Kind verdient 600 Euro wieviel Unterhalt

Mit dem Kindesunterhalt-Rechner können Sie bestimmen, wie hoch der Unterhalt an die gemeinsamen Kinder ausfällt. Dabei werden sowohl minderjährige Kinder als auch volljährige Kinder (privilegiert und nicht privilegiert) bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt.

Die Düsseldorfer Tabelle (DT) für 2023 weist im Vergleich zur vorherigen DT höhere Bedarfssätze der minderjährigen Kinder der ersten Einkommensgruppe - und damit auch der weiteren Einkommensgruppen auf. Es erhöhen sich sämtliche Selbstbehalte, Bedarfskontrollbeträge, berücksichtigte Mietkosten sowie der Unterhaltsbedarf studierender Kinder.

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Wie lange ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindesunterhalt hat, können Sie in unserem Ratgeberartikel Unterhalt an volljährige Kinder nachlesen. Dort wird die zeitliche Begrenzung der Unterhaltspflicht für Volljährige mit Beispielen erläutert.

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Der Bundesgerichtshof hat am 10.07.2013 (Az. XII ZB 297/12) geurteilt, dass der Elternteil, der die Kinder betreut, dann den vollen Kindesunterhalt selber trägt, wenn dieser etwa das Dreifache des nicht betreuenden Elternteils verdient. Dies gelte auch dann, wenn der eigentlich unterhaltspflichtige Elternteil bei Zahlung des vollen Unterhalts seinen Selbstbehalt noch wahren könnte.

Dieses Urteil wird allerdings nicht in jedem Verfahren berücksichtigt, weshalb auch der Kindesunterhalt-Rechner diesen Fall nicht gesondert einbezieht. Falls diese Konstellation für Sie zutrifft, also dass der kinder­betreuende Elternteil das dreifache unterhalts­relevante Einkommen hat, sollten Sie als eigentlich Unterhaltspflichtiger dies mit Ihrem Anwalt in jedem Fall erörtern.

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Mit Hilfe der Unterhaltstabelle als Leitlinie für den Kindesunterhalt wird anhand der Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen und des Alters der Kinder der Unterhaltsbedarf bestimmt. Korrekturen der Einkommensgruppe aufgrund der Anzahl Unterhalts­berechtigter und des Bedarfskontrollbetrags werden dabei genauso berücksichtigt, wie der Selbstbehalt, die Rangfolge der Kinder und die Verteilung des Kindesunterhalts im Mangelfall. Die Berechnungen basieren auf der Düsseldorfer Tabelle (DT) 2023, die als Leitlinie für die Familiengerichte dient. Daher müssen Konstellationen mit Einkommen oberhalb der höchsten Einkommensgruppe der DT (Stand 2023: ab 11.001 Euro) oder Konstellationen mit großen Einkommensunterschieden zwischen den getrennten Partnern nach den Umständen des Falles entschieden werden. Der Rechner liefert diesbezüglich nur bedingt korrekte Ergebnisse.

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Herr und Frau Schmidt sind geschieden und haben zwei gemeinsame Kinder. Sie möchten 2023 die gegenseitigen Unterhaltsansprüche berechnen.

  • Sie haben keinen Ehegattenunterhalts­anspruch gegeneinander.
  • Petra, das erste Kind ist bereits 19 und studiert.
  • Petra jobt nebenher und bezieht monatlich rund 250 Euro
  • Max ist 15 und besucht noch die Schule.
  • Beide Kinder wohnen noch bei Frau Schmidt.
  • Herr Schmidt hat ein monatliches Nettoeinkommen von 3.500 Euro.
  • Frau Schmidt bezieht 1.300 Euro netto.

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Das bereinigte Nettoeinkommen ist für die Unterhaltsberechnung relevant.

Berechnung für Herrn SchmidtNetto aus Erwerbstätigkeit3.500 Euro− Berufsbedingte Aufwände150 Euro+ Sonstige Einkommen0 Euro− Aufwand Schulden0 Euro= Bereinigtes Netto3.350 EuroBerechnung für Frau SchmidtNetto aus Erwerbstätigkeit1.300 Euro− Berufsbedingte Aufwände65 Euro+ Sonstige Einkommen0 Euro− Aufwand Schulden0 Euro= Bereinigtes Netto1.235 Euro

Das Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit wird um eine Pauschale für berufsbedingte Aufwände von 5 Prozent (mindestens 50 Euro und höchstens 150 Euro) gemäß Anmerkung 3 der Düsseldorfer Tabelle gemindert. Es ist möglich, dass in einigen OLG-Bezirken diese 5 Prozent-Pauschale auch ohne Deckelung von 150 Euro angewandt wird. Die sonstigen Einkommen werden addiert und die Aufwände für ehebedingte Schulden subtrahiert.

