjektive Konstruktion ist. 

Konstruiert jemand seine Wirklichkeit und behauptet dies w�re die wirkliche Wirklichkeit so ist es egal, ob es sich um einen Paranoiker, einen Politiker, einen Diplom-Psychologen oder einen Astrologen handelt. In dem Moment wo uns diese erz�hlen, sie h�tten herausgefunden wie die Wirklichkeit wirklich ist, k�nnen wir feststellen, es entweder mit einem Betr�ger oder einem Ver-r�ckten zu tun zu haben.

Eine Konstruktion der Wirklichkeit wird auch nicht davon wirklicher, dass sich andere dieser Konstruktion anschlie�en, so etwa der Familienrichter der Meinung des Gutachters und wom�glich auch noch der Jugendamtsmitarbeiter, der Verfahrensbeistand und die Richter am Oberlandesgericht.

Hitler`s Weltanschauung von der "Verschw�rung des Weltjudentums" ist nicht "wahrer" nur weil Millionen Deutsche ihn unterst�tzten und zujubelten. 

Eine Weltanschauung wird nicht wahrer, wenn diese als Gesetzestext im Gesetzblatt steht, so wie etwa �1626a BGB oder vom Bundesverfassungsgericht als "richtig" verk�ndet wird.

Eine Weltanschauung wird nicht wahrer, wenn sie  im Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders als "Krankheit" bezeichnet wird.

So wurde etwa fr�her Homosexualit�t entsprechend allgemeiner gesellschaftlicher �bereinkunft als eine psychische Krankheit angesehen und dementsprechend in dem Klassifikationssystem Psychischer St�rungen der American Psychiatric Association (Amerikanische Psychiatrische Vereinigung) Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders - DSM  als psychische St�rung mit Krankheitswert ausgewiesen. 

Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders

aus Wikipedia, der freien Enzyklop�die

Das Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (Diagnostisches und Statistisches Handbuch Psychischer St�rungen) ist ein Klassifikationssystem der American Psychiatric Association (Amerikanische Psychiatrische Vereinigung), die diese das erste Mal 1952 in den USA herausgegeben hat. Seither gibt es auch Ausgaben in anderen L�ndern. Seit 1996 beispielsweise gibt es die deutsche Publikation des DSM-IV. Aktuell liegt die Version DSM-IV (DSM-IV-TR) vor (Stand: M�rz 2007).[1]

http://de.wikipedia.org/wiki/Diagnostic_and_Statistical_Manual_of_Mental_Disorders

1987 wurde die Homosexualit�t in der revidierten  DSM III R gestrichen. Seither gelten Millionen Homosexueller nicht mehr "krank", sondern als "gesund", nur weil sich eine andere gesellschaftliche Bewertung ihres sexuellen Verhaltens durchgesetzt hatte.

Paul Watzlawick: Vom vermeintlichen Sinn des Unsinns

Vortrag - Basler Psychotherapietage 1998

www.auditorium-netzwerk.de

Diagnostik menschlicher Verh�ltnisse ist immer auch ein Versuch, eine Wirklichkeit oder eine Ordnung zu konstruieren.

Leicht kommt man dabei vom Hundertsten ins Tausendste und verliert sich in Einzelheiten, die f�r das erkennende Gericht genau so wichtig sind, als wenn weit in der Tiefe des Weltalls ein Stern explodiert.

"Das erste Gespr�ch ... findet im ca. 15 m� gro�en Wohnzimmer statt, das mit Laminat ausgelegt und mit einer wei�en Tapete tapeziert ist. Vor dem Fenster h�ngt eine wei�e Gardine. Im Raum stehen eine graue Sofaecke, ein Couchtisch, ein Schreibtisch mit einem Computer und Zubeh�r, ein gef�llter CD-Schrank und ein mehrt�riger Schrank mit Fernseher, Videorekorder, Stereoanlage, B�chern und kleinen Figuren. Auf dem Fensterbrett stehen Blumen. W�hrend des Gespr�chs laufen zwei Katzen durch den Raum. Eine Dritte schl�ft auf dem angrenzenden Balkon. Eine CD l�uft w�hrend des Termins." (Gutachten S. 6)

"Sie hat braune Augen und lange, dunkelbraune, lockige Haare. Sie tr�gt ein graues Sweatshirt, eine graue Leggings, wei�e Socken und beige Hausschuhe." (Gutachten S. 7) 

Diplom-Psychologe Udo L�nebrink, Gutachten vom 24.06.2002, Amtsgericht Kempen - Aktenzeichen - 17 F 12/02, verfahrensf�hrender Richter Diedrichs

Eine Inventur wie die des Herrn L�nebrink ist sicher auch eine Art Diagnostik, nur keine die dem Familiengericht weiterhilft. 

Inventur 

Die Inventur (von lateinisch invenire = etwas bzw. es vorfinden) ist die Erfassung aller vorhandenen Best�nde. Durch die Inventur werden Verm�genswerte und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag ermittelt und schriftlich niedergelegt. Das Ergebnis einer Inventur ist das Inventar, ein Bestandsverzeichnis, das alle Verm�gensteile und Schulden nach Art, Menge und Wert auff�hrt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Inventur

Wom�glich ist an Herrn L�nebrink ein guter Buchhalter, Erbsenz�hler oder Heiratsvermittler verloren gegangen, auf psychologische Kompetenz lassen seine Inventarisierungen jedoch sicher nicht schlie�en. Eher wird man vielleicht die Frage stellen, ob er nicht gelegentlich einen guten Therapeuten aufsuchen sollte, um sich von einer gewissen Zwanghaftigkeit zum Aufz�hlen toter Dinge heilen zu lassen. Mit Sicherheit ist Herr L�nebrink jedoch niemand, der von mir f�r die T�tigkeit als Gutachter empfohlen w�rde.

Ein Gutachter ist aber immer nur so lange inkompetent, wie ihm dies die verfahrensf�hrenden Richter zugestehen. Wie der Herr, so das Gescherr, hei�t es im Volksmund zutreffend und so sei auch den Richtern "gedankt", die Herrn L�nebrink in der Vergangenheit beauftragt haben und uns damit erst die Dokumentation seiner Inventarisierungen erm�glichten. 

Richter Schmitz, Amtsgericht Nettetal - 7 F 195/01, Beweisbeschluss vom 9.8.2001

Richter Diedrichs, Amtsgericht Kempen - 17 F 12/02, Beweisbeschluss vom 08.02.2002

Richterin Schlosser-L�thje, Amtsgericht K�ln - 306 F 183/02, Gutachten vom 29.11.2002

Und wenn die Richter nicht gestorben oder in Rente sind, dann beauftragen sie Herrn L�nebrink vielleicht noch heute.

Vergleiche hierzu:

J. Laurence Peter; Raymond Hull: "Das Peter-Prinzip oder die Hierarchie der Unf�higen nebst einer Fortsetzung von Laurence J. Peter - Schlimmer gehts immer. Das Peter-Prinzip im Lichte neuerer Forschung"; Verlag Volk und Welt, Lizenzausgabe 1989

Diagnostik im familiengerichtlichen Verfahren

Diagnostik hei�t, aus der Vielzahl der m�glichen Interpretationen der prinzipiell nicht erfassbaren Wirklichkeit, eine Wirklichkeit zu konstruieren, von der wir meinen, so etwa k�nnte die Wirklichkeit wirklich sein.

Dies ist auch bei einiger fachlicher Kompetenz kein leichtes Unterfangen, denn schon allein die Hierarchisierung der verschiedenen Aspekte, die wir als wichtig f�r die Bewertung des Kindeswohls betrachten, l�sst eine Vielzahl von Varianten zu. So etwa auch bei einer Hierarchisierung nach Maslow.

Die Maslow�sche Bed�rfnispyramide (eigentlich: Bed�rfnishierarchie) beruht auf einem vom US-amerikanischen Psychologen Abraham Maslow 1943 ver�ffentlichten Modell, um Motivationen von Menschen zu beschreiben.

...

1. K�rperliche Existenzbed�rfnisse: Atmung, Schlaf, Nahrung, W�rme, Gesundheit, Wohnraum, Sexualit�t.

2. Sicherheit: Recht und Ordnung, Schutz vor Gefahren, fester Arbeitsplatz, Absicherung.

3. Soziale Bed�rfnisse (Anschlussmotiv): Familie, Freundeskreis, Partnerschaft, Liebe, Intimit�t, Kommunikation.

4. Individualbed�rfnisse: H�here Wertsch�tzung durch Status, Respekt, Anerkennung (Auszeichnungen, Lob), Wohlstand, Geld, Einfluss, private und berufliche Erfolge, mentale und k�rperliche St�rke.

5. Selbstverwirklichung: Individualit�t, Talententfaltung, Perfektion, Erleuchtung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Maslowsche_Bed%C3%BCrfnispyramide

Vergleiche hierzu:

Abraham H. Maslow: Motivation und Pers�nlichkeit. Rowohlt Tb., Reinbek 2002

Hier wird beispielsweise das Bed�rfnis nach "Schutz vor Gefahren" in die zweite Bed�rfniskategorie eingeordnet. Wenn ich aber von einer Flutwelle fortgerissen werden, ist das Bed�rfnis nach Nahrung zweitrangig. Erstrangig ist, wie bekomme ich wieder festen Boden unter die F��e.

Vergleiche hierzu:

Frederick S. Perls; Ralph F. Hefferline; Paul Goodman: Gestalttherapie Grundlagen. dtv, 1979, (amerikanische Originalausgabe 1951)

Diagnostik von "psychiatrischen Erkrankungen"

Will der Richter abkl�ren, ob ein Elternteil im Sinne medizinisch-psychiatrischer Nomenklaturen (wie z.B. der ICD 19 oder der DSM IV) "psychisch krank" sei, so d�rfte er im Allgemeinen einen Psychiater als Gutachter bestellen. Dies w�rde mit der Auffassung des Bundesgerichtshof korrespondieren, dass die Begutachtung von "krankhaften Zust�nden" in den Zust�ndigkeitsbereich einen Psychiaters f�llt (BGH NStZ 1988, 85, 86; LK-J�hnke, 11. Auflage 1993, �20 Rn. 91; BGH StV1996, 4.)

vergleiche hierzu: 

Sylvia Kulisch: "Psychiater oder Psychologe", In: "Strafverteidiger Forum", 10/2001, S. 337 

Das Berliner Kammergericht meint, dass die Feststellung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins einer "psychiatrischen Erkrankung" nicht in die Fachkompetenz eines Psychologen fallen w�rde.

"... Die Diagnose einer psychiatrischen Erkrankung liegt au�erhalb des Fachgebiets einer Psychologin, ..."

Kammergericht - 16 UF 283/12 - Beschluss vom 26.03.2012

Doch anderswo sieht man das anders. Das erinnert an ein Theaterst�ck von William Shakespeare mit dem sinnigen Titel "Wie es euch gef�llt (englisch As You Like It).

Beispiel 1

Am Oberlandesgericht Brandenburg hat man mit der Behauptung psychiatrischer Erkrankungen durch Diplom-Psychologen offenbar keine Probleme. Das ist die ber�hmte Brandenburger Toleranz, hier darf jeder alles behaupten, auch wenn ihm die Qualifikation daf�r fehlt und kriegt daf�r auch noch ordentlich Geld aus der Justizkasse.

"Der Senat hat .... sodann beschlossen, ein weiteres Sachverst�ndigengutachten (Dr. Wiedemann) einzuholen ...

Der Sachverst�ndige hat sein Gutachten ... unter dem 28.08.2010 erstattet. Es bescheinigt dem Vater eine paranoide Pers�nlichkeitsst�rung mit Krankheitswert ... ."

Oberlandesgericht Brandenburg - 15 UF 95/07 und 15 UF 31/10 - Beschluss vom 11.02.2013 - Vorsitzender Richter Langer, Richterin Jungermann und Richterin am Amtsgericht Stahn

Beispiel 2

Auch anderswo gibt es Richter, die die Sache lockerer als beim Berliner Kammergericht nehmen. So z.B. die Richterin und stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Dessau-Ro�lau, Frau Ernesti.

Sie beauftragte am 13.05.2013 die Diplom-Psychologin Dr. Anne K. Liedtke mit der Erstellung eines psychologischen Gutachtens:

"... . Die Gutachterin soll insbesondere Feststellungen treffen, ob die Kindesmutter an einer psychischen St�rung, Pers�nlichkeitsst�rung, psychischen oder seelischen Erkrankung leidet, ..."

Auf ein Schreiben der Mutter teilt Richterin Ernesti am 15.05.2013 mit:

"... Die Kindesmutter wird darauf hingewiesen, dass nach dem Psychotherapeutengesetz approbierte Psychologen die T�tigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von St�rungen mir Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, aus�ben d�rfen.

Die Gutachterin ist mithin als Sachverst�ndige im vorliegenden Verfahren geeignet. 

..."

Nun ist es aber mit den Gesetzen immer so eine Sache. Liest man genau, dann geht es im Gesetz �ber die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) um die Aus�bung von Psychotherapie, nicht aber um die Aus�bung einer Sachverst�ndigent�tigkeit, die ausschlie�lich diagnostische Zwecke im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens.  

(3) Aus�bung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene T�tigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von St�rungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abkl�rung herbeizuf�hren. Zur Aus�bung von Psychotherapie geh�ren nicht psychologische T�tigkeiten, die die Aufarbeitung und �berwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke au�erhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.

http://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/__1.html

Von daher kann man das Psychotherapeutengesetz nicht automatisch als Erlaubnis interpretieren, psychologischen Psychotherapeuten k�nne in einem familiengerichtlichen Verfahren die Aufgabe �bertragen werden, abzukl�ren, ob ein Elternteil an einer psychischen St�rung, Pers�nlichkeitsst�rung, psychischen oder seelischen Erkrankung leidet.

Beispiel 3

Vor der Auffassung des Bundesgerichtshofes erscheint es v�llig unverst�ndlich, wieso die am 16.01.2007 durch Richterin Meyer vom Amtsgericht Osnabr�ck mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragte Heilpraktikerin (Psychotherapie) Theda Bekker in ihrem "Familienpsychologische Gutachten" vom 28.03.2007 auf die familiengerichtlich gestellten Beweisfragen:

"1. Welche F�rderung bedarf A (Tochter - Anmerkung Peter Thiel)

2. Ist die Kindesmutter in der Lage, die Erziehung und F�rderung von A ausreichend sicher zu stellen?

3. Sind weitere Hilfsma�nahmen insbesondere seitens des Jugendamtes sind erforderlich?

Mit der Erstellung des Gutachtens wird Frau Theda Bekker, Praxis f�r Gerichtspsychologie, beauftragt.

