Sie haben als Schüler die Möglichkeit, durch das Austragen von Zeitungen etwas Taschengeld zu verdienen. Dabei müssen Sie aber ein Mindestalter erreicht haben und einiges beachten. Kinderarbeit ist in Deutschland generell verboten, es gibt
aber einige Ausnahmen. Diese sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt. Aus diesem Grund dürfen Sie zum Beispiel Zeitungen austragen. Die Ferien sind eine gute Zeit, um schnell ein wenig Taschengeld zu verdienen. Die festen … Sofern Sie Schüler sind, gelten dieselben Regeln wie für die jüngeren Jugendlichen, aber Sie dürfen in den Ferien Vollzeit arbeiten. Andere Jobs als Zeitungen austragenSofern Sie das Mindestalter von 13 Jahren erreicht haben, dürfen Sie einige Tätigkeiten ausüben, Sie müssen sich nicht auf das Austragen von Zeitungen beschränken:
Alle Angaben: Stand November 2011 Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel? Verwandte ArtikelInformationen für Eltern - Schülerjob Zeitung, Prospekte austragenVieles spricht dafür, dass Jugendliche mit einem Schülerjob als Zeitungsausträger oder Prospektzusteller erste Berufserfahrung sammeln. Sie verdienen nicht nur ihr erstes eigenes Geld, sondern lernen auch Verantwortung zu übernehmen – und das, ohne durch das Zeitungen austragen oder Werbung verteilen zu sehr belastet zu werden. Dieser Nebenjob | Minijob lässt sich gut mit der Schule verbinden. Schülerjob Zeitung oder Prospekte austragenÜber den Zustellerjob lernen Schüler das selbständige Arbeiten nach Vorgaben und die dafür nötige Selbstdisziplin wie Termintreue sowie auch den Wert eines selbst erarbeiteten Lohnes zu schätzen. Aus so manchem Stubenhocker wurde durch einen Botenjob ein motivierter junger Erwachsener, der seiner Arbeit mit Elan nachgeht. Geld verdienen, regelmäßiger Nebenjob oder Ferienjob für SchülerEin Jugendlicher, der sein eigenes Geld verdient, kann dadurch das Taschengeld aufbessern und was spricht eigentlich dagegen, dass mehrere Mitglieder einer Familie gemeinsam ihren Anteil zur Familienkasse beitragen? Sich Wünsche zu erfüllen und dabei die Finanzen im Blick zu halten ist ein wichtiger Lernfaktor für Jugendliche auf dem Weg zum Erwachsenen. Arbeitgeber bieten dauerhafte Jobs sowie Ferienarbeit für Schüler an. Der Austrägerjob für Schüler und die gesetzlichen VorgabenDie Basis beim Schülerjob bildet eine geringfügige Beschäftigung (Nebenjob | Minijob). Austräger sind über die Berufsgenossenschaft des jeweiligen Zustellunternehmens versichert. Es gibt strenge rechtliche Vorgaben, die sicherstellen, dass ein Jugendlicher durch einen dauerhaftenMinijob als Zeitungszusteller oder beim Ferienjob nicht übermäßig belastet wird. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (www.gesetze-im-internet.de/jarbschg) regelt die Art, das Ausmaß und die Rahmenbedingungen unter denen Minderjährige in Deutschland beschäftigt werden dürfen. Es ist also keinesfalls zu befürchten, dass Schule oder Freizeit für Kinder bzw. Jugendliche durch das Zeitungen oder Gemeindeblatt austragen oder Prospekte verteilen zu kurz kommen. Ab wie viel Jahren darf man Zeitung oder Prospekte austragen bzw. Ferienarbeit machen?Das gesetzliche Mindestalter für Zeitungszusteller oder Prospektausträger liegt bei 13 Jahren. Das Einstiegsalter kann von Arbeitgebern individuell festgelegt werden und orientiert sich an den Gegebenheiten vor Ort. Einige Zustellunternehmen wenden sich mit ihren Stellenangeboten beim Schülerjob an Jugendliche ab 14, 15 oder 16 Jahren und stellen keine jüngeren Personen zum Jobben ein. Über den folgenden Link findest du heraus, ob in deiner Postleitzahl