Kann man mit 14 Jahren Zeitung austragen?

Sie haben als Schüler die Möglichkeit, durch das Austragen von Zeitungen etwas Taschengeld zu verdienen. Dabei müssen Sie aber ein Mindestalter erreicht haben und einiges beachten.

Kann man mit 14 Jahren Zeitung austragen?
Auch Kinder dürfen Zeitungen austragen. © Christian Pohl / Pixelio

Mindestalter für Kinderarbeit in Deutschland

Kinderarbeit ist in Deutschland generell verboten, es gibt aber einige Ausnahmen. Diese sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt. Aus diesem Grund dürfen Sie zum Beispiel Zeitungen austragen.

  • Das Mindestalter beträgt 13 Jahre. Wenn Sie jünger sind, dürfen Sie keine Arbeiten ausführen. Ausnahmen sind kleinere Arbeiten im Haushalt der Eltern wie Mülleimer leeren oder Wäsche einräumen oder Ähnliches.
  • Wenn Sie das Mindestalter von 13 Jahren erreicht haben und noch keine 15 Jahre sind, unterliegen Sie noch der vollen Schulpflicht. Sie dürfen aber Zeitungen austragen, Hunde ausführen und solche leichten Tätigkeiten ausüben.
  • Sehr wichtig ist besonders bei Tätigkeiten wie Zeitungen austragen, dass diese nur in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr ausgeübt werden dürfen. Also ein Austragen der Tageszeitung vor der Schule ist nicht erlaubt.
  • Auch dürfen Sie nicht während der Schulzeit die Tätigkeit ausüben. In der Regel bleiben dann meistens nur zwei Stunden am Nachmittag, in denen Sie legal arbeiten dürfen, und der Samstag.
  • Kann man mit 14 Jahren Zeitung austragen?

    Die Ferien sind eine gute Zeit, um schnell ein wenig Taschengeld zu verdienen. Die festen …

  • Grundsätzlich dürfen Sie nicht mehr als zwei Stunden am Tag arbeiten.
  • Wenn Sie das Mindestalter von 15 Jahren erreicht haben, kommt es darauf an, ob Sie noch voll schulpflichtig sind oder zum Beispiel eine Lehre machen. Im Rahmen der Lehre dürfen Sie natürlich acht Stunden arbeiten.

Sofern Sie Schüler sind, gelten dieselben Regeln wie für die jüngeren Jugendlichen, aber Sie dürfen in den Ferien Vollzeit arbeiten.

Andere Jobs als Zeitungen austragen

Sofern Sie das Mindestalter von 13 Jahren erreicht haben, dürfen Sie einige Tätigkeiten ausüben, Sie müssen sich nicht auf das Austragen von Zeitungen beschränken:

  1. Sie dürfen auch in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten helfen, also Haus- und Gartenarbeiten übernehmen, zum Beispiel Putzen oder den Rasen mähen.
  2. Auch Botengänge, einfache Montagearbeiten, Babysitting und Nachhilfeunterricht sind Ihnen im Rahmen der Arbeitszeiten von 8 bis 18 Uhr erlaubt, sofern Sie das Mindestalter von 13 Jahren erreicht haben. 
  3. Es gibt aber eine ganze Reihe von Arbeiten, die Ihnen nicht erlaubt sind - wie zum Beispiel als Bedienung zu arbeiten. Alle Tätigkeiten, die eine besondere Unfallgefahr beinhalten, Ihre Leistungsfähigkeit übersteigen oder Sie gefährlichen Stoffen oder Strahlungen aussetzen, sind nicht für Sie erlaubt, bevor Sie das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.

Alle Angaben: Stand November 2011

Weiterlesen:

  • Viel Geld verdienen in kurzer Zeit - so geht's mit Ferienjobs
  • Zeitung austragen: Verdienst und Altersgrenzen - nützliche Infos zum Nebenjob
  • Geld verdienen mit 14 Jahren - die besten Jobs
  • Ich bin 15 und brauche Geld - so finden Sie einen Schülerjob
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Der Austrägerjob für Schüler und die gesetzlichen Vorgaben

Die Basis beim Schülerjob bildet eine geringfügige Beschäftigung (Nebenjob | Minijob). Austräger sind über die Berufsgenossenschaft des jeweiligen Zustellunternehmens versichert.

Es gibt strenge rechtliche Vorgaben, die sicherstellen, dass ein Jugendlicher durch einen dauerhaftenMinijob als Zeitungszusteller oder beim Ferienjob nicht übermäßig belastet wird.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (www.gesetze-im-internet.de/jarbschg) regelt die Art, das Ausmaß und die Rahmenbedingungen unter denen Minderjährige in Deutschland beschäftigt werden dürfen. Es ist also keinesfalls zu befürchten, dass Schule oder Freizeit für Kinder bzw. Jugendliche durch das Zeitungen oder Gemeindeblatt austragen oder Prospekte verteilen zu kurz kommen.

