Bis wann darf man Bäume fällen in Bayern?

Hohe, altehrwürdige Bäume sind der Stolz vieler Gartenbesitzer. Doch zu groß geratene Exemplare bereiten oft Probleme. Fällen oder nicht fällen? Bei der Antwort auf diese Frage müssen die jeweils geltenden Gesetze beachtet werden.

05 Nov, 2022 08:19 Uhr

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Bis wann darf man Bäume fällen in Bayern?

iStock/Thomas-Soellner

Große Bäume werden bei beengten Platzverhältnissen nicht einfach gefällt, sondern in mehreren Arbeitsgängen Schritt für Schritt abgesägt

Inhaltsverzeichnis

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  • Bäume fällen: Darf ich es als Besitzer?
  • Was besagt die Baumschutzsatzung?
  • Wann dürfen Bäume gefällt werden?
  • Sicherheit beim Baumfällen
  • Baum fällen: Das ist zu beachten
  • Was kostet das Fällen eines Baumes?
  • Baumstumpf entfernen
  • Bäume an der Grundstücksgrenze

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  • Bäume fällen: Darf ich es als Besitzer?
  • Was besagt die Baumschutzsatzung?
  • Wann dürfen Bäume gefällt werden?
  • Sicherheit beim Baumfällen
  • Baum fällen: Das ist zu beachten
  • Was kostet das Fällen eines Baumes?
  • Baumstumpf entfernen
  • Bäume an der Grundstücksgrenze

Wann man Bäume fällen darf, wissen die wenigsten. Viele fasziniert, dass aus einer kleinen Eichel ein stattlicher Baum von 25 Metern Höhe wachsen kann. Doch die Kraft der Natur kann in kleinen Hausgärten zum Problem werden, wenn typische Forstbäume auf einem Privatgrundstück gepflanzt wurden. Wer einen seit Jahrzehnten verwurzelten Großbaum im Garten hat, braucht dann meist einen Profi für das Fällen.

Bis wann darf man Bäume fällen in Bayern?

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Bis wann darf man Bäume fällen in Bayern?

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Anstatt den ganzen Baum zu fällen, reicht es manchmal schon aus, kranke oder morsche Äste zu entfernen und die Krone ein wenig auszulichten. Durch das Auslichten der Krone wirft der Baum nicht mehr so viel Schatten und ist standfester. Die Arbeit mit der Motorsäge in luftiger Höhe sollte man aber einem Baumpfleger überlassen. Er kann zudem beurteilen, ob und wie ein Gehölz erhalten werden kann.

Bäume fällen: Darf ich es als Besitzer?

Als Gartenbesitzer sind Sie auch Eigentümer der auf Ihrem Grund und Boden stehenden Bäume. Das heißt jedoch nicht, dass Sie mit Ihrem Eigentum machen dürfen, was Sie wollen. Denn Bäume stehen seit jeher unter einem besonderen Schutz. Wer unberechtigt einen Baum fällt, kann sich strafbar machen. Zurückhaltend mit dem Fällen eines Baumes sollte auch der Besitzer einer Eigentumswohnung sein, selbst wenn er ein Sondernutzungsrecht an seinem Gartenanteil hat. Auf der Eigentümerversammlung muss in der Regel von der Mehrheit der Miteigentümer beschlossen werden, dass ein ganz bestimmter Baum gefällt wird. Wer eigenmächtig einen Baum fällt, macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Bis wann darf man Bäume fällen in Bayern?

Shutterstock/markara

Die Baumschutzverordnungen einiger Gemeinden verbieten das Fällen oder Zurückschneiden von Bäumen oder Sträuchern ab einer bestimmten Größe und einem bestimmten Alter

Was besagt die Baumschutzsatzung?