Meyer

Richterin am Amtsgericht"

unbeanstandet vortragen kann:

"1. Eine gedeihliche Entwicklung und F�rderung des Kindes A ist aus psychologischer Sicht bei der Kindesmutter nicht gegeben, da sie das Kind auf Grund ihrer bestehenden Pers�nlichkeitsst�rung (abh�ngige Pers�nlichkeitsst�rung) nicht in einem Reifegef�lle von einem Erwachsenen zu einem Kind anleiten, f�rdern und erziehen kann. Der F�rderbedarf, der sich f�r A aus der Erziehungsunf�higkeit der Kindesmutter ergibt, bedeutet konkret, dass A in einer Pflegefamilie auf Dauer untergebracht werden sollte. ...

2. Die Kindesmutter ist nicht in der Lage, die Erziehung und F�rderung von A sicherzustellen. Somit ist ein Verbleib im Haushalt der Kindesmutter aus psychologischen Gesichtspunkten nicht zu bef�rworten. Infolge dessen wird empfohlen, das Sorgerecht ganz zu entziehen und auf einen Amtsvormund zu �bertragen, da die Kindesmutter aus psychologischer Sicht als nicht erziehungsf�hig einzustufen ist und nicht zu erwarten ist, dass dieses in absehbarer Zeit der Fall sein wird.

3. Bez�glich Hilfsma�nahmen des Jugendamtes ist hier folgendes zu bedenken: 

Selbst wenn die Kindesmutter erfolgreich �ber l�ngere Zeit abstinent bleiben k�nnte und mindestens ein Jahr bewiesen h�tte, dass sie abstinent bleiben kann, w�re sie weiterhin auf Grund der bestehenden Pers�nlichkeitsst�rungen und der daraus resultierenden massiven Kindeswohlgef�hrdung als nicht erziehungsf�hig einzustufen. Zus�tzlich w�re sie auf Grund ihrer Charakterstruktur nicht in der Lage, sich von alkoholkranken, mitunter gewaltt�tigen v�llig desolaten Sozialpartnern fern zu halten.

Auf Grund er abh�ngigen Pers�nlichkeitsst�rung und der hinzukommenden emotional instabilen Pers�nlichkeitsst�rung ist die Kindesmutter nicht in der Lage, ihr Kind vor diesen sch�digenden Einfl�ssen zu sch�tzen und A entsprechend dem Reifegef�lle von einem Erwachsenen zu einem Kind anleiten und erziehen zu k�nnen.

...

A zeigt jetzt bereits im ... Heim, dass sie psychosoziale Elternschaft sucht und w�nscht. Sie sollte deshalb m�glichst bald in eine ad�quate Pflegefamilie auf Dauer vermittelt werden.

...

Besuchskontakte zur Kindesmutter sollten nur nach ausreichender Festigung des Kindes und unter Abstinenz der Kindesmutter stattfinden, wenn das (knapp dreij�hrige - Anmerkung Peter Thiel) Kind Besuchskontakte der Kindesmutter w�nscht, ...

Jedoch sollte im Vorfeld gekl�rt werden, ob die Kindesmutter sich konstruktiv zur Unterbringung des Kindes einstellen kann, da sonst hier Besuchskontakte nicht zu bef�rworten w�ren." 

Heilpraktikerin (Psychotherapie) Theda Bekker, Gutachten vom 28.03.2007 f�r Amtsgericht Osnabr�ck, S. 112-115

Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) Theda Bekker "diagnostiziert" hier der Mutter, noch dazu vom Gericht v�llig ungefragt, eine "Pers�nlichkeitsst�rung", die nach Auffassung des Bundesgerichtshofes nur von einem Psychiater diagnostiziert werden d�rfte, was das Oberlandesgericht Oldenburg jedoch nicht daran hindert, eine diesbez�gliche Beschwerde der Mutter abzuweisen und dabei die Heilpraktikerin (Psychotherapie) Theda Bekker im Beschluss als Diplom-Psychologin zu benennen.

"Die Gef�hrdung des Kindeswohls ergibt sich hier aus dem schriftlichen Sachverst�ndigengutachten und der erg�nzenden Stellungnahme der Diplom-Psychologin Bekker. ...

Der Senat hat ebenso wie das Amtsgericht, keine Zweifel an der Richtigkeit dieses Sachverst�ndigengutachtens"

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss des 11. Zivilsenats - 3. Senat f�r Familiensachen vom 31.08.2007, 11 UF  81/07, S. 3

Will der Richter in einem gew�hnlichen Streit der Eltern um das Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrechts nach �1671 BGB, etwas �ber die Erziehungskompetenzen der Eltern wissen, wird die Bestellung eines kompetenten und erfahrenen Sozialp�dagogen oder Diplom-P�dagogen sinnvoll sein, nicht aber eines Psychiaters, der sich definitionsgem�� mit Geistesst�rungen und -krankheiten besch�ftigt. 

vergleiche hierzu:

Wilhelm Arnold; Hans-J�rgen Eysenck; Richard Meili: "Lexikon der Psychologie"; Augsburg 1997, S. 1710 

Doch in der Praxis wird diese logisch erscheinende Vorgehensweise nicht selten ignoriert.

Beispiel 4

"Verf�gung vom 03.01.2007

...

1. Es ist auf Antrag der Parteien ein Sachverst�ndigengutachten zur Frage der von beiden Parteien behaupteten jeweils besseren Erziehungsf�higkeit in Bezug auf ... , geb. ..., einzuholen.

2. Mit der Erstattung des Gutachtens wird der 

�rztliche Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie der UKPP in T�bingen Prof. Dr. Klosinski

beauftragt.

L�mmert

Richter am Amtsgericht"

Richter L�mmert - Amtsgericht Rottenburg, 2 F 374/05.SOm, Beschluss vom 03.01.2007

Hier scheint, gemessen an der Beweisfrage, nicht nur die Auswahl des Sachverst�ndigen - der in den Fachbereichen Psychiatrie und Psychotherapie fachlich kompetent sein mag - misslungen zu sein, denn der beauftragte Facharzt f�r Psychiatrie, Facharzt f�r Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Gunther Klosinski reichte den ihm h�chstpers�nlich anvertrauten Auftrag offenbar auch noch unbefugt an eine Dr. med I. Stohrer, Fach�rztin f�r Psychiatrie, Fach�rztin f�r Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie weiter.

Ob Herr Klosinski da der richtige Autor von Fachb�chern wie:

Begutachtung in der Kinder - und Jugendpsychiatrie Empfehlungen der Kommission "Qualit�tssicherung f�r das Gutachtenwesen in der Kinder - und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie".

2., �berarbeitete und erweiterte Auflage.

Herausgegeben von Gunther Klosinski

Deutscher Aerzte-Verlag

November 2006 - kartoniert - 142 Seiten

ist, erscheint recht fraglich. Schlie�lich legt Herr Klosinski dem Gericht ein vom ihm und Frau Stohrer unterschriebenes 86-seitiges "kinderpsychiatrisches Sachverst�ndigengutachten" vor. Dar�ber muss man sich nun nicht wundern, denn von einem Facharzt f�r Psychiatrie, Facharzt f�r Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie kann man wohl kaum die Abgabe eines p�dagogischen, sozialp�dagogischen oder erziehungswissenschaftlichen Sachverst�ndigengutachten erwarten, auch wenn dies die richterliche Beweisfrage nahegelegt hat.

Beispiel 5

Eine gerichtliche Bestellung eines Gutachters mit dem Inhalt:

"Es soll ein fach�rztliches Gutachten zu der Frage eingeholt werden, ob ein st�ndiger Aufenthalt des Kindes bei dem Vater oder bei der Mutter dem Wohl des Kindes am Ehesten entspricht."

Richterin Reiser-Uhlenbruch - Amtsgericht Bad Langensalza, Beweisfrage vom 28.08.2002 an Dr. med. Handerer, Chefarzt der Klinik f�r Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie - �kumenisches Hainich im Klinikum M�hlhausen / Th�ringen

ist nicht korrekt, da ein Facharzt �ber eine solche Frage nicht sachkundig Auskunft geben kann. Es sei denn es ginge in diesem Fall um ein medizinisches Problem, so z.B. wenn ein Kind Diabetes h�tte und die Frage des Aufenthaltes des Kindes im Zusammenhang mit der Erkrankung steht.

N�chsten schreibt Richterin Reiser-Uhlenbruch noch:

Es soll ein serologisches Blutgruppengutachten zu der Frage eingeholt werden, ob ein st�ndiger Aufenthalt des Kindes bei dem Vater oder bei der Mutter dem Wohl des Kindes am Ehesten entspricht.

Beispiel 6

Lautet die Beweisfrage:

1.1 Sind die Eltern erziehungsf�hig?

1.2 Welcher Elternteil ist eher geeignet, die elterliche Sorge (bzw. welche Teile der elterlichen Sorge) wahrzunehmen?

1.3 In wie weit sind sorgerechtseinschr�nkende Ma�nahmen, also die �bertragung des Sorgerechts auf einen Dritten zur Abwehr einer Gef�hrdung des Kindeswohls erforderlich?

1.4 Kann verantwortet werden, die (bzw. einzelne) Kinder bei einem Elternteil zu belassen? 

Gegebenenfalls welche Kinder bei welchem Elternteil?

1.5 Sind Beschr�nkungen des Umgangsrechts der Eltern/eines Elternteils erforderlich zur Abwehr einer Gef�hrdung des Kindeswohls? (z.B. nur begleiteter Umgang oder nur stundenweiser Umgang oder �hnliches)

1.6 Wie sollte der Aufenthalt der Kinder gestaltet werden

1.7 Welche Ma�nahmen sind zur Unterst�tzung der Eltern sinnvoll bzw. erforderlich um deren Erziehungsf�higkeit zu st�rken, bzw. wiederherzustellen?

Amtsgericht M�nchen - 535 F 6959 /09 - Richter Freiherr von Chiari, Beweisbeschluss vom 11.02.2010

kann man vermuten, dass es sich hier um einem noch recht unerfahrenen Familienrichter handeln muss, der noch nicht wei�, dass juristische Fragen nach einem eventuellen Sorgerechtsentzug nach �1671 BGB 

"Welcher Elternteil ist eher geeignet, die elterliche Sorge (bzw. welche Teile der elterlichen Sorge) wahrzunehmen?"

nicht von einem wie auch immer qualifizierten oder nicht qualifizierten Gutachter zu beantworten sind, sondern vom Gericht selbst. 

Die Frage, der wir hier sofort zustimmen k�nnen, ist die Frage 1.7 

1.7 Welche Ma�nahmen sind zur Unterst�tzung der Eltern sinnvoll bzw. erforderlich um deren Erziehungsf�higkeit zu st�rken, bzw. wiederherzustellen?

Als erfahrene Fachkraft, so etwa als systemischer Familientherapeut mit jahrelanger Berufserfahrung, braucht mal allerdings zur Beantwortung einer solchen Frage kein Gutachten f�r mehrere Tausend Euro anzufertigen, sondern kann dies bei einem Stundensatz von 85 � schon nach wenigen Stunden f�r weniger als 850 � recht zuverl�ssig beantworten. 

vergleiche hierzu:

Janet R. Johnston: "Modelle fach�bergreifender Zusammenarbeit mit dem Familiengericht in hochkonflikthaften Scheidungsfamilien", In: "Das Jugendamt" 9/2002, S. 378-386

Peter Thiel: "Zwischen Hilfeleistung und Zwang: Begleiteter Umgang und Umgangspflegschaft. Indikationen, M�glichkeiten, Grenzen und Unterschiede zweier Interventionsformen", In: "Das Jugendamt", 10/2003, S. 449-453

Doch wie auch immer, nun stehen sieben Fragen im Raum und der Richter muss nun noch festlegen, wer diese sieben Fragen beantworten soll. Da gibt es nun freilich eine gro�e Auswahl, zu denken w�re an einen Fleischer, einen Zahnarzt, einen Familientherapeuten, eine Postzustellerin, einen Bahnschaffner, eine Fach�rztin f�r Kinder- und Jugendmedizin, einen Bundeswehrsoldaten, einen Psychologen, eine Kinderg�rtnerin, einen Sozialp�dagogen oder einen Psychiater, um nur einige zu nennen, deren Berufsbild uns gerade einf�llt. Wen w�rden Sie von den hier angef�hrten zum Gutachter bestimmen wollen? Wer scheint Ihnen von der Ausbildung her die meiste Sachkunde zu bieten? 

Richter Freiherr von Chiari hat sich f�r eine Fach�rztin f�r Kinder- und Jugendmedizin entschieden. Nun werden Sie vielleicht fragen, was zeichnet eine Fach�rztin f�r Kinder- und Jugendmedizin aus, die oben angef�hrten Fragen sachkundig beantworten zu k�nnen? Die Antwort lautet sicherlich: im Prinzip eigentlich nur sehr wenig. Genau so gut k�nnte man auch Bundeswehrsoldaten als Erzieher im Kindergarten einsetzen, die den kleinen Wichteln das Schiessen und Anschleichen beibringen und wie man unter feindlichem Beschuss seine Notdurft verrichtet.

Richter Freiherr von Chiari hat aber nicht so viele Bedenken wie wir, er beauftragt Frau MedD Dr. med. Gaby Meyer, Fach�rztin f�r Kinder- und Jugendmedizin, Kinderzentrum M�nchen, Sozialp�diatrisches Zentrum mit der Beantwortung der Beweisfragen. Wie zu erwarten, war diese offenbar mit der Beantwortung der Beweisfragen ein wenig �berfordert. Doch Frau Meyer wusste sich zu helfen, die Leute in Bayern sind ja nicht dumm, und zog sich den Diplom-Psychologen Hans Fuchs und die Diplom-Sozialp�dagogin Heike Kre� hinzu, die dann offenbar zu dritt in einer im Gutachten nicht genannten Art von Arbeitsteilung die Begutachtung durchf�hrten und mit Datum vom 25.05.2010 ein schriftliches 40-seitiges "Gutachten" vorlegten. 

Wer von den dreien zum Schluss wie viel Geld von der Justizkasse bekommt und wer im Fall der F�lle f�r ein unrichtiges oder fehlerhaftes Gutachten haftet, das wei� wohl nur der liebe Gott, der in Bayern bekanntlich seine zweite Heimat hat. 

Testdiagnostik

Einen �berblick �ber psychodiagnostische und familiendiagnostische Tests und Testverfahren k�nnen Sie hier aufrufen

Wer will was Lebendigs erkennen und beschreiben,

Sucht erst den Geist heraus zu treiben,

Dann hat er die Teile in seiner Hand,

Fehlt, leider! nur das geistige Band.

