Wie viel m3 darf ein Gartenhaus haben?

Brauche ich eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus?

Ob für ein Geräte- oder Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt unter anderem von folgenden Punkten ab:

  • Wo soll das Gartenhaus errichtet werden?
  • Wie groß ist das Gartenhaus?
  • Wie wird das Gartenhaus eingerichtet bzw. zu welchen Zwecken wird es genutzt?

Für die Frage ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist zunächst einmal entscheidend in welchem deutschen Bundesland das Gartenhaus errichtet wird. Die übergeordneten Bauvorschriften in Bezug auf Gartenhäuser findet man in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer.

In Baden-Württemberg sind nach Landesbauordnung Gartenhäuser bis 40 m³ umbautem Raum im Innenbereich (= erschlossenes Baugebiet) auch ohne Baugenehmigung zulässig. Im Außenbereich sind nur 20 m³ umbauter Raum zugelassen. Aber Vorsicht: bei der Berechnung des umbauten Raumes werden Dachvorsprünge über 50 cm (teilweise auch 30 cm) in vollem Umfang eingerechnet.

In Bayern sind im Innenbereich stolze 75 m³ umbauter Raum zugelassen, im Außenbereich ist dort für Gartenhäuser, unabhängig von Ihrer Größe, nach Landesbauordnung grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Einzelne Landesbauordnungen finden Sie z. B. unter www.fragdenarchitekt.de im Downloadbereich.

Wie viel m3 darf ein Gartenhaus haben?

Dieses schöne Saunahaus wurde passend in den Garten integriert.

Leider gibt es über die LBO’s hinaus zahlreiche weitere Bestimmungen, welche beim Bau eines Gartenhauses zu berücksichtigen sind und zu deutlichen Einschränkungen führen können. So gibt es Bestimmungen in Städten und Gemeinden, sowie Bebauungspläne für einzelne Baugebiete, die den Bau von Gartenhäusern einschränken oder gar verbieten. Weiter wird bei der Errichtung von Gartenhäusern häufig auf die Einhaltung der Baulinien bzw. des Baufensters innerhalb eines Grundstücks bestanden.

Was die Grenzabstände bzw. direkte Grenzbebauung eines Gartenhauses betrifft gelten in aller Regel die Vorschriften für untergeordnete Gebäude. Darüber hinaus gibt es Sondervorschriften in reinen Gartenhaus- oder Wochenendgebieten die ebenfalls eine gesonderte Baugenehmigung erforderlich machen können..

Wie viel m3 darf ein Gartenhaus haben?

Wir erfüllen Ihnen jeden Wunsch für Ihr Gartenhaus, so dass Sie sich Ihren persönlichen Traum im Garten verwirklichen können. Hier sehen Sie z. B. eine schöne Gartenhaus Maßanfertigung.

Die Bauart des Fundaments für Gartenhäuser wird in Bezug auf eine Genehmigungspflicht bzw. Baugenehmigung in den einzelnen Regionen Deutschlands ebenfalls sehr unterschiedlich bewertet. Schließlich gibt es Landesbauordnungen die den genehmigungsfreien Aufbau eines Gartenhauses vom Verwendungszweck abhängig machen, beispielsweise die Nutzung als Hobbyraum oder Einrichtungen zum gelegentlichen Übernachten untersagen.

Wir könnten unsere Auflistung über Sonderregelungen und örtliche Bestimmungen noch seitenweise fortsetzen, möchten aber mit einer goldenen Regel schließen, die in allen Fällen gilt: Reden Sie mit Ihren Nachbarn bevor Sie ein Gartenhaus errichten.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit ein Gartenhaus bzw. beliebiges Blockhaus mit Baugenehmigung zu errichten. In diesem Fall kann Größe und Verwendungszweck vom Bauherrn im Rahmen der gültigen Vorschriften vorgegeben werden. Wenn für Sie unklar ist ob an Ihrem Standort die Errichtung des gewünschten Gartenhauses auch ohne Baugenehmigung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen bei Ihrer örtlichen Baubehörde nachzufragen. Dort liegen in jedem Falle Informationen über gültige Bebauungspläne bzw. regionale Einschränkungen vor.

Wie hole ich eine Baugenehmigung vom Amt ein?

Eine Baugenehmigung wird bei der für Ihren Grundbesitz zuständigen Baubehörde beantragt. Dort wird der Antrag auf Baugenehmigung durch einen Sachbearbeiter geprüft. Im Zweifelsfall ist eine Besichtigung vor Ort vonnöten, um den Antrag zu bewilligen oder Nachbesserungen einzufordern. Bemühen Sie sich stets darum, dass alle im Antrag gemachten Angaben mit der Realität am Bauplatz übereinstimmen. Fehler können zum Entzug der Baugenehmigung führen, jedoch auch größere, beispielsweise versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Sie können Schwierigkeiten vermeiden, wenn Sie Ihr Gartenhaus von Beginn an entsprechend der örtlichen Bestimmungen planen. Auskunft über die entsprechenden Vorgaben erteilt Ihnen Ihre örtliche Baubehörde.