Die meisten Gemeinden haben Baumschutzverordnungen erlassen, die es verbieten, Bäume und Sträucher ab einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Alter zurückzuschneiden oder zu fällen. Das Entfernen von Wurzeln, Ästen oder ganzen Sträuchern ist dadurch sehr eingeschränkt worden. Solche Satzungen gelten in der Regel ab einem bestimmten Stammumfang (meist 80 Zentimeter, gemessen in einem Meter Höhe). In einigen Kommunen sind ausgewählte Arten wie Obst- oder Nadelgehölze ausgenommen. Unproblematisch ist nur das Fällen von kleinen, jungen Bäumen. In jedem Fall sollte man sich vor Ort erkundigen, ob es eine Schutzsatzung gibt, und prüfen, ob der eigene Baum davon betroffen ist.

Es besteht zwar die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Diese werden in der Praxis aber nur selten erteilt, zum Beispiel bei kranken Bäumen oder wenn der Baum umzustürzen droht. Bei anderen Beeinträchtigungen gibt es üblicherweise keine Ausnahmegenehmigung. Informieren Sie sich daher vor dem Fällen eines Baumes unbedingt bei Ihrer Gemeinde über die Rechtslage.

Bis wann darf man Bäume fällen in Bayern?

iStock/Elen11

Geht von einem Baum eine akute Gefahr aus, kann es für das Fällen eine Ausnahmegenehmigung geben – bevor es zu spät ist

Wann dürfen Bäume gefällt werden?

Erlaubt ist das Fällen eines Baumes von Oktober bis einschließlich Februar. In den übrigen Monaten ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Das gilt auch in Gemeinden, die keine Baumschutzsatzung verabschiedet haben. Diese Regelung sorgt dafür, dass brütende Vögel ihren Nachwuchs ungestört aufziehen können. Geht von einem Baum eine akute Gefahr aus, sind auch hier Ausnahmen möglich.

Sicherheit beim Baumfällen

Damit es nicht zu einem Unglück kommt, überlässt man das Fällen eines Baumes am besten einem Landschaftsgärtner oder Baumkletterer. Diese kennen sich in behördlichen Fragen aus, verfügen über das richtige Werkzeug und die notwendige Sachkenntnis, zum Beispiel wenn ein Baum stückweise abgesetzt werden muss. Wer als Privatperson einen Baum fällen will, muss eine vollständige Schutzausrüstung aus Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhen, Helm mit Visier und Gehörschutz sowie Handschuhe tragen und darüber hinaus einen Motorsägen-Grundlehrgang absolviert haben.

Bis wann darf man Bäume fällen in Bayern?

iStock/sturti

Beim Baumfällen und Arbeiten mit der Motorsäge ist das Tragen von Schutzkleidung unerlässlich

Baum fällen: Das ist zu beachten

Vor der Baumfällung muss vieles bedacht werden, darunter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, der Geltungsbereich einer Baumschutzverordnung, das Bundeswaldgesetz und sonstige öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Manchmal muss auch der Nachbar dem Fällen eines Baumes zustimmen. Mit einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung, fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung muss man rechnen, wenn beim Fällen ein Unglück geschieht. Wer einen Baum selbst fällt, sollte sicherstellen, dass nach menschlichem Ermessen nichts passieren kann. Der sicherste Weg ist deshalb der Gang zur zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde (in der Regel Bauamt oder Grünflächenamt). Wer das Fällen anzeigt und eine Erlaubnis erhält, riskiert keinen Ärger mit der Polizei oder gar ein Bußgeld. Um ein Haftungsrisiko zu umgehen, sollte man vor allem bei großen Bäumen einen professionellen Landschaftsgärtner oder Baumpfleger beauftragen.

Was kostet das Fällen eines Baumes?

Für das Auslichten einer Krone bei Großbäumen kommen meist zwischen 450 und 650 Euro zusammen, zuzüglich der Kosten für die Entsorgung des Schnittguts. Das Fällen eines Baumes ist zwar schon ab rund 500 Euro möglich, es kann aber je nach Aufwand und Entsorgung durchaus mehrere tausend Euro kosten. Wenn der Wurzelstock entfernt werden soll, kommen meist 150 bis 450 Euro dazu.

