Wie viele Stunden am Tag darf man mit 16 arbeiten

Diese Arbeiten verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeiten sind festgelegt und als Jugendlicher dürfen Sie keine gefährlichen Arbeiten verrichten oder Arbeiten, die Ihre Leistungsfähigkeit übersteigen oder die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind. Verboten sind Tätigkeiten, bei denen Sie

Möchtest du dir am Wochenende oder in den Ferien mit Schülerarbeit etwas dazuverdienen? Eine gute Idee – wenn du die Regeln kennst. Für Schüler, die arbeiten möchten, gibt es nämlich Altersgrenzen: Ab 13 Jahren sind für Schüler kleine Nebenjobs erlaubt, ab 15 darf es in den Ferien etwas mehr sein, ähnlich wie bei Studenten: im Rahmen von Ferienjobs bzw. kurzfristiger Beschäftigung. 

Auch sonst sind bei Schülerarbeit sowohl Parallelen als auch Unterschiede zu Studentenjobs und anderer “Erwachsenenarbeit” zu verzeichnen. Hier liefern wir dir einen Überblick über das Jugendarbeitsschutzgesetz und weitere Punkte – damit du Bescheid weißt. Viel Spaß beim Lesen!

Was ist Schülerarbeit, welche Varianten gibt es? 

Als erstes ist es entscheidend zu klären, was Schülerarbeit überhaupt ist. Denn je nachdem, wie alt du bist, darfst du nur wenig oder fast gar nicht arbeiten gehen. Außerdem haben deine Eltern auch noch mitzureden. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick. 

  • Unter 13 Jahren darfst du prinzipiell nicht arbeiten – bis auf wenige Ausnahmen (unten). 

  • Ab 13 Jahren darfst du mit Einwilligung der Eltern leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen.

  • Ab 15 Jahren darfst du schon maximal 40 Stunden der Schülerarbeit widmen.

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Detailinformationen, etwa zu erlaubten und nicht erlaubten Tätigkeiten oder – wichtig – zur Sozialversicherung, erfährst du in den folgenden Abschnitten. Lies weiter und und erfahre alles Wichtige über Schülerarbeit und die entsprechenden Regeln!  

Jugendarbeitsschutzgesetz: Kinder und Jugendliche

Dieser Punkt ist klar geregelt. Denn das Jugendarbeitsschutzgesetz (Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend – JArbSchG) unterscheidet generell zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Aber: Nach dem Gesetz sind auch "Jugendliche", die vollzeitschulpflichtig, noch "Kinder" in Bezug auf die Anwendung der Vorschriften.

Schüler: Welche Arbeiten sind erlaubt, welche nicht?

Ebenso wie Studentenjobs unterliegen auch Schülerjobs speziellen Regeln. Verstöße können schwerwiegende Konsequenzen haben, wie zum Beispiel Geldstrafen für den Arbeitgeber oder Einbußen beim Kindergeld für deine Eltern. Hier sagen wir dir im Detail, was du beachten musst, damit du auf der sicheren Seite bist: 

  • Unter 13 Jahren: generelles Arbeitsverbot – no work, all play.

    Ausnahmen bestehen für Theater- und Musikveranstaltungen, Film-, Fernseh- und Hörfunkproduktionen und dazugehörige Proben. Der Arbeitgeber muss eine Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen. Ansonsten sind keine bezahlten Tätigkeiten erlaubt. Vom Verbot unberührt sind aber Hilfsarbeiten im Haushalt bzw. innerhalb der Familie. 

  • Kinder (13–15 Jahre): Mit Einwilligung deiner Eltern darfst du leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen. Die Arbeit darf weder deine Gesundheit gefährden, deinen Schulbesuch behindern, noch dich so belasten, dass du in der Schule nicht mehr folgen kannst. Konkret heißt das: Erlaubt sind hier bis zu 2 Arbeitsstunden pro Tag an maximal 5 Wochentagen. Die Tätigkeit darf nicht vor dem Unterricht und danach nur bis 18 Uhr ausgeführt werden, in den Ferien auch länger. Doch auch dann gilt die Zwei-Stunden-Grenze. 

  • Welche Jobs erlaubt sind, sagt die Kinderarbeitsschutzverordnung. Die Liste umfasst zum Beispiel das „Austragen von Zeitungen oder Werbeprospekten“ oder die „Betreuung von Haustieren“, ebenso wie „Einkaufstätigkeiten mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren”. Egal, welcher Arbeit du nachgehst, dein Arbeitgeber muss darauf achten, dass du nicht gefährdet bist – weder sittlich noch durch die Arbeit an sich oder den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Des Weiteren darfst du nicht unbeaufsichtigt an Tabak und Alkohol heran, die zudem nicht frei zugänglich sein dürfen.

