Was passiert mit der privaten Krankenversicherung Wenn man ins Ausland zieht?

Wenn Sie als EU-Staatsbürger/-in in einem anderen leben möchten, sollten Sie auf unterschiedliche Sozialversicherungs- und Gesundheitsfürsorgesysteme vorbereitet sein.

Was Sie tun müssen, hängt ab von Ihrer persönlichen Situation, der Dauer Ihres Aufenthalts und den Bedingungen Ihrer derzeitigen Krankenversicherung. Vergewissern Sie sich vor einem Umzug ins Ausland, dass Sie sich über Ihren Fall im Klaren sind.

Ein gebrochener Fuß beim Wandern, eine Knieverletzung beim Skifahren oder eine Lebensmittelvergiftung – im Ausland kann wie auch zu Hause so einiges passieren. Gut, wenn die private Krankenversicherung die Kosten für die medizinische Behandlung übernimmt. Doch Vorsicht: Der Versicherungsschutz im Ausland ist nicht garantiert. Wenn die PKV nicht leistet, dann bleiben Versicherte schlussendlich auf ihren Kosten sitzen. Und die können sich je nach Reiseland und Behandlungsbedarf auf mehrere Tausend Euro belaufen. Vor allem dann, wenn auch noch ein medizinischer Rücktransport notwendig ist.

Hier besteht mit der PKV Versicherungsschutz bei Reisen im Ausland

Die private Krankenversicherung hat im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen einen umfangreicheren Geltungsbereich. Denn im Regelfall besteht der Versicherungsschutz nicht nur in Deutschland. Er erstreckt sich auch auf alle europäischen Länder. Somit besteht beim Wandern in Österreich oder beim Sonnenbaden in Spanien gleichauf Versicherungsschutz.

Viele Versicherer erweitern den Geltungsbereich auch auf Aufenthalte außerhalb Europas. Beispielsweise für Amerika, Australien oder Neuseeland. Meist allerdings mit einer zeitlichen Begrenzung von einem Monat. Der Versicherungsschutz besteht also nur bei Aufenthalten, die innerhalb der Frist liegen.

Sowohl in Bezug auf die Fristen als auch den allgemeinen Versicherungsschutz im Ausland kann es Abweichungen je nach Anbieter und Tarif geben. Daher ist es unerlässlich, vor der Reise den bestehenden Vertrag zu überprüfen und eine schriftliche Bestätigung von der Gesellschaft einzuholen.

Das leistet die private Krankenversicherung bei Reisen im Ausland

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung im Ausland sind vom individuellen Versicherungsschutz abhängig. Denn im Regelfall orientieren sie sich an dem bereits vereinbarten Versicherungsumfang. Wer also beispielsweise keine stationären Wahlleistungen eingeschlossen hat, hat auch im Ausland kein Anrecht darauf.

  • Sofern ein allgemeiner Selbstbehalt vereinbart wurde, gilt dieser in der Regel auch für Leistungen, die im Ausland bezogen werden.

Wichtig: Leistungslücken außerhalb Deutschlands

Privatversicherte müssen nicht nur prüfen, ob und wie lange ihre private Krankenversicherung im Ausland leistet, sondern auch in welchem Umfang. Denn es ist möglich, dass die Leistungen begrenzt sind. So können Erstattungsgrenzen, ein Selbstbehalt oder gar Ausschlüsse gelten. Zudem sind die Tarife an die Gebührenordnung für deutsche Ärzte gebunden. Diese gibt es allerdings nicht im Ausland. Daher kann es zu Schwierigkeiten bei der Erstattung kommen, wenn das Honorar über dem vereinbarten Höchstsatz liegt.

Wichtig ist, dass der Vertrag die Kosten eines Rücktransports übernimmt. Und zwar dann, wenn dieser medizinisch sinnvoll beziehungsweise vertretbar ist. Und nicht nur bei einer medizinischen Notwendigkeit.

Sollte der medizinische Rücktransport nicht mitversichert sein oder beschwerliche Leistungseinschränkungen gelten, empfiehlt es sich, über den Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung nachzudenken. Diese ist für wenige Euro im Jahr erhältlich. Denn vor allem die Kosten für einen Rücktransport aus gesundheitlichen Gründen können immens sein. Besonders dann, wenn Maschinen und medizinisches Personal an Bord sein müssen. Dabei können sich die Kosten auf bis zu 80.000 Euro belaufen. Selbst ein Rücktransport von Mallorca kann mit bis zu 12.000 Euro zu Buche schlagen.

