Kann man in Deutschland die Todesstrafe einführen?

Die meisten Länder der Erde haben die Todesstrafe abgeschafft. Die übrigen halten umso hartnäckiger daran fest.

Im Mai 2019 feierte Deutschland sich selbst. Das Grundgesetz wurde siebzig. Und tatsächlich durften die Deutschen diesen Geburtstag mit Freuden feiern. Grundrechte wie Pressefreiheit, Demonstrationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren, auch Religionsfreiheit – diese und andere Grundrechte sind alles andere als selbstverständlich. Die Deutschen können sich glücklich schätzen – und sollten die Grundrechte schützen. Auch Artikel 102: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“. Denn auch dieser ist keine Selbstverständlichkeit.

Als das Hinrichten in Deutschland abgeschafft wurde, da dachten die allermeisten Deutschen noch anders. Laut einer 1949 von den Stuttgarter Nachrichten veröffentlichten Umfrage des Allensbach-Instituts befürworteten damals 74 Prozent der westdeutschen Bevölkerung die Todesstrafe. Viele fanden die Todesstrafe nicht per se schlecht, meinten aber doch, unter Hitlers Führung sei zu oft und zu willkürlich exekutiert worden.

Ein irritierendes Ergebnis, nur wenig Jahre, nachdem das „Tausendjährige Reich“ unter Schutt, Schuld und Scham ein Ende gefunden hatte. Hatten die Nazis nicht genug barbarische Urteile gesprochen, immer öfter und immer schneller gegen Kriegsende, auch für immer geringere Vergehen? Hingerichtet wurde per Handbeil, Guillotine, Strang. Mehr als 16 000 Hinrichtungen insgesamt, ausgeführt von einem Dutzend beflissener Nazi-Henker, die gut dotiert ihr blutiges Handwerk bis zum letzten Tag ausführten. Zwischen 1933 und 1945 wurden allein in der Hinrichtungsstätte Berlin-Plötzensee 2891 Exekutionen vollstreckt. Der Nazi-Staat mordete nicht nur an der Front – der Volksgerichtshof und Sondergerichte fällten Todesurteile, Scharfrichter und ihre Helfer töteten. Bis zum bitteren Ende.

Doch auch nach der „Stunde Null“ wurde in Deutschland noch hingerichtet. Allein zwischen Kriegsende und der Gründung der Bundesrepublik wurden über 1000 Todessurteile verhängt, davon 128 in Gerichtssälen der Westzonen, wovon 24 dieser Urteile auch vollstreckt wurden. Die übrigen Todesurteile wurden von alliierten Gerichten gegen Kriegs- und NS-Verbrecher verhängt. So in den „Dachauer Prozessen“, die zwischen 1945 und 1948 im Internierungslager Dachau stattfanden, wo sich bis Ende April 1945 das Konzentrationslager Dachau befand. 1672 Personen waren aufgrund des Verfahrensgegenstandes „Konzentrationslager-Verbrechen“ angeklagt; 268 der insgesamt 426 verhängten Todesurteile wurden im Kriegsverbrechergefängnis im bayerischen Landsberg durch Hängen vollstreckt, einige vom vormaligen NS-Henker Johann Reichhardt, der nun für die US-amerikanischen Sieger Exekutionen durchführte.

Im September 1948 kamen im Bonner Museum Koenig die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates zusammen, um mit der Arbeit am Grundgesetz zu beginnen. Die Abschaffung der Todesstrafe wollten sie als sichtbares Zeichen im Sinne einer wiedergefundenen Humanität verstanden wissen. Freilich, nicht alle – vor allem konservativ-nationale Politiker nicht – waren damit einverstanden. Das genaue Ergebnis ist nicht protokolliert. Historiker rekonstruierten aber später eine deutliche Mehrheit von 47 zu 15 Stimmen. Damit war die Todesstrafe abgeschafft. Das stand damals europaweit nur in den Verfassungen von San Marino und Island.

Einmal noch wurde vollstreckt: am Morgen des 18. Februar 1949. Der Raubmörder Richard Schuh war vom Landgericht Tübingen zum Tode verurteilt worden. Und in der DDR, wo die Todesstrafe bis 1981 per Guillotine oder „Nahschuss“ 164 Mal vollstreckt worden war, wurde sie 1987 endgültig abgeschafft. Der letzte Todeskandidat, Werner Teske, war wegen „schwerwiegenden Landesverrats“ am 26. Juni 1981 durch „unerwarteten Nahschuss in das Hinterhaupt“ in Leipzig hingerichtet worden. – Ob Ost oder West: Deutschland, einig Vaterland – die Todesstrafe ist abgeschafft.

