Wie lange muss ich gearbeitet haben um Arbeitslosengeld beziehen zu können?

Generell kann eine anspruchsberechtigte Arbeitsuchende/ein anspruchsberechtigter Arbeitsuchender für 20 Wochen Arbeitslosengeld beziehen. Aufgrund verschiedener Umstände (längere durchgängige Beschäftigung in einem Dienstverhältnis mit Arbeitslosenversicherung, Alter der Arbeitsuchenden/des Arbeitsuchenden, Schulungsmaßnahmen innerhalb einer Arbeitsstiftung) kann sich die Dauer der Anspruchsberechtigung verlängern. So verlängert sich die Bezugsdauer auf 30 Wochen, wenn 156 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen vorliegen.

Für ältere Arbeitsuchende gebührt eine längere Bezugsdauer unter folgenden Voraussetzungen:

  • Wenn Sie über 40 Jahre alt sind und in den letzten zehn Jahren mindestens 312 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie das Arbeitslosengeld bis zu 39 Wochen lang erhalten.
  • Wenn Sie älter als 50 Jahre sind und in den letzten 15 Jahren mindestens 468 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie das Arbeitslosengeld bis zu 52 Wochen lang beziehen.

Tipp

Nähere Informationen zum Thema "Arbeitslosengeld" (z.B. zu den genauen Voraussetzungen, der Höhe der Leistung und zur Antragstellung) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs richtet sich nach der Zeit, in der der Arbeitslose in einem versicherungspflichtigen Verhältnis tätig war. Diese Zeit wird innerhalb einer Rahmenfrist von drei Jahren, aber höchstens bis zu einem früheren Arbeitslosengeldbezug, gemessen.

Hier eine Übersicht zur Anspruchsdauer:

nach einer Versicherungspflicht

von mindestens...Monaten

Monate mit

Anspruch auf ALG I

12616820102412

Für Arbeitslose nach Vollendung des 50. Lebensjahres gilt eine verlängerte Bezugsdauer. Bei 30 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit haben sie Anspruch auf 15 Monate. Ab 36 Monaten Tätigkeit können sie 18 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Ab 58 Jahren und 48 Monaten Beitragszahlung besteht ein Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld.

Nach dem Ende des Anspruchs ist der Bezug von Arbeitslosengeld II möglich, auch bekannt als Hartz IV.

Hier finden Sie weitere Informationen zum ALG II sowie unseren Hartz IV Rechner, mit dem Sie Ihren möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld II berechnen können.

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Wie lange muss ich gearbeitet haben um Arbeitslosengeld beziehen zu können?

Eine Flagge der Bundesagentur für Arbeit (Symbolbild): Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)

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Arbeitslosengeld soll Beschäftigte, die ihren Job verlieren, finanziell absichern. Um es zu bekommen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Das Wichtigste im Überblick


  • Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
  • Wann kann die Agentur die Anspruchsdauer verkürzen?
  • Kann sich die Anspruchsdauer verlängern?
  • Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
  • Welche Höhe hat mein Arbeitslosengeld?
  • Wo und wann beantrage ich Arbeitslosengeld?
  • Welche Unterlagen sind für den Antrag nötig?

Wer plötzlich ohne Job dasteht, wird in

Deutschland nicht alleingelassen: Arbeitslose haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings gibt es die Zahlung nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Welche das sind, wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten und wovon die Höhe der staatlichen Leistung abhängt, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.

Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?

Wie lange Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten, hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Wie lange Sie innerhalb der vergangenen fünf Jahre vor der Arbeitslosmeldung versicherungspflichtig waren
  2. und wie alt Sie sind (§ 147 SGB III).

