Ablauf grabnutzungsrecht wer ist verantwortlich

  • Redaktion Bestattungsinfo.at

Ablauf grabnutzungsrecht wer ist verantwortlich

Die Angehörigen eines Verstorbenen haben die Pflicht, sich nicht nur um die Organisation der Beisetzung, sondern auch um die Pflege der Grabstelle zu kümmern. Die Grabpflege dient nicht nur dazu, das jeweilige Grab ordentlich und sauber zu halten, sondern soll den Angehörigen auch helfen, den Verlust zu verarbeiten. Doch wer muss sich um die Grabpflege kümmern? Was kostet eine professionelle Grabpflege? Und wann muss ein Grab überhaupt gepflegt werden?

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Gräber auf Friedhöfen müssen regelmäßig gepflegt werden.
  • Verantwortlich für die Grabpflege sind die Erben eines Verstorbenen.
  • Wer sich nicht selbst um die Grabpflege kümmern kann oder möchte, muss die Grabpflege in Auftrag geben.
  • Wie hoch die Kosten für eine professionelle Grabpflege ausfallen, hängt vor allem von der Grabart und dem jeweiligen Anbieter ab.
  • Bei einigen Formen der Naturbestattung ist keine Grabpflege nötig.

Was versteht man unter Grabpflege?

Unter Grabpflege versteht man die Neuanlage, Pflege und Reinigung einer Grabstelle. Auch die Unkrautbeseitigung, das Gießen und Kultivieren des Grabs sind wichtige Bestandteile der Grabpflege.

Wie aufwendig die Grabpflege ist und wie viel Zeit sie in Anspruch nimmt, hängt davon ab, ob Sie ein Sarggrab oder ein Urnengrab pflegen und wie Sie das jeweilige Grab gestalten. Gräber mit Steinplatten sind beispielsweise wesentlich pflegeleichter als mit Blumen und Sträuchern bepflanzte Gräber, die regelmäßig gegossen und gereinigt werden müssen.

Video Tipp: Grabpflege vom Fachmann

Wer übernimmt die Grabpflege?

Üblicherweise ist die Person, die das Grabnutzungsrecht erworben hat, für die Pflege der Grabstelle verantwortlich. Hat der Verstorbene selbst zu Lebzeiten ein Grab gekauft, geht das Nutzungsrecht auf die Erben über. Grundsätzlich können die Erben selbst entscheiden, ob Sie sich selbst um die Grabpflege kümmern oder eine Grabpflege in Auftrag geben möchten.

Wer trägt die Kosten für die Grabpflege?

Auch die Kosten für die Grabpflege müssen von der Person getragen werden, die das Grabnutzungsrecht erworben hat. Darum gilt auch hier: Hat der Verstorbene bereits zu Lebzeiten eine Grabstelle gekauft, so wird das Grabnutzungsrecht und somit auch die Pflicht zum Tragen der Kosten für die Grabpflege vererbt.

Kostengünstiger ist die Grabpflege selbst zu übernehmen. Wobei der Zeitaufwand nicht unterschätzt werden sollte.

Grabpflege durch Angehörige

Entscheiden Sie sich dazu, die Grabpflege selbst zu übernehmen, ist das die kostengünstigste Variante. Allerdings müssen Sie sich dann auch regelmäßig darum kümmern, das Grab zu pflegen und es so in einem guten Zustand zu halten.

Wenn Sie nicht mehr so fit sind, können Sie einen Teil des Grabes mit Kies aufzufüllen und den Rest mit pflegeleichten Sträuchern bepflanzen. So hält sich die Arbeit für die Grabpflege in Grenzen.

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Grabpflege beim Friedhofsgärtner in Auftrag geben

Wohnen Sie weit von der Grabstelle entfernt, haben keine Zeit, sich um die Grabpflege zu kümmern oder schaffen es körperlich nicht, die Pflege zu übernehmen? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Grabpflege beim Friedhofsgärtner oder einem anderen Anbieter in Auftrag zu geben. Meist kann man hier verschiedene Pakete buchen, die von der Neuanlegung des Grabes über das Gießen bis hin zum Unkraut entfernen reichen.