Heute kann ein Staat nur dann Mitglied der EU sein, wenn er dem staatlichen Hinrichten abgeschworen hat. Heute lehnt eine übergroße Mehrheit der Deutschen – anders als 1949 – die Todesstrafe ab. Ein Grundgesetz ohne Artikel 102 ist undenkbar geworden.

Darf man sich Hoffnung machen?

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Berlin, im April 2020: Jahr für Jahr gibt es eine sehr traurige Pressekonferenz in der deutschen Hauptstadt. Die Menschenrechts-Organisation Amnesty International legt ihren Bericht über Todesurteile und Hinrichtungen vor – eine nach wie vor irritierende Bilanz der Inhumanität, ein Dokument des Schreckens. Immerhin: der aktuelle Bericht für das Jahr 2019 beginnt diesmal mit einem Hoffnungsschimmer. Die Zahl der offiziell vollstreckten Todesstrafen ist im vergangenen Jahr im Vorjahresvergleich deutlich zurückgegangen. Von (mindestens) 690 Hinrichtungen im Jahr 2018 sank die Zahl auf 657.

Zur Person

Helmut Ortner, Jahrgang 1950, hat bislang mehr als 20 Bücher veröffentlicht. Zuletzt erschienen „Fremde Feinde – Der Justizmord Sacco & Vanzetti“ sowie der Essayband „EXIT – Warum wir weniger Religion brauchen“ (2019). 

Doch beim Weiterlesen trübt sich der helle Schein der Statistik sogleich wieder. Auch wenn es weniger registrierte Hinrichtungen gab: Das wahre Ausmaß der weltweiten Anwendung bleibt unbekannt. Es ist davon auszugehen, dass die mit Abstand meisten Hinrichtungen in China stattfanden. Zahlen gibt es keine, da diese Informationen als Staatsgeheimnis behandelt werden. China unberücksichtigt, fanden 86 Prozent der weltweiten Hinrichtungen in nur vier Ländern statt: Iran, Saudi-Arabien, Irak und Ägypten. Zusammenfassend bilanziert der Bericht: Am Ende des Jahres 2019 hatten 106 Länder – also die Mehrheit der Staaten weltweit – die Todesstrafe im Gesetz für alle Verbrechen abgeschafft und 142 Länder (mehr als zwei Drittel aller Staaten weltweit) sie per Gesetz oder in der Praxis nicht mehr vollstreckt. Eine erfreuliche Tatsache. Und doch stellt sich die Frage: Darf man sich wirklich Hoffnung machen?

Unter den vielen Argumenten, die von Befürwortern der Todesstrafe vorgebracht werden, stehen Abschreckung und Schutz der Gesellschaft an oberster Stelle. Doch sind diese Gründe immer wieder angezweifelt worden. Das tatsächlich zentrale Motiv ist die Vergeltung, die Ansicht, „dass nur der Tod die Sühne für gewisse Verbrechen sein kann. Das Gefühl, dass mildere Strafen unzureichend sind. Die Überzeugung, dass, wer schwerste Verbrechen begeht, dafür die äußerste Strafe erleiden muss: den Tod“, wie der britische Historiker Richard J. Evans konstatiert. In der Volkskultur – oder in Volkes Meinung – ist diese Einstellung zu allen Zeiten die vorherrschende.

In den USA ist die Todesstrafe – so zynisch das klingen mag – Teil des politischen Arsenals, mit dem die Glaubenskriege ausgetragen werden. An der Frage, ob der Staat das Recht hat, ein schweres Verbrechen mit der Hinrichtung des Täters zu sühnen, scheiden sich in den USA die liberalen von den konservativen Geistern.

Kann man in Deutschland die Todesstrafe einführen?

Ohne Gnade. © nomen

Mehr als 2500 Menschen warten in den Todeszellen der US-Bundesstaaten auf ihre Hinrichtung, in den nationalen Todestrakten waren es im Jahr 2019 zusätzlich 61 Verurteilte. Präsident Barack Obama hatte den Vollzug der Todesstrafe auf Bundesebene 2014 ausgesetzt. Bereits zuvor waren Hinrichtungen durch die Bundesregierung selten gewesen: Seit der Wiedereinführung der nationalen Todesstrafe 1988 wurden drei zum Tode Verurteilte hingerichtet. Der bekannteste war der rechtsextreme Terrorist Timothy McVeigh, der 1995 bei einem Bombenanschlag in Oklahoma 168 Menschen tötete. Letztmals vollstreckt wurde die Todesstrafe auf Bundesebene 2003. Damals wurde ein Veteran der US-Armee wegen Mordes an einer Soldatin hingerichtet.

