Isolierung aufgrund eines positiven Coronatestergebnisses wird automatisch nach fünf Tagen aufgehoben / Sonderregelungen für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen Show
23. November 2022 Foto: Shutterstock.com / CorinnaL Die Landesregierung wird die Test- und Quarantäneverordnung, in der die wesentlichen Regelungen hinsichtlich Isolierungs- und Testregelungen festgelegt sind, zum 30. November 2022 anpassen. Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung. Arbeit, Gesundheit und Soziales Die Landesregierung wird die Test- und Quarantäneverordnung, in der die wesentlichen Regelungen hinsichtlich Isolierungs- und Testregelungen festgelegt sind, zum 30. November 2022 anpassen. Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung. Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen. Die bisherige Testpflicht zur Freitestung entfällt. Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt in den entsprechenden Einrichtungen allerdings ein Tätigkeitverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Die neuen Regelungen gelten ab 30. November 2022. Minister Karl-Josef Laumann erklärt: „Nach wie vor halte ich die Isolierung von infizierten Personen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für erforderlich. Die Winterzeit steht mit kalten Temperaturen in den Startlöchern. Die Grippewelle rollt gerade erst an. Die Isolierung kann dabei helfen, Infektionen zu verhindern und Belastungen unseres Gesundheitssystems zur reduzieren. Deswegen gibt es weiterhin die Empfehlung des RKI: Auch nach Ablauf der fünf Tage sollte man sich selbst testen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte verzichten oder bei unvermeidbaren Kontakten Maske tragen. Und: Wer sich krank fühlt, sollte seinen Arzt kontaktieren und sich krankschreiben lassen – das ist nach wie vor auch telefonisch möglich. Wir beobachten den Verlauf des Infektionsgeschehens nach wie vor sehr genau und sind dazu im ständigen Austausch mit Expertinnen und Experten.“ Ab dem 30. November 2022 gilt:
Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt darüber hinaus ein Tätigkeitverbot in diesen Einrichtungen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Die neuen Regelungen gelten auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben. Die Pressemitteilung wurde am 29. November 2022 im Nachgang zur Veröffentlichung korrigiert. Zuvor hieß es, dass die Kontrolltestung mittels Bürgertestung kostenlos erfolgen könne. Verwandte ThemenCoronavirusMehr Informationen finden Sie auf der Sonderseite der Landesregierung. Kontakt
PressekontaktArbeit, Gesundheit und Soziales Telefon:0211 855-3118E-Mail:Presse [at] mags.nrw.de BürgeranfragenArbeit, Gesundheit und Soziales Telefon:0211 855-5E-Mail:nrwdirekt [at] nrw.de Folgen Sie unsDas könnte Sieauch interessierenCoronavirus
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Wie lange ist Omikron ansteckend?Das Ansteckungsrisiko ist in der Zeit kurz vor und nach Symptombeginn am größten und wird im Laufe der Erkrankung geringer. Bei milder bis moderater Erkrankung geht die Ansteckungsfähigkeit zehn Tage nach Beginn der Krankheitszeichen deutlich zurück.
Wie lange dauert eine Omikron Infektion?Untersuchungen zu den derzeit in Deutschland vorherrschenden Omikron-Virusvarianten weisen auf eine kürzere Inkubationszeit hin (Median drei Tage).
Wie lange kann man sich anstecken?Bei milder bis moderater Erkrankung ist die Möglichkeit einer Ansteckung anderer nach mehr als zehn Tagen seit Beginn der Krankheitszeichen erheblich reduziert. Bei schweren Erkrankungen und bei Vorliegen einer Immunschwäche können die Betroffenen auch noch deutlich länger ansteckend sein.
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