Unser Tipp: Leistungslücken schließen mit einer Auslandsreisekrankenversicherung

Die private Krankenversicherung kann im Ausland so manche Leistungslücken vorsehen. Und das kann im Fall der Fälle für Betroffene zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Daher empfiehlt sich für viele Privatversicherte, ihren Versicherungsschutz mit einer Auslandsreisekrankenversicherung zu ergänzen.

Diese Tarife sind verhältnismäßig günstig und leisten meist für Aufenthalte bis zu sechs Monate. So lassen sich preiswert die Leistungslücken der privaten Krankenversicherung schließen und den Urlaub im Ausland unbeschwert genießen.

Kostenerstattungsprinzip bei Behandlungen im Ausland

Müssen sich Privatversicherte während ihres Auslandsaufenthalts in medizinische Behandlung begeben, läuft dies etwa gleich wie in Deutschland. Demzufolge müssen die Versicherten die Leistungen zunächst selbst bezahlen. In vielen Ländern wird die Rechnung sofort im Anschluss an die Behandlung beglichen. Möglich ist auch, dass eine Vorkasse gefordert wird. Daher sollte immer eine Kreditkarte zur Hand sein.

  • Privatversicherte sollten immer eine Bestätigung ihrer Krankenversicherung in englischer Sprache dabeihaben. So lässt sie auch bei teuren Behandlungen nachweisen, dass diese bezahlt werden können.

Nach der Behandlung müssen sich die Versicherten alle Rechnungen und Belege aushändigen lassen. Die Belege müssen nachvollziehbar und verständlich sein. Bestenfalls sind sie in Deutsch oder Englisch verfasst.

Versicherungsschutz bei längeren Aufenthalten im Ausland

Ist eine Weltreise geplant oder ein längerer Aufenthalt in einem außereuropäischen Land, reicht die private Krankenversicherung für den Schutz im Ausland nicht aus. In diesem Fall müssen Privatversicherte ihren bestehenden Versicherungsschutz aufstocken. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Bestehenden Tarif erweitern

Einige Gesellschaften bieten die Möglichkeit, einen bestehenden Tarif zu erweitern. So lässt sich beispielsweise die Aufenthaltsdauer im Ausland gegen einen Mehrbeitrag verlängern. Daher sollten Privatversicherte immer zuerst bei ihrem bestehenden Anbieter anfragen, welche Optionen dieser bereithält.

  • Eine Auslandsreisekrankenversicherung

Für viele Privatversicherte kann es erstrebenswert sein, zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Dabei handelt es sich um eine Krankenzusatzversicherung, die Versicherungsschutz im Ausland bietet. Diese Versicherung ist bereits für wenige Euro im Jahr erhältlich. Außerdem sollte ein guter Tarif auch die Kosten für den Krankenrücktransport bezahlen, auch wenn dieser nur „medizinisch sinnvoll oder vertretbar“ ist. Doch Achtung: Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet nur begrenzten Versicherungsschutz. Viele Tarife sind auf eine maximale Aufenthaltsdauer von sechs Monaten befristet.

  • Krankenversicherung für Langzeit-Reisende

Bei einer Weltreise ist der klassische Schutz einer PKV oder einer Krankenzusatzversicherung meist nicht ausreichend. Denn dabei wird die zeitliche Begrenzung häufig überschritten. In diesem Fall gibt es auf dem Markt spezielle Anbieter mit Tarifen, die sich an Langzeit-Reisende richten. Die Leistungen dieser Tarife lassen sich individuell vereinbaren. Außerdem gilt der Versicherungsschutz weltweit bis zur vereinbarten Versicherungsdauer.

  • Eine private Krankenversicherung im Ausland abschließen

Wer für längere Zeit in einem Land bleibt, kann darüber nachdenken, eine private Krankenversicherung im Ausland abzuschließen. Ob dies möglich und ratsam ist, lässt sich pauschal allerdings nicht beantworten. Denn das ist abhängig, von dem Krankenversicherungssystem des Ziellandes. Hierbei gelten die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Möglicherweise kann sogar eine Versicherungspflicht bestehen.