Goethe / Faust I.: Mephisto-Sch�ler

"Das Ergebnis ist verl�sslich (SK 10: 5). Herr X erlebt sich selbst als extrem empfindlich, leicht erregbar, unbeherrscht in seinen emotionalen Reaktionen (SK 5: 9), worauf auch der gerade noch im Normbereich liegende Wert der Skale N: 6, verweist. Entsprechendes berichtet er selbst auch im ROTTER und wird auch beim Sachverst�ndigen deutlich."

Diplom-Psychologe Prof. Dr. R. J. Feinbier, 11.10.2004, S. 13 

Man k�nnte meinen, dass die ungebrochen erscheinende Beliebtheit der Anwendung sogenannter psychodiagnostischer Testverfahren ein Ergebnis selbstr�ckbez�glicher Prozesse (vergleiche dazu die sch�ne Geschichte Watzlawicks zur Selbstr�ckbez�glichkeit zwischen Uhrmachergesch�ft und 12-Uhr Mittagskanonenschuss) ist. Auf der einen Seite finden wir weltfremde unfruchtbare akademisch gepr�gte psychologische Lehre an den Hochschulen und Universit�ten auf und auf der anderen Seite Praktiker, die eben dieser weltfremden Ausbildung entsprungen sind und die tauben N�sse ihrer Ausbildung nun anwenden wollen. Die Anwendung akademisch gepr�gter Methoden in der Praxis hilft zwar in der Regel den davon betroffenen Menschen nicht, aber die akademische Szene sieht, dass ihre Methoden in der Praxis Anwendung finden und schlie�t daraus, dass die Methoden daher prinzipiell doch gut sein m�ssten, sonst w�rden sie in der Praxis ja nicht angewendet. Probleme in der Praxis f�hren dann nicht etwa dazu, prinzipiell die Praxis kritisch zu hinterfragen, sondern f�hren zu weiteren Anstrengungen akademischer Wissenschaftler der weiteren Verfeinerung von an sich schon weitestgehend unbrauchbaren Testverfahren. Da gibt es dann die f�nfte revidierte Fassung des Testverfahren XYZ oder auch mal einen v�llig neu entwickelten Test, der an der generellen Misere der relativen Untauglichkeit von Testverfahren zur Erfassung der Wirklichkeit wenig �ndert. Und so lange der Staat noch nicht v�llig pleite ist, werden die zweifelhaften Segnungen steuerfinanzierter akademischer Arbeit weiterhin als b�se Plage das Land heimsuchen. Denn, wie die Menschheitsgeschichte zeigt: die Dummheit h�ret nimmer auf. Sie l�sst sich besten begrenzen.

Dabei ist die Problematik der Zuverl�ssigkeit von Testverfahren schon seit langem bekannt und diskutiert. So schreibt Eysenk immerhin schon 1965:

"Das Hauptverfahren des Psychologen ist beinahe immer eines der sogenannten projektiven Verfahren, sei es der Rorschach, TAT, Szondi, Graphologie, Zeichentests oder irgendein anderer Test innerhalb dieser riesigen und sich st�ndig vermehrenden Familie. Diese Tatsache ist merkw�rdig angesichts der �berw�ltigenden F�lle an Beweismaterial, das zeigt, da� keiner dieser Tests einen annehmbaren G�ltigkeitsgrad besitzt und da� ihre Zuverl�ssigkeit gering ist."

Eysenck, Hans J�rgen: "Pers�nlichkeitstheorie und Psychodiagnostische Tests"; In: "Diagnostica", 11/1965, S. 3-27

Den Gutachter von der alten Schule k�mmert�s nicht. Er benutzt flei�ig weiter sein einmal vor Jahrzehnten gelerntes projektives Verfahren und suggeriert dem Familienrichter, der es nicht besser wissen kann oder will, eine Objektivit�t vor, die nicht vorhanden ist. Des  Kaisers neue Kleider lassen gr��en.

Bei vielen familiengerichtlich t�tigen Gutachtern, die zumeist eine Ausbildung zum Diplom-Psychologen abgeschlossen haben, herrscht die Unsitte vor, durch den Einsatz verschiedener psychodiagnostischer Tests Wissenschaftlichkeit, Aussagensicherheit und Zuverl�ssigkeit zu suggerieren, so z.B. um angeblich "den Elternteil mit der besseren Erziehungseignung" herauszufinden. 

So schreibt z.B. der Diplom-Psychologe Thomas Busse in seinem Aufsatz "Kindliche Verhaltensauff�lligkeiten im elterlichen Konfliktfeld." (1999). 

"Psychotherapeutisch relevant sind zun�chst die intrapsychischen Konflikte, weil diese die sozialen Konflikte zumindest mitverursachen. Deutlich wird dieser Sachverhalt u.a. bei der Analyse gro�er Demagogen und Kriegsf�hrer unseres Jahrhunderts. von Adolf Hitler �ber Saddam Hussein bis hin zu Serbenf�hrer Karadzic begegnen und hier psychopathologische ver�nderte, meist narzisstisch gest�rte Pers�nlichkeiten mit der fragw�rdigen Begabung, intrapsychische Konflikte zu sozialen zu transformieren."

Thomas Busse: "Kindliche Verhaltensauff�lligkeiten im elterlichen Konfliktfeld", In: "Zentralblatt f�r Jugendrecht", 1/1999, S. 1-8

Nachdem Herr Busse auf diese Weise Verbrecher und Massenm�rder wie Adolf Hitler in einem Aufsatz �ber Eltern und deren Kinder im elterlichen Konfliktfeld und familienrechtlichen Verfahren als Beispiel f�r "psychopathologisch ver�nderte Pers�nlichkeiten" benennt, teilt er dann mit:

"Kernst�ck der kinderpsychologischen Untersuchung ist die testpsychologische Untersuchung"

Andere meinen etwas weniger tollk�hn: 

"Das Kernst�ck familienrechtlicher Begutachtungen sind entscheidungsorientierte Gespr�che. Mit ihnen k�nnen die meisten entscheidungsrelevanten Informationen erhoben werden (...). Ein entscheidungsorientiertes Gespr�ch ist ein Gespr�ch, das zur Vorbereitung von m�glichst  zufriedenstellenden Entscheidungen nach Kriterien der psychologischen Wissenschaft geplant, durchgef�hrt und ausgewertet wird. ..."

Terlinden-Arzt, Patricia; Kl�ber, Antje; Westhoff, Karl: "Die Planung Entscheidungsorientierter Psychologischer Begutachtung f�r das Familiengericht"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 26

Doch schlie�lich leben wir in einer Demokratie und da soll jeder, der meint, er h�tte etwas wichtiges zu sagen, dies auch tun k�nnen. 

Wir schlie�en uns hier allerdings der Meinung des auch als Gutachter t�tigen Bielefelder Professor f�r Psychologie Uwe-J�rg Jopt  an, der zum Gebrauch psychodiagnostischer Tests durch familiengerichtlich t�tige Gutachter schon im Jahr 1992 schrieb: 

"Ausnahmslos alle Gutachter scheinen unersch�tterlich davon �berzeugt zu sein, dass f�r eine die Gerichte beeindruckende Dokumentation ihres professionellen K�nnens der Einsatz von Testverfahren - und seien sie f�r die Beantwortung der Fragestellung auch noch so unsinnig - absolut unverzichtbar ist." 

Jopt, Uwe-J�rg: "Im Namen des Kindes. Pl�doyer f�r die Abschaffung des alleinigen Sorgerechts"; Rasch und R�hring 1992, S. 284

Es krei�te der Berg und gebar ein Maus 

Fast scheint es, dass es so viele "Testverfahren" wie promovierte Diplompsychologen gibt, von denen viele anscheinend meinen, in den akademischen Elfenbeinturm der psychologischen Wissenschaft nur dann aufgenommen zu werden, wenn sie einen psychodiagnostischen Test erfunden haben. Der Testmarkt boomt, den Scenotest gibts f�r ca. 700 Euro, den Erziehungsstil-Inventar (ESI) jedoch schon f�r ca. 100 Euro. 

www.testzentrale.de

Wer nun das Pech hat, einem Gutachter zu begegnen, der eine oder mehrere Tests benutzt oder wie der offenbar deutschlandweit seine Dienste als Gutachter anbietende Diplom-Psychologe Thomas Busse Busse (vgl. Busse, Thomas: "Kindliche Verhaltensauff�lligkeiten im elterlichen Konfliktfeld", In: "Zentralblatt f�r Jugendrecht", 1/1999, S. 4) gar von "der Erstellung einer entsprechenden Testbatterie" spricht, muss schon ganz sch�n tief in seine Brieftasche greifen, will er sich �ber all die sch�nen Tests aus erster Hand informieren. Billiger ginge es wenn der Betroffene in einer Fachbibliothek Einsicht nehmen w�rden, doch da gibt es mitunter wie zu DDR-Zeiten sogenannte Giftschr�nke in denen Literatur gelagert wird, die der normale Sterbliche nicht lesen soll. Denn Wissen ist Macht, wie schon Lenin festgestellt haben soll, als er zum Kampf gegen das Analphabetentum aufrief. 

Doch vor zuviel Macht will man die B�rger und B�rgerinnen wohl sch�tzen, so z.B. in der Testbibliothek der Berliner Humboldt-Universit�t:

"Humboldt-Universit�t zu Berlin

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakult�t II

Institut f�r Psychologie

Testbibliothek

...

Zielgruppe bzw. Beschr�nkungen des Zugangskreises:

Mitarbeiter und Studierende des Institutes f�r Psychologie

...

Zugangsbeschr�nkungen

Wenn unbefugte Personen Einblick in Testaufgaben haben und Aufgaben oder L�sungen weitergeben bzw. sich entsprechende Informationen verbreiten, k�nnen im Extremfalle keine gesicherten diagnostischen Aussagen mehr mit den Verfahren getroffen werden.

Damit werden m�glicherweise jahrelange Anstrengungen, Testergebnisse wissenschaftlich abzusichern, zunichte gemacht. Zudem suchen Studenten und Praktiker oft auch nach Wegen, Tests, die ja nicht immer billig sind, zu kopieren und mittels der kopierten Unterlagen durchzuf�hren. Dies ist aus Gr�nden des Copyrightschutzes nicht zu rechtfertigen."

http://www.zpid.de/index.php?wahl=products&uwahl=frei&uuwahl=huberlin

Als Laie vermutet man hinter den vom Gutachter pr�sentierten Testergebnissen eine geradezu fundamentale und objektivierte Wahrheitsverk�ndung. Dem Familienrichter, der in der Regel selbst psychologischer Laie ist, d�rfte es da oftmals nicht viel anders gehen, als den anderen am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten. Und staunend k�nnen sie dann solche fundamentalen Erkenntnisse lesen, wie in den folgend dargestellten "Testergebnissen" des Diplom-Psychologen Dirk Kriegeskorte vom 29.02.2004 in einem Verfahren, in dem der Gutachter abschlie�end immerhin meint, eine Kindeswohlgef�hrdung durch die Eltern feststellen zu k�nnen und den Entzug des Sorgerechtes f�r eines der beiden Kinder und den dauerhaften Verbleib dieses Kindes in einer Pflegefamilie empfiehlt.

"XVII. Testergebnisse

Fragebogen zur Partnerschaftsdiagnostik (FPD) KV, KM

Von den drei diagnostischen Instrumenten des FPD sind im hier vorliegenden Fall der Partnerschaftsfragebogen (PFB) und die Problemliste (PL) eingesetzt worden. Der PFB dient der differentiellen Einsch�tzung der Ehequalit�t auf drei Skalen und einer globalen Gl�ckseinsch�tzung durch die Probanden. Die PL gibt Auskunft �ber partnerschaftliche Konfliktbereiche.

Die Einsch�tzung der Partnerschaft (PFB) durch den KV ergibt bez�glich der globalen Gl�ckseinsch�tzung in der Ehe einen durchschnittlichen Wert, er ist eher gl�cklich in der Beziehung. Differenzierter betrachtet zeigen die Ergebnisse, dass das Streit- und Konfliktverhalten zwar etwas erh�ht, aber immer noch als durchschnittlich zu bewerten ist. Ebenfalls in unauff�llig durchschnittlicher Weise sieht der KV die Themen Z�rtlichkeit und Gemeinsamkeiten/Kommunikation. Dabei ergeben sich weder Auff�lligkeiten hinsichtlich des direkten K�rperkontaktes oder verbaler Z�rtlichkeits�u�erungen noch hinsichtlich gemeinsam ausgef�hrter Aktivit�ten beider KE und deren Verbundenheit miteinander.

Die Einsch�tzung der Partnerschaft (PEB) durch die KM ergibt im Unterschied zu der Einsch�tzung des KV bez�glich der globalen Gl�ckseinsch�tzung in der Ehe einen weit unterdurchschnittlichen Wert, wenngleich sie direkt befragt angibt, dass sie die Partnerschaft insgesamt im Augenblick als eher gl�cklich einsch�tzt. Differenzierter betrachtet zeigen die Ergebnisse, dass das Streit- und Konfliktverhalten als tendenziell �berdurchschnittlich, aber immer noch als durchschnittlich zu bewerten ist. Ebenfalls in unauff�llig durchschnittlicher Weise sieht die KM das Thema Z�rtlichkeit. Jedoch sieht sie wenig Gemeinsamkeiten/Kommunikation. Es kommt zu unterdurchschnittlich seltenen gemeinsam ausgef�hrten Aktivit�ten beider KE und auch deren Verbundenheit miteinander sch�tzt die KM als unterdurchschnittlich ein.

Die Auswertung der speziellen Problembereiche (PL) die durch den KV gesehen werden, ergab ein eher problematisches Zusammenleben hinsichtlich des Themas `Verwandte`, hier bestehen Konflikte, �ber die jedoch kaum gesprochen werden. Zudem bestehen Konflikte, die l�sungslos im Streit ausgetragen werden mit dem Temperament der KM und hinsichtlich fehlender Akzeptanz und/oder Unterst�tzung des Partners.

Die Auswertung der speziellen Problembereiche (PL) die durch die KM gesehen werden, ergab ebenso ein eher problematisches Zusammenleben hinsichtlich der Themen Einteilung des monatlichen Einkommens`, `Haushaltsf�hrung/Wohnung` und `Verwandte`, hier bestehen Konflikte, die im Streit ausgetragen werden und zu denen keine L�sungen gefunden werden.

Familie in Tieren (Kind A)

Dieses projektive Verfahren stellt die Familiensituation aus Sicht des Kindes dar. Er z�hlt zu den am h�ufigsten angewandten psychologischen Tests der Berufspraxis der Erziehungs- und Schulberatung dar.

Die Auswertung ergab folgende Aussagen �ber die Familie.