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Die DT weist anhand der Einkommensgruppe und dem Alter der Kinder den Unterhaltsbedarf bezogen auf zwei Unterhalts­berechtigte aus.

Herr Schmidt ist anhand seines bereinigten Nettos in Einkommensgruppe 5 einzustufen. Er ist gegenüber genau zwei Berechtigten unterhaltspflichtig. Daher wird die Einkommensgruppe gemäß A 1 zur DT nicht aufgrund mehr oder weniger Unterhalts­berechtigter nach unten bzw. oben korrigiert.

Frau Schmidt ist an­hand ihres berei­nigten Nettos in Einkommens­gruppe 1 ein­zu­stufen. Sie ist aber nur gegen­über einem Berech­tig­ten unter­halts­pflich­tig. Des­halb wird sie gemäß An­mer­kung 1 zur DT in eine um bis zu eins höhere Gruppe ein­ge­stuft. Sie ist aber auf­grund der Unter­schrei­tung des Bedarfs­kontroll­betrags von zuvor 2 wieder auf Einkommens­gruppe 1 herab­gesetzt worden.

Tabelle der Einkommensgruppen der DT 2023 (Bereinigtes Nettoeinkommen)Einkommensgruppe 10 €bis1.900 €Einkommensgruppe 21.901 €bis2.300 €Einkommensgruppe 32.301 €bis2.700 €Einkommensgruppe 42.701 €bis3.100 €Einkommensgruppe 53.101 €bis3.500 €Einkommensgruppe 63.501 €bis3.900 €Einkommensgruppe 73.901 €bis4.300 €Einkommensgruppe 84.301 €bis4.700 €Einkommensgruppe 94.701 €bis5.100 €Einkommensgruppe 105.101 €bis5.500 €Einkommensgruppe 115.501 €bis6.200 €Einkommensgruppe 126.201 €bis7.000 €Einkommensgruppe 137.001 €bis8.000 €Einkommensgruppe 148.001 €bis9.500 €Einkommensgruppe 159.501 €bis11.000 €ab 11.001 € nach den Umständen des Falles

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Da Petra bereits volljährig ist, sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Daher muss zur Unterhaltsberechnung deren gemeinsame Einkommensgruppe bestimmt werden. Da Petra nicht privilegiert volljährig und damit in Rangfolge 4 ist, muss das unterhaltsrelevante Einkommen ihrer Eltern um den für den vorrangigen Max gezahlten Unterhalt bereinigt werden. Somit hat Herr Schmidt 2.769 Euro und Frau Schmid 1.235 Euro, wobei der je­weils erhal­tene Kindes­unter­halt nicht hie­rin ent­hal­ten ist. Zusammen sind dies 4.004 Euro. Die DT stellt den jeweiligen Unterhaltsanspruch bei zwei Unterhalts­berechtigten dar. Die Eltern gemeinsam sind nur gegenüber einem Berechtigten unterhaltspflichtig. Deshalb werden sie gemäß Anmerkung 1 zur DT statt in die Gruppe 7 in die höhere Einkommensgruppe 8 eingestuft.

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Der Anspruch besteht gegen den Vater, da der Lebensmittelpunkt bei der Mutter ist. Die Mutter erhält den Unterhalt. Max ist in Rangfolge 1, da er minderjährig ist. 706 Euro ist der Bedarfssatz von ihm gemäß der Einkommensgruppe 5 des Vaters aus der Düsseldorfer Tabelle.

Unterhaltsminderndes Einkommen von MaxMinderndes Kindergeld125 Euro= Mindernd gesamt125 EuroUnterhaltsanspruch bezüglich MaxBedarfssatz706 Euro− Mindernd gesamt125 Euro= Unterhaltsanspruch (volle Euro)581 Euro

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Der Anspruch besteht gegen beide Elternteile, da Petra volljährig ist. Als volljähriges Kind erhält sie den Unterhalt. Sie ist in Rangfolge 4, da sie nicht privilegiert volljährig ist. 905 Euro ist Petras Bedarfssatz anhand der gemeinsamen Einkommensgruppe 8 der Eltern aus der Düsseldorfer Tabelle.

Unterhaltsminderndes Einkommen von PetraEinkommen aus Job250 Euro− Berufsbedingte Aufwände50 Euro=200 Euroabzgl. rund 50 Prozent (je nach Ermessen des Gerichts)100 Euro= Minderndes Einkommen100 Euro+ Minderndes Kindergeld250 Euro= Mindernd gesamt350 EuroUnterhaltsanspruch von PetraBedarfssatz905 Euro− Mindernd gesamt350 Euro= Unterhaltsanspruch555 Euro

Das Netto des Vaters nach vor­rangigen Unter­halts­leis­tungen beträgt 2.769 Euro. Abzüg­lich seines Selbst­behalts von 1.650 Euro ver­bleibt ihm eine Ver­teilungs­masse von 1.119 Euro. Dem­nach schuldet er antei­lig eigentlich 404 Euro. Dieser Betrag wird aber nach oben begrenzt auf den Tabellen­bedarf des Kindes gemäß der eigenen Einkommens­gruppe 5 des Vaters, also auf 754 Euro gemindert um die obigen 350 Euro also auf 404 Euro. Somit schuldet er Petra antei­lig 404 Euro.