Viele Gartenbesitzer träumen von einem eigenen Gartenhäuschen. Ist dieses doch optisch eine attraktive Ergänzung zur Terrasse, wie auch eine praktische Lösung zur Aufbewahrung sämtlicher Gerätschaften und Gartenmöbel. Lesen Sie in unserem Artikel "Gartenhaus organisieren", wie Sie Ihr Gartenhaus clever organisieren und einrichten. Denn Ordnung muss sein. Und das gilt auch schon für die Planung Ihres Gartenhauses.

Gibt es rechtliche Einschränkungen und Verordnungen?

Ja. Vor der Anschaffung sollten Sie beachten, dass die meisten Gartenhäuser nicht ohne weiteres im eigenen Garten aufgestellt werden können und nicht genehmigungsfrei sind. Ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung – das ist oft nicht möglich. Informieren Sie sich daher vorab umfassend über bestehendes Baurecht, um Ärger im Nachhinein zu verhindern.

Wovon hängen diese Einschränkungen ab?

Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt von der Größe des Gartenhauses, dem Standort auf dem Grundstück, der Ausstattung sowie dem Verwendungszweck ab . Maßgeblich beeinflusst Ihr Wohnort das Projekt ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung zu bauen. Je nachdem in welchem Bundesland Sie leben, gibt es unterschiedliche Vorgaben für das Errichten eines Gartenhauses. Ob dies zum Beispiel ohne Baugenehmigung möglich ist, wird in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. Bei Unsicherheiten ist es deshalb ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde über die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Gartenhauses zu erkundigen.

Auch viele Gemeinden schaffen mittels ihres Bebauungsplans Einschränkungen beim Bau von Gartenhäusern. Dort ist unter anderem festgelegt, ob sogenannte Nebenanlagen und dazu zählen - Lauben, Geräteschuppen und Gartenhäuser - nur innerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche errichtet werden dürfen. Meist ist diese Fläche dann bereits durch das Wohnhaus belegt. Da ein Bebauungsplan oftmals weitere Bedingungen für die Errichtung eines Gartenhauses enthält, sollten Sie sich unbedingt direkt bei Ihrer Gemeinde informieren. Denn auch ein baugenehmigungsfreies Gartenhaus muss mit baurechtlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken oder Einhaltung des Brandschutzes, vereinbar sein.

Auch ist es ratsam, seinen Nachbarn über Ihr Bauvorhaben in Kenntnis zu setzen. Gerade bei Grenzbebauungen vermeiden Sie so unangenehme Auseinandersetzungen über das neu errichtete Gartenhaus. Bei Bauten direkt auf der Gartengrenze zum Nachbarn ist zudem Vorsicht geboten: Sehr häufig können Sie hier mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Nur unter den folgenden Bedingungen dürfen Gartenhäuser direkt auf der Grenze des Grundstücks errichtet werden, in allen anderen Fällen muss ein Mindestabstand von 3 Metern eingehalten werden.

  • es enthält keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
  • die mittlere Wandhöhe beträgt max. 3 Meter
  • die Gesamtlänge je Grundstücks-Grenze beträgt max. 9 Meter

Um die von Bundesland zu Bundesland variierende Baugesetzgebung zu vereinheitlichen, gibt es die länderübergreifende Musterbauordnung (MBO). Diese soll den einzelnen Ländern aber lediglich als Richtlinie dienen. In Sachen Grenzbebauung haben so gut wie alle Bundesländer (außer Rheinland-Pfalz) diese Vorgaben übernommen. Befassen Sie sich unbedingt vor Bau des Gartenhauses mit den für Sie relevanten Paragraphen, denn in einigen Fällen wurde die Bauordnung noch um einige Richtlinien erweitert.

Unsere Gartenhaus-Checkliste

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Was gilt für ein Gartenhaus in einer Kleingartenkolonie?

Soll Ihr Gartenhaus in einer Kleingartenanlage gebaut werden, gilt das Bundeskleingartengesetz. Dieses Gesetz gibt vor, dass pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt ist. Für größere Bauten muss immer eine Baugenehmigung beantragt werden. Weiter ist vorgeschrieben, dass das Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden darf. Es dient hier lediglich als Wetterschutz sowie der Unterbringung von Gartengeräten. Halten Sie diese Bestimmungen ein, steht einem Bau nichts mehr im Wege.

Halten Sie alle Vorschriften ein, so sollte Ihrem Traum vom eigenen Gartenhaus nichts mehr im Wege stehen.

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15,00 m darf durch die Errichtung des Gartenhauses nicht überschritten werden. Ansonsten ist das geplante Gartenhaus gem. § 6 Abs. 8 BauO NRW abstandsflächen rechtlich nicht privilegiert – d. h., es löst Abstandsflächen aus.

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Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind Gartenhäuser und Schuppen verfahrensfrei, wenn diese ebenfalls mit einer Größe von maximal 30 Kubikmetern ausfallen. In Rheinland-Pfalz können Sie Gartenhäuser und Geräteschuppen mit einer Größe von maximal 50 Kubikmetern errichten.