Gebeten ihre `Familie in Tieren zu malen, zeichnete Kind A sich als K�nguru, da dieses so gut hopsen k�nne. Dies sei ihr Lieblingstier und passe gut zu ihr. Es sei ein `Springtier`. Sie selber springe auch gern �ber Sessel und Couch. Die Mama sage dann, dass sie aufh�ren solle und Kind A antworte ihr dann, dass sie ihr ja ein Trampolin kaufen k�nne und hopse weiter. Wenn der Papa zu ihr sage, dass sie aufh�ren solle, tue sie dies sofort. Wenn sie mal ganz viel Mist mache, schreie der KV sie laut an. Es gehe aber `schnell wieder weg`.

Den KV zeichnete Kind A als Puma, weil die KM zu ihm `Puma` sage und weil die gut br�llen k�nnten, was der Papa auch ganz laut k�nne. Manchmal wenn sie nicht h�re, br�lle er ganz laut. Ihr Papa m�ge es nicht, dass er Papa genannt werde, weil es nicht sein richtiger Name sei.

Die KM zeichnete Kind A als Flamingo, weil sie rote Haare habe und rosa gut zu rot passe. Au�erdem h�tten Flamingos lange d�nne Beine.

Die Schwester B zeichnete Kind A als L�wenbaby weil die Schwester so klein sei und braune Haare �hnlich denen eines L�wenbabys habe.

Die Mutter des KV zeichnete Kind A als Affe, weil die so glatte Haare, wie ein Affe gehabt habe. Diese Oma sei verstorben, als der Papa ... Jahre alt gewesen sei. Sie wisse, wie die Oma aussehe, weil im Flur bei ihnen zu Hause ein Bild der Oma hinge. Der Papa habe nicht gesagt, was das f�r eine Oma sei, sie sehe aber auf dem Bild nett aus und habe lange hellbraune Haare.

Die Mutter der KM zeichnete Kind A als Orang-Utan, weil die auch so strubbelige Locken habe.

Inseltest

Nachfolgend eine Anfrage von mir (Peter Thiel), an eine diesbez�glich in der psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern vertraute Psychologin zum sogenannten "Inseltest", und die von ihr erhaltene Antwort:

Inseltest - Insel Test (nach Ernst Ell)

Soll als projektiver Test die Bindungen des Kindes ermitteln.

"Projektiver Test zur Ermittlung der Bindungen des Kindes. Die Familie des Kindes ist schiffbr�chig geworden, konnte sich aber auf eine einsame Insel retten. Alle m�ssen verhungern, wenn sie nicht bald gerettet werden. Da kommt ein Mann in einem kleinen Boot, er kann aber immer nur eine Person mitnehmen. Das Kind wird gefragt, wen soll er zuerst retten, wen dann. Die Szene wird dem Kind auf einer Zeichnung vorgelegt."

Die Anwendung dieses Tests bei Kindern ist kritikw�rdig, da dem ohnehin schon oft massiv belasteten Kind vom Gutachter auch noch zugemutet wird, sich eine Szene vorzustellen, in der die Familie des Kindes schiffbr�chig geworden ist und alle verhungern m�ssen, wenn sie nicht bald gerettet werden. Dem Kind wird au�erdem zugemutet, alternativlos Priorit�ten zwischen verschiedenen Bezugspersonen zu setzen. Das Kind muss sich bei ihm emotional gleichwertigen Eltern also f�r einen Elternteil und damit gegen den anderen Elternteil entscheiden. Das Kind wird so vom Gutachter in einen Loyalit�tskonflikt geschickt und zudem induziert der Gutacher in einem solchen Fall Schuldgef�hle im Kind.

gru� peter

-----Urspr�ngliche Nachricht-----Von:

Gesendet: Mittwoch, 17. August 2005 11:10

An:

Betreff: Re: inseltest

Lieber Peter,

die Argumentation ist gut!!! Nur Kinderhasser k�nnen sich solchen Bl�dsinn ausdenken!

Liebe Gr��e

...

Scenotest (Kind A)

Der Scenotest wurde speziell zur Erfassung unbewusster Probleme bei Kindern und Jugendlichen entwickelt. Er gibt Hinweise auf bewusst verschwiegene oder der Reflexion nicht zug�ngliche Zusammenh�nge und l�sst allgemein Schl�sse auf die Einstellung gegen�ber Menschen und Dingen zu. Dieses projektive Verfahren arbeitet mit standardisiertem Material.

Die Auswertung des Aufbaus von Kind A ergab folgende Hinweise:

Die initiale Begr�nung der Szene spricht f�r A`s Liebe zur Natur, einer Neigung zum Idyllischen oder ihrem Wunsch nach Geborgenheit. Die Begr�nung kann auch f�r die Ansprechbarkeit seines Gem�tes stehen und f�r schm�ckende und pflegliche Tendenzen.

Die Prinzessin steht f�r den Willen zum Beachtet werden oder Im-Mittelpunkt-Stehen.

Nach Knehr zeigt der kleine Vogel mit dem offenen Schnabel das Verlangen oder Bed�rfnis des Kindes. Dieser schaut in A`s Aufbau in Richtung der Prinzessin. Da sich A mit diesem identifiziert, spricht dies f�r ein stark ausgepr�gtes Bed�rfnis.

Der Liegestuhl steht nach von Staabs f�r Passivit�t.

In den Liegestuhl wird die Gro�mutterfigur gesetzt. Diese Figur steht nach von Staabs f�r die Urgestalt der Mutter, ein �berm�chtiges Wesen im guten und b�sen Sinne. Nach Knehr kann eine Mutterdarstellung mit Hilfe der Gro�mutter darauf hinweisen, dass die Mutter sehr viel Autorit�t besitze oder als sehr entfernt wahrgenommen werde.

Gegen�ber dieser im Liegestuhl sitzenden Gro�mutterfigur steht das Krokodil mit seinem offenen Mund direkt auf diese gerichtet. Das Krokodil steht (ebenso wie der Fuchs) f�r von au�en kommenden Aggression aber auch f�r eigene feindliche Haltungen. Der neben dem Fuchs stehende Schneemann kann im �bertragenen Sinne auf eine allgemein k�hle Atmosph�re hindeuten.

Das Essgeschirr und die Fr�chte deuten auf die Bedeutsamkeit der oralen Thematik hin.

Der Hund stellt einen Gef�hrten dar, steht daneben auch f�r Zuwendung, ein Liebesbed�rfnis und Z�rtlichkeitstendenzen. Der Hund wurde von A zun�chst den Kindern dann dem Vogel zugeordnet.

Neben diesen beiden Tieren steht eine Eisenbahn, die f�r Motorik und Beweglichkeit steht.

Der Engel symbolisiert einen Schutzengel oder eine moralische Instanz. Im Falle von A`s Aufbau sitzt der Engel auf einem hohen Turm (auf einem hohen Stamm), was einer h�ufig vorkommenden Kombination entspricht. Diesem Engel zu F�ssen wurde das Baby gelegt. A erkl�rte dazu: Die Hexe (Gro�mutterfigur) habe das Baby im Wald gefunden und wenn es keine Mutter habe, lege sie es zu den Engeln. Diese h�tten ihm eine H�tte und ein Bett gezaubert.

Zusammenfassung

A hat ihr famili�res Umfeld dargestellt. Zun�chst gibt sie Aufschluss �ber die elterliche Paarkonstellation mit einem aggressiven, angreifenden Krokodil-KV (weil es sonst nur noch eine weitere m�nnliche Figur im Raum gibt, die zu beobachtende Bindung zwischen KV und A wenigstens zeitweilig eine recht gute ist), dessen Aggressionen sich gegen eine passive KM wenden. Beide Figuren befinden sich in einem Haus in einer eigentlich idyllisch anmutenden Essenszene. Nach au�en schaut alles normal gew�hnlich aus. Neben diese Paarkonstellation setzt A die Problematik mit Schwester B: In der unmittelbaren N�he dieser h�uslichen Szene liegt ein Baby, es ist anzunehmen, dass hiermit B gemeint ist. B wurde dem Schutzengel zugef�hrt und dieser hat ihr Bett und Haus gebaut. Sie ist bei den Pflegeeltern gut untergekommen.

A selber h�lt sich von diesen beiden Teilszenen abseits. Sie m�chte als Vogel weg, wenn Gefahr droht und h�lt Distanz. Sollte A sich ebenfalls in der Prinzessin sehen, m�chte sie Beachtung und im Mittelpunkt stehen. Der Kamerad an ihrer Seite ist ein Junge im Alter der Prinzessin, hier k�nne eine weitere Seite des KV zum Tragen kommen und zwar seine Bindung der Tochter gegen�ber, die einer gleichberechtigten entspricht. H�nsel und Gretel haben sich im Wald verirrt und treffen auf die b�se Hexe. Die Krankheit der KM f�hrt zur Ver(w)irrung von KV und A ."

Standardisierung testdiagnostischer Verfahren

Die sogenannte Standardisierung wird synonym f�r den Begriff der Normierung benutzt. Dabei werden Rohdaten in Ma�zahlen transformiert, die bestimmte Bedingungen erf�llen (z.B. gegebene Mittelwerte und gegebene Streuung haben. Dadurch wird Vergleichbarkeit von Beobachtungen aus unterschiedlichen Rohskalen erreicht. (Arnold, Eysenck, Meili). Der Begriff der Norm l�sst sich als statistische Norm und als ideale Norm verstehen. Die statistische Norm vergleicht mit den Ergebnissen einer ausreichend gro�en Zahl anderer Individuen. Im nationalsozialistischen Dritten Reich w�rde z.B. ein Vergleich eines blondhaarigen Mannes mit der statistischen Norm erbringen, dass der blondhaarige Mann au�erhalb der statistischen Norm liegt, da die Mehrzahl der Deutschen nicht blond ist. Innerhalb der ideologischen Herrenmenschennorm der Nazis w�rde der blondhaarige Mann dagegen der Idealnorm entsprechen. Der Reichspropagandaminister Joseph Goebbels entsprach, da nicht blondhaarig, der statistischen Norm, widersprach jedoch der von ihm selbst gesetzten und propagierten Idealnorm.  

Wunschprobe

"Die Wunschprobe st�tzt sich u.a. darauf, dass ein Kind drei individuelle W�nsche - auch nichtmaterielle - `frei hat`. �u�ert sich ein Kind zu Konflikten (z.B. hinsichtlich elterlicher Bindungen), ergeben sich Hinweise auf Einstellungen und Beziehungsbed�rfnisse. Es handelt sich um ein exploratives Verfahren, welches nicht standardisiert ist." 

Diplom-Psychologin F., 07.01.05

Die Gutachterin F. weist darauf hin, dass es sich um ein exploratives Verfahren handelt, welches nicht standardisiert ist. Nun darauf h�tte sie nicht extra hinweisen brauchen, denn es w�re v�llig absurd, eine Frage nach den drei wichtigsten W�nschen zu standardisieren. Solche Standardisierungen mag es in Diktaturen geben, wo selbst die W�nsche der Menschen standardisiert werden.

So z.B.: 

Was sind Ihre drei gr��ten W�nsche?

1. Dem F�hrer Gesundheit und Schaffenskraft.

2. Deutschland muss siegen.

3. F�hrer befiehl, ich folge.

Quantifizierungswahn

"Everything that exists, exists in a quantity an can, therefore, be measured."

"Alles was exsistiert, gibt es in einer bestimmten Quantit�t (Menge, Anzahl, Gr��e) und kann deshalb gemessen werden"

Lord Kelvin

Einige der an deutschen Familiengerichten t�tigen Gutachter scheinen ernsthafte Probleme mit der sie umgebenden Lebensrealit�t zu haben. In ihrem, je nach Auspr�gung, schon als Wahn zu bezeichnenden Glaubenssystem meinen sie, man k�nne menschliches Verhalten quantifizieren, grad so, als ob man an einem Thermometer die Temperatur der Luft oder des Wassers ablesen w�rde.

So soll durch bestimmte Tests eine Quantifizierung elterlicher Erziehungseignung oder "pathologisch zu wertender pers�nlichkeitspsychologischer Schwierigkeiten" erreicht werden. Diesem Herangehen liegt der sozialpsychologische Forschungsansatz des Behaviorismus zugrunde, der vorgibt, sich nur mit dem objektiv beobachtbaren und messbaren Verhalten zu besch�ftigen. Der Behaviorismus greift dabei auf Verfahrensweisen aus den Naturwissenschaften des 19. und des beginnenden 20. Jahrhunderts, wie z.B. der klassischen mechanistisch orientierten Physik, zur�ck, die aber im Bereich der Psychologie nur eine sehr eingeschr�nkte G�ltigkeit haben (vgl. Schulz 1997, Perls 1951.) So kann man z.B. in der klassischen Mechanik einen gewissen Versuch beliebig oft wiederholen und wird Messergebnisse erhalten k�nnen, wie z.B. zur Bestimmung der Erdbeschleunigung, die nahe beieinander liegen. Vergleichbares ist in der Psychologie nicht m�glich, da zum einen die Einflussparameter nicht wie im physikalischen Experiment reduzierbar und �berschaubar sind und zum anderen weil die Parameter sich innerhalb der Zeit laufend ver�ndern. Obendrein kann der Test auf das Testobjekt zur�ckwirken. Schlie�lich ist der Testende selber Schwankungen ausgesetzt. In der Naturwissenschaft wird dem Rechnung getragen, indem Experimente und Tests mehrfach zu wiederholen sind und das anzunehmende (keineswegs total "objektive" Ergebnis) aus den Versuchsreihen mit Hilfe statistischer Verfahren ermittelt wird.

Um etwas quantifizieren zu k�nnen, brauche ich einen Ma�stab. Als Ma�st�be k�nnen vom Menschen geschaffene Unikate dienen. So z.B. das in Paris aufbewahrte Ur-Meter und das Ur-Kilogramm als Ma�stab f�r alle entsprechend abgeleiteten Ma�einheiten wie z.B. Millimeter, Zentimeter, Dezimeter, Kilometer, Milligramm, Tonne. Die in Paris aufbewahrten Unikate Ur-Kilogramm und Ur-Meter sind keine Naturkonstanten, sondern vom Menschen selbst definierte Ma�st�be. Selbst diese als absolut angenommenen "unver�nderlichen" Ma�st�be ver�ndern sich in der Zeit (vgl. "Der Spiegel" 26/2003), allerdings in sehr geringem Umfang, so dass diese Ver�nderungen f�r unsere �blichen Zwecke nicht ber�cksichtigt werden m�ssen. Daher hat man physikalische Grundeinheiten auf Naturph�nomene zur�ckgef�hrt. so z.B. die Sekunde, die als die Zeitspanne definiert ist, in der eine bestimmte Resonanzstrahlung des C�sium-Atoms 9.192.631.770-mal schwingt. Oder der Meter: Er ist festgelegt als jene Strecke, die Licht im Vakuum in einer 299.792.458stel Sekunde zur�cklegt.

