Wer darf sich nicht typisieren lassen?

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Regis­trie­rung & Spende2022-06-29T14:26:04+02:00

Regis­trie­rung und Spende

Grund­sätz­lich kann sich jeder ab 18 Jah­ren für die Stamm­zell­spen­de regis­trie­ren. Dafür kann man eine der deut­schen Spen­der­da­tei­en kon­tak­tie­ren und ein Typi­sie­rungs­set anfor­dern. Natür­lich besteht auch immer die Opti­on, an einer Typi­sie­rungs­ak­ti­on teil­zu­neh­men. Die­se wer­den oft in den loka­len Medi­en beworben.
Auch an Schu­len füh­ren Spen­der­da­tei­en häu­fig Typi­sie­rungs­ak­tio­nen in den höhe­ren Klas­sen durch. Hier kön­nen sich Schü­ler ab dem 17. Lebens­jahr regis­trie­ren las­sen – ihre Daten wer­den aber erst frei­ge­schal­tet und an das ZKRD gesandt, wenn sie die Voll­jäh­rig­keit erreicht haben.

Ablauf der Registrierung

Wer darf sich nicht typisieren lassen?
Zunächst stellt die Spen­der­da­tei sicher, dass der Frei­wil­li­ge gesund ist, kei­nes der Aus­schluss­kri­te­ri­en erfüllt und über 50 Kilo­gramm wiegt. Nach einer ent­spre­chen­den Auf­klä­rung über die Stamm­zell­spen­de muss er sei­ne Ein­wil­li­gung geben. Anschlie­ßend wird eine Blut­pro­be oder ein Wan­gen­ab­strich ent­nom­men, um die Gewe­be­merk­ma­le des Spen­ders im Labor zu bestim­men. Die Spen­der­da­tei spei­chert die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und über­mit­telt die Gewe­be­merk­ma­le pseud­ony­mi­siert an das ZKRD.
Nach der Typi­sie­rung steht der Frei­wil­li­ge für Pati­en­ten auf der gan­zen Welt als poten­zi­el­ler Spen­der zur Ver­fü­gung. Die Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung zur frei­wil­li­gen Stamm­zell­spen­de kann man jeder­zeit ohne Anga­be von Grün­den zurück­zie­hen. Dar­auf­hin wer­den die Daten des Spen­ders in der Spen­der­da­tei, in der er typi­siert wur­de, und im ZKRD gelöscht.

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Jun­ge Spen­der gesucht

Es ist von Vor­teil, wenn Spen­der bei der Auf­nah­me in die Spen­der­da­tei mög­lichst jung sind, da sie so für einen län­ge­ren Zeit­raum zur Ver­fü­gung ste­hen und sel­te­ner wegen gesund­heit­li­chen Pro­ble­men aus­ge­schlos­sen wer­den müs­sen. Auch haben Stu­di­en gezeigt, dass Spen­den jün­ge­rer Spen­der oft­mals zu bes­se­ren Ergeb­nis­sen bei der Trans­plan­ta­ti­on füh­ren. Regis­trier­te Per­so­nen kön­nen bis zum Errei­chen des 61. Lebens­jah­res als Spen­der in Fra­ge kom­men. Ab dann wer­den die Daten der poten­ti­el­len Spen­der in der jewei­li­gen Spen­der­da­tei und auch im ZKRD gelöscht.

Aus­schluss­kri­te­ri­en für Stammzellspender

Um das Risi­ko für Spen­der und Emp­fän­ger so weit wie mög­lich zu mini­mie­ren, gibt es ver­schie­de­ne Aus­schluss­kri­te­ri­en, bei denen eine Stamm­zell­spen­de nicht durch­ge­führt wer­den soll­te. Hier gel­ten nahe­zu die­sel­ben Kri­te­ri­en wie bei der Blutspende.