  • Jugendliche (15–18 Jahre): Hier sind die Einschränkungen nicht ganz so streng. Prinzipiell darfst du in diesem Alter 40 Stunden in der Woche arbeiten. Das heißt, es sind maximal 8 Stunden am Tag an 5 Wochentagen erlaubt. Du kannst ab 6 Uhr morgens anfangen und bis 20 Uhr abends tätig sein: also “früh kommen, früh gehen” oder umgekehrt. In Schülerjobs ab 16 Jahren darfst du im Gaststättengewerbe darüber hinaus bis 22 Uhr arbeiten. 

  • Samstags und sonntags gilt ein generelles Arbeitsverbot. Aber es gibt Ausnahmen! An Samstagen darfst du in Krankenhäusern, "offenen Verkaufsstellen" wie Bäckereien. Supermärkten, Kiosken sowie im Gaststättengewerbe Geld verdienen. Auch bei Sportveranstaltungen und in Reparaturwerkstätten kannst du als Schüler arbeiten. Jeder zweite Samstag und Sonntag muss jedoch beschäftigungsfrei bleiben: mindestens zwei Sams- und Sonntage im Monat. 

Vorgeschriebene Ruhepausen für Jugendliche 

Wenn du als jugendlicher Schüler über mehrere Stunden hinweg Arbeit verrichtest, stehen dir Pausen zu, damit du dich erholen kannst. Paragraf 11 Jugendarbeitsschutzgesetz sagt dir, wie viel Zeit du zwischendurch „freinehmen” musst, nämlich bei:

  • einer Arbeitszeit von über 4,5 Stunden täglich 30 Minuten insgesamt; 

  • einer Beschäftigung von über 6 Stunden am Tag 60 Minuten Pause.

Das erste Break musst du spätestens nach 4,5 Stunden einlegen – Mindestdauer 15 Minuten. Etwaige Ausnahmen müssen im Tarifvertrag festgehalten sein. 

Schülerarbeit: altersunabhängige Bestimmungen   

  • Verboten sind nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Tätigkeiten, die zu anstrengend (etwa: Akkordarbeit), zu gefährlich oder gesundheitsgefährdend sind. Das Gleiche gilt für Jobs, die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen erfordern oder Gesundheit und Entwicklung gefährden könnten.

  • Sozialversicherung: Schülerarbeit ist innerhalb der festgelegten Grenzen versicherungsfrei. Schüler, die arbeiten, gefährden dadurch also nicht ihre Mitgliedschaft in der Familienversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Betragen deine regelmäßigen Einkünfte weniger als 375 Euro im Monat, bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei über deine Eltern mitversichert. Für Minijobs gilt statt der 375-Euro- eine 450-Euro-Grenze. In den Ferien darfst du kurzfristig und ohne Begrenzung „nach oben“ mehr verdienen.

Schülerarbeit – Fazit:

Verboten sind Arbeiten, die zu anstrengend, zu gefährlich oder gesundheitsgefährdend sind – und das ist auch gut so. Aber gibt es immer noch viele verschiedene Möglichkeiten für dich, etwas Geld hinzuzuverdienen. Abgeben musst du zum Glück so gut wie nichts, denn Schülerjobs sind in der Regel steuer- und versicherungsfrei. Auch, weil du als Schüler üblicherweise in der Familienversicherung, sprich: über deine Eltern krankenversichert bist.  Wichtig ist, dass deine regelmäßigen Einkünfte dabei die 450-Euro-Grenze (bei Minijobs) nicht überschreiten und du die erlaubten Arbeitszeiten einhältst. Aber das Geldverdienen ist ja ohnehin nicht die einzige Motivation. Sicherlich ist es schön, etwas mehr in der Tasche bzw. auf dem Konto zu haben. Aber noch spannender kann es sein, mit Schülerjobs ab 13, 15 oder 16 Jahren die Arbeitswelt kennenzulernen, deine Talente und Interessen zu entdecken! 

Kurz zusammengefasst:

  • Verboten sind Arbeiten, die zu anstrengend, zu gefährlich oder gesundheitsgefährdend sind

  • Schülerjobs sind unter den genannten Bedingungen versicherungsfrei

  • Die regelmäßigen Einkünfte dürfen bei einer 375-Euro- bzw. einer 450-Euro-Grenze (bei Minijobs) liegen