Will man elterliches Erziehungsverhalten "quantifizieren", so wie dies manche Gutachter in fruchtloser Weise tun, braucht man auch einen Ma�stab. Der Ma�stab ist ein vom Menschen konstruierter Test. Die Konstruktion des Tests ist ein willk�rlicher Akt. F�r bestimmte Outputs oder Ergebnisse werden quantifizierende Zahlen vergeben. Die Summe dieser Zahlen oder das nach einem vorgegebenen Schema, bzw. einer Formel ausgerechnete Ergebnis soll eine quantifizierende Information �ber das Erziehungsverhalten liefern. Doch Erziehungsverhalten ist keine simple Rechenaufgabe wie im Mathematikunterricht f�r die ich ja nach richtigem oder falschem Ergebnis Punkte vergeben kann. Erziehungsverhalten ist ein komplexes Geschehen, f�r das ich qualitative Beschreibungen finden kann, dass sich aber jeglicher seri�s zu nennender Quantifizierung entzieht.  

Konstruktion und Normierung von Tests 

"..., `normales Sehverm�gen wird mit dem Zahlenpaar 6/6 definiert. Dies bedeutet einfach, wenn Sie in sechs Metern Entfernung von der Sehprobentafel stehen, dann sind die kleinsten Testzeichen, die sie lesen k�nnen, jene, auf die sich Augen�rzte geeinigt haben, da� sie ein Mensch mit �normalem` Sehverm�gen aus sechs Metern Entfernung lesen k�nnen sollte. Die erste Zahl steht f�r die tats�chliche Testentfernung (also sechs Meter); die zweite f�r die Entfernung, aus der ein Mensch mit einem Sehverm�gen von 6/6 die Buchstaben lesen kann. Nimmt Ihre Sehsch�rfe ab, dann bleibt die erste Zahl immer die gleiche (weil die Testentfernung stets sechs Meter betr�gt) und die zweite Zahl steigt an. So bedeutet zum Beispiel ein Ergebnis von 6/60, da� das kleinste Testzeichen, welches Sie auf einer sechs Meter entfernten Sehprobentafel noch erkennen k�nnen, von einer Person mit einer Sehsch�rfe von 6/6 noch aus sechzig Metern Entfernung erkannt wird.

Wie wurde diese Norm, auf der alle verschriebenen Sehhilfen basieren, entwickelt? Der Urheber der Methode, Dr. Hermann Snellen, ma� einfach das Sehverm�gen eines Assistenten, von der er meinte, da� er gut sah, und machte das Ergebnis zu der Me�latte, mit deren Hilfe unser aller Sehkraft bewertet wird!"

Liberman, Jacob: "Nat�rliche Gesundheit f�r die Augen"; Piper Verlag, M�nchen 2000, S. 39

Die Konstruktion und Normierung von Tests ist ein willk�rlicher Vorgang. Der Entwickler eines Tests legt selber fest, was er f�r untersuchenswert h�lt und was nicht, was "normal" und "unnormal" sei. Das ist so �hnlich, als ob ich eine blau gef�rbte Brille konstruiere, hindurchschaue und behaupte, die Welt ist blau gef�rbt. Schau ich dann durch eine ungef�rbte Brille, dann erscheint alles ungef�rbt und ich behaupte, das was ich sehe, w�re nicht die Wirklichkeit. Die Normierung von Test orientiert sich an selbstdefinierten Normen des Testentwicklers. So galt z.B. Homosexualit�t bis in die siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts offiziell als Perversion. Bei den Nationalsozialisten in Deutschland galt dies als Grund daf�r, homosexuelle M�nner in Konzentrationslager zu sperren. Ein homosexuell orientierter Vater (im geringeren Ma�e eine homosexuell orientierte Mutter) galt damals als potentiell kindeswohlgef�hrdend, da als "pervers" definiert. Ein Vater oder eine Mutter, die in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts ihr Kind aus Erziehungsgr�nden schlugen, galten dagegen als erziehungst�chtig, heute bewegen sie sich dagegen mit der gleichen, damals "normalen" Verhaltensweise schon am Rand der Kriminalit�t. 

Der Versuch, Testverfahren mit umfassender G�ltigkeit, wie z.B. in der klassischen Mechanik in eng eingrenzten Bereichen, auch f�r den Bereich famili�rer Dynamik  konstruieren zu wollen, gleicht dem Versuch des Alchimisten, aus Blei Gold zu machen. Psychologische Test, k�nnen bestenfalls Tendenzen aufzeigen und hypothesenunterst�tzend herangezogen werden. Tests sind daher immer mit der gebotenen Zur�ckhaltung oder im Zweifelsfall gar nicht anzuwenden.  

Woran kann man sich bei der Beurteilung von "psychodiagnostischen" Tests �berhaupt orientieren? 

Objektivit�t

Reliabilit�t

Validit�t

"Objektiv ist ein Verfahren, wenn es unabh�ngig von der Person des Testleiters zustande kommen kann. Verschiedene Personen k�nnen ein bestimmtes Verhalten gleich gut beurteilen.

Reliabel ist ein Verfahren, wenn entweder unterschiedliche Beobachter zu demselben Ergebnis kommen oder derselbe Beobachter nach einer Textwiederholung zu einem gleichen Ergebnis kommt.

Valide ist ein Verfahren, wenn es das mi�t, was es vorgibt zu messen, d.h. sehr hoch mit einem gesetzten Kriterium (z.B. Bindung) korreliert"

Diplom-Psychologe Michaele Sobczyk, 19.02.2004, Anlage

Diese Argumentation verkennt, dass schon die "Versuchsanordnung" Proband - Testleiter eine unnat�rliche ist. Eine Mutter, die m�glicherweise in der Nachbarschaft sehr beliebt und kooperativ ist, wird in der k�nstlichen und stressbehafteten Situation einer psychodiagnostischen Testung wahrscheinlich ein ganz anderes Verhalten zeigen (Abwehr, Verschlossenheit, nicht kooperativ). Von daher w�re es v�llig egal, ob verschiedene Testleiter (Gutachter) immer das gleiche feststellen, weil das feststellbare nicht das ist, was im realen Leben anzutreffen ist. Streng genommen m�sste der Gutachter v�llig unbemerkt das Leben des Probanden beobachten, so wie z.B. ein Geheimdienst eine zu beobachtende Person, die nichts davon wei�, dass sie beobachten wird.

Die Fragw�rdigkeit quantifizierender Test soll durch folgende Beispiele illustriert werden:

a) Anwendung des sogenannten 

Pers�nlichkeits-Stil- und St�rungsinventar (PSSI):

"Der Kindsvater erreichte in f�nf Skalen einen Wert, der �ber dem mittleren Prozentrang von PR=50 lag, von denen einer gesichert �berdurchschnittlich ausfiel. Weiterhin beschrieb er sich auf neun Skalen mit Werten, die unter dem mittleren Prozentrang lagen. Von diesen fielen sechs psychometrisch-statistisch gesichert unterdurchschnittlich aus. Die hohe Zahl von gesichert unterschiedlichen Werten ist �beraus bemerkenswert, da sie in erheblichen Ma�e unwahrscheinlich ist. Als ein Kriterium kann die Abweichung von der normalerweise zu erwartenden Gleichverteilung von Skalenwerten, die �ber und unter PR=50 liegen, dienen. Diese Abweichung fiel beim Kindsvater zwar nicht statistisch signifikant aus (9 zu 5 bei einer Erwartung von jeweils 7). Aber die Wahrscheinlichkeit f�r die Anzahl signifikant unterdurchschnittlicher Skalenwerte unter der Annahme nicht zusammenh�ngender Merkmale betr�gt als weiterem Kriterium etwas 25 zu einer Milliarde. Bei einer Ber�cksichtigung der Zusammenh�nge zwischen den Skalen w�rde die Wahrscheinlichkeit h�chstens 0.01 Promille betragen (also nur maximal 1 unter 100 Tausende w�rde sich so beschreiben k�nnen). Es gab demnach deutliche Anhaltspunkte daf�r, dass beim Kindesvater eine bewusste oder unbewusste Sch�nf�rbungs-, Verleugnungs- oder Dissimulations-Tendenz vorlag. Daher erscheint eine valide Einsch�tzung des v�terlichen Pers�nlichkeitsanteils an den bestehenden Problemen nicht in jeder Hinsicht m�glich."

Prof. Dr. Wilfried Hommers, 2003

Alles verstanden? Wenn nicht, macht nichts, denn eine "valide Einsch�tzung des v�terlichen Pers�nlichkeitsanteils an den bestehenden Problemen" erscheint ohnehin "nicht in jeder Hinsicht m�glich". Dass eine solche Testung von einem Professor durchgef�hrt wurde, macht das Ganze nicht entschuldbarer, sondern l�sst die Frage aufkommen, mit welchen Themen sich an deutschen Hochschulen und Universit�ten gut bezahlte Leute besch�ftigen und warum das die deutschen Steuerzahler/innen anstandslos bezahlen. Fast m�chte man es begr��en, wenn in Zeiten leerer �ffentlicher Kassen, die eine oder andere Professorenstelle an den Hochschulen gestrichen wird. Man kann nur hoffen, dass es dann die richtigen und nicht gerade die trifft, die nicht gen�gend Seilschaften aufgebaut haben, mit denen sich jede Reform �berleben l��t.

b) Anwendung des sogenannten

Family-Relations-Test

Die Verwendung des Family-Relations-Test muss als sehr bedenklich eingesch�tzt werden. Der Family-Relations-Test funktioniert nach dem Prinzip des Mehrheitswahlrechtes. Eine Nennung kann nur einmal an eine Person (Vater, Mutter oder andere nahestehende Person, z.B. neue Partner der Eltern) oder an einen "Herrn Niemand" vergeben werden. So kann zum Beispiel das Item "Diese Person in der Familie ist sehr nett", nur einmal vergeben werden. Das hei�t, wenn das Kind dieses Item dem Vater zuordnet, kann es die Mutter nicht mehr bekommen, selbst wenn sie eigentlich auch nett ist, nur nicht "so nett", wie der Vater.

Das hei�t, es gibt f�r das Kind nicht die M�glichkeit seine Pr�ferenzen in Form von Abstufungen zu vergeben, wie es z.B. in Form der Schulzensuren 1-6 der Fall ist oder durch eine Punkteskala von 0-10 erm�glicht werden k�nnte. In einem solchen Fall k�nnte ein Kind z.B. 6 Punkte dem Vater zuordnen und 4 Punkte der Mutter.

Im Mehrheitswahlrecht wie in England kann es im Extremfall vorkommen, dass im gesamten britischen Parlament kein einziger Abgeordneter der Labour-Party sitzt, obwohl diese landesweit 49 Prozent aller Stimmen bekommen haben. Das liegt dann daran, dass die Konservativen in allen Wahlkreisen die absolute Mehrheit errungen haben und somit alle Mandate im britischen Parlament. Ein solches Wahlsystem mag historisch verst�ndlich sein, demokratisch ist es nicht. Schon gar nicht sollte man solche Prinzipien, so wie beim Family-Relations-Test in der familiengerichtliche Begutachtung benutzen. Es liegt auf der Hand, dass in Trennungsfamilien wo Kinder unter erheblichen Loyalit�tsdruck seitens eines Elternteils stehen, sich mit dem Family-Relations-Test nur das abbildet, was auf der Hand liegt, die wie auch immer zustande gekommene Koalitionsbildung zwischen Kind und betreuenden und Einfluss auf die Kinder habenden Elternteil. 

Hinzu kommt die Konstruktion des Testes, die diesen ungeeignet erscheinen l�sst. Mit den dort vorgegebenen Fragen wird schon einmal einengend vorgegeben, was denn �berhaupt wichtig w�re. 

Fragen wie: 

Mit wem kannst du am besten toben? 

oder 

Mit wem w�rdest du am liebsten dem Sonnenuntergang zugucken?

fehlen in diesem als faktisch geheime Verschlusssache gehandelten, da ca. 400 Euro teuren Testverfahren. Das hindert Gutachter aber nicht daran, so zu tun, als ob sich mit dem Test objektive Ergebnisse hinsichtlich famili�rer Beziehungen feststellen lie�en.

Wenn man noch bedenkt, dass sich Kinder je nach Tag und aktuellen Ereignissen nicht konstant in ihrer Bewertung der Eltern verhalten und viele Kinder auch infolge ihres sich entwickelnden Gerechtigkeitsgef�hls versuchen ihre Bewertungen bez�glich der Eltern "gerecht zu verteilen", so erscheint die Anwendung des FRT als Mittel einer objektiven Diagnostik fragw�rdig.

Wenn nach einer Testung mit dem FRT eine Gutachterin behauptet: 

"Die Ergebnisse des Family-Relations-Test" spiegeln inhaltlich A`s eigene Befindlichkeit ganzheitlich wieder" 

Diplompsychologin Helga Feyerabend, Gutachten 03.09.2003f�r das Amtsgericht Hagen, Richter Matthias, S. 42 

dann muss das schon als sehr k�hn bezeichnet werden. Ob die Gutachterin mit einer solchen Meinung auf einem familienpsychologischen Fachkongress mit Beifall rechnen k�nnte, erscheint zweifelhaft.

Im FRT (f�r Kinder ab 6 Jahre) findet sich auch das Item "Manchmal w�rde ich diese Person der Familie am liebsten umbringen." (vgl. Fl�mig W�rner 1977, S. 7). Das Kind wird also vom Gutachter mit der Frage konfrontiert, ob es eine Person in der Familie gibt, die das m�glicherweise 6-j�hrige Kind "am liebsten umbringen w�rde." Das Kind kann diese Frage zwar dem sogenannten "Herrn Niemand" zuordnen, trotzdem wird es mit dem Thema Mord konfrontiert. Nun gibt es sicher Jugendliche, die tats�chlich Mordphantasien gegen�ber Familienmitglieder oder anderen Menschen haben, Robert Steinh�user, der Amokl�ufer von Erfurt geh�rt dazu. Bedauerlicherweise hat bei ihm vor seinem Mordexzess niemand den FRT mit ihm durchgef�hrt. Statt dessen fragen Gutachter normale Scheidungskinder, wen sie in "der Familie am liebsten umbringen" w�rden. Welche kindeswohlsch�digenden Auswirkungen eine solche Frage auf normale Kinder haben kann, scheint bis heute in der Szene der den FRT anwendenden Gutachter nicht diskutiert. Wenn sie denn darauf hin angesprochen werden, verweisen sie auf Grimms M�rchen, wo ja auch allerhand symbolische Morde passieren (H�nsel und Gretel, Schneewittchen u. a.). Es macht aber einen gewichtigen Unterschied, ob Kinder eigene aggressive Phantasien in M�rchenfiguren projektiv wiederfinden k�nnen und damit m�glicherweise Entlastung erfahren oder ob ein Gutachter sie direkt fragt, wen sie in "der Familie am liebsten umbringen" w�rden. 

