Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis?

Wer ist mein Ansprech­partner?

Sie finden die Ausländer­behörde im gleichen Gebäude wie das Einwohnermeldeamt (K 7) im 2. Stock. Dort befindet sich auch eine Infotheke, an der man fragen kann, wer der richtige Ansprech­partner ist.

Adresse:  K 7, 68159 Mannheim

Telefon: 0621 / 293–3221

E-Mail:auslaenderbehoerde[at]mannheim.de

Öffnungs­zeiten:         

Mo: 8.00 – 14.00 Uhr

Di, Mi, Fr: 8.00 – 12.00 Uhr

Do: 8.00 – 18.00 Uhr

Sie können einen Termin persönlich vor Ort, per Telefon oder per E-Mail anfragen. Wir empfehlen Ihnen, die Terminanfrage per E-Mail zu stellen – hierbei geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen (wie er im Reisepass steht) und Ihr Geburtsdatum an.


Zur Beantragung einer Aufenthalts­erlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Reisepass
  • Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei der Ausländer­behörde oder online)
  • Einreise-/Studien­visum für die Bundes­republik Deutschland (nur dann erforderlich, falls Sie aus einem visumspflichtigen Land  kommen)
  • Immatrikulations­bescheinigung der Universität Mannheim (diese Bescheinigung erhalten Sie automatisch am Tag der Immatrikulation)
  • Nachweis über die Finanzierung Ihres Studiums. Bitte lesen Sie hierzu das Merkblatt der Stadt Mannheim und die Verpflichtungs­erklärung für die Ausländer­behörde
  • Nachweis der Kranken­versicherung
  • ein aktuelles und biometrisches Passbild 
  • Gebühren: 113 € (Stand  Februar 2020)
  • Mietvertrag

Wie lange ist die Bearbeitungs­zeit?

Die Aufenthalts­erlaubnis wird als eigenständiges Dokument in Kreditkartenformat ausgestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten, Lichtbild und zwei Fingerabdrücke, sowie Daten zum Aufenthaltsrecht gespeichert sind.

Da der elektronische Aufenthaltstitel zentral bei der Bundes­druckerei in Berlin erstellt wird, können sich voraussichtlich Wartezeiten bis zur Ausfertigung von ca. 4–6 Wochen ergeben. Die Ausländer­behörde kann künftig Aufenthaltstitel nicht mehr sofort bei der Vorsprache ausstellen bzw. verlängern.

Ausnahme: bei Aufenthalten bis max. 6 Monate wird der Aufenthaltstitel in Papierform direkt bei der Vorsprache ausgestellt.

Tema
Comentario

... ich würde beides mit "permiso de residencia" übersetzen. Kann mir jemanden den Unterschied zwischen den beiden deutschen Begriffen erklären? Kennt jemand einen anderen Äquivalent für Aufenthaltsstatus (alternativ zu "permiso de residencia")? Danke schön!

AutorSpanierIN (436462) 19 Ago 10, 14:30

Comentario

Achtung!, denn in DE unterscheidet der Gesetzgeber bei den AUFENTHALTSTITELN zwischen verschiedene Typen wie (befristete/unbefristete) Erlaubnis, Duldung, Genehmigung, etc. Die Aufenthaltserlaubnis ist el permiso de residencia. Der Aufenthaltstitel ist also ein Oberbegriff, der in einigen Ländern auch als título de residencia gekannt ist.

Aufenthaltsstatus= situación de residencia.

Siehe hier noch den unteren Link
La AufenthG define por primera vez el visado como título de residencia autónomo. Esta disposición es relevante para estancias de corta duración, ...
http://www.alemaniaparati.diplo.de/Vertretung...

#2AutorYani19 Ago 10, 14:50

Comentario

Danke für eure Antworten!

@ Yani

Nachdem ich mehrmals den Begriff "Ausländer ohne Aufenthaltsstatus" gesehen habe, z.B. bei www.caritas.de/2067.html, würde ich Aufenthaltsstatus nicht mit "situación de residencia" übersetzen. Da tendiere ich schon eher zu hypothetisieren (wie coincidencia auch erläutert hat), dass Aufenthaltsstatus und -titel Synonyme sind.

Laut der EU-Seite (das ganze also auf Europa beschränkt), ist der "permiso de residencia" auf Deutsch "der Aufenthaltstitel": Modelo uniforme de permiso de residencia / Einheitliche Aufenthaltstitel.

Siehe: http://europa.eu/legislation_summaries/justic... und http://europa.eu/legislation_summaries/justic...