Wie teuer ist eine Grabpflege?

Die genauen Grabpflege Kosten sind abhängig von der Art des Grabes, der Größe des Grabes, der Pflegedauer und dem jeweiligen Anbieter. Durchschnittlich müssen Sie mit folgenden Grabpflege Kosten rechnen:

GrabpflegeKosten in Euro
Neuanlage ca. 500 bis 1000
Basispflege (Gießen, Unkraut entfernen usw.) ca. 100 pro Jahr
Bepflanzung ca. 100 pro Jahr
Blumenschmuck an Gedenktagen ca. 80 pro Jahr

Wenn Sie eine Dauergrabpflege über ca. 20 Jahre in Auftrag geben, müssen Sie insgesamt ca. mit folgenden Grabpflege Kosten rechnen:

GrabartKosten für 20 Jahre in Euro
Urnengrab ca. 4000 bis 5000
Reihengrab ca. 5000 bis 7000
Doppelgrab ca. 6000 bis 9000

Bei welchen Bestattungsarten muss ein Grab gepflegt werden?

Nicht alle Bestattungsarten machen eine Grabpflege nötig. Bei extravaganten Bestattungsarten wie der Diamantbestattung und der Weltraumbestattung entfällt die Grabpflege beispielsweise komplett. So sieht es bei den anderen Bestattungsarten aus:

  • Erdbestattung: Bei Erdbestattungen ist eine Grabpflege nötig. Entweder können sich die Angehörigen selbst um die Pflege des Sarggrabes kümmern oder sie geben eine Grabpflege in Auftrag.
  • Feuerbestattung: Ob nach einer Einäscherung eine Grabpflege nötig ist, hängt von der gewählten Bestattungsart ab. Bei einer Urnenbestattung auf dem Friedhof müssen Sie sich um eine Grabpflege kümmern.
  • Baumbestattung: Folgt nach der Einäscherung im Krematorium eine Baumbestattung, entfällt die Grabpflege. Baumgräber werden grundsätzlich der Natur überlassen.
  • Seebestattung und Luftbestattung: Auch bei diesen beiden Formen der Naturbestattung entfällt die Grabpflege.

Weitere Informationen auf Bestattungsinfo.at

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Ablauf grabnutzungsrecht wer ist verantwortlich

Nina ist Teil unserer Online Redaktion. Sie gibt leicht verständliche & hilfreiche Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Bestattung, Begräbnis & Trauerfeier.

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Wer muss sich um das Grab kümmern?

In den Friedhofssatzungen finden sich die Regelungen zur Grabpflege. Verantwortlich für die Pflege ist der Nutzungsberechtigte oder Eigentümer der Grabstelle. Und das muss nicht immer der Erbe sein. Erben sind zunächst verpflichtet, für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen und die Kosten zu tragen.

Wem gehört das Familiengrab?

Nutzungsrechte an einer Grabstätte Ist hingegen der Erbe ein entfernter Verwandter oder Außenstehender und der Erblasser wird im Familiengrab beigesetzt, das beispielsweise seiner Frau oder seinen Eltern gehört, so obliegt die Grabpflege auch diesen Familienangehörigen.

Was beinhaltet das Grabnutzungsrecht?

Dieses Recht bezeichnet man als Grabnutzungsrecht. Sie gehen also ein Pacht- oder Mietverhältnis mit der Friedhofsverwaltung ein und erwerben das exklusive Recht, die Grabstelle zu nutzen. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte ist jedoch zeitlich begrenzt und liegt in der Regel bei 20 bis 30 Jahren.

Wer ist Nutzungsberechtigter?

Als Nutzungsberechtigter einer Grabstätte wird diejenige Person benannt, die diese erwirbt. Ein erstmaliger Erwerb auf den städtischen Friedhöfen ist zur Zeit nur aus Anlass einer Beisetzung möglich.