Ausgabeaufschlag gleich orderprovision

Der Fondskauf über die Börse boomt. Doch nicht immer entstehen Kostenvorteile, manchmal kann der Handel über die Bank günstiger sein.

Der Vorteil des Börsenhandels liegt einerseits in der Schnelligkeit. Der Auftrag kann innerhalb von Minuten ausgeführt werden, beim Kauf über die Fondsgesellschaft kann die Transaktion bis zu zwei Tage dauern. Dank der zeitnahen Ausführung wissen Börsenkäufer den genauen Anteilspreis und können sich den Kurs mittels Limit-Order sichern. Beim Fondskauf über die Investmentgesellschaft ist hingegen kein genauer Anteilskurs bekannt. Der Kurswert wird zunächst an Hand des zuletzt ermittelten Fondskurses geschätzt und später exakt abgerechnet.

Ein weiterer Unterschied sind die Gebühren: Beim Börsenhandel entfällt der Ausgabeaufschlag, damit sparen Anleger bares Geld, erklärt Marc Altenhofen, Sales-Manager bei der Deutschen Börse. Es falle lediglich der Spread, also die Spanne zwischen An- und Verkauf eine Fondsanteils an, die Orderprovision der Bank und eine Courtage für den Börsenmakler. Direktbanken berechnen je nach Orderhöhe zwischen zehn und zwanzig Euro für einen Auftrag, dazu addiert sich die Händlercourtage von 0,08 Prozent, ebenfalls abhängig von der Höhe des Kaufvolumens. Je nach Fondskategorie betragen die Gesamtkosten 0,5 bis 1,5 Prozent vom Kaufwert.

Kauf ohne Ausgabeaufschlag ist unschlagbar günstig

Der Fondskauf über die Börse ist jedoch nicht in jedem Falle günstiger. Es lohnt sich genaues nachrechnen. Wird ein Fonds zum Beispiel mit 100 Prozent Rabatt auf den Ausgabeaufschlag angeboten, so ist es günstiger ihn über die Fondsgesellschaft zu erwerben. Ist dagegen der volle Ausgabeaufschlag zu bezahlen, ist der Börsenkauf preisweiter. So kostet zum Beispiel eine Aktienfonds-Order über 5.000 Euro bei einem Ausgabeaufschlag von 5 Prozent immerhin 250 Euro Kaufgebühren. Reduziert sich der Verkaufspreis auf 2,5 Prozent, so sind 125 Euro fällig; entfällt der Ausgabeaufschlag, ist die Gebühr gleich Null. Der Börsenkauf würde dagegen mit etwa 25 bis 75 Euro zu Buche schlagen.

Beim Anteilsverkauf ist Börsenorder oft teurer

Möchte ein Anleger Fondsanteile verkaufen, so lohnt zumeist der klassische Verkaufsweg über die Bank. Grund: Während beim Börsenverkauf erneut Order- und Transaktionskosten anfallen, nehmen Fondsgesellschaften ihre Anteile kostenlos zurück. Auch wenn Fondsanteile mittels Börsenorder erworben wurden, funktioniert dieser Weg. Fondsanteile kann man grundsätzlich über die Bank zurückgeben.

Allerdings gibt es keine Garantie, dass die gebührenfreie Rücknahme in jedem Falle vorteilhafter ist. Denn die Fondsgesellschaft errechnet den Anteilspreis erst nachträglich – bei fallenden Kursen kann dies ein Nachteil sein, da sich der Wert des Fondsanteils in der Zwischenzeit verkleinert haben kann. Wer dagegen Kurschwankungen via Börsenorder gezielt ausnutzt, kann unter Umständen besser dastehen. Tipp: Die Hamburger Börse bietet eine direkten Preis- und Renditevergleich beim Fondskauf. Die Internet-Seite www.boersenag.de listet unter der Rubrik Investmentfonds verschiedene Fondsklassen wie Aktien-, Renten- oder Mischfonds auf. Wird ein Fonds angeklickt, kann man auf den Fondsrechner zugreifen. Nach Eingabe des Anlagebetrags und der anfallenden Bankgebühren startet der Rechner den Preisvergleich.

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Sparen Sie sich hohe Ausgabeaufschläge! Bei finanzen.net Brokerage fällt beim Kauf von mehr als 18.000 Fonds kein Agio an.