Wer jünger als 50 Jahre ist, kann maximal zwölf Monate lang Arbeitslosengeld bekommen. Danach steigt die Bezugsdauer schrittweise auf bis zu 24 Monate an:

Versicherungspflicht vor ArbeitslosmeldungVollendetes LebensjahrHöchstanspruchsdauer12 Monate
6 Monate16 Monate
8 Monate20 Monate
10 Monate24 Monate
12 Monate30 Monate50.15 Monate36 Monate55.18 Monate48 Monate58.24 Monate

Wann kann die Agentur die Anspruchsdauer verkürzen?

Die Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld I sinkt, wenn Sie die klassische Anwartschaft nicht erfüllen – wenn Sie also innerhalb von 30 Monaten nicht mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Dann kann für Sie eine kürzere Anwartschaftszeit gelten, wenn Sie häufig befristet beschäftigt waren.

Es reicht dann, wenn Sie innerhalb der 30 Monate mindestens sechs Monate versicherungspflichtig angestellt waren. Allerdings müssen die meisten dieser Beschäftigungen auf bis zu 14 Wochen befristet gewesen sein.

Versicherungspflicht vor ArbeitslosmeldungHöchstanspruchsdauer6 Monate3 Monate8 Monate4 Monate10 Monate5 Monate

Haben Sie von sich aus gekündigt und können keinen zwingenden Grund für die Kündigung nachweisen, gilt eine Sperrfrist. Sie erhalten Arbeitslosengeld dann erst nach Ablauf von zwölf Wochen (§ 148 SGB III). Gleiches gilt, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbart haben. Er ist der Eigenkündigung gleichgestellt.

Weitere Gründe für Sperrzeiten können sein:

  • Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung
  • Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen
  • Sperrzeit wegen Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme
  • Sperrzeit wegen eines Meldeversäumnisses
  • Sperrzeit wegen einer verspäteten Meldung

Kann sich die Anspruchsdauer verlängern?

Die Anspruchsdauer für ALG I kann sich für unter 50-Jährige auf bis zu zwölf Monate verlängern, wenn Sie innerhalb der vergangenen fünf Jahre länger als zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Wer mindestens 50 Jahre alt ist, kann noch länger Arbeitslosengeld beziehen.

Die Anspruchsdauer verlängert sich

  • auf 15 Monate, wenn 50- bis 54-Jährige mindestens 30 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren,
  • auf 18 Monate, wenn 55- bis 57-Jährige mindestens 36 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben,
  • und auf 24 Monate, wenn Menschen, die 58 Jahre oder älter sind, mindestens 48 Monate versicherungspflichtig angestellt waren (siehe auch die Tabelle oben).

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld bekommen Sie, wenn Sie:

  • arbeitslos sind,
  • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben
  • und die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen.

Die Anwartschaft sichern Sie sich, indem Sie innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt waren und somit Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Das gilt auch für Auszubildende. Zudem gibt es weitere Zeiten, die Ihnen angerechnet werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Sie waren freiwillig in der Arbeitslosenversicherung – etwa während einer Selbstständigkeit.
  • Sie haben ein Kind erzogen (bis zum dritten Lebensjahr).
  • Sie haben Krankengeld erhalten.
  • Sie haben freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet.

Kommen Sie nicht auf zwölf Monate, weil Sie häufig befristet beschäftigt waren, gilt eventuell eine kürzere Anwartschaftszeit. Dann reicht es, wenn Sie innerhalb der 30 Monate mindestens sechs Monate versicherungspflichtig angestellt waren. Allerdings müssen die meisten dieser Beschäftigungen auf bis zu 14 Wochen befristet gewesen sein.

  • Minijob bei Arbeitslosigkeit: So stark wird Ihr Arbeitslosengeld gekürzt
  • Job selbst gekündigt: So verhindern Sie eine Sperrfrist fürs Arbeitslosengeld

Welche Höhe hat mein Arbeitslosengeld?

Kurz gesagt: 60 Prozent Ihres Netto-Entgelts pro Tag der vergangenen zwölf Monate. Wenn Sie oder Ihr Lebenspartner mindestens ein Kind haben, erhalten Sie 67 Prozent.