F�llt ein Test einmal nicht nach den offenbar vorhandenen Erwartungen der Gutachterin aus, so wird mitunter offenbar im nachhinein versucht, das Ergebnis des Tests umzudeuten. So z.B. bei dem von Diplom-Psychologin Ludwina Poll durchgef�hrten Family-Relations-Test (Gutachten 2003, S. 37-38): 

"Z ist bei der Zuordnung der Beziehungsaussagen ausschlie�lich auf Mutter und Vater fixiert. Y (der Bruder, Anm. P. Thiel) bekommt keine einzige Beziehungsaussage zugeordnet. Die Bedeutung des Bruders kommt f�r Z aber in der Nennung der Reihenfolge der einzelnen Familienmitglieder zum Ausdruck. Y wurde von Z als erstes Familienmitglied genannt. Von der Sachverst�ndigen wurde beobachtet, dass Y sich h�ufiger mit Z streitet. Daher w�re es anzunehmen gewesen, dass Y bei der Zuordnung negativer Beziehungsaussagen eine gr��ere Rolle spielen m�sste. Einerseits k�nnte dieses Ergebnis damit zusammenh�ngen, dass Z selbst Spa� an Auseinandersetzungen mit Y hat und diese daher als nicht so schlimm wahrnimmt, andererseits hat Z Y m�glicherweise deshalb nicht benannt, da er mit erheblichen Unsicherheiten bei der Zuordnung der Beziehungsaussagen zu Vater, bzw. Mutter besch�ftigt war. ... 

Die vielen positiven Beziehungsaussagen zum Vater deuten auf eine Bevorzugung des Vaters hin. Die Verteilung der Aussagen durch das Kind sind m�glicherweise nicht zuverl�ssig, denn sie stehen nicht mit dem beobachteten Verhalten der Mutter gegen�ber im Einklang."

Die Gutachterin kommt gar nicht auf die Idee, dass m�glicherweise der von ihr angewandte methodisch problematische Test die Fehler hervorruft, die sie dann irritiert versucht wegzuinterpretieren.

Statt den sehr fragw�rdigen Weg der vorgeblichen Messung quantitativer Parameter mittels psychodiagnostischer Tests zu gehen, sollte sich der Gutachter auf die qualitative Erfassung individueller, interindividueller oder familiendynamischer Merkmale, Beziehungsmuster, Interaktionsmechanismen und R�ckkopplungen konzentrieren. Hierzu bedarf es aber eines Gutachters, dessen Wahrnehmungs- und Reflexionsverm�gen ausreichend geschult ist und der �ber einen stabilen theoretischen Hintergrund verf�gt. 

Doch �ber den Wert oder Unwert eines Testverfahrens entscheidet seine Brauchbarkeit in der Praxis. Doch damit scheint es beim Family-Relations-Test nicht weit her zu sein:

Beispiel

"Das Kind leugnet ausweislich des von der Sachverst�ndigen durchgef�hrten Family-Relation-Tests jegliche Gef�hle gegen�ber dem Vater und zwar sowohl positive als auch negative Gef�hle. Bei der Verhaltensbeobachtung beim Kindesvater zeigte sich jedoch das Gegenteil."

Beschluss des Amtsgerichts-K�nigs-Wusterhausen - 30 F 122/05 vom 14.01.2008, S. 5

In der mathematischen Beweisf�hrung reicht es f�r die Widerlegung einer Behauptung aus, einen einzigen Fall zu zeigen, in der die Behauptung nicht gilt. Das der Family-Relations-Test ein fehlerfreies diagnostisches Instrument w�re, kann hiermit zweifelsfrei verneint werden. Wenn man aber bedenkt, wie viele Gutachter ihre Ausf�hrungen auf eben diesen seltsamen Test st�tzen, dann kann es einem schon leicht bange werden.

c) Anwendung des sogenannten 

Familien-Identifikations-Test (FIT)

"Der Selbstkongruenzwert der Mutter im Familien-Identifikations-Test (FIT) ist als durchschnittlich zu bewerten, so dass davon ausgegangen werden kann, dass sie in ausgewogener Weise ihr Real- wie ihr Ideal-Selbst einsch�tzt.

Frau X kann sich mit A in einem durchschnittlichen Ma�e identifizieren, sieht also sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede zwischen ihm und sich selbst."

Diplom-Psychologin Carola Wagner, Gutachten vom 20.07.2005 f�r Amtsgericht Oschatz, S. 16

Was will uns der Dichter damit sagen, hie� es im Literaturunterricht, wo wir als Sch�ler oft mehr oder weniger gelangweilt den Ausf�hrungen der Deutschlehrerin folgten, so wir �berhaupt zuh�rten und nicht tr�umend aus dem Fenster sahen oder unter der Bank ein spannendes Buch lasen.

Anders gefragt, was will uns Frau Wagner damit sagen? Was hat diese Testung und ihre Auswertung durch die Gutachterin mit der Beweisfrage des Gerichtes:

"Durch Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens, soll Beweis dar�ber erhoben werden, ob es dem Kindeswohl am dienlichsten ist, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht f�r das Kind A auf den Antragsteller zu �bertragen. Im Rahmen der Begutachtung soll bei beiden Elternteilen die Erziehungseignung �berpr�ft werden.

Im Rahmen der Begutachtung soll weiterhin die Glaubhaftigkeit des Kindes A im Rahmen des Verfahrens festgestellt und der Kindeswille erforscht werden."

S. 3

zu tun? Und was soll das Real- und das Ideal-Selbst sein? Wer legt fest, was ein Real-Selbst sei? Steht das im Testhandbuch? Und wenn ja, wie kommen die Autoren darauf festzulegen, was ein richtiges Real-Selbst sei und was ein nicht richtiges?

d) Anwendung des sogenannten 

Minnesota Mulitphasic Personality Inventory-2 (MMPI-2)

"Die Resultate des MMPI-2 verweisen darauf, dass bei Frau X wahrscheinlich kein g�ltiges Testprofil vorliegt (sehr viele extrem seltene Antworten), da sie entweder die Fragen nicht verstanden (Leseschwierigkeiten, Wahrnehmungsschw�che) oder die Testinstruktion nicht befolgt hat."

Diplom-Psychologin Carola Wagner, Gutachten vom 20.07.2005 f�r Amtsgericht Oschatz, S. 16

Die Gutachterin attestiert der Mutter hier mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, um welche Wahrscheinlichkeit es sich hier konkret handeln soll, erf�hrt man nicht, dass diese entweder Leseschwierigkeiten, eine Wahrnehmungsschw�che oder ein Nichtbefolgen von Testinstruktionen gezeigt h�tte. Dies hindert die Gutachterin jedoch nicht abschlie�end in ihrem Gutachten festzustellen:

"Die Mutter ist als grundlegend erziehungs- und f�rderkompetent, aber auch bindungstolerant zu beurteilen., wobei sich Einschr�nkungen hinsichtlich einer kontinuierlich gezeigten Feinf�hligkeit bez�glich A`s ergaben. Sie erkennt die Bed�rfnisse, Gef�hle und W�nsche A�s, ein ad�quates Eingehen darauf war ihr nicht immer im erforderlichen Ma�e m�glich. beim Vater hingegen ergaben sich Einschr�nkungen dahingehend, dass es ihm wenig gelingt, die kindlichen Bed�rfnisse ad�quat zu erkennen und zu befriedigen, ..." (S. 55)

Dem Vater, dem immerhin im Gegensatz zur Mutter die Beantwortung des sogenannten MMPI-2 innerhalb eines g�ltigen Testprofils und dem die Gutachterin nicht wie der Mutter attestierte, dass diese: 

"...entweder die Fragen nicht verstanden (Leseschwierigkeiten, Wahrnehmungsschw�che) oder die Testinstruktion nicht befolgt hat."

spricht die Gutachterin dagegen eine geringer ausgepr�gte F�higkeit zu, "die kindlichen Bed�rfnisse ad�quat zu erkennen und zu befriedigen". Da verstehe einer die Welt.

d) sogenannter Schlosszeichentest

�Schlosszeichentest durchgef�hrt mit A (M�dchen knapp vier Jahre alt, Anmerkung P. Thiel) am 13.9.2005 und am 17.9.2005

Ergebnisse vom 13.9.2005 (durchgef�hrt im Haushalt der Mutter, Anmerkung P. Thiel): A entschied sich f�r zwei Turmzimmer im Wunschschloss, die rechts oben gelegen sind. Mit zu ihr ins Schloss wollte A zun�chst ihre Mutter nehmen, der sie direkt neben ihren R�umlichkeiten ein Zimmer zuwies. In das Zimmer ihrer Mutter sollte auch die Sachverst�ndige und die Freundin ihrer Mutter ... und deren Tochter einziehen. Ergebnisse vom 17.9.2005 (durchgef�hrt im Haushalt des Vaters, Anmerkung P. Thiel): Bei der Testdurchf�hrung im Haus ihres Vaters w�hlte sich A wieder eines der vier Turmzimmer; das diesmal in der linken oberen Mitte gelegen war. Links daneben wies A der Sachverst�ndigen ein Zimmer zu und rechts neben sich D und daneben E.

Interpretation: A m�chte bei der ersten Testdurchf�hrung im Haus ihrer Mutter das gro�e Schloss mit ihrer Mutter und deren Freundin, nebst Tochter bewohnen. Dies spiegelt die Aussage ihrer Mutter �ber die Wichtigkeit und Bedeutung dieser Personen wider, wobei fraglich bleibt, ob es A`s tats�chlichem Wunsch entspricht. Es ist m�glich, dass A mit der Hinzunahme der Sachverst�ndigen in das Zimmer ihrer Mutter und deren Freundin einen indirekten Hinweis auf L�sung der Konflikthaftigkeit ihrer augenblicklichen famili�ren Situation zum Ausdruck bringt, da A zur Sachverst�ndigen auch bei Testdurchf�hrung im Haus ihres Vaters die direkte N�he suchte. Eine direkte N�he zur Mutter in einem Zimmer suchte A nicht, sondern schuf sich mit ihren gew�hlten zwei Zimmern die M�glichkeit zur Distanzierung.�

Diplom-Psychologin Dr. Vera Mall, Gutachten vom 13.10.2005 f�r Amtsgericht Hamburg-St. Georg, S. 50/51

Der "Schlosszeichentest" bietet - wie viele andere Test - Raum f�r vielerlei Deutungen. Peinlich kann es aber werden, wenn nicht der Gutachter, sondern ein ge�bter Au�enstehender beginnt, das Ganze aus einer anderen Sicht zu deuten und zwar so:.

Das Kind nimmt offenbar die Mutter, die Gutachterin, die Freundin der Mutter und deren Tochter als eine zusammengeh�rige Einheit wahr, die im selben Zimmer wohnen sollen:

�In das Zimmer ihrer Mutter sollte auch die Sachverst�ndige und die Freundin ihrer Mutter Katharina und deren Tochter einziehen.�

Nun kann man sicher sagen, dass der sogenannten Schlosszeichentest ohnehin keinen g�ltigen Aussagewert besitzt und daher allen Deutungen kein Wahrheitswert zukommt. In diesem Fall m�sste man den entsprechenden Absatz im Gutachten schw�rzen. Deutet man die Ergebnisse des Tests dennoch, so wie es die Gutachterin nach eigenem Gusto ausf�hrlich getan hat, so kann man dies auch so tun, dass eine Befangenheit der Gutachterin ganz offensichtlich erscheint. Hier sichtbar gemacht durch das erst knapp vierj�hrige Kind, das unbewusst in einer entsprechenden Raumvergabe gemeinsam f�r Mutter und Gutachterin auf eine Befangenheit der Gutachterin zugunsten der Mutter hinweist.

Projektive Tests

Auf der nicht-quantitativen Seite versuchen Gutachter mittels tiefenpsychologisch-analytisch orientierter projektiver Tests, wie z.B. "Rohrschach-Test", "Thematischer Apperzeptionstest (TAT), Scenotest, Schwarzfu�-Test oder projektive Zeichentestverfahren wie z.B. "Mann-Zeichen-Test (MZ), "Familie in Tieren" (FiT), "Die verzauberte Familie" und "Baumtest",  etc. wichtige und bedeutungsvolle Gef�hle, Neigungen und Abneigungen, Beziehungsstrukturen und pathologische Entwicklungen, etc. zu diagnostizieren. Diese Testverfahren sind jedoch nicht f�r familiengerichtliche Verfahren entwickelt worden, sondern f�r Beratung und Therapie. Dort haben sie gegebenenfalls ihren Platz, um �ber eine Deutung durch den Therapeuten oder auch durch die Erkenntnis des Klienten selbst, das Bewusstwerden innerpsychischer Motive und Konflikte zu unterst�tzen und damit f�r den Klienten neue Entwicklungswege zu erm�glichen. Eine Deutung ist allerdings nicht gleichzusetzen mit dem Erkennen der Wirklichkeit, sondern eben nur eine von vielen m�glichen Interpretationen ein und des selben Sachverhaltes. Unbewiesene Spekulationen n�tzten dem Familiengericht bei seiner Suche nach einer angemessenen Entscheidung in der Regel nicht weiter, ja f�hren sogar das familiengerichtliche Verfahren mit seinem Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit ad absurdum. 

Die Interpretation der Ergebnisse solcher im Zusammenhang mit einem Gutachten durchgef�hrten Tests  im familiengerichtlichen Verfahren sind, wenn �berhaupt, mit gro�er Vorsicht vorzunehmen, da die Interpretation nicht mit der Wahrheit gleichzusetzen ist und die Gefahr von Fehlinterpretationen sehr hoch ist. Mitunter kommt es auch zu mehr oder weniger spekulativen Deutungen der Testergebnisse. Wenn diese Deutungen dann noch als Tatsachenbehauptung vorgetragen werden, hat sich der betreffende Gutachter damit selbst disqualifiziert. Dies wiederum kann man so deuten, dass der Gutachter dem Gericht auf einer unbewussten Ebene eigentlich mitteilen will, f�r die �bertragene Aufgabe nicht kompetent genug zu sein und daher um seine sofortige Entbindung von der T�tigkeit als Gutachter bittet.