Hiermit möchte ich nur vermerken, dass "permiso de residencia" -genauso wie Aufenthaltstitel"- ein Oberbegriff ist. Daher, gehe ich davon aus, dass man sie als Äquivalente verwenden kann.

So oder so ist dieses Thema immer etwas schwierig, wenn man gerade versucht Entsprechungen zu finden... Deshalb, wenn ihr weitere Anmerkungen oder Ideen dazu habt, her damit! :)

#3Autor SpanierIN (436462) 19 Ago 10, 15:37

Comentario

ich kenne es aus meinem Dokument, wo dort auf mein Visum steht:
Art des Titels: Aufenthaltserlaubnis

#4AutorPatricia19 Ago 10, 17:20

Comentario

Sta|tus [auch: 'st...], der; -, - [...tu:s; lat. status, Staat]: 1. (bildungsspr.) Lage, Situation: der wirtschaftliche S. eines Landes; Die Gesetzesinitiative sei der falsche Weg in dem Bemühen, den sozialen S. der freien Künstler und Publizisten weiter abzusichern (Saarbr. Zeitung 30.11. 79, 5). 2. a) Stand, Stellung in der Gesellschaft, innerhalb einer Gruppe: Die Gräfin wollte Geld. Und ich wollte gesellschaftlichen S. (Hilsenrath, Nazi 187); das ist eine Frage des jeweiligen S.; die verschiedenen S. der damaligen Bevölkerung; b) (Rechtsspr.) Rechtsstellung: ...den S. Westberlins als einer freien Stadt zu überwachen (Dönhoff, Ära 74). 3. (Med.) Zustand, Befinden: ...die Krankheitsursache zu beseitigen, Schäden zu kompensieren und möglichst den normalen S. des biologischen Gleichgewichtes wiederherzustellen (Medizin II, 148). 4. (Med.) durch die Anlage (6) bedingte Neigung zu einer bestimmten Krankheit.

© 2000 Dudenverlag

¡Hola, españolita! Laut Duden gehen Status und status/estado/situación nahezu weitgehend nebeneinander einher, wobei die hierzu betreffende Bedeutung 2. b) ist. Wäre dein Beispiel demnach nicht etwa eine Ellipse von Ausländer ohne (feststellbaren) Aufenthaltsstatus? Beso

#5Autor Doktor Faustus (397365) 19 Ago 10, 22:19

Comentario

#3 @SpanierIN

... "permiso de residencia" auf Deutsch "der Aufenthaltstitel".
permiso de residencia = Aufenthaltserlaubnis, nicht -titel
-> Hinweis von #2 Yani: titulo de residencia

..., dass "permiso de residencia" -genauso wie Aufenthaltstitel"- ein Oberbegriff ist.
Daher, gehe ich davon aus, dass man sie als Äquivalente verwenden kann.

Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis sind nicht äquivalent. Aufenthaltstitel
ist Oberbegriff zu Aufenthaltserlaubnis. Aufenthaltserlaubnis ist lediglich einer
von mehreren Aufenthaltstiteln (Visum, Aufenthaltserlaubnis, etc.) mit jeweils
unterschiedlicher rechtlicher Ausgestaltung. Insofern sagt der Titel etwas über
den Status des Aufenthaltes aus und man kann Aufenthaltstitel und Aufenthaltsstatus
durchaus als Synonyme ansehen.

#2 Yani und #4 Patricia haben schon entsprechende Hinweise gegeben.

Manchmal hilft auch ein kurzer Blick ins Gesetz, z.B. unter

http://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_A.html

AufenthG: Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die
Integration von Ausländern im Bundesgebiet

#6AutorCPDTMG20 Ago 10, 00:23

Comentario

@ Doktor Faustus

Ich weiß es nicht... Ich frage mich auch, ob einfach die ursprüngliche Bedeutung von "Status" bei Aufenthaltsstatus einfach ignoriert wird und als Synonym von Aufenthaltstitel benutzt wird(siehe auch Kommentar 9).

@ CPDTMG

Danke schön für die Aufklärung bezüglich des "Aufenthaltsstatus".

Dass Aufenthaltserlaubnis "permiso de residencia" ist, ist mir klar. Ich würde "Aufenthaltstitel" mit "permiso de residencia" übersetzen, da es auch so im europäischen Zusammenhängen gemacht wird. Das bedeutet nicht, dass man Aufenthaltstitel mit Aufenthaltserlaubnis gleichsetzt (das sehe ich auch ein!).