und für das Alter deines Kindes ein Arbeitgeber Zeitungsausträger bzw. Prospektausteiler über das Jobportal zustellerkom.de sucht: Wie viel verdient mein Kind beim Zeitung austeilen oder Prospekte zustellen?Der Verdienst bzw. Lohn für Zeitungsboten oder Prospektzusteller hängt beim Schülerjob von mehreren Faktoren wie Auflagenhöhe und Größe des Zustellgebietes etc. ab und kann vom Arbeitgeber (nicht vom Zustellerkom - Jobportal) ermittelt werden, nachdem die Bewerbung über das Bewerbungsformular auf zustellerkom.de vorliegt. Bewerbung über das Jobportal zustellerkom.de & Arbeitsvertrag beim ZustellunternehmenBewerbungen über die Zustellerkom - Jobbörse sind kostenlos. Beim Absenden des Bewerbungsformulars wird die Bewerbung automatisch an das regionale Zustellunternehmen vor Ort weitergeleitet. Das Zustellunternehmen prüft die Einsatzmöglichkeiten des Bewerbers und setzt sich mit dem Bewerber anschließend in Verbindung. Einigen sich Bewerber und Arbeitgeber, so kommt ein Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber zustande. Bei unter 18-jährigen müssen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis erklären und beim Vertrag mit unterschreiben, ansonsten kann eine Person unter 18 Jahren das Jobangebot des Zustellunternehmens nicht annehmen. Es ist also letztlich die Entscheidung der Eltern, ob ihr Kind mit einem Nebenjob oder Ferienjob Prospekte austeilt oder Wochenzeitung bzw. Gemeindeblätter zustellt und das erste eigene Geld verdient. Zustellerkom | die GIZZImedia GmbH ist kein Vertragspartner für Austräger. Wir bieten den Service zur kostenlosen Bewerbung für einen Zustellerjob über das Jobportal www.zustellerkom.de an. Datenschutz ist uns ein AnliegenBewirbt sich ein Jugendlicher für einen Zustellerjob über das Jobportal zustellerkom.de, so wird die Bewerbung automatisch an einen oder mehrere regionale Arbeitgeber weitergeleitet. Partner von Zustellerkom sind renommierte und lange am Markt platzierte Zustell- und Logistik - Unternehmen, die in der Regel zu einer Mediengruppe bzw. einem Medienhaus | Verlag gehören. Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Bewerbungsdaten leiten wir ausschließlich an Arbeitgeber weiter, die Schülerjobs für Austräger vor Ort anbieten und über das Jobportal zustellerkom.de Mitarbeiter suchen. Alle Daten werden innerhalb gesetzlich vorgegebener Fristen gelöscht. Aufgrund des Datenschutzes sind Bewerbungen ausschließlich über das Bewerbungsformular auf dem Jobportal zustellerkom.de und nicht telefonisch, per E-Mail oder über sonstige Kommunikationswege möglich. Wann trägt man Zeitungen aus?Die Flyer und Zeitungen werden in der Regel ein Tag vor der Zustellung angeliefert. Spätestens am Verteiltag (Samstag oder Mittwoch) um 8 Uhr morgens sollten diese an der vereinbarten Ablagestelle zu finden sein. Diese Ablagestelle bestimmst Du und teilst diese deinem Gebietsbetreuer mit.
Wie viel muss man Zeitung austragen?Beim Standard-Satz von 15 Cent pro Zeitung müsstest du also 100 Zeitungen austeilen, um auf einen Stundensatz von 15 Euro zu kommen. Um mit einem Zusteller im Stundensatz (mit Mindestlohn) gleichzuziehen, müsstest du also etwa 63 Zeitungen pro Stunde austeilen – ganz schön viel.
Wie kann man als Zeitungsausträger arbeiten?In der Regel hast du eine feste Tour, die abzuarbeiten ist. Du wirst dafür von deinem Arbeitgeber entweder mit einem Zeitungswagen ausgestattet, den du hinter dir herziehst, um die Zeitungen zu transportieren. Oder du erhältst eine Zeitungstasche, die du an deinem Fahrrad befestigen kannst.
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