Baumstumpf entfernen

Wenn beim Fällen ein Stammstück stehen bleibt, lässt sich der Wurzelstock leichter entfernen. Dazu umgräbt man den Stamm großzügig mit einem geschliffenen Spaten, mit dem man auch stärkere Ankerwurzeln durchtrennt. Notfalls hilft die Säge. Sobald der Wurzelstock rundherum möglichst tief freigelegt und abgetrennt ist, dient nun das Stammstück zum Umdrücken und Aushebeln des Baumstumpfs. Dicke Ankerwurzeln müssen mit der Säge durchtrennt werden.

Bis wann darf man Bäume fällen in Bayern?

Alamy Stock Photo/Flake

Das mühsame Entfernen von Baumstümpfen oder Wurzelresten erledigen Landschaftsgärtner mit einer Stubbenfräse

Am schnellsten geht es natürlich, wenn Sie einen Fachbetrieb damit beauftragen, den Baumstumpf zu entfernen. In diesem Fall kommt meist eine sogenannte Stubbenfräse zum Einsatz, die den Baumstumpf bis unter die Bodenoberfläche abträgt. Preiswerter, aber auch viel langwieriger ist es, Mikroorganismen für sich arbeiten zu lassen: Schneiden Sie zunächst mit der Motorsäge bis auf Höhe der Erdoberfläche ein enges Schachbrettmuster in den Stumpf und füllen Sie dann die Ritzen mit halbreifem Kompost. Nach ein paar Jahren ist der Baumstumpf so verrottet, dass Sie ihn entfernen können.

In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie Sie einen Baumstumpf richtig entfernen.
Credits: Video und Schnitt: CreativeUnit/Fabian Heckle

Bäume an der Grundstücksgrenze

In einem Urteil vom 27. Oktober 2017 hat der Bundesgerichtshof wieder einmal zum Thema Schattenwurf und herabfallendes Laub Stellung genommen. Bäume, die den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, können häufig nicht mehr gefällt werden, da seit ihrer Pflanzung zu viel Zeit verstrichen und damit die landesrechtliche Ausschlussfrist abgelaufen ist. In diesen Fällen besteht möglicherweise ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, wenn der erhöhte Reinigungsaufwand infolge des Abfallens von Laub, Nadeln, Blüten oder Zapfen das zumutbare Maß überschreitet (nach Wertung des § 906 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Ob das zumutbare Maß überschritten ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Das gilt jedoch nicht für sogenannte negative Einwirkungen wie Schatten, da diese nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – bis auf sehr seltene Einzelfälle – grundsätzlich hingenommen werden müssen.

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Welche Bäume darf man Fällen ohne Genehmigung Bayern?

mehrstämmige Laubbäume: keine Fällung, wenn ein Stamm mindestens 50 cm Durchmesser aufweist. Nadelbäume: Fällung verboten ab Stammumfang 100 cm. mehrstämmige Nadelbäume: keine Fällung, wenn ein Stamm mindestens 60 cm Durchmesser aufweist. Obstbäume: genehmigungspflichtig ab Stammdurchmesser 1,50 m.

In welcher Zeit darf man Bäume fällen?

Erlaubt ist das Fällen eines Baumes von Oktober bis einschließlich Februar. In den übrigen Monaten ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Das gilt auch in Gemeinden, die keine Baumschutzsatzung verabschiedet haben. Diese Regelung sorgt dafür, dass brütende Vögel ihren Nachwuchs ungestört aufziehen können.

Welche Bäume dürfen in Bayern gefällt werden?

Seiteninhalt. Die Münchner Baumschutzverordnung schützt folgende Bäume: alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in 1 m Höhe über dem Boden, sowie mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm einen Stammumfang von mindestens 40 cm hat und die Summe aller Stämme mindestens 80 cm ergibt.

Wann darf eine Tanne gefällt werden?

Nadelbaum fällen zur richtigen Zeit Im Allgemeinen ist das Fällen eines Baumes innerhalb der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres untersagt. Wer dennoch in dieser Zeit fällen möchte, benötigt eine Ausnahmegenehmigung.