Die private Krankenversicherung bei einem Wohnsitz im Ausland

Gilt der Aufenthalt im Ausland nicht als Urlaubsreise, sondern wird ein fester Wohnsitz angemeldet, ergeben sich Veränderungen in Bezug auf den Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung. So kann der Vertrag nur fortgeführt werden, wenn sich der neue Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat mit einem Abkommen des Europäischen Wirtschaftsraums befindet. Verlegen die Versicherten ihren Wohnsitz allerdings in ein Land außerhalb Europas, muss die private Krankenversicherung den Vertrag nicht fortführen. Es gibt allerdings Anbieter, die gegen einen Mehrbeitrag weiterhin Versicherungsschutz bieten. Dies muss individuell geprüft werden.

Das leistet die PKV im Ausland

Wer in Deutschland eine private Krankenversicherung besitzt und seinen Wohnsitz im Ausland anmeldet, kann unter Umständen unterversichert sein. Denn die Gesellschaft ist nur dazu verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die sie auch in Deutschland erbringen muss.

Da allerdings die Gesundheitskosten in anderen Ländern deutlich höher sein können, besteht möglicherweise nicht ausreichend Versicherungsschutz. Wer also die private Krankenversicherung bei einem Wohnsitz im Ausland beibehalten möchte, muss prüfen, ob die versicherten Leistungen ausreichend sind.

Beispiel: Das kostet ein Klinikaufenthalt in den USA

In den USA gibt es kaum einheitliche Gesundheitskosten, da weder ein fixes Preissystem noch eine gesetzliche Regelung besteht. Je nach Klinik kann eine einfache Operation von 1.000 bis 20.000 Euro kosten. Nur für den Klinikaufenthalt müssen Patienten in den USA mit bis zu 1.000 Dollar pro Tag rechnen. Darin sind keine Kosten für Behandlungen und Medikamente enthalten. Zum Vergleich: In Deutschland kostet die Unterbringung in einem Einbettzimmer mit Wahlleistungen zwischen 150 und 210 Euro am Tag.

Zusammengefasst: Die private Krankenversicherung im Ausland

Bei einem kurzfristigen Aufenthalt im AuslandIm Regelfall besteht innerhalb Europas bei Urlaubsreisen und kurzfristigen Aufenthalten Versicherungsschutz. Allerdings können Leistungsbeschränkungen gelten.Außerhalb Europas besteht für einen befristeten Zeitraum Versicherungsschutz. Zudem können Leistungsbegrenzungen bestehen.Bei einem längeren Aufenthalt im AuslandVersicherungsschutz besteht in der Regel in ganz Europa. Doch können die Leistungen begrenzt sein.Die PKV leistet außerhalb Europas nur bis zu einer bestimmten Frist und unter Umständen mit Leistungsbegrenzungen. Einige Anbieter ermöglichen es, individuelle Vereinbarungen für den Auslandsaufenthalt zu treffen.Bei einem dauerhaften Aufenthalt im AuslandDie private Krankenversicherung kann in Europa und Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes fortgeführt werden.Verlagern die Versicherten den Wohnsitz ins Ausland außerhalb Europas, müssen die Gesellschaften den Vertrag nicht fortführen. Doch einige Anbieter bieten gegen einen Mehrbeitrag weiterhin Versicherungsschutz.

Wer aus beruflichen Gründen ins Ausland geht, muss sich unter Umständen im Zielland gesetzlich krankenversichern. Abhängig ist dies vom Sozialversicherungsrecht des jeweiligen Landes. Vor dem Auslandsaufenthalt ist also zu klären, welche Regelungen das Land und der neue Arbeitgeber vorsehen.

Tipp: Den PKV-Tarif mit einer Anwartschaft aufrechterhalten

Wer langfristig oder dauerhaft ins Ausland zieht, muss häufig seine private Krankenversicherung aufgeben. Das führt dazu, dass bei der Rückkehr der erneute Abschluss eines Tarifs notwendig ist. Dadurch haben die ehemaligen Versicherten ein höheres Eintrittsalter und sie müssen wieder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Sollten sie zwischenzeitlich erkrankt sein, kann dies zu Schwierigkeiten bei der Antragsannahme führen.