Die genaue Berechnung sieht so aus: Ihr Bruttogehalt der vergangenen zwölf Monate wird zunächst durch die 365 Tage eines Jahres geteilt, um das Brutto-Entgelt pro Tag zu erhalten. Davon zieht die Bundesagentur für Arbeit dann die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und einen Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent ab. Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag, das sich auf einen Monat hochrechnen lässt. Von dieser Summe erhalten Sie dann 60 oder 67 Prozent als Arbeitslosengeld ausgezahlt.

  • ALG I und ALG II: Das sind die Unterschiede
  • Arbeitslosengeld nach Elternzeit: Wie viel ALG I erhalte ich?

Wie hoch Ihr Arbeitslosengeld in etwa ausfällt, können Sie mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit ermitteln.

Wo und wann beantrage ich Arbeitslosengeld?

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen wollen, dürfen Sie keine Zeit verlieren. Spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses müssen Sie sich arbeitssuchend melden. Erfahren Sie erst später von Ihrer Kündigung, bleiben Ihnen danach drei Tage, um sich arbeitssuchend zu melden.

Das können Sie nach vorheriger Registrierung direkt online bei der Agentur für Arbeit erledigen. Alternativ erreichen Sie das Amt auch persönlich, schriftlich oder telefonisch unter der kostenlosen Nummer 0800-4555500. Melden Sie sich verspätet arbeitssuchend, droht eine Sperrzeit von einer Woche, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Auch kann das dazu führen, dass sich Ihre Bezugsdauer verringert.

  • Arbeitslosengeld II: So beantragen Sie Hartz IV
  • Tabelle: Wie hoch sind die Hartz-IV-Regelsätze?

Arbeitslos melden müssen Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit – und zwar in der Regel persönlich. Während der Corona-Pandemie gilt jedoch die Ausnahme, dass die Meldung auch telefonisch oder auf anderem Wege erfolgen kann.

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  • Job verloren: Das sollten Sie beachten, wenn Sie sich arbeitslos melden

Sollten Sie nicht persönlich vorstellig geworden sein, müssen Sie das in Ihrem Online-Antrag auf Arbeitslosengeld angeben. Ihre Identität können Sie dann entweder später prüfen lassen, wenn Sie wieder persönlich vor Ort sein können, oder Sie bestätigen Ihre Identität komplett online mithilfe des sogenannten Selfie-Ident-Verfahrens. Entscheiden Sie sich für Letzteres, schickt Ihnen Ihre Arbeitsagentur ein Schreiben mit allen nötigen Erläuterungen.

Welche Unterlagen sind für den Antrag nötig?

Zunächst benötigen Sie natürlich den Arbeitslosengeldantrag selbst. Den finden Sie entweder online oder Sie holen sich in Ihrer Arbeitsagentur ein Formular, um den Antrag schriftlich zu stellen. Damit die Sachbearbeiter Ihre Identität prüfen können, müssen Sie außerdem einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis vorzeigen können.

Außerdem benötigen Sie:

  • Sozialversicherungsausweis,
  • Kündigungsschreiben oder Arbeitsvertrag
  • sowie einen Lebenslauf.

Verwendete Quellen

  • Eigene Recherche
  • Bundesagentur für Arbeit

Quellen anzeigen

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  • Bundesarbeitsministerium

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Wie viel Geld bekommt man bei Arbeitslosengeld 1?

Arbeitslosengeld Empfänger erhalten 60 % ihres letzten Nettogehalts. Mit Kindern liegt der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei 67% des Nettogehalts. Während des Bezugs von ALG1 ist man weiterhin kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert.

Was bekommt man nach 12 Monaten Arbeitslosengeld?

Danach ist eine längere Bezugsdauer möglich, bis hin zu 24 Monaten ab dem 58. Geburtstag. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 (ohne Kinder) bzw. 67 % vom letzten Nettogehalt und die Agentur für Arbeit übernimmt zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken- Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.