Bei der europa.eu-Seite lernte ich, dass der spanische Oberbegriff, der man im europäischen Zusammenhängen benutzt, ist "permiso de residencia", das wiederum dem "Aufenthaltstitel" entspricht. Beispiele:

Reglamento (CE) n° 1030/2002 del Consejo, de 13 de junio de 2002, por el que se establece un modelo uniforme de permiso de residencia para nacionales de terceros países

Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige

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Términos clave del acto

Permiso de residencia: cualquier autorización expedida por las autoridades de un Estado miembro que permita a un nacional de un país tercero permanecer legalmente en su territorio (con algunas excepciones definidas en el artículo 1(2)(a)).

Nacional de tercer país: cualquier persona (...)

Schlüsselbegriffe des Rechtsakts

Aufenthaltstitel: jede von den Behörden eines Mitgliedstaats ausgestellte Erlaubnis, die einen Drittstaatsangehörigen zum rechtmäßigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats berechtigt (mit bestimmten Ausnahmen gemäß Artikel 1(2)(a)).

Drittstaatsangehöriger: jede Person (...)

Quelle: http://europa.eu/legislation_summaries/justic... und http://europa.eu/legislation_summaries/justic...

#7Autor SpanierIN (436462) 20 Ago 10, 15:35

Comentario

"derecho de estancia" oder "título de estancia"?

Es gibt im deutschen Aufenthaltsrecht (2005) vier Aufenthaltstitel, nämlich

* der Sichtvermerk (Visum),
* die (befristeten) Aufenthaltserlaubnis,
* die (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis und
* die (unbefristeten) Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.

Im deutschen Recht wird häufig ein Rechtsakt in zwei Ereignisse geteilt und zwar einerseits den rechtsbegründenden Anspruch und andererseits das in Anspruch genommene Recht. Vorliegend ist das also auch so:

Aufenthaltstitel: der rechtsbegründender Anspruch
Aufenthaltsstatus: das ausgeübte(in Anspruch genommene) Recht

Das bedeutet also bei einem Aufenthaltsberechtigten: der Aufenthaltsstatus wird durch den Aufenthaltstitel begründet.

Zur Übersetzung: Die Terminologie "Aufenthaltstitel" ist aufgrund der Schengener Abkommen in deutsches Recht umgesetzt worden. In der spanischen Version der Schengener Abkommen ist möglicherweise dazu eine differenziertere spanische Terminologie zu finden.

Es trifft m.E. folglich nicht den rechtlichen Sachverhalt, Aufenthaltstitel mit "permisio de residencia" zu übersetzen, denn recidencia wird in der Schengener Terminologie ausschießlich in Zusammenhang verwendet, der die Niederlassung im Schengener Raum vorsieht, was einen anderen rechtlichen Sachverhalt betrifft als den Aufenthalt.

Daher wäre "derecho de estancia" oder "título de estancia" m.E. näher am Sachverhalt - estancia wird jedenfalls in der Schengener Terminologie im Spanischen verwendet, und zwar für den Aufenthalt von Personen, die nicht aus dem Schengener Raums herkommen.

Für Personen die aus dem Schengener Raum nach Deutschland kommen gilt nicht das Aufenthaltsgesetz sondern das Freizügigkeitsgesetz. Dieser Personenkreis bekommt nämlich eine Freizügigkeitsbescheinigung, welche das Aufenthaltsrecht dokumentiert (§ 5 Abs. 1 FreizügG/EU). Dieses Aufenthaltsrecht ist also nicht in einem der o.g. Aufenthaltstiteln begründet und betrifft insbesondere das Recht sich in Deutschland niederzulassen und dort zu arbeiten.

#8Autorleotoy (666410) 25 Ago 10, 00:47

Ist ein Aufenthaltstitel Ein Aufenthaltserlaubnis?

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis? ggDie Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der befristet zu einem bestimmten Zweck erteilt wird. Die möglichen Zwecke sind im Aufenthaltsgesetz festgelegt.

Was versteht man unter Aufenthaltsgenehmigung?

Ausländerinnen und Ausländer, die keine Bürger eines EU-Staates sind und für eine bestimmte Zeit in Deutschland studieren oder arbeiten wollen, brauchen dafür eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese Erlaubnis muss vor der Einreise nach Deutschland bei einer Deutschen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden.

Wer hat eine Aufenthaltsgenehmigung?

Unabhängig vom Alter ist eine Aufenthaltserlaubnis möglich, wenn Antragsteller seit mindestens acht Jahren in Deutschland geduldet oder gestattet leben bzw. sich hier aufhalten – und das ununterbrochen.

Welcher Aufenthaltstitel ist der beste?

Die Niederlassungserlaubnis ist das beste unbefristete Aufenthaltsrecht. Durch die Niederlassungserlaubnis wird es bedeutend leichter für Sie Ihre Familie nach Deutschland zu holen.