Obamas Moratorium ging zurück auf mehrere missglückte Hinrichtungen, bei denen die Verurteilten erst nach qualvollem Todeskampf starben. Der damalige US-Justizminister Eric Holder forderte deshalb auch, die Strafvollzugsbehörden sollten Exekutionen nicht länger mit einer Mischung aus drei verschiedenen Giftstoffen durchführen, sondern mit einer Injektion des Präparats Pentobarbital durchführen. Die sei mit der US-Verfassung vereinbar.

Die Diskussionen über die Methoden und Präparate, die einen „humanen“ Tod der Verurteilten herbeiführen, wird weiterhin heftig diskutiert, mitunter mit bizarren Vorschlägen. So hat der Generalstaatsanwalt von Oklahoma angekündigt, künftig Hinrichtungen mit Stickstoffgas durchführen zu wollen. Auch die US-Bundesstaaten Louisiana und Alabama denken über derartige Hinrichtungs-Methoden nach. „Die Exekution durch Gas ist eine barbarische Praxis, es gibt keinen Grund zu glauben, diese sei sicherer oder humaner als andere Verfahren“, kritisiert der Menschenrechtler und Anwalt Dale Baich. Im Juli 2019 brachte der Justizminister William Barr, ein Republikaner, die Wiederaufnahme auf die politische Agenda. Die Absicht steht im Widerspruch zur Entwicklung in den Bundesstaaten.

Beispiel Colorado: Als 22. US-Bundesstaat schafft es die Todesstrafe für Straftaten ab, die ab dem 1. Juli 2020 zur Todesstrafe geführt hätten. Gouverneur Jared Polis hatte am 23. März 2020 die Gesetzesänderung unterschrieben und die verhängten Todesstrafen dreier Gefangener in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Er begründete die Gesetzesänderung damit, dass die Todesstrafe in Colorado niemals gerecht verhängt wurde und verhängt würde.

Mittlerweile haben 50 Bundesstaaten die Todesstrafe abgeschafft, die Zahl der Hinrichtungen ist von 98 im Jahr 1999 auf 22 im Jahr 2019 gesunken. Eine erfreuliche Entwicklung. Doch trotz des Rückgangs: Noch immer sind die Hälfte der Amerikanerinnen und Amerikaner für die Vollstreckung der Todesstrafe. Das wissen auch Politiker, die gewählt werden wollen. Und das weiß auch Donald Trump, einer der glühendsten Anhänger der Todesstrafe. Er hat sich zuletzt für die Wiedereinführung der Todesstrafe auf Bundesebene ausgesprochen. Terroristen, Mörder und Drogendealer gehörten hingerichtet, forderte er mehrmals.

Nicht nur hier wird sichtbar: Hinrichtungen sind nicht allein ein Instrument des Strafrechts, sondern immer auch Ausdruck der Gesellschaftsordnung und ihrer politischen, religiösen und juristischen Weltbilder. Man könnte auch sagen: des stillschweigenden Einverständnisses der Mehrheit der Bürger mit dem System staatlichen Tötens.

In welchem Bundesland in Deutschland gibt es noch die Todesstrafe?

Die Todesstrafe ist seither in immer mehr Staaten abgeschafft worden, so in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz.

Wie ist die Todesstrafe in Deutschland rechtlich geregelt?

Die Todesstrafe ist seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft. Dies regelt das am 24.05.1949 in Kraft getretene Grundgesetz in Art. 102. So wurde in der Geschichte der Bundesrepublik nie die Todesstrafe verhängt oder vollstreckt – ganz im Gegensatz zur DDR, wo die Todesstrafe erst 1987 abgeschafft wurde.

In welchem Land in Europa gibt es noch die Todesstrafe?

Todesstrafe Das einzige europäische Land mit Todesstrafe In Weissrussland (Belarus) gibt es noch die Todesstrafe – als einzigem Land in Europa. Und sie wird auch vollstreckt.

Was spricht gegen die Todesstrafe in Deutschland?

Die Todesstrafe ist unumkehrbar. Die Gefahr, einen unschuldigen Menschen hinzurichten, ist viel zu groß. Überdurchschnittlich oft sind Menschen in Armut oder Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten von der Todesstrafe betroffen. Hinrichtungen sind grausam und entwürdigend.