Investmentfonds bieten Anlegern die Möglichkeit, mit nur einem einzigen Wertpapier in eine ganze Reihe von Unternehmen und Märkte zu investieren. Beim Kauf eines Fonds fällt dabei in der Regel ein Ausgabeaufschlag an. Das sogenannte “Agio” liegt dabei häufig bei 5 Prozent des Ordervolumens.

Bei finanzen.net Brokerage entfällt dieser Ausgabeaufschlag für mehr als 18.000 Fonds. Anstelle des Agios werden beim Kauf über die Kapital­anlage­gesellschaft (KAG) lediglich 5 € Order­provision berechnet – und das unabhängig vom Order­volumen, also der Höhe Ihrer Order.

Übrigens: Bei Fondssparplänen kostet die Ausführung sogar lediglich 1 €. Natürlich gilt diese günstige Gebühr auch für Sparpläne auf ETFs und andere Wertpapiere.

Wer Fondsanteile kauft, muss mit einem Aufschlag rechnen: dem Ausgabeaufschlag. Den gibt es in verschiedenen Varianten. Es gibt aber auch Investmentfonds ohne Aufgeld.

Definition und Erklärung Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag ist neben der Verwaltungsgebühr (TER) ein wichtiger Kostenbestandteil von aktiv gemanagten Investmentfonds.

Er fällt in der Regel bei Fonds an, die nicht an der Börse gehandelt werden, und dient dazu, Kosten für Vertrieb und Verwaltung abzudecken, die der emittierenden Kapitalanlagesellschaft entstehen. Es ist weit verbreitet, den Ausgabeaufschlag als Prozentwert anzugeben. Manchmal wird dieser auch als Agio (Aufgeld) bezeichnet.

Höhe des Ausgabeaufschlags je nach Fonds und Fondsanbieter

Über die Höhe des Ausgabeaufschlags eines Fonds entscheidet der jeweilige Fondsanbieter. Dabei wird häufig nach Fondsarten unterschieden.

Bei Aktienfonds liegt das Aufgeld meist zwischen drei und sechs Prozent. Bei Rentenfonds zwischen zwei und drei Prozent und bei offenen Immobilienfonds zahlt man meist fünf bis sechs Prozent.

Wichtig: Ausgabaufschläge fallen beim Kauf eines Fonds einmalig an.

Ausgabeaufschläge als Anreiz für den Vertrieb

Ausgabeaufschlag gleich orderprovision

Nur ein geringer Teil der Einnahmen, die aus dem Ausgabeaufschlag resultieren, verbleibt bei der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft. Der größte Teil dieser Einnahmen fließt als Provisionen an Vertriebspartner wie Banken, Finanzvertriebe und Finanzvermittler, die damit motiviert werden, die Fonds zu vertreiben.

Wirkung auf die Rendite von Investmentfonds

Aus Sicht des Anlegers stellt der Ausgabeaufschlag einmalige Kosten beim Kauf dar. Diese gehen umso stärker zu Lasten der Rendite, je kürzer der Fonds gehalten wird. Bei längerer Haltedauer und steigenden Kursen relativiert sich dagegen der negative Renditeeffekt, verschwindet aber nie ganz.

Hierzu ein Beispiel:

Wir gehen aus von einem Investment in einen thesaurierenden Fonds von 10.000 Euro (inkl. Agio) bei einer jährlichen Wertentwicklung von 6 Prozent und einem (absoluten) Ausgabeaufschlag von 500 Euro (5 Prozent nach der Bruttomethode, siehe weiter unten). Nach einem Jahr würde der Wert des netto investierten Vermögens 9.500 Euro x 1,06 = 10.070 Euro betragen, die Rendite (bezogen auf 10.000 Euro) also 0,7 Prozent. Bei zehn Jahren Haltedauer würden sich mit Zins und Zinseszins 17.013,05 Euro und 5,46 Prozent Rendite p.a. ergeben.

Ausgabeaufschlag: Berechnung mit Beispielen

Es gibt zwei Methoden, wie der Ausgabeaufschlag bei Investmentfonds angegeben werden kann:

  • Nettomethode
  • Bruttomethode.

Beide Methoden werden anhand eines Beispiels erläutert.

