Wer übernimmt die Kosten bei einem Arbeitsunfall?

Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer wünschen sich, dass am Arbeitsplatz ein Unfall passiert. Doch manchmal lässt es sich trotzdem schwer vermeiden, dass es zum Arbeitsunfall kommt. Wer zahlt dann und kommt für entstandene Schäden auf?

Folglich stellt sich auch die Frage, ob Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall gezahlt wird. Der vorliegende Ratgeber nimmt diese Fragestellung genauer unter die Lupe. Hier erfahren Sie, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld gezahlt werden kann und welcher Zweck hinter dieser Zahlungsart steckt.

Inhalt

  • Nach einem Arbeitsunfall ist die Entschädigung oft wichtig
  • Kurz & knapp: Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall
  • Nutzen Sie den Verletztengeld-Rechner!
  • Anspruch auf Schmerzensgeld: Nach einem Arbeitsunfall eher selten vorhanden
    • Der Gedanke hinter Schmerzensgeld
    • Weiterführende Suchanfragen

Kurz & knapp: Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall

Steht mir nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld zu?

In der Regel besteht bei einem Arbeitsunfall kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Laut geltender Rechtsprechung muss dem Arbeitgeber dafür Vorsatz nachgewiesen werden können, üblicherweise wünscht sich jedoch kein Unternehmer einen Arbeitsunfall.

Warum besteht bei einem Arbeitsunfall in der der Regel kein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld soll dem Unfallopfer Genugtuung verschaffen und ihn für fremdverschuldete Schmerzen entschädigen. Bei einem Arbeitsunfall lässt sich in der Regel jedoch kein klarer Schuldiger benennen. Anders sieht es hier aus, wenn der Unfall auf eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, z. B. bezüglich des Arbeitsschutzes, zurückzuführen ist. Doch auch hier muss im Einzelfall entschieden werden, ob wirklich ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht.

Ich kann nach einem Arbeitsunfall nicht arbeiten. Welche anderen finanziellen Ansprüche habe ich, wenn mir kein Schmerzensgeld zusteht?

Zunächst haben Sie sechs Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Sind Sie danach immer noch arbeitsunfähig, steht Ihnen Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft zu.

Nutzen Sie den Verletztengeld-Rechner!

Anspruch auf Schmerzensgeld: Nach einem Arbeitsunfall eher selten vorhanden

Nach einem Arbeitsunfall kann durch Geld tatsächlich finanzielle Hilfe geleistet werden. Diese Aufgabe übernimmt für gewöhnlich die zuständige Berufsgenossenschaft. Dafür gibt es jedoch eine Bedingung: Der Arbeitgeber muss den Unfall ordnungsgemäß melden. Andernfalls ist es wahrscheinlich, dass die Berufsgenossenschaft Unterstützung verweigert.

Der Träger der Unfallversicherung zahlt jedoch kein Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall. Sie übernimmt stattdessen die Kosten, welche durch andauernde Lohnfortzahlung, Arztkosten und notwendigen Umrüstungen aufkommen. Fallen verunfallte Beschäftige für lange Zeit aus, erhalten Sie das Verletztengeld also von der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Tatsächlich kommt es selten dazu, dass nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld gezahlt wird. Das gilt oft auch bei der Sonderform, die sich Wegeunfall nennt. Schmerzensgeld kann nur dann gefordert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu kommt, dass Geschäftsführer besondere Haftungsprivilegien besitzen, wodurch sie nur in extrem wenigen Fällen zu Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet werden können.

Wer übernimmt die Kosten bei einem Arbeitsunfall?
Wer übernimmt die Kosten bei einem Arbeitsunfall?
Beim Arbeitsunfall kann Schadensersatz nur dann verlangt werden, wenn eine andere Person eine klare Schuld am Unfall trägt.

Die Frage: „Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld“, ist dadurch selten relevant. Vielmehr ist im Einzelfall abzuwägen, ob überhaupt ein Anspruch vorliegt. Durch die herrschende Rechtsprechung hat sich herauskristallisiert, dass zumindest Vorgesetzte nur dann Schmerzensgelder aufbringen müssen, wenn Ihnen Vorsatz nachgewiesen werden kann. Das gestaltet sich grundsätzlich schwierig, da die Grundannahme herrscht, dass sich kein Unternehmer einen Unfall wünscht.

Der Gedanke hinter Schmerzensgeld

Es zeigt sich: Nach einem Arbeitsunfall ist Schmerzensgeld eher untypisch. Eine Tabelle, die typische Geldhöhen auflistet, ist aber nicht nur aus diesem Grund schwer zusammen zu stellen. Denn Schmerzensgeld richtet sich, wenn es gezahlt wird, immer nach den Umständen des Einzelfalls. Entscheidend ist dabei mitunter die Art der Verletzungen und wie es zum Arbeitsunfall kommen konnte.

Weiterhin ist zu beachten:

  • Der Grundgedanke eines Schmerzensgeldes ist es, für fremdverschuldete Schmerzen Kompensation zu erhalten.
  • Darüber hinaus sollten veranlasste Zahlungen auch dafür sorgen, dass Unfallopfer Genugtuung empfinden.

Für Genugtuung und Kompensation muss es einen klaren Schuldigen geben. Das ist, wie bereits erwähnt, in einem Unternehmen in der Regel nicht der Fall.

Bei einem Wegeunfall kann Schmerzensgeld schon eher eine Rolle spielen, vor allem wenn es sich um einen Verkehrsunfall handelt, den eine andere Person verursacht hat. Nach einem solchen Unfall besteht oft ein Kompensationsanspruch. Benötigen Sie Hilfe bei dem Unterfangen, nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld einzufordern, kann Ihnen ein versierter Rechtsanwalt dabei zur Seite stehen.

Was bezahlt die BG bei einem Arbeitsunfall?

Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts, darf aber nicht höher sein als das regelmäßige Nettoentgelt. Davon abgezogen werden die Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das Verletztengeld wird grundsätzlich längstens 78 Wochen gezahlt.

Wann zahlt die BG bei Arbeitsunfall?

Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.

Was wird von der BG übernommen?

Die BG zahlt grundsätzliche alle Leistungen, die zur Heilung oder Linderung des Unfallschadens nötig sind. Hierzu können Operationen, Medikamente, Hilfsmittel oder bestimmte Therapien oder Rehabilitationsmaßnahmen zählen. Grundsätzlich müssen diese Leistungen auch nicht zugezahlt werden.

Wie lange muss der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall zahlen?

Ja, bei einem Arbeitsunfall erfolgt die Entgeltfortzahlung sechs Wochen lang durch den Arbeitgeber. Was passiert, wenn ich nach dem Arbeitsunfall länger als sechs Wochen nicht arbeiten kann? Sind Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, springt die Krankenkasse ein.