Wer ins Ausland zieht und plant, nach Deutschland zurückzukehren und sich wieder privat zu versichern, sollte eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Damit lassen sich die Rechte und Pflichten des Vertrages beibehalten, auch wenn die Versicherten ihren Tarif vorübergehend nicht benötigen. Sie können nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland die bestehende Versicherung wieder aufnehmen - ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.

Die PKV-Gesellschaften bieten eine große und eine kleine Anwartschaft. Während die kleine Anwartschaft den Gesundheitszustand „einfriert“, werden bei einer großen Anwartschaftsversicherung zusätzlich Altersrückstellungen gebildet. Dadurch lässt sich das ursprüngliche Eintrittsalter erhalten und der Beitrag bleibt nach der Wiederaufnahme des Vertrages stabil.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung Wenn man ins Ausland zieht?

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FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wenn sich Versicherte kurzfristig außerhalb Europas aufhalten, besteht für eine begrenzte Zeit Versicherungsschutz. Erkranken die Versicherungsnehmer während dieses Zeitraums und müssen über die Frist hinaus behandelt werden, verlängert sich der Versicherungsschutz für den Zeitraum der notwendigen Behandlung.

Wer seine private Krankenversicherung für den Aufenthalt im Ausland mit einer Reisekrankenversicherung aufstocken möchte, sollte einiges beachten. In erster Linie ist zu berücksichtigen, wie lange der Versicherungsschutz gilt. So können auch bei einer Reisekrankenversicherung Begrenzungen vereinbart sein. Beispielsweise sind nur Reisen von maximal sechs Monaten abgesichert. Daher ist zu berücksichtigen, dass der Tarif für den gesamten Reisezeitraum gültig ist.

Außerdem bestehen deutliche Leistungsunterschiede. Neben den grundsätzlichen medizinischen Kosten für Behandlungen und Krankenhausaufenthalte sollten auch Medikamente und Hilfsmittel mitversichert sein. Außerdem der Rücktransport aus dem Ausland, wenn dieser medizinisch sinnvoll ist.

Bei einem Vergleich der Auslandskrankenversicherung ist es somit wichtig, nicht nur auf den Preis zu achten. Sondern in erster Linie die Leistungen des Tarifs genau zu überprüfen.

Ja, wer im Ausland einen Arzt aufsucht, muss in Vorleistung gehen und die Kosten für die Behandlung zunächst selbst aufbringen. Außer es handelt sich um einen Vertragsarzt der Krankenversicherung. Dann kann die Abrechnung meist direkt mit der Versicherung erfolgen.

Heutzutage akzeptieren viele Ärzte und Kliniken Kreditkarten. Die Versicherten müssen darauf achten, sich eine vollständige Rechnung ausstellen zu lassen. Diese wird zusammen mit allen vorhandenen Belegen und Nachweisen nach der Rückkehr an den Krankenversicherer weitergeleitet, um eine Kostenerstattung zu erhalten.

Kann ich meine private Krankenversicherung kündigen wenn ich ins Ausland ziehe?

Umzug ins Ausland/Auswanderung Bei einem Umzug in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes kann eine in Deutschland abgeschlossene private Krankenversicherung nicht weitergeführt werden, so dass auch hier ein Sonderkündigungsrecht zum Tragen kommt.

Was passiert mit Versicherungen wenn man auswandert?

Grundsätzlich gilt für sämtliche Sozialleistungen und Versicherungen: Sobald Auswanderer für einen längeren Zeitraum oder sogar für immer ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, erlischt ihre Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Dann sind die Sozialversicherungen des Landes, in dem man lebt, zuständig.

Kann man im Ausland wohnen und in Deutschland krankenversichert sein?

Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz bleibt auch bei längeren Aufenthalten im EU-Ausland bestehen. Die Leistungen richten sich aber nach den Bestimmungen des Ziellandes. Außerhalb der Europäischen Union erlischt in der Regel der gesetzliche Krankenversicherungsschutz mit der Verlegung des Wohnsitzes.

Ist man als privat Versicherter im Ausland versichert?

Eine private Krankenversicherung gilt grundsätzlich in ganz Europa. Für kürzere Aufenthalte – etwa eine Urlaubsreise – leistet die Versicherung meist sogar weltweit.