Beispiel zur Nettomethode

Die bei uns übliche Vorgehensweise ist die Nettomethode. Hier wird das Aufgeld prozentual auf die tatsächlich investierte Summe berechnet – also auf die Summe, die abzüglich der Kosten in Fonds investiert wird. In Worte gefasst bedeutet diese Vorgehensweise:

Tatsächliche investierter Betrag + Ausgabeaufschlag = zu zahlender Gesamtbetrag

Ein Beispiel: Möchte ein Privatanleger 10.000 € in einen Fonds mit 5% Ausgabeaufschlag investieren, so erfolgt die Berechnung per Nettomethode wie folgt:

9.524 € + 5% = 10.000 €

Dabei entsprechen die 9.524 € 100% und die verbleibenden 476 € 5%. 10.000 € entsprechen dann 105%.

Bei der Nettomethode wird das Aufgeld als Prozentsatz bezogen auf den Rücknahmepreis angegeben. Beispiel: Beträgt der Ausgabepreis 100 Euro und der Rücknahmepreis beispielsweise 95 Euro, ergibt sich der prozentuale Ausgabeaufschlag nach folgender Formel:

Ausgabeaufschlag (in Prozent)=((Ausgabepreis*100) / Rücknahmepreis)−100

= ((10.000*100) /9.500) – 100

= 5,26 %

Beispiel zur Bruttomethode

Sie ist bei uns weniger üblich, aber es gibt durchaus Fondsanbieter, die den Ausgabeaufschlag mit der Bruttomethode ausweisen. Hier wird der Ausgabeaufschlag nicht ausgehend von der tatsächlich investierten Summe berechnet, sondern von dem Ausgabepreis:

Ordersumme – Ausgabeaufschlag = tatsächlich investierte Summe

Dasselbe Beispiel: Möchte ein Privatanleger 10.000 € in einen Fonds mit 5% Ausgabeaufschlag investieren, so lautet die Berechnung per Bruttomethode:

10.000 € – 5% = 9.500 €

Dabei entsprechen die 9.500 € 95% und die verbleibenden 500 € 5%. 10.000 € sind hier auch exakt 100%.

Somit lässt sich die Bruttoformel auch folgendermaßen ausdrücken:

100% (Ordersumme)– 5% (Ausgabeaufschlag) = 95% (tatsächlich investierter Betrag)

Das Beispiel zeigt, dass die Nettomethode für den Anleger etwas günstiger ist. Denn dabei ergeben sich beim selben Prozentsatz für den Ausgabeaufschlag tatsächlich geringere Kosten und eine etwas höhere Investitionssumme als bei der Bruttomethode.

Daher sollte beim Kauf von Fonds immer darauf geachtet werden, welche Berechnungsmethode für den Ausgabeaufschlag verwendet wird. So können Anleger erkennen, bei welchen Fonds man für eine fixe Summe im Vergleich mehr Anteile erhält und zudem weniger zahlen muss.

Rücknahmeabschlag als Disagio

Manchmal wird bei Fonds ein Rücknahmeabschlag berechnet. Und analog zum Agio beim Ausgabeaufschlag als Disagio bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Art „umgekehrten Ausgabeaufschlag“. Bei Rückgabe von Fondsanteilen wird der Anteilswert dann nicht zu 100 Prozent ausgezahlt, sondern mit einem prozentualen Abschlag. Beispiel: Bei 5 Prozent Abschlag und Anteilswerten von 10.000 Euro erhält der Anleger dann nur 9.500 Euro.

Ausgabeaufschlag: Fondshändler gewähren mitunter Rabatte

Nicht überall, wo man Fonds kaufen kann, ist der Ausgabeaufschlag gleich hoch. Zum Beispiel erhält man in sogenannten Fondsboutiquen oft einen Rabatt bis zu 100 Prozent auf das Aufgeld.

Doch Vorsicht sollten Investoren bei sogenannten No-Load-Fonds walten lassen. Zwar werden No-Load-Fonds grundsätzlich ohne Aufgeld bzw. Ausgabeaufschlag gehandelt. Allerdings richten sich diese Fonds eher an Trader oder Anleger, die nur über einen Zeitraum von wenigen Tagen, Wochen bzw. Monaten investieren wollen. Für die Fondsgesellschaften rechnen sich diese Fonds vor allem wegen der vergleichsweise hohen Verwaltungsgebühren. Doch gerade diese hohen Verwaltungsgebühren machen die Fonds für Fondssparer und Buy -and-hold-Anleger uninteressant.

ETFs – Fonds ohne Auf- und Abschläge

Ausgabeaufschlag gleich orderprovision

Es gibt aber auch Fonds, bei denen niemals ein Ausgabeaufschlag anfällt, da sie an der Börse gehandelt werden. Das sind Exchange Traded Funds, kurz ETFs.