Beispiel

"Zu einem Teil der Ergebnisse lieferte A reine Bildbeschreibungen, die hier nicht n�her dargestellt werden sollen. In Situationen, in denen ein Streit zwischen Geschwistern thematisiert wurde oder in der ein Kind �ngstlich wirkte, erwiderte A auf Nachfragen, dass die Eltern den Kindern helfen oder das Kind tr�sten w�rden. Auf der Tafel 5 ist ein kleines Ferkel zu sehen, das bei der Ziege trinkt. A �u�erte spontan `das soll das nicht, das soll bei seiner Mutter trinken`.

Interpretation:

Ihre Antworten lassen erkennen, dass A beide Eltern als unterst�tzend wahrnimmt und ein starkes Zugeh�rigkeitsgef�hl gegen�ber ihrer Mutter besitzt."

Diplom-Psychologin Brigitta Eick, Gutachten vom 24.05.2006 f�r Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, S. 36

W�hrend die Gutachterin ihre kurze Auswertung immerhin noch mit "Interpretation" beititelt, wird sie im nachfolgenden Satz suggestiv, wenn sie vortr�gt, dass die Antwort erkennen lassen w�rde, dass A "ein starkes Zugeh�rigkeitsgef�hl gegen�ber der Mutter besitzt."

Eine nicht suggestive Auswertung k�nnte dagegen so aussehen:

Interpretation:

Ihre Antworten lassen vermuten, dass A beide Eltern als unterst�tzend wahrnimmt und ein starkes Zugeh�rigkeitsgef�hl gegen�ber ihrer Mutter besitzt.

Familie in Tieren

Die "Ergebnisse" projektiver Tests, z.B. "Familie in Tieren", bieten viel Raum f�r Deutungen und Spekulationen. Ein im Test "Familie in Tieren" vom Kind gemalter Elefant kann auf diese Art vom Gutachter als positiv: stark, kr�ftig, gescheit, treu und gutm�tig; negativ: zerst�rfreudig, habgierig, reizbar und eigensinnig; gedeutet werden. Der Spekulation des Gutachters, wozu insbesondere tiefenpsychologisch und psychoanalytisch orientierte Gutachter zu neigen scheinen, sind mit der Verwendung solcher Tests T�r und Tor ge�ffnet.

Beispiel 1

Der als Gutachter t�tige Dr. Klaus Schneider schreibt:

"A verwandelte ihre Familie in folgende Tiere:

Person                     Tier                   Kommentar

Vater                   Dinosaurier             lieber Dino

Mutter                  Schwein                  

..."

Dr. Klaus Schneider, Gutachten vom 15.12.2004, S. 11, Amtsgericht Pankow/Wei�ensee - 26 F 5207/04

In dem betreffenden Fall lebt die achtj�hrige Tochter seit einiger Zeit im Haushalt des Vaters, der Kontakt des M�dchens zur Mutter ist erheblich gest�rt. Der Gutachter enth�lt sich hier einer Deutung des "Testergebnisses", vielleicht weil er meint, dass das Tier, in dass die achtj�hrige Tochter ihren Vater und ihre Mutter "verwandelt" hat (Vater: Dinosaurier - lieber Dino), (Mutter: Schwein - ohne Kommentar) schon f�r sich sprechen w�rde.

Der gleiche Gutachter ein halbes Jahr sp�ter in einem anderen Fall:

"Bei der Familie in Tieren (FIT) wurde die Mutter in ein K�nguruh bzw. eine Katze und der Vater in einen Kater bzw. einen L�wen verwandelt."

Dr. Klaus Schneider, Gutachten vom 24.06.2005 (S. 13)

Welcher der beiden S�hne was gezeichnet haben soll, f�hrt der Gutachter nicht aus, grad so als ob die Leser des Gutachtens Hellseher w�ren und w�ssten was hier der Fall w�re.

Dann tr�gt der Gutachter seine Schl�sse daraus vor: 

"F�r A und B ist die Mutter die Hauptbezugsperson, an der sie sich orientieren. Die Mutter sorgt f�r sie, bietet ihnen Sicherheit und Schutz (siehe Vergleich mit dem Beuteltier `K�nguruh` im Test: Familie in Tieren, Seite 13 des Gutachtens). die Kinder ben�tigen aber auch den starken Vater (ebenfalls im FIT auf Seite 13: L�we." (S. 21)

Gut gebr�llt, L�we und gut gesprungen, K�nguruh, m�chte man da mit Shakespeare rufen und am liebsten gleich mitbr�llen und mitspringen. Irgendwie macht so was Spa� man kann sich sich wie beim heiteren "Berufe raten" bei G�nter Jauch oder RTL2 f�hlen und irgendwo und irgendwie wird man schon ankommen. Und mit ein wenig Gl�ck landet man sogar einen Treffer.

Beispiel 2

Die Gutachterin Brigitta Eick schreibt in einem Gutachten f�r das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer (24.05.2006):

�Sich selbst stellt A (der Sohn - Anmekrung P. Thiel) als einen Elefanten dar, den er als gro�, kr�ftig und m�chtig charakterisierte. Sein Vater sei eine Schlange. B (die Schwester - Anmerkung P. Thiel) zeichnete er als einen Fisch und seine Mutter als Nashorn. ... Auf die Frage, wo die Tiere lebten, antwortete Finn, der Fisch lebe im Wasser, aber das Nashorn lebe nicht im Fluss sondern im Urwald bei dem Elefanten. Auf die Frage, wie es den Tieren gehe, entgegnete A, das Nashorn sei ganz aufgeregt, weil es zwischen den Tieren Streit g�be. Der Elefant fauche die anderen Tiere an. Die anderen Tiere w�rden sich von dem Elefanten einsch�chtern lassen. Die Schlange sei m�de, brauche viel Schlaf, weil sie einen aufregenden Tag gehabt habe. Der Fisch kriege von dem Streit nichts mit. Auf Nachfragen antwortete A, das Nashorn solle den Streit gewinnen.� (S. 26)

Die Gutachterin deutet die Zeichnung und Erl�uterung des Sohnes dann so:

�Die Ausf�hrungen von A lassen erkennen, dass er die N�he zur Mutter sucht (gemeinsamer Wohnort) und in seiner Phantasie er die Macht besitzt, die anderen einzusch�chtern, wahrscheinlich um den Streit zu beenden.� (S. 26)

Diese Interpretation der Gutachterin erscheint nun reichlich spekulativ und willk�rlich. Dass A sich und seine Mutter einen gemeinsamen Wohnort (Urwald bei den Elefanten) zuweist, hei�t zum einen noch lange nicht, dass sich A dies auch so w�nscht, sondern dass er einfach die seit Ende Februar 2005 entstandene Situation abbildet, wo die Mutter unter Verletzung der gemeinsame elterliche Sorge des Vaters und ohne vorherige Besprechung und �bereinkunft die beiden Kinder aus dem bisherigen gemeinsamen Haushalt der Familie in eine neue separate Wohnung verbrachte (vergleiche hierzu Gutachten S. 20).

Man kann die Darstellung von A, die etwas widerspr�chlich wirken, aber auch ganz anders als die Gutachterin interpretieren:

A phantasiert sich als m�chtigen Elefanten, die Mutter, wird als Nashorn ebenfalls als m�chtig phantasiert. A phantasiert sich damit auf die gleiche m�chtige Erwachsenenebene wie die Mutter, dies deutet auf eine inzestu�se Omnipotenzphantasie des Sohnes zur Mutter hin. Da die Eltern offenbar streiten, solle das Nashorn (Mutter) den Streit gegen die Schlange (Vater) gewinnen, da durch die phantasierte Ausschaltung des Vaters als Nebenbuhler des Sohnes die inzestu�se Phantasie des Sohnes in Bezug auf seine Mutter ihre Erf�llung finden k�nnte.

Eine solche Interpretation des �Zeichnen der Familie in Tieren� vorausgesetzt, w�rde die Frage zu stellen sein, wie es um die Regulation der Distanz-N�he Problematik in der Mutter-Sohn-Beziehung bestellt ist, welche Verhaltensweisen es seitens der Mutter geben k�nnte, dass beim Sohn solche Phantasien entstehen k�nnen und ob die Gutachterin, dem die erforderliche Aufmerksamkeit erwiesen hat.

Familienbrett

Wird zur Diagnostik das "Familienbrett" benutzt, so ist es nicht zul�ssig, dass der Gutachter dem Kind die Familienszene so aufbaut, wie es der Gutachter sieht. 

Beispiel:

"Ich mache mit X (2 Jahre) auch den Versuch des Familien-Bretts. Auf der einen Seite stehen zun�chst die gro�en Holzbausteine Mama und ihr Freund. Auf der anderen Seite stehen die Holzbausteine Papa und - etwas weiter entfernt - die Holzbausteine Oma/Opa. 

Ich gebe X dann einen kleinen Baustein in die Hand. Dies ist X. Stell X bitte dahin, wo er hingeh�rt."

Diplom-Psychologe Volker Kruse, 21.02.2002, Amtsgericht Bielfeld

In dieser vom Gutachter arrangierten Testszene sind zwei Fehler zu finden. Zum einen gibt der Gutachter durch den r�umlichen Aufbau der Steine dem Kind vor, wie er selbst die (Trennungs)Familie sieht, anstatt wie es richtig w�re, das Kind sein Bild von seiner Familie entwerfen zu lassen. 

Zweiter Fehler: Durch die Entweder-Oder-Aufforderung "Stell X bitte dahin, wo er hingeh�rt.", wird das Kind aufgefordert, zu �berlegen "wo es hingeh�rt". Wie soll ein zweij�hriges Kind beurteilen, "wo es hingeh�rt". Wer kann das �berhaupt beurteilen "wo das Kind hingeh�rt". Die Frage des Gutachters l�sst vermuten, er wisse das und das Kind m�sse sich nur noch entscheiden, dort oder dort dazuzugeh�ren. Was aber, wenn das Kind sich beiden Eltern dazugeh�rig f�hlt, wie soll es da seinen Stein setzen, wenn die Elternbausteine weit auseinander stehen. In einer Familienskulptur mit einem erwachsenen Scheidungskind zerstrittener Eltern w�rde man in der Regel das Bild erhalten, dass sich das Scheidungskind zwischen beide Eltern stellt. Die Eltern schauen sich nicht an. 

Eine Gutachterin fordert das vierj�hrige M�dchen A auf, f�r sich selbst und f�r die Eltern Puppen auszusuchen und diese dann so anzuordnen, wie es ihr am besten gefalle: 

"A legt die Puppen f�r die Eltern nebeneinander, sich selbst neben der Mutter. Die SV legte dann die Puppen f�r die Eltern an entgegengesetzte Ende des Tisches und forderte A auf, ihre eigene Puppe nach ihren W�nschen zu platzieren. A �berlegte kurz und legte ihr P�ppchen dann zum Vater. ..." (Diplompsychologin Melanie Alt, 29.01.04, S. 20)

Die Gutachterin bringt hier das Kind, das verst�ndlicherweise beide Eltern bei sich haben will in eine Entscheidersituation,  die gegen�ber dem vierj�hrigen Kind mindestens unangemessen sein d�rfte. Es geht hier nicht um die Frage an das Kind, ob es erst Pudding essen oder zuerst mit Onkel Herbert spielen will, sondern um die selektiv gemeinte Aufforderung einen Elternteil auszuw�hlen. 

Neben der �bergrifflichkeit die solche Entweder-Oder Fragen darstellen, d�rfte diese Form der Exploration durch die Gutachterin aber auch aus methodischen unangemessen sein. Das Leben spielt sich nicht in Entweder-Oder Kategorien ab, wie es der simplen Logik einer elektronischen Rechenmaschine eigen ist. Das Leben ist wesentlich vielschichtiger, vielf�ltiger und fassettenreicher als es sich offenbar so manche Psychologen vorstellen k�nnen. Der Scenotest ist, im Gegensatz zu zur Ja-Nein Logik ein diagnostischen Verfahren, mit dem man wenigstens versucht der Vielschichtigkeit des Lebens und der Beziehungen der Menschen zu entsprechen. 

Intelligenztests

Familiengerichtliche Verfahren sind keine Aufnahmepr�fungen an einer Hochschule oder Feststellungsma�nahmen zur Aufnahme in eine Sonderschule. L�sst sich kein Zusammenhang zwischen der gerichtlichen Beauftragung und der Durchf�hrung eines Intelligenztestes durch die Gutachterin herstellen oder durch die Gutachterin schl�ssig begr�nden, so d�rfte eine unzul�ssige �berschreitung des gerichtlichen Auftrages durch die Gutachterin vorliegen (so z.B. bei Diplom-Psychologin F. 2003 und 15.04.2004 mit dem Coulored Progressive Matrice CPM). 

Suggestibilit�tstest

Will der Gutachter ermitteln, ob die Kontaktverweigerung eines Kindes zu einem Elternteil beeinflusst oder unbeeinflusst vom betreuenden Elternteil zustande gekommen ist, so ist es v�llig sinnlos, daf�r einen allgemeinen Suggestibilit�tstest zu verwenden (Diplom-Psychologin F. 2003). Ein solcher Test gibt nur dar�ber Informationen wie sich Menschen im allgemeinen zu Suggestionen verhalten, nicht jedoch im speziellen Fall des hocheskalierten Elternkonfliktes mit dem massiven Loyalit�tsdruck auf das Kind. 

Polygrafentest (sogenannter "L�gendetektor")

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 24.6.2003 befunden, dass die polygrafische Untersuchung mittels Vergleichfragentechnik (oft auch als Kontrollfragentest bezeichnet) f�r das Zivilverfahren ein "v�llig ungeeignetes Beweismittel" sein (vgl. Dettenborn 2003, S. 560). Wenn aber schon ein vergleichsweise "sicheres" Testverfahren, weil im Wesentlichen auf "Ja-Nein" Antworten bez�glich, ungeeignet ist, um wieviel mehr sind es dann Tests, die den Anspruch erheben eine wesentliche komplexere Wirklichkeit als die von "Wahr"- oder "Falsch"-Aussagen innerhalb polygrafischer Untersuchungen abzubilden? Mit der Ablehnung der "polygrafische Untersuchung mittels Vergleichfragentechnik" durch den BGH stellt sich die Frage, ob dann nicht erst recht die anderen von Gutachtern benutzten Test abzulehnen sind oder zumindest f�r die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung nicht zur Beantwortung genutzt werden. Diese Frage sieht auch Dettenborn, er schreibt:

"Lie�e man nur noch psychologische Untersuchungsmethoden  vor Gericht zu, die - wie f�r die Polygrafie h�chstrichterlich verlangt - testpsychologischen Anspr�chen gen�gen und deren Ergebnisse an objektiven Au�enkriterien validiert sind, dann m�sste jedweder Gutachtenbetrieb eingestellt bzw. auf weiter Teile der Psychodiagnostik verzichtet werden" 

(Dettenborn 2003, S. 563).

