Diese Arbeiten verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeiten sind festgelegt und als Jugendlicher dürfen Sie keine gefährlichen Arbeiten verrichten oder Arbeiten, die Ihre Leistungsfähigkeit übersteigen oder die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind. Verboten sind Tätigkeiten, bei denen Sie Show Möchtest du dir am Wochenende oder in den Ferien mit Schülerarbeit etwas dazuverdienen? Eine gute Idee – wenn du die Regeln kennst. Für Schüler, die arbeiten möchten, gibt es nämlich Altersgrenzen: Ab 13 Jahren sind für Schüler kleine Nebenjobs erlaubt, ab 15 darf es in den Ferien etwas mehr sein, ähnlich wie bei Studenten: im Rahmen von Ferienjobs bzw. kurzfristiger Beschäftigung. Auch sonst sind bei Schülerarbeit sowohl Parallelen als auch Unterschiede zu Studentenjobs und anderer “Erwachsenenarbeit” zu verzeichnen. Hier liefern wir dir einen Überblick über das Jugendarbeitsschutzgesetz und weitere Punkte – damit du Bescheid weißt. Viel Spaß beim Lesen! Was ist Schülerarbeit, welche Varianten gibt es?Als erstes ist es entscheidend zu klären, was Schülerarbeit überhaupt ist. Denn je nachdem, wie alt du bist, darfst du nur wenig oder fast gar nicht arbeiten gehen. Außerdem haben deine Eltern auch noch mitzureden. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
Jetzt passende Nebenjobs finden! Detailinformationen, etwa zu erlaubten und nicht erlaubten Tätigkeiten oder – wichtig – zur Sozialversicherung, erfährst du in den folgenden Abschnitten. Lies weiter und und erfahre alles Wichtige über Schülerarbeit und die entsprechenden Regeln! Jugendarbeitsschutzgesetz: Kinder und JugendlicheDieser Punkt ist klar geregelt. Denn das Jugendarbeitsschutzgesetz (Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend – JArbSchG) unterscheidet generell zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Aber: Nach dem Gesetz sind auch "Jugendliche", die vollzeitschulpflichtig, noch "Kinder" in Bezug auf die Anwendung der Vorschriften. Schüler: Welche Arbeiten sind erlaubt, welche nicht?Ebenso wie Studentenjobs unterliegen auch Schülerjobs speziellen Regeln. Verstöße können schwerwiegende Konsequenzen haben, wie zum Beispiel Geldstrafen für den Arbeitgeber oder Einbußen beim Kindergeld für deine Eltern. Hier sagen wir dir im Detail, was du beachten musst, damit du auf der sicheren Seite bist:
Vorgeschriebene Ruhepausen für JugendlicheWenn du als jugendlicher Schüler über mehrere Stunden hinweg Arbeit verrichtest, stehen dir Pausen zu, damit du dich erholen kannst. Paragraf 11 Jugendarbeitsschutzgesetz sagt dir, wie viel Zeit du zwischendurch „freinehmen” musst, nämlich bei:
Das erste Break musst du spätestens nach 4,5 Stunden einlegen – Mindestdauer 15 Minuten. Etwaige Ausnahmen müssen im Tarifvertrag festgehalten sein. Schülerarbeit: altersunabhängige Bestimmungen
Schülerarbeit – Fazit:Verboten sind Arbeiten, die zu anstrengend, zu gefährlich oder gesundheitsgefährdend sind – und das ist auch gut so. Aber gibt es immer noch viele verschiedene Möglichkeiten für dich, etwas Geld hinzuzuverdienen. Abgeben musst du zum Glück so gut wie nichts, denn Schülerjobs sind in der Regel steuer- und versicherungsfrei. Auch, weil du als Schüler üblicherweise in der Familienversicherung, sprich: über deine Eltern krankenversichert bist. Wichtig ist, dass deine regelmäßigen Einkünfte dabei die 450-Euro-Grenze (bei Minijobs) nicht überschreiten und du die erlaubten Arbeitszeiten einhältst. Aber das Geldverdienen ist ja ohnehin nicht die einzige Motivation. Sicherlich ist es schön, etwas mehr in der Tasche bzw. auf dem Konto zu haben. Aber noch spannender kann es sein, mit Schülerjobs ab 13, 15 oder 16 Jahren die Arbeitswelt kennenzulernen, deine Talente und Interessen zu entdecken! Kurz zusammengefasst:
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