Definition

Exchange Traded Funds, zu Deutsch börsengehandelte Fonds, werden wie gesagt an der Börse gehandelt. Sie wurden in den USA erfunden und sind seit dem Jahr 2000 in Deutschland erhältlich. ETFs bilden jeweils einen bestimmten Börsenindex passiv nach. Deshalb heißen sie auch Indexfonds. Im Gegensatz dazu wählt der Fondsmanager eines klassischen Investmentfonds die Wertpapiere seines Fonds aktiv aus, mit dem Ziel, den Markt zu schlagen. Deshalb spricht man beim Anlegen in ETFs auch vom passiven Investieren.

Vorteile

Da ETFs an der Börse gehandelt werden, fallen weder Aufschläge beim Kauf noch Abschläge beim Verkauf an.

Darüber hinaus sind sie sehr kostengünstig, da sie deutlich geringere Verwaltungskosten haben als aktiv gemanagte Fonds. Denn sie bilden einen bestimmten Index nur passiv nach und benötigen kein teures Fondsmanagement. Das macht sich in den Kosten bemerkbar.

Zudem sind ETFs in der Regel einfach zu verstehen und sehr transparent. Und sie sind jederzeit liquide, so dass man stets über sein angespartes Kapital verfügen kann.

Mit ETFs erhält man jeweils die Marktrendite.

Nachteile

Während aktive Fonds durch geschicktes Fondsmanagement teilweise den Markt schlagen, erzielen ETFs jeweils die durchschnittliche Marktrendite.

Doch schaffen es aktive Fonds in der deutlichen Mehrzahl der Fälle nicht, ihre Benchmark (Referenzindex) über einen längeren Zeitraum systemathisch zu übertreffen.

Nach Kosten schneiden sie oft schlechter ab als ETFs. Dazu trägt auch der Ausgabeaufschlag bei.

Insgesamt schneiden ETFs nach Kosten oft besser ab als aktiv gemanagte Fonds.

Fazit

Ausgabeaufschlag gleich orderprovision

Bei klassischen Fonds fällt oft ein Ausgabeaufschlag an, der einen zusätzlichen Kostenfaktor darstellt und zulasten der (Netto-)Rendite des jeweiligen Fonds geht.

Mit dem Ausgabeaufschlag finanzieren die emittierenden Kapitalanlagegesellschaften meist den Vertrieb ihrer Fonds. Wenn überhaupt, bleibt nur ein kleiner Teil davon bei ihnen.

Doch gibt es Fondsvermittler, bei denen man entweder Rabatte auf den Ausgabeaufschlag erhält oder bei denen dieser ganz entfällt.

Mit ETFs steht allerdings eine Alternative zur Verfügung, die keine Ausgabeaufschläge kennt, da diese Fonds an der Börse gehandelt werden.

Was ist die orderprovision?

Die Orderprovision bezeichnet diejenigen Kosten, die die Bank oder der Broker bei der Ausführung einer Order erhebt. Einige Anbieter bezeichnen diesen Kostenpunkt auch als Transaktionskosten, Kommission, Ordergebühren oder Ausführungsgebühren.

Was versteht man unter Ausgabeaufschlag?

Der Ausgabeaufschlag Ist eine einmalige Gebühr, die beim Erwerb von Fondsanteilen anfällt. Sie wird üblicherweise als Prozentsatz auf der Basis des Rücknahmepreises angegeben. Die Höhe des Ausgabeaufschlags ist unterschiedlich und wird von der Kapitalanlagegesellschaft festgesetzt.

Was ist die ordergebühr?

Ordergebühren: Sie fallen immer dann an, wenn Wertpapiere gekauft oder verkauft werden. In der Regel setzen sie sich aus einer Grundgebühr und einem prozentualen Anteil am Transaktionsvolumen (ähnlich einer Provision) zusammen. Auch ein Pauschalbetrag pro Order ist möglich.

Wann muss man den Ausgabeaufschlag bezahlen?

Der Aufschlag fällt sofort beim Fondskauf an. Das gilt auch, wenn Sie Geld mithilfe eines Fondssparplans anlegen: In diesem Fall kaufen Sie regelmäßig für einen kleinen Betrag einen Anteil an einem Investmentfonds – und bei jedem Kauf wird der Ausgabeaufschlag fällig.