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Sie haben einen Antrag auf eine Kur, Eingliederungshilfe oder einen Pflegegrad gestellt. Nun bekommen Sie eine Ablehnung oder eine viel zu geringe Leistung. Oder Sie bekommen eine andere Leistung als Sie beantragt hatten. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie das machen, lesen Sie im folgenden Artikel.
Wann kann ich Widerspruch einlegen?Wenn Sie bei Behörden, gesetzlichen Versicherungen oder Krankenkassen einen Antrag stellen, bekommen Sie einen Bescheid. Das ist die Entscheidung der öffentlichen Stelle über einen Antrag. Nicht immer bekommen Sie eine Bewilligung. Die Behörde, Versicherung oder Krankenkasse kann den Antrag auch ablehnen. Oder die bewilligten Leistungen sind zu niedrig. Oder Sie bekommen andere Leistungen als Sie beantragt haben. Dann kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen. Die Behörde, die Versicherung oder Krankenkasse muss ihre Entscheidung dann noch einmal prüfen. Beispiele für Entscheidungen, bei denen ein Widerspruch sinnvoll sein kann
Dies sind nur einige Beispiele. Grundsätzlich können Sie gegen alle Bescheide öffentlicher Stellen Widerspruch einlegen. Wie lege ich Widerspruch ein?Es gibt zwei Möglichkeiten: mündlich oder schriftlich. Ist es wichtig, wann Sie einen Widerspruch abschicken?Ja, sehr wichtig! Sie müssen darauf achten, den Widerspruch rechtzeitig abzuschicken. Schicken Sie den Widerspruch zu spät ab, ist Ihr Widerspruch ungültig. Wie finde ich heraus, bis wann ich Widerspruch einlegen kann?Es gibt zwei Möglichkeiten:
Welche Form muss ein Widerspruch haben?Diese Angaben müssen in einem Widerspruch stehen:
Diese Angaben können Sie noch zusätzlich in den Widerspruch schreiben:
Tipp: Verlangen Sie Akteneinsicht!Begründen Sie Ihren Widerspruch gut! Dann haben Sie bessere Chancen, dass Sie am Ende recht bekommen. Dazu können Sie Akteneinsicht beantragen. Das bedeutet: Sie haben das Recht, Ihre Unterlagen bei der Behörde anzusehen. So können Sie besser verstehen, warum die Behörde oder Krankenkasse Ihren Antrag abgelehnt hat. Dann können Sie zum Beispiel noch zusätzliche Dokumente einreichen. Und Sie können besser begründen, warum die Ablehnung Ihrer Meinung nach falsch war. Ein Beispiel: Sie haben beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt. Sie erhalten einen Bescheid. Mit dem festgestellten Grad der Behinderung sind Sie nicht einverstanden. Sie beantragen deshalb Akteneinsicht. Sie stellen fest: Das Versorgungsamt hat nicht alle ärztlichen Befunde beachtet. Oder das Versorgungsamt hat nicht mit den Ärzten gesprochen, die Sie im Antrag angegeben hatten. Nun können Sie Ihren Widerspruch besser begründen: Sie können zum Beispiel schreiben, dass das Versorgungsamt noch mit Ihrem Arzt sprechen sollte. Es kann auch sinnvoll sein, Ihren Arzt oder Ihre Ärztin um zusätzliche Berichte zu bitten. Ihre Ärzte können Ihnen auch bei der Formulierung der Begründung helfen. Muss ich meinen Widerspruch begründen?Nein, das ist keine Pflicht. Eine gute Begründung ist aber sehr wichtig. Sie können besser erklären, weshalb Sie nicht einverstanden sind. Sie können direkt antworten auf Argumente im Brief der Behörde. Sie können Ihre Sicht noch einmal neu oder anders erklären. Ihr Widerspruch bekommt dadurch mehr Gewicht. Ohne eine gute Begründung kann es sein, dass die Behörde oder Krankenkasse Ihren Widerspruch einfach ablehnt. Wie lange habe ich für die Begründung Zeit?Meistens haben Sie vier Wochen Zeit, Ihren Widerspruch zu begründen. Dazu müssen Sie in Ihrem Widerspruch ankündigen, dass Sie eine Begründung nachreichen werden. Die Behörde oder öffentliche Stelle schickt Ihnen eine Bestätigung, wenn sie Ihren Widerspruch bekommen hat. In dieser Bestätigung steht meistens auch eine konkrete Frist für Ihre Begründung. Sie sollten nicht zu lange damit warten, die Begründung nachzureichen. Denn eine Behörde oder öffentliche Stelle muss spätestens drei Monate nach Ihrem Widerspruch eine Entscheidung treffen. Kostet ein Widerspruch etwas?Nein! Ein Widerspruch über abgelehnte oder falsch bemessene Sozialleistungen kostet nichts. Das steht im Paragraf 64 des 10. Sozialgesetzbuchs. Im 10. Sozialgesetzbuch geht es um sozialrechtliche Angelegenheiten. Zu den sozialrechtlichen Angelegenheiten gehören zum Beispiel Leistungen von Krankenkassen, von der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit. Nicht nur der Widerspruch ist kostenlos. Falls Ihr Widerspruch keinen Erfolg hat, können Sie auch kostenlos vor dem Sozialgericht klagen. Andere Widerspruchsverfahren kosten manchmal etwas. Zum Beispiel: Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen, weil Sie im Straßenverkehr zu schnell gefahren sind. Gegen diesen Bescheid können Sie auch Widerspruch einlegen. Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, müssen Sie Gebühren bezahlen. Wer kann mich bei einem Widerspruch unterstützen?Eine gute erste Anlaufstelle sind die Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB). Sie sind kostenlos, bieten aber keine Rechtsberatung oder Begleitung im Widerspruchsverfahren an. Aber sie wissen, wo Sie eine passende Beratung bekommen können. Die Sozialverbände wie zum Beispiel der Sozialverband VdK Deutschland e.V. und der Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) bieten auch eine Rechtsberatung. Diese Beratung ist nur für Mitglieder. Die Mitgliedsbeiträge liegen bei knapp 6 und 7 Euro pro Monat. Muss ich den Widerspruch immer selbst einlegen?Nein, das können auch andere Personen für Sie machen. Sie können eine andere Person bevollmächtigen, das für sie zu tun. Das kann zum Beispiel ein Anwalt sein oder die Rechtsberaterin eines Sozialverbands. Die bevollmächtigte Person kann für Sie auch die Akteneinsicht übernehmen. Wenn eine andere Person für Sie den Widerspruch übernimmt, entstehen meistens Kosten. Bei den Sozialverbänden sind die Kosten dafür nicht so hoch. Beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg kostet es zum Beispiel 45 Euro, wenn Sie gerade erst in den Verein eingetreten sind. Mehr über die Kosten und Beratungsstellen erfahren Sie auf der Internetseite des VdK. Was passiert nach dem Widerspruch?Wenn der Widerspruch bei der Behörde, gesetzlichen Versicherung oder Krankenkasse angekommen ist, beginnt das Widerspruchsverfahren. Das heißt, die Behörde, Versicherung oder Krankenkasse überprüft dann ihre Entscheidung noch einmal. Es kann sein, dass die Behörde, Versicherung oder Krankenkasse Ihrem Widerspruch daraufhin Recht gibt. In diesem Fall ist der alte Bescheid nicht mehr gültig. Sie bekommen einen neuen Bescheid: einen sogenannten Abhilfebescheid. Es kann aber auch sein, dass die Behörde, Versicherung oder Krankenkasse zu keiner anderen Entscheidung kommt. Dann geht Ihr Widerspruch an die zuständige Widerspruchsstelle. Die Mitarbeiter der Widerspruchsstelle überprüfen Ihren Antrag und Ihren Widerspruch noch einmal. Bleibt es bei der Entscheidung, lehnt die Widerspruchstelle Ihren Widerspruch ab. In diesem Fall bekommen Sie einen Widerspruchsbescheid. Was tun, wenn die Behörde, Versicherung oder Krankenkasse Ihren Widerspruch ablehnt?Lehnt die Behörde, Versicherung oder Krankenkasse Ihren Widerspruch ab, bekommen Sie einen Widerspruchsbescheid. Darin stehen die Gründe für die Ablehnung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. Wie schreibt man eine Widerspruch Muster?Sehr geehrte Damen und Herren, am ___________ ist mir der oben genannte Bescheid zugegangen. Mit der darin getroffenen Entscheidung bin ich jedoch aus folgenden Gründen nicht einver- standen: (Erklären Sie hier, warum die Entscheidung aus Ihrer Sicht nicht richtig ist. Bleiben Sie da- bei unbedingt sachlich!
Wie schreibe ich einen Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung?Für Ihren Widerspruch geben wir Ihnen ein Muster:. Versicherungsnummer: (Ihre Versicherungsnummer). Rentenversicherungsträger und Anschrift (siehe Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides). Gegen den Bescheid vom ... (tragen Sie hier das Datum des Bescheides ein)... lege ich Widerspruch ein.. Begründung:. Wie begründe ich einen Widerspruch bei Erwerbsminderungsrente?Eine schriftliche Widerspruchsbegründung wird nachgereicht. Mit dieser Entscheidung bin ich aus folgenden Gründen nicht einverstanden: [z.B. Sie begründen Ihre Entscheidung damit, dass mein Leistungsvermögen weder die volle noch die teilweise Erwerbsminderung bedingen würde.
Wie beendet man einen Widerspruch?Auch hier reicht ein formloses Dokument mit Datum und handschriftlicher Unterschrift, auf dem Sie uns mitteilen, dass Sie Ihren Widerspruch zurückziehen möchten. Sollten Sie mehrere Widerspruchsverfahren gegen uns führen, nennen Sie uns bitte die konkrete Entscheidung, der Sie widersprochen hatten.
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