Wie oft kann man auf Kur fahren?

Wer hat Anspruch auf eine Kur? Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Kur und Reha? Und woher bekomme ich genauere Informationen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Kur oder Reha?

Gar nicht erst krank werden, lieber vorbeugen, das ist das Ziel einer ambulanten oder stationären Vorsorgeleistung, früher "Kur" genannt. Ein Beispiel ist auch die sogenannte Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur.

Die Rehabilitation dagegen soll helfen, wieder gesund zu werden, wenn man zum Beispiel ein neues Kniegelenk bekommen hat und die Muskeln um das Knie herum trainiert werden müssen. Insbesondere soll die Reha auch für die Arbeit wieder fit machen. Auch das kann ambulant oder stationär sein.

Übrigens: Für ambulante Vorsorgekuren muss man Urlaub nehmen und ist nicht krankgeschrieben. Bei einer stationären Vorsorgekur dagegen bin ich krankgeschrieben, ebenso wie bei der Reha.

Wer hat Anspruch auf eine Kur?

Ganz grundsätzlich alle, die gesetzlich kranken- bzw. rentenversichert sind und eine Kur brauchen. Ob das der Fall ist, stellt ein Arzt fest. Im Anschluss geht der Antrag an die zuständige Versicherung.

Lieber Abwarten wegen Corona? 

Die Vor- und Nachteile und das Risiko für sich persönlich sollte man im Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt abwägen. Will oder muss man eine schon genehmigte Maßnahme verschieben, wendet man sich an die Versicherung, die sie genehmigt hat. Sie versucht auch Ersatz zu finden, wenn einen die geplante Klinik nicht aufnehmen könnte.

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Wo kann ich mich informieren?

Erster Ansprechpartner ist die Ärztin oder der Arzt, um festzustellen, ob eine Kur, also Vorsorgeleistung oder Reha Sinn macht und welche jeweils in Frage kommt. Gerade in Corona-Zeiten ist diese Beratung wichtig. Hier bekommt man auch Hilfe beim Beantragen. Dazu gehört auch, was man schon alles zu Hause versucht hat, von Physiotherapie bis hin zu Fachärzten. Verbraucherschützer raten dazu, je nach Beschwerden auch mehrere Ärzte fachübergreifend einzubeziehen.

Ein gut begründeter Antrag ist wichtig – denn Krankenkassen können, aber müssen ihn nicht genehmigen und es kommt oft auch zu Ablehnungen. Dann kann man innerhalb von vier Wochen widersprechen, das nützt in vielen Fällen.

Auch die Rentenversicherung, Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände sowie bei Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen z.B. Caritas, Diakonie oder Müttergenesungswerk können beraten und unterstützen.

Wenige Gedanken muss man sich über eine Reha als Arbeitnehmer oder bei einer Maßnahme direkt ab dem Krankenhaus machen. Auch bei Mutter-Kind-Kuren klappt die Genehmigung meistens gut, Rentner haben es unter Umständen aber schwerer.

Ambulant oder stationär?

Bei Kuren gilt der Grundsatz: Ambulant vor stationär, außer bei Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, diese sind immer in einer Klinik. Was Patienten jeweils benötigen muss der Arzt beurteilen.

Ambulant heißt übrigens nicht unbedingt zu Hause – bei einer ambulanten Vorsorgeleistung kann man auch an einen staatlich anerkannten Kurort fahren, muss aber dann Essen und Unterkunft selbst zahlen. Die Krankenkasse kann da etwas zuschießen und übernimmt Kurarzt und Behandlungen weitestgehend.

Wie oft und wie lange kann ich in Kur oder Reha gehen?

Grundsätzlich alle vier Jahre, Ausnahmen bei der Reha sind möglich. Ambulante Vorsorgeleistungen sind alle drei Jahre möglich. Die Dauer liegt grundsätzlich bei drei Wochen, auch hier sind Ausnahmen möglich.

Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Kuren und Reha dienen der Wiederherstellung oder dem Erhalt körperlicher, beruflicher oder sozialer Fähigkeiten und Funktionen und ist somit Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Dabei ist das vorangegangene Krankheitsbild nicht ausschlaggebend für die Bewilligung einer Kur, sondern vielmehr die medizinische Notwendigkeit. Ist diese nicht gegeben, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten. Ob dies gegeben ist oder nicht, muss im Einzelnen mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse besprochen werden.

  • stationär (in Klinik)
  • teilstationär (in Tages- oder Nachtklinik)
  • ambulant (durch niedergelassenen Arzt) 

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Der Anspruch auf eine Reha

  • körperliche oder seelische Erkrankung, die dauerhafte Einschränkungen hervorrufen können
  • chronische Erkrankungen
  • belastende Umweltfaktoren, die zu einer dauerhaften Erkrankung führen können

Die grundlegenden Rahmenbedingungen

Sowohl stationäre als auch ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen dauern in der Regel bis zu drei Wochen. Eine Kur kann nur auf Antrag und bei einer medizinischen Notwendigkeit verlängert werden. Eine erneute Rehabilitationsmaßnahme ist in der Regel jedoch frühestens 4 Jahre nach der letzten Rehabilitation möglich.

Die Rehaeinrichtung kann nur bedingt vom Versicherungsnehmer ausgewählt werden. Zumindest können Wunschorte ausgesprochen werden, die Wahl trifft jedoch die Krankenkasse nach wirtschaftlichen und medizinischen Aspekten. Zuzahlungen sind von beiden Seiten zu leisten. Der Versicherungsnehmer muss, wenn er das 18. Lebensjahr erreicht hat, bei der stationären Versorgung 10 EUR je Tag zuzahlen, jedoch nicht länger als 28 Tage. Dabei werden auch bereits geleistete Krankenhauszuzahlungen berücksichtigt. Eine generelle Zuzahlungsbefreiung gilt nicht, jedoch sind Zuschüsse seitens der Krankenkasse in Form einer Kostenerstattung möglich.

Wie oft kann man in Kur?

In der Regel können Sie nach vier Jahren eine weitere Reha beantragen. Reha-Anträge in kürzeren Zeitabständen haben weniger Aussicht, bewilligt zu werden. Dennoch gibt es Fälle, in denen bereits vor Ablauf der vier Jahre ein Reha-Aufenthalt nötig ist.

Wie oft Kur im Jahr?

Generell haben Sie alle vier Jahre Anspruch auf eine Kur und bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen sogar alle drei Jahre.

Wie lange kann man in Kur fahren?

Nach jahrzehntelangen medizin-wissenschaftlichen Erkenntnissen sollte eine Kur vier Wochen, mindestens aber drei Wochen dauern, um einen möglichst lang anhaltenden gesundheitlichen Erfolg zu erbringen.

Wer hat Anspruch auf eine Kur?

Wer hat Anspruch auf eine Kur? Ganz grundsätzlich alle, die gesetzlich kranken- bzw. rentenversichert sind und eine Kur brauchen. Ob das der Fall ist, stellt ein Arzt fest.