Wieviel prozent krankengeld nach sechs wochen

Krank sein an sich ist un­ange­nehm genug – doch wenn du deinen Job län­ger als 6 Wochen lang nicht aus­üben kannst, ist es mög­lich, dass du finan­zielle Pro­bleme bekom­mst. Dein Arbeit­geber zahlt dir dann näm­lich kei­nen Lohn mehr. Zum Glück hast du wenig­stens ein Recht auf Kran­ken­geld, sofern du bei einer gesetz­lichen Kran­ken­kasse ver­sichert bist. Doch wieviel Kranken­geld bekommt man und wie kannst du Kranken­geld bean­tragen? Das liest du hier.

Das musst du wissen

Kranken­geld er­hältst du von deiner gesetz­lichen Kranken­kasse, wenn du länger als 6 Wochen lang nicht arbei­ten kannst. Dann be­kommst du näm­lich keinen Lohn von deinem Arbeit­geber mehr.

Wie hoch ist das Krankengeld, wenn du länger als 6 Wochen krank bist? Die Berech­nung von deinem Kranken­geld hängt von deinem letzten Ein­kommen ab: Du er­hältst 70 Prozent von deinem Brutto-, aber höchs­tens 90 Prozent von deinem Netto­ein­kommen. Da­von werden je­doch noch Sozial­versiche­rungs­bei­träge abge­zogen.

Auch bei einer längeren Er­kran­kung bekommst du das Kranken­geld jedoch maximal 78 Wochen lang. Von daher solltest du dein Ein­kommen zusätz­lich privat ab­sichern.

Wann be­komme ich Kranken­geld?

Wenn du deinen Beruf im Krankheitsfall oder nach einem Unfall für eine be­stimmte Zeit nicht aus­üben kannst, bekommst du erst einmal deinen Lohn vom Arbeit­geber weiter­hin ausge­zahlt – und zwar für insge­samt 6 Wochen. Dafür musst du dich von deinem Arzt offi­ziell krank­schreiben lassen. Wenn du inner­halb eines Jahres öfter wegen der­selben Krank­heit arbeits­unfähig bist, werden die Fehl­zeiten zusammen­gezählt, bis insge­samt 6 Wochen erreicht sind. Nach dieser Zeit endet die Lohn­fort­zahlung.

Bist du danach immer noch arbeits­unfähig und deshalb krank­ge­schrieben, kannst du Geld bei deiner gesetz­lichen Kranken­kasse bean­tragen. Dieses Kranken­geld wird nach 6 Wochen – also ab Tag 43 deiner Krank­schreibung – ausge­zahlt. Die Höhe des Kranken­geldes hängt von deinem bis­herigen Einkommen ab, wie wir dir im nächsten Ab­schnitt genauer erklären. Der Kranken­geld­anspruch endet spätes­tens nach 78 Wochen, also insge­samt ander­thalb Jahren. Der An­spruch auf Kranken­geld kann jedoch be­reits früher enden, wenn du als erwerbs­gemindert ein­ge­stuft wirst. Ab dann kannst du nur noch von einer privaten Ver­siche­rung ausreichend Geld bekommen, wie zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Krebsversicherung. 

Unter­brechung der Krank­schrei­bung

Um das Kranken­geld zu bekommen, musst du unun­ter­brochen krank­geschrie­ben sein. Wenn auch nur für einen einzigen Tag eine Beschei­nigung fehlt, hast du keinen An­spruch mehr auf Kranken­geld. Du solltest deine Krank­schrei­bung also immer recht­zeitig verlängern lassen, damit keine Lücke entsteht – und dafür spä­tes­tens am letzten Tag deiner Krank­schrei­bung zum Arzt gehen.

Ein Sonder­fall liegt vor, wenn du öfter wegen der­selben Krank­heit krank­geschrie­ben bist. Dann bekommst du für die ganzen Fehl­zeiten Kranken­geld ausge­zahlt – allerdings insge­samt maximal 78 Wochen lang über einen Zeit­raum von 3 Jahren hinweg.

Arbeits­unfähigkeit ist nicht zu ver­wech­seln mit Berufs­unfähig­keit. Berufs­unfähig bist du dann, wenn du für sechs Monate oder länger deinem bis­heri­gen Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger nach­gehen kannst. Das können ent­weder 50 Prozent deiner bis­heri­gen Arbeits­zeit oder 50 Prozent deiner bisheri­gen Arbeits­menge sein.

Wie kann ich die Höhe vom Kranken­geld berech­nen?