Sch�ssler zitierend schreibt Dettenborn weiter:

 "Seine Vergleiche mit dem am h�ufigsten und ohne prinzipielle Zweifel genutzten Beweismittel, der Zeugenaussage, fallen vernichtend - f�r dieses Beweismittel aus. Und des Autors Vergleiche mit der richterlichen Glaubw�rdigkeitsbeurteilung m�nden in der Feststellung, `dass die Gerichte die Glaubw�rdigkeit �berwiegend intuitiv beurteilen und die entsprechenden Begr�ndungen unter wissenschaftlichen Aspekt �berwiegend wertlos sind. Er zitiert Scherer, der davon ausgeht, dass die richterliche �berzeugungsbildung das Niveau der Zufallswahrscheinlichkeit von 50% h�ufig kaum �bersteigt." (Dettenborn 2003, S. 563). 

Dettenborn hat hier, sicherlich unfreiwillig, ein wichtiges Argument geliefert, wieso die traditionelle Statusdiagnostik relativ wertlos ist. Ihre Angaben sind in der Regel nur Wahrscheinlichkeitsaussagen, die um so weniger sicher sind, wie die Komplexit�t der Fragestellung steigt. G�ltige Prognosen, das kann hier behauptet werden, sind �berhaupt nicht m�glich. Daraus folgt auch, weshalb l�sungsorientiert arbeitende Gutachter nicht den Anspruch erheben, die Wahrheit zu verk�nden, sondern in der Arbeit mit den Beteiligten und dem Familiengericht versucht L�sungen zu erkunden, zu entwickeln und umzusetzen.  

Die Ergebnisse vieler Tests, wenn sie denn �berhaupt verwendbar sind, helfen wohl im allgemeinen kaum oder gar nicht, einer am Kindeswohl orientierten Erf�llung des gerichtlichen Auftrages nachzukommen. Von einigen dieser Tests fragt sich der sachkundige Beobachter, welchen Wert sie �berhaupt im Rahmen eines familienpsychologischen Gutachtens haben sollen oder ob es sich nicht eher um Verfahren handelt, die man mit einiger Brauchbarkeit zur Unterhaltung der G�ste auf einer Party benutzen kann oder ob ihre Verwendung nicht einen unzul�ssigen, weil pathologisierend, darstellt. Einige der Test sind selbst in der traditionell testdiagnostisch orientierten Fachliteratur kaum diskutiert und haben daher den Charakter von selbsterfundenen Privattests. Einige der Tests sind f�r die Erstellung psychiatrischer Diagnosen gedacht, haben daher in den meisten Umgangs- und Sorgerechtskonflikten �berhaupt kein zul�ssiges Anwendungsgebiet.

Mitunter stehen die angewandten Test in keinem logischen und sachlichen Zusammenhang mit der gerichtlichen Beweisfrage. Statt dessen scheinen einige Gutachter sie dazu zu verwenden, um bei einer oder mehrerer der beteiligten Personen "pathologische Pers�nlichkeitsst�rungen" zu diagnostizieren, um sie schlie�lich als "erziehungsunf�hig" zu etikettieren.

Manche Gutachter meinen durch die inflation�re Verwendung von verschiedenen Test (so in einem hier vorliegenden Fall insgesamt 18 verschiedene Testverfahren, sogenannte Testbatterie), dem Gutachten einen Anschein von Objektivit�t und Seriosit�t zu geben. Dabei wei� man doch, wenn 18 sehbehinderte Menschen eine Schrifttafel lesen, ist die Fehlerquote genau so hoch, als wenn nur ein Sehbehinderter die Schrifttafel liest.

Werden vom Gutachter Intelligenz-, Konzentrations- und Belastungstest durchgef�hrt, stellt sich die Frage in welchem Zusammenhang dies zum gerichtlichen Auftrag steht. Ist ein solcher Zusammenhang nicht zu erkennen, sollte die Durchf�hrung solcher Test durch die Betroffenen abgelehnt werden. Eine Bezahlung des Gutachters f�r die Durchf�hrung solcher �berfl�ssigen Tests sollte zur�ckgewiesen werden.

Insgesamt deutet die unqualifizierte Anwendung von Tests durch den beauftragten Gutachter auf das Vorliegen eines "Des Kaisers neue Kleider - Syndrom" hin. Der Gutachter versucht wie im M�rchen von Hans Christian Andersen seine nichtvorhandene oder mangelhafte Kompetenz durch Suggestion von Fachkompetenz zu ersetzen.

Es stellt sich die grunds�tzliche Frage, ob Gutachter Kindern psychodiagnostische Tests oder test�hnliche Konstruktionen als "Spiel" vorstellen sollten, so z.B. der Diplom-Psychologe Thomas Busse (03.09.2004, S. 16)  oder ob auch Kinder ein Recht darauf haben in altersangemessener Weise wahrheitsgetreue Informationen vom Gutachter �ber dessen tats�chliches Anliegen zu erhalten. Der Gutachter will ja nicht tats�chlich mit dem Kind "spielen" - unter Spiel versteht man "eine lustvolle, k�rperliche oder geistige T�tigkeit, die sich selbst gen�gt und keine au�er ihrer selbst liegenden Ziele verfolgt" (Arnold, Wilhelm; Eysenck, Hans-J�rgen; Meili, Richard: "Lexikon der Psychologie"; Herder 1997) - sondern der Gutachter  will Informationen vom Kind erlangen und betreibt Etikettenschwindel, wenn er die Informationserlangung mittels Test als "Spiel" bezeichnet. 

�bergriffig konstruierte Tests 

Die Durchf�hrung einiger sogenannter Tests an Kindern, z.B. des sogenannten Insel-Test, Erste-D�ss-Fabel Test und Schlosstest von Ernst Ell, stellen einen wohl inakzeptablen �bergriff des Gutachters auf das Kind dar, da das Kind vor die alternative Entscheidung f�r und gegen einen seiner beiden Eltern gestellt wird. Es w�re hier Eltern sicher  anzuraten, gegen Gutachter die solche Tests anwenden, rechtliche Schritte zu bedenken.

In der Geschichte vom Kaukasischen Kreidekreis sind es die leibliche und die soziale Mutter, die beauftragt werden, das Kind zu sich zu zerren, hier ist es das Kind selbst, das beauftragt wird, sich zur Mutter oder zum Vater zu zerren. 

Man kann sich auch an die Szenen in den beiden Western "Spiel mir das Lied vom Tod" (Regie: Sergio Leone) oder "Schneller als der Tod" (Regie: Sam Raimi) erinnert f�hlen. Im Film "Spiel mir das Lied vom Tod" ist es der vielleicht 12-j�hrige Sohn, der auf Gehei� der Banditen auf den Schultern seinen Vater tragen muss, dem die H�nde gebunden sind und die Schlinge des Galgen vorerst noch locker um den Hals liegt. Der Sohn versucht den Vater zu halten, was ihm nat�rlich nur eine kurze Zeit gelingt, dann bricht der Sohn unter der Last die man ihm aufgeb�rdet hat zusammen, der Vater st�rzt hinunter, die Schlinge zieht sich zusammen und t�tet den Vater. �hnlich im Film "Schneller als der Tod". Hier erh�lt die vielleicht 8- j�hrige Tochter die "Chance" mit einem Revolver, den die Banditen ihr in die H�nde gedr�ckt haben, den Vater zu retten. Der Vater steht auf einem Stuhl, auch hier die Schlinge des Galgens schon locker um seinen Hals liegend. Wenn die Tochter es schafft, das Seil zu durchschie�en, so die gestellte "Aufgabe, ist der Vater gerettet. Eine schier �bermenschliche und unmenschliche Aufgabe Das kleine M�dchen schie�t daneben, der Vater st�rzt vor ihren Augen hinunter und wird von dem sich zusammenziehenden Seil get�tet. 

Man muss sich wundern, mit welcher stillschweigenden Zustimmung Familiengerichte, die dem Kindeswohl verpflichtet sind, die Anwendung solcher �bergriffigen "Untersuchungsmethoden" durch Gutachter, in der Vergangenheit toleriert haben. Erstaunlich auch, dass der M�nchener "Gutachterpapst" Joseph Salzgeber auch noch meint, den Erfinder dieser "Tests" Ernst Ell nachtr�glich ein Denkmal setzen zu m�ssen, indem er schreibt:

 "Herausragende Vertreter der Zunft entwickelten eigene Testverfahren (Ell), und stellten Begutachtung in einen gr��eren Begr�ndungszusammenhang (Thomae, Lempp). 

Salzgeber, Joseph; H�fling, Siegfried: "Familienpsychologische Begutachtung. Vom Sachverst�ndigen zum Case-Manager", In: "Kind-Prax", 5/2004, S. 163

Auf eine Anfrage, die ich an eine in der psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern vertraute Psychologin bez�glich des sogenannten "Inseltest" stellt, erhielt ich von ihr die folgende Antwort

-----Urspr�ngliche Nachricht-----

Von: ... 

Gesendet: Montag, 15. August 2005 12:36

An: ... 

Betreff: inseltest

liebe ...,

was h�lst du von meiner argumentation zu dem folgenden "psychologischen test"?

Inseltest - Insel Test (nach Ernst Ell) 

Soll als projektiver Test die Bindungen des Kindes ermitteln. 

"Projektiver Test zur Ermittlung der Bindungen des Kindes. Die Familie des Kindes ist schiffbr�chig geworden, konnte sich aber auf eine einsame Insel retten. Alle m�ssen verhungern, wenn sie nicht bald gerettet werden. Da kommt ein Mann in einem kleinen Boot, er kann aber immer nur eine Person mitnehmen. Das Kind wird gefragt, wen soll er zuerst retten, wen dann. Die Szene wird dem Kind auf einer Zeichnung vorgelegt."

Die Anwendung dieses Tests bei Kindern ist kritikw�rdig, da dem ohnehin schon oft massiv belasteten Kind vom Gutachter auch noch zugemutet wird, sich eine Szene vorzustellen, in der die Familie des Kindes schiffbr�chig geworden ist und alle verhungern m�ssen, wenn sie nicht bald gerettet werden. Dem Kind wird au�erdem zugemutet, alternativlos Priorit�ten zwischen verschiedenen Bezugspersonen zu setzen. Das Kind muss sich bei ihm emotional gleichwertigen Eltern also f�r einen Elternteil und damit gegen den anderen Elternteil entscheiden. Das Kind wird so vom Gutachter in einen Loyalit�tskonflikt geschickt und zudem induziert der Gutacher in einem solchen Fall Schuldgef�hle im Kind.

gru� peter

-----Urspr�ngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Mittwoch, 17. August 2005 11:10

An: 

Betreff: Re: inseltest

Lieber Peter,

die Argumentation ist gut!!! Nur Kinderhasser k�nnen sich solchen Bl�dsinn ausdenken!

Liebe Gr��e

...

Wenn Kinder auf eine Testfrage nicht antworten wollen, kann das ein Zeichen daf�r sein, dass der Gutachter bereits den pers�nlichen Bereich des Kindes verletzt hat. Testfragen, bei denen das Kind sich zwischen den beiden Elternteilen entscheiden soll, stellen eine Form von Kindesmisshandlung durch den Gutachter dar, weil das Kind sich im Loyalit�tskonflikt eben gerade nicht zwischen den beiden ihm am wichtigsten Menschen entscheiden will. Der Gutachter sollte in einem solchen Fall sofort abgelehnt werden.

Sind die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz erheblich beeintr�chtigt, so bedarf es f�r einen kompetenten Gutachter ohnehin nicht eines selektiv orientierten Test mit dem Kind, um dieses festzustellen. 

Durch die Verwendung testdiagnostischer Verfahren und ihre anschlie�end durch den Gutachter vorgenommene Bewertung, entsteht bei unkundigen Beteiligten leicht der Eindruck, und dies ist wohl h�ufig auch beabsichtigt, "objektive"  Informationen �ber die Familie, ihre Mitglieder und ihre Beziehungen zu erhalten und damit eine "richtige" Antwort auf den Auftrag des Familiengerichtes zu finden.  

Neben den den testdiagnostischen Verfahren selbst innewohnenden M�ngeln (vgl. dazu auch "Zur M�ngelerkennung in familienpsychologischen Gutachten", Werner G. Leitner in: "Familie und Recht" 2/2000, S. 57-63), liegt der grunds�tzliche Irrtum darin zu glauben, durch eine einmalig stattfindende "Besichtigung" der Familie durch den Gutachter, eine dem Kindeswohl dienende gerichtliche Entscheidung herbeif�hren zu k�nnen, anstatt als Sachverst�ndiger - dies ist der Unterschied zum Gutachter - gemeinsam mit dem Familiengericht und den beteiligten Eltern und dem Kind einen L�sungsvorschlag f�r das famili�re Problem zu erarbeiten und diesen dann dem Familiengericht zuzuleiten. Nur dann, wenn kein akzeptabler L�sungsvorschlag erarbeitet werden konnte, unterbreitet der Sachverst�ndige dem Familiengericht  Vorschl�ge f�r eine eventuelle Entscheidung bei der das Kindeswohl am wenigsten beeintr�chtigt scheint oder f�r Interventionen, die auf eine maximal m�gliche Sicherung des Kindeswohls gerichtet sind. 

Werden vom Gutachter trotz der geschilderten Problematik dennoch psychodiagnostische oder familiendiagnostische Testverfahren angewandt, so sollte der Gutachter zumindest erl�utern, in welchem Zusammenhang der Einsatz dieser Tests mit dem familiengerichtlichen Auftrag an den Gutachter steht, mit welchem im Zusammenhang mit der richterlichen Fragestellung stehenden Ziel er den Test verwendet und warum es nicht m�glich war, die richterliche Aufgabenstellung wahrzunehmen, ohne das Risiko eines Tests einzugehen, mit dem Fehleinsch�tzungen nicht auszuschlie�en sind.

Zum anderen ist das angewandte Testverfahren im Gutachten wenigstens kurz vorzustellen und auf entsprechende ausf�hrliche Fachliteratur zu verweisen, so dass auch der Richter und die Verfahrensbeteiligten als in der Regel diagnostische Laien die M�glichkeit haben, sich �ber das Verfahren ein Bild machen zu k�nnen. Weiterhin m�ssen Aussagen �ber die Objektivit�t, Reliabilit�t, Validit�t und Normierungen der eingesetzten Test gegeben werden (vgl. Leitner 2000).

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