Die Daten der Spen­der, die vor dem 18. Geburts­tag regis­triert wer­den, ver­blei­ben bei der Spen­der­da­tei und wer­den beim Errei­chen der Voll­jäh­rig­keit des poten­zi­el­len Spen­ders an das ZKRD gemel­det, sofern der Betref­fen­de sei­ne Ein­wil­li­gung nicht zurück­zieht. Nach dem 61. Geburts­tag eines Spen­ders wer­den sei­ne Daten in der jewei­li­gen Spen­der­da­tei und im ZKRD gelöscht.

Star­kes Über- oder Untergewicht

Z. B. Herz­in­farkt, behand­lungs­be­dürf­ti­ge Herz­rhyth­mus­stö­run­gen, koro­na­re Herz­krank­heit, schlecht ein­ge­stell­ter Blut­hoch­druck, Bypass-Operationen

Z. B. Bein­ven­en­throm­bo­se, Blut­ge­rin­nungs­stö­run­gen wie Hämo­phi­lie A (Blu­ter­krank­heit), Tha­las­sä­mie, Sichel­zel­lan­ämie, aplas­ti­sche Anämie, Mar­cum­ar­be­hand­lung, Sphärozytose

Z. B. chro­ni­sche Bron­chi­tis, schwe­res Asth­ma, Lun­gen­fi­bro­se, Lungenembolie

Z. B. Glome­ru­lo­n­e­phri­tis, Nie­ren­in­suf­fi­zi­enz, Zystennieren

Nicht jede All­er­gie ist auto­ma­tisch ein Aus­schluss­grund für eine Blut­stamm­zell­spen­de. Spre­chen Sie Ihre All­er­gien bei der Regis­trie­rung an, damit abge­klärt wer­den kann, ob Sie als Spen­der in Fra­ge kommen.

Z. B. man­che For­men von Hepa­ti­tis, Bor­re­lio­se, HIV-Infek­ti­on, Pro­to­zoo­no­sen, Salmonellen-Dauerausscheider

Z. B. Epi­lep­sie, Schi­zo­phre­nie, Psy­cho­sen, behand­lungs­be­dürf­ti­ge Depres­sio­nen, Mul­ti­ple Skle­ro­se, Creutzfeld-Jakob-Krankheit

Mali­gne Krebserkrankungen

Z. B. Rheu­ma­to­ide Arthri­tis, Kol­la­ge­no­sen (z. B. Sklero­der­mie), Mor­bus Crohn, Coli­tis Ulce­ro­sa, Mor­bus Addi­son, Immun­throm­bo­zy­to­pe­nie, Lupus ery­the­ma­to­des, Sjö­gren-Syn­drom, Vaskulitis

Z. B. Dia­be­tes mel­li­tus, Mor­bus Base­dow, Hashimoto-Thyreoiditis

Z. B. Nie­re, Leber, Herz, Haut, Horn­haut, Hirn­haut, Stamm­zel­len

Z. B. Alko­hol, Medi­ka­men­te, Drogen

Nach einer Behand­lung mit Wachstumshormonen

Die­se Aus­schluss­kri­te­ri­en die­nen sowohl dem Schutz des Spen­ders als auch des Pati­en­ten. Bei man­chen Kri­te­ri­en hängt der Aus­schluss von der Aus­prä­gung ab. Die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung über den Aus­schluss kann manch­mal erst vor einer kon­kre­ten Spen­de getrof­fen wer­den. Kann man nur mit gerin­ger Wahr­schein­lich­keit spen­den, dann soll­te man von der Regis­trie­rung abse­hen. Im Zwei­fels­fall soll­te der behan­deln­de Arzt klä­ren, ob eine Typi­sie­rung im Ein­zel­fall Sinn macht.