Dein letztes Ein­kommen ist ausschlag­gebend für die Be­rech­nung von deinem Kranken­geld. Wie hoch das konkret ausfällt, hängt von 4 Regeln ab:

  • Die Kranken­kasse zahlt dir 70 Prozent deines bis­herigen Brutto­einkommens
  • …aber höchs­tens 70 Prozent von 4.537,50 Euro. Das ist die Beitrags­bemessungs­grenze. Ver­dienst du mehr als 4.537,50 Euro brutto im Monat, bekommst du nicht mehr Kranken­geld als eine Person, die genau 4.537,50 Euro brutto verdient.
  • Das Krankengeld darf außerdem höchstens 90 Prozent deines Netto­ein­kommens betragen. Die 90 Prozent vom Netto liegen meist unter den 70 Prozent vom Brutto, so dass dies in den meisten Fällen die aus­schlag­gebende Regel ist. Nur bei niedrigen Ein­kommen beträgt das Kranken­geld 70 Prozent des Brutto­gehalts.
  • Von diesem Geld werden jedoch noch die Beiträge zur Sozial­ver­siche­rung abgezogen, aller­dings nicht die Beiträge für die Kranken­ver­siche­rung, weil du ja von dieser Geld er­hältst. Steuern werden für das Kranken­geld nicht fällig, da es sich hierbei um eine soge­nannte Lohn­ersatz­leistung handelt.

Diese 4 Regeln bestimmen die Höhe von deinem Kranken­geld. Wie lange du es beziehen kannst, hängt jedoch nicht von deinem Ein­kommen ab – die 78 Wochen gelten für jeden.

Bei der Kranken­geld­berechnung müssen auch Einmalzahlungen vom Arbeit­geber berück­sichtigt werden, sofern diese beitrags­pflichtig sind. Das sind zum Beispiel Weih­nachts­geld oder Gewinn­beteili­gungen. Diese erhöhen das durch­schnitt­liche Monats­einkommen und damit das Kranken­geld.
Monat­liche Höhe des Kranken­geldes für ver­schie­dene Personen (Stand: 01/2019)

Stefanie (Steuer­klasse I)Markus (Steuer­klasse I)Ahmet (Steuer­klasse III)Cindy (Steuer­klasse I)Brutto­gehalt1.000€2.000€3.500€6.500€Netto­gehalt792€1.368€2.461€3.555€Brutto­kranken­geld700€ (= 70% vom Brutto)1.231€ (= 90% vom Netto)2.215€ (= 90% vom Netto)3.176€ (=70% von Bei­trags­be­messungs­grenze)Netto­kranken­geld613€1.078€1.946€2.784€Lücke zum Netto­gehalt179€290€515€771€

Lückenhafte Versorgung

In der Tabelle siehst du das Haupt­problem: Auch wenn beim Kranken­geld die Höhe von deinem bis­herigen Gehalt abhängt, fällt es geringer aus als dein Nettolohn. In jedem Fall musst du Ein­kommens­einbußen hin­nehmen, wenn du länger als 6 Wochen lang krank­ge­schrie­ben bist. Stell dir vor, mit diesem Geld müsstest du all deine bis­herigen Ausgaben stemmen – Miete, Essen, Kleidung und deine Familie ver­sorgen.

Deshalb solltest du dich nicht alleine auf die Kranken­kasse ver­lassen – und besser eine private Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung (BU) ab­schlie­ßen, die dir bereits während der Kranken­geld­zahlung zu­sätz­liches Geld gibt. Das Kranken­geld bekommst du außer­dem maximal 78 Wochen lang. Es kann jedoch wesent­lich länger dauern, bis du wieder bei voller Gesund­heit bist und Geld verdienen kannst. Damit du auch nach Ende des Kranken­geldes deinen Lebens­standard halten kannst, brauchst du eben­falls eine BU. Vom Staat kriegst du nämlich nur dann die – magere – Erwerbs­minde­rungs­rente, wenn du gar keiner Arbeit mehr nach­gehen kannst.

Suchst du noch einen privaten Ver­siche­rungs­schutz für deine Arbeits­kraft, der dir auch nach Ein­stellung des Kranken­geldes Geld zahlt? Dann ist viel­leicht die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Get­surance Job für dich inter­essant. Sie zahlt bereits dann, wenn du 6 Monate lang deinen Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben kannst – und ergänzt so bereits dein Kranken­geld. Du kannst deinen Beitrag in nur 1 Minute berechnen.