Ab wie viel Jahren darf man Zeitung oder Prospekte austragen bzw. Ferienarbeit machen?

Das gesetzliche Mindestalter für Zeitungszusteller oder Prospektausträger liegt bei 13 Jahren. Das Einstiegsalter kann von Arbeitgebern individuell festgelegt werden und orientiert sich an den Gegebenheiten vor Ort. Einige Zustellunternehmen wenden sich mit ihren Stellenangeboten beim Schülerjob an Jugendliche ab 14, 15 oder 16 Jahren und stellen keine jüngeren Personen zum Jobben ein.

Über den folgenden Link findest du heraus, ob in deiner Postleitzahl und für das Alter deines Kindes ein Arbeitgeber Zeitungsausträger bzw. Prospektausteiler über das Jobportal zustellerkom.de sucht:

Wie viel verdient mein Kind beim Zeitung austeilen oder Prospekte zustellen?

Der Verdienst bzw. Lohn für Zeitungsboten oder Prospektzusteller hängt beim Schülerjob von mehreren Faktoren wie Auflagenhöhe und Größe des Zustellgebietes etc. ab und kann vom Arbeitgeber (nicht vom Zustellerkom - Jobportal) ermittelt werden, nachdem die Bewerbung über das Bewerbungsformular auf zustellerkom.de vorliegt.

Bewerbung über das Jobportal zustellerkom.de & Arbeitsvertrag beim Zustellunternehmen

Bewerbungen über die Zustellerkom - Jobbörse sind kostenlos. Beim Absenden des Bewerbungsformulars wird die Bewerbung automatisch an das regionale Zustellunternehmen vor Ort weitergeleitet. Das Zustellunternehmen prüft die Einsatzmöglichkeiten des Bewerbers und setzt sich mit dem Bewerber anschließend in Verbindung.

Einigen sich Bewerber und Arbeitgeber, so kommt ein Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber zustande. Bei unter 18-jährigen müssen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis erklären und beim Vertrag mit unterschreiben, ansonsten kann eine Person unter 18 Jahren das Jobangebot des Zustellunternehmens nicht annehmen. Es ist also letztlich die Entscheidung der Eltern, ob ihr Kind mit einem Nebenjob oder Ferienjob Prospekte austeilt oder Wochenzeitung bzw. Gemeindeblätter zustellt und das erste eigene Geld verdient.

Zustellerkom | die GIZZImedia GmbH ist kein Vertragspartner für Austräger. Wir bieten den Service zur kostenlosen Bewerbung für einen Zustellerjob über das Jobportal www.zustellerkom.de an.


Datenschutz ist uns ein Anliegen

Bewirbt sich ein Jugendlicher für einen Zustellerjob über das Jobportal zustellerkom.de, so wird die Bewerbung automatisch an einen oder mehrere regionale Arbeitgeber weitergeleitet. Partner von Zustellerkom sind renommierte und lange am Markt platzierte Zustell- und Logistik - Unternehmen, die in der Regel zu einer Mediengruppe bzw. einem Medienhaus | Verlag gehören.

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Aufgrund des Datenschutzes sind Bewerbungen ausschließlich über das Bewerbungsformular auf dem Jobportal zustellerkom.de und nicht telefonisch, per E-Mail oder über sonstige Kommunikationswege möglich.

Wann trägt man Zeitungen aus?

Die Flyer und Zeitungen werden in der Regel ein Tag vor der Zustellung angeliefert. Spätestens am Verteiltag (Samstag oder Mittwoch) um 8 Uhr morgens sollten diese an der vereinbarten Ablagestelle zu finden sein. Diese Ablagestelle bestimmst Du und teilst diese deinem Gebietsbetreuer mit.

Wie viel muss man Zeitung austragen?

Beim Standard-Satz von 15 Cent pro Zeitung müsstest du also 100 Zeitungen austeilen, um auf einen Stundensatz von 15 Euro zu kommen. Um mit einem Zusteller im Stundensatz (mit Mindestlohn) gleichzuziehen, müsstest du also etwa 63 Zeitungen pro Stunde austeilen – ganz schön viel.

Wie kann man als Zeitungsausträger arbeiten?

In der Regel hast du eine feste Tour, die abzuarbeiten ist. Du wirst dafür von deinem Arbeitgeber entweder mit einem Zeitungswagen ausgestattet, den du hinter dir herziehst, um die Zeitungen zu transportieren. Oder du erhältst eine Zeitungstasche, die du an deinem Fahrrad befestigen kannst.