Risi­ken einer Spende

Bevor ein Spen­der Blut­stamm­zel­len für einen Pati­en­ten spen­den kann, erfolgt ein aus­führ­li­ches Auf­klä­rungs­ge­spräch und eine gründ­li­che medi­zi­ni­sche Unter­su­chung. Erst wenn alle Unter­su­chungs­er­geb­nis­se in Ord­nung sind, darf der Spen­der Blut­stamm­zel­len spen­den. Je nach Metho­de der Blut­stamm­zell­spen­de kön­nen unter­schied­li­che Risi­ken bestehen:

  • Bei der peri­phe­ren Blut­stamm­zell­spen­de kön­nen grip­pe­ähn­li­che Sym­pto­me als Neben­wir­kung des vor­her ver­ab­reich­ten Wachs­tums­fak­tors auf­tre­ten. Die­se kön­nen mit leich­ten Schmerz­mit­teln behan­delt wer­den und klin­gen meist direkt nach der Behand­lung ab. Lang­zeit­ef­fek­te sind seit dem Beginn des Ein­sat­zes im Jahr 1989 bis­her nicht bekannt geworden.
  • Bei der Kno­chen­mark­spen­de wer­den meh­re­re klei­ne Ein­sti­che im Bereich des Becken­kno­chens vor­ge­nom­men. Sie kön­nen Blut­ergüs­se hin­ter­las­sen und eini­ge Tage schmer­zen. Da die Ent­nah­me des Kno­chen­marks unter Voll­nar­ko­se geschieht, besteht außer­dem das übli­che Nar­ko­se­ri­si­ko. Beschwer­den wie der Wund­schmerz kön­nen sich von Mensch zu Mensch unter­schei­den. Das Kno­chen­mark selbst wird schon nach kur­zer Zeit vom Kör­per nachgebildet.

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Fra­gen und Antworten

Die häu­figs­ten Fra­gen und Ant­wor­ten rund um das The­ma Typi­sie­rung und Stamm­zell­spen­de fin­den Sie in unse­rem FAQ.

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Von der Typi­sie­rung bis zur Transplantation

Infor­ma­tio­nen zum Ablauf einer Stamm­zell­spen­de aus der Sicht von Pati­ent und Spen­der fin­den Sie hier auf einen Blick.

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Sie möch­ten mitmachen?

Kon­tak­tie­ren Sie ein­fach Ihre nächst­ge­le­ge­ne Spen­der­da­tei. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Datei­en und ihren Stand­or­ten fin­den Sie auf unse­rer Adress­sei­te.

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Wer darf kein stammzellenspender werden?

Sehr schwere Allergien oder spezielle Allergien auf Medikamente und bestimmte Stoffe können allerdings zum Ausschluss führen. Asthma: Schweres Asthma ist ein Ausschlussgrund, leichtes Asthma ist akzeptabel. Bluthochdruck: Medikamentös eingestellter Bluthochdruck ist akzeptabel.

Kann sich jeder typisieren lassen?

Wer kann sich typisieren lassen? Prinzipiell kann sich jede Person registrieren lassen, die zwischen 17 und 45 Jahre alt ist, in guter körperlicher Verfassung und gesund ist. Stammzellen kann man bis zum vollendeten 60. Lebensjahr spenden.

Warum darf man mit Übergewicht keine Stammzellen spenden?

Bei der Gewichtsuntergrenze geht es darum, dass die Anzahl der Stammzellen, die bei der Spende entnommen werden können, vom Gewicht abhängt: Bei höherem Gewicht können in der Regel mehr Stammzellen gewonnen werden, was wiederum erfahrungsgemäß die Chance für eine erfolgreiche Transplantation deutlich verbessert.

Warum darf man seinen Spender nicht kennenlernen?

Nach Ablauf der Anonymitätsfrist von in der Regel zwei Jahren besteht in einigen Ländern die Möglichkeit, dass Empfänger:in und Spender:in sich persönlich kennenlernen. In anderen Ländern hingegen gelten besondere Regelungen – und mancherorts ist ein Kennenlernen von Patient:in und Spender:in leider gar nicht erlaubt.