Wann bekomme ich Kranken­geld­zuschuss?

Es ist nicht in allen Fällen so, dass eine Person, die längere Zeit arbeits­unfähig ist, nur das Kranken­geld kriegt. Manchmal bekommt der Arbeitnehmer von seinem Arbeit­geber einen Zuschuss hinzu­gezahlt. Dies ist vor allem im öffent­lichen Dienst so: Der Kranken­geld­zuschuss wird im TVöD, also den Tarif­vertrag für den öffent­lichen Dienst, im Tarif­vertrag für den öffent­lichen Dienst der Länder (TV-L) und im Tarif­vertrag Ver­sorgungs­betriebe (TV-V) vor­geschrie­ben. Der Kranken­geld­zuschuss gleicht den Unter­schied zwischen Netto­gehalt und Kranken­geld aus. Wie lange du ihn bekommst, hängt davon ab, welcher Tarif­vertrag für dich gilt und wie lange du schon bei deinem Unter­nehmen arbeitest:

Aus­zahlungs­dauer vom Kranken­geld­zuschuss

Tarif­vertragBe­triebs­zu­gehörig­keitAus­zahlungs­dauer Kranken­geld­zuschussTVöDmehr als 1 Jahrbis Ende 13. Woche der Krank­schrei­bungTVöDmehr als 3 Jahrebis Ende 39. Woche der Krank­schrei­bungTV-Lmehr als 1 Jahrbis Ende 13. Woche der Krank­schrei­bungTV-Lmehr als 3 Jahrebis Ende 39. Woche der Krank­schrei­bungTV-Vmehr als 6 Monatebis Ende 39. Woche der Krank­schrei­bung

Quelle: TVöD, TV-L und TV-V, Stand: 01/2019

Kranken­geld in der Steuer­erklä­rung

Musst du das Kranken­geld ver­steuern? Nein! Es wirkt sich jedoch auf deinen Steuer­satz für das ganze Jahr aus – über den soge­nannten Pro­gressions­vorbe­halt. Hast du in einem Jahr 30.000 Euro an Lohn ver­dient und 15.000 Euro Kranken­geld erhalten, musst du nur Steuern für die 30.000 Euro Lohn zahlen. Aller­dings ist dabei der Steuer­satz fällig, den du für dein gesamtes Ein­kommen von 45.000 Euro zahlen müss­test.

Du musst das Kranken­geld in der Lohn­steuer­erklä­rung in Anlage N, Zeile 27 ein­tragen. Im Gegen­satz zu anderen Angaben in der Steuer­erklä­rung musst du für das Kranken­geld keine Belege einrei­chen – das über­nimmt die Kranken­kasse für dich.

Wie kommen privat Ver­siche­rte an Kranken­geld?

Bist du privat ver­sichert oder möchtest du von der gesetz­lichen in eine private Ver­siche­rung wechseln? Dann aufge­passt! Bei einer privaten Kranken­ver­siche­rung gibt es kein Kranken­geld – sondern das soge­nannte Kranken­tagegeld. Dies gehört jedoch nicht immer zur Standard­aus­stattung von Ver­siche­rungs­ver­trägen. Deshalb solltest du nach­schauen, ob diese Option bei deiner Ver­siche­rung enthalten ist oder nicht – und diese gegebenen­falls dazu­buchen.

Wenn Selbst­ständige frei­willig in einer gesetz­lichen Kasse ver­sichert sind, müssen sie das Kranken­geld in jedem Fall extra verein­baren – für sie ge­hört es nicht zur Standard­ausstattung. Der Bei­trags­satz erhöht sich mit dem Kranken­geld jedoch nur von 14,0% auf 14,6%.

Wann du das Kranken­tage­geld be­kommst und wie hoch es aus­fällt, kannst du – im Gegen­satz zum gesetz­lichen Kranken­geld – in einem bestimmten Rahmen selbst bestimmen. Es darf jedoch dein durch­schnitt­liches Netto­ein­kommen der letzten 12 Monate nicht über­steigen. Bei Selbst­ständi­gen gelten oft 70 bis 80 Prozent des Gewinns vor Steuern als obere Grenze. Auf dieses Kranken­tage­geld musst du keine Steuern oder Abgaben zahlen – und es kann deinen Steuer­satz auch nicht über Pro­gressions­vorbehalt er­höhen.