Denn nach ständiger Rechtsprechung schuldet der Unterhaltspflichtige seinem volljährigen Kind trotz eines auf der Grundlage des Einkommens beider Eltern ggf. höheren Unterhaltsbedarfs höchstens den Unterhalt, der sich allein auf der Grundlage seines Einkommens aus der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle ergibt.

Ent­sprechend die Berechnung bei der Mutter: Ihr Netto nach vor­rangigen Unter­halts­leis­tungen beträgt 1.235 Euro. Abzüg­lich ihres Selbst­behalts von 1.650 Euro ver­bleibt ihr eine Ver­tei­lung­smasse von 0 Euro. Dem­nach schuldet sie Petra antei­lig 0 Euro. Die Mutter kann für Kinder mit Rang 4 unter Berück­sich­tigung des eigenen Selbst­behalts nur einen vermin­derten oder gar keinen Unter­halt leisten (Mangel­fall). Denn die Mutter verfügt nach Abzug ihres Selbst­behalts in Höhe von 1.650 Euro über eine Vertei­lungs­masse von 0 Euro. Sie kann des­halb ihren Anteil zum Zahl­betrag von 0 Euro nicht oder nur zum Teil leisten. Alle gleich­rangigen Berech­tigten erhal­ten somit von ihr einen um den selben Faktor gekürz­ten Unter­halt.

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Informationen zur Rangfolge beim Kindesunterhalt

Sind mehrere Unterhalts­berechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge: Im ersten Rang stehen die minderjährigen unverheirateten Kinder sowie die privilegiert volljährigen Kinder. Im zweiten Rang zu berücksichtigen sind Elternteile, die wegen Kinderbetreuung unterhaltsbedürftig sind oder im Falle der Scheidung wären sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer. Nicht privilegierte volljährige Kinder stehen erst in der vierten Rangfolge, erhalten also nur dann Unterhalt, nachdem die Leistungen an die ersten beiden Ränge komplett erfüllt werden konnten.

Informationen zu "Privilegiert" beim Kindesunterhalt

Grundsätzlich sind minderjährige Kinder beim Unterhalt privilegiert. Für sie ist also vorrangig der Unterhaltsanspruch zu erfüllen. Volljährige Kinder stehen in der Rangfolge an vierter Stelle, also noch nach betreuenden Elternteilen oder Ehegatten. Dies ist damit begründet, dass Volljährigen zugemutet werden kann, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Jedoch werden volljährige Kinder, die jedes der folgenden vier Kriterien erfüllen, privilegiert und stehen somit mit minderjährigen Kindern in der ersten Rangfolge beim Unterhalt.

Wie viel darf ein Kind verdienen um Unterhalt zu bekommen?

Mit anderen Worten: das anrechenbare Einkommen des Kindes steht beiden Elternteilen zur Hälfte zu. Beispiel: Das Kind lebt bei der Mutter, der Vater zahlt 327 Euro Unterhalt. Nunmehr nimmt das Kind eine Lehre auf und erhält 500 Euro Ausbildungsvergütung. Davon bleiben 90 Euro anrechnungsfrei, bleiben übrig 410 Euro.

Wie viel darf man verdienen das man kein Unterhalt zahlen muss?

(Kleiner) Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Eigenbedarf ist nach den Unterhaltsleitlinien des OLG Düsseldorf auf minderjährige und privilegiert volljährige Kinder anzuwenden. Sofern der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist, beträgt dieser ab 2023 1.370 Euro, bei nicht Erwerbstätigen 1.120 Euro.

Wie viel darf man als Student verdienen um noch Unterhalt zu bekommen?

Kinder, die während des Studiums bei den Eltern wohnen, haben einen Bedarf zwischen 564 und 903 Euro (lt. Düsseldorfer Tabelle, Stand 2021). Einkommen aus Mini- und Ferienjobs wird in der Regel nur angerechnet, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht tatsächlich nachkommen.

Wann reduziert sich der Kindesunterhalt?

Der Unterhalt kann gekürzt werden, wenn das Kind durch eigenes sittliches Verschulden unterhaltsbedürftig wird. Der Kindesunterhalt kann gemindert werden, wenn das Kind seine eigene Unterhaltspflicht dem unterhaltsverpflichteten Elternteil gegenüber gröblich verletzt.