Bist du angestellt, dann genügt es, wenn das Kranken­tage­geld nach Ende der Lohn­fort­zahlung – also nach 6 Wochen – ausge­zahlt wird. Selbst­ständige hin­gegen sollten so früh wie möglich Geld von der Ver­siche­rung bekommen – denn wenn sie nicht mehr arbei­ten können, be­kommen sie auch kein Geld. Die Kranken­tage­geld­ver­siche­rung ist eine gute Er­gän­zung zu einer Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung für Selbst­ständige, deren Leistungen du ab 6 Monaten Berufs­unfähig­keit erhältst. Die BU Getsurance Job mit Option Psyche zahlt dir übri­gens sofort Geld aus, wenn eine private Tage­geld­ver­siche­rung ihre Zah­lungen ein­stellt, weil sie bei dir Berufs­unfähig­keit fest­ge­stellt hat.

Jetzt den Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung in nur 1 Minute berechnen.

Häufige Fragen

Ich möchte wegen längerer Krankheit Krankengeld beziehen: Ab wann wird es ausgezahlt?

Du hast Anspruch auf Kranken­geld, wenn du länger als 6 Wochen lang krank­ge­schrie­ben bist. In dieser Zeit muss näm­lich dein Arbeit­geber noch deinen Lohn fort­zahlen, wenn du krank bist. Ab dem 43. Tag jedoch kannst du von deiner Kranken­kasse Kranken­geld bekommen.

Krankengeld: Wie lange wird es ausgezahlt?

Du be­kommst das Kranken­geld für eine Dauer von maximal 78 Wochen. Bist du länger krank, gibt dir nur noch eine private Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung Geld.

Wie hoch ist das Krankengeld nach 6 Wochen?

Du brauchst dein Brutto- und dein Netto­einkommen, um das Kranken­geld zu be­rechnen. Wieviel Prozent von deinem Ein­kommen es beträgt, hängt davon ab, ob dein Ein­kommen eher hoch oder niedrig ist. Das Kranken­geld hat eine Höhe von 70 Prozent deines Brutto­einkommens, aber höchstens 90 Prozent des Netto­einkommens. Außer­dem kann das Brutto­kranken­geld es nicht höher sein als 3.045 Euro im Monat. Vom Brutto­kranken­geld werden außerdem die Bei­träge zur Renten-, Arbeits­losen- und Pflege­ver­siche­rung abge­zogen. Einen Kranken­geld­rechner findest du auf mehreren Seiten im Inter­net.

Wie kann ich Krankengeld beantragen?

Dein Arzt muss dich für mehr als 6 Wochen krank­schreiben. Diese Krank­schreibung musst du bei deiner Kranken­kasse einreichen, damit die Kranken­geld­aus­zahlung beginnen kann. Heut­zu­tage ist es gesetz­lich vor­geschrie­ben, dass Kranken­kassen dir einen Berater zur Seite stellen müssen, der dir beim Antrag auf Kranken­geld hilft.

Wie hoch ist das Krankengeld ab der 7 Woche?

Das Wichtigste in Kürze: Es beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts (mit weiteren Einschränkungen). In den meisten Fällen zahlt die Krankenkasse Krankengeld ab der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung, weil bis dahin der Arbeitgeber noch eintritt.

Wann bekommt man 90% Krankengeld?

Krankengeld zahlt Deine gesetzliche Krankenkasse, wenn Du wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist. Davor bekommst Du eine Lohnfortzahlung von Deinem Arbeitgeber. Du erhältst maximal 90 Prozent Deines Nettogehaltes als Krankengeld – als Arbeitnehmer höchstens 72 Wochen lang.

Wie viel Krankengeld bekomme ich bei 2000 € Brutto?

So viel Krankengeld erhält der Arbeitnehmer von seiner Krankenkasse:
Monatliches Netto
Krankengeld der Krankenkasse
DKV Krankengeld monatlich
1900 €
1494 €
450 €
2000 €
1573 €
450 €
2100 €
1652 €
450 €
Krankengeld-Tabelle für Arbeitnehmer - Krankentagegeldwww.krankengelder.com › krankentagegeld-arbeitnehmer-69 › krankengel...null

Wie viel Krankengeld bekomme ich bei 3000 € Brutto?

3.000 Euro im Monat wären täglich 100 Euro (3.000/30), die Sonderzahlungen von 1.980 Euro pro Jahr würden bei 5,50 Euro liegen (1.980/360). Zusammengerechnet wären dies 105,50 Euro. Laut § 47 Absatz 1 SGB V liegt das Krankengeld bei 70 Prozent. Bei diesem Betrag wären das entsprechend 73,85 Euro brutto pro Kalendertag.