Wie hoch ist der unterschied zwischen erwerbsunfähigkeitsrente und altersrente

Was möchten Sie über die Erwerbsunfähigkeitsrente wissen?

Wer nicht mehr arbeiten und seinen Lebensunterhalt verdienen kann, verliert die finanzielle Grundlage. Über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten Angestellte eine Unterstützung. Daneben ist auch immer wieder von einer Erwerbsunfähigkeitsrente die Rede. Was darunter zu verstehen ist, erfahren Interessierte auf dieser Seite.

Die staatliche Absicherung ist nicht genug. Besser ist es, privat mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung vorzusorgen.

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Die Erwerbsunfähigkeitsrente (kurz EU-Rente) war eine finanzielle Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit. Angestellte, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, hatten darauf Anspruch, wenn sie die Voraussetzung für Erwerbsunfähigkeit erfüllten. Sie erhielten dann eine monatliche Rente.

Im Januar 2001 wurde dieser gesetzliche Versicherungsschutz von der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) abgelöst. Nur wenige Verbraucher erhalten die EU-Rente heute noch.

Tipp:

Egal ob EM- oder EU-Rente – die staatliche Absicherung ist zu gering, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Um sich effektiv vor finanziellen Engpässen und Einkommensausfall wegen gesundheitlicher Probleme abzusichern, hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Die Begriffe Erwerbsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente sind leicht zu verwechseln. Manchmal werden sie sogar gleichbedeutend verwendet. Aus Sicht der Rentenversicherung gibt es jedoch klare Unterschiede zwischen den beiden Renten bei Erwerbsminderung.

Von der EU- zur EM-Rente – So erfolgte die “Rentenablösung”

Bis 2001 gab es für die finanzielle Absicherung der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zwei Optionen:

  • Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente): Für diejenigen, die nur noch zu maximal 50 Prozent in ihrer Tätigkeit einsatzfähig waren
  • Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente): Für Personen, die keiner Erwerbstätigkeit mehr nachkommen konnten und krankheitsbedingt nicht über eine geringfügige Beschäftigung hinauskamen

Im Januar 2001 wurde die gesetzliche Erwerbsminderungsrente eingeführt. Sie ersetzte die EU-Rente. Neu war dabei die Unterscheidung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Seitdem richtet sich die Höhe der Rente nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit. (Mehr dazu auf der Themenseite zur Erwerbsminderungsrente)

Die gesetzliche BU-Rente wurde nicht fortgeführt. Nur für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, gibt es im Rahmen des Vertrauensschutzes besondere Regelungen.

Übersicht: Veränderung der Erwerbsminderungsrenten 2000/2001

Erwerbsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente: Was ist anders?

Der wesentliche Unterschied zwischen der früheren Erwerbsunfähigkeitsrente und der heutigen Erwerbsminderungsrente ist die Abschlagszahlung. In der Vergangenheit wurde ein Abzug aufgrund von Abschlägen nicht berechnet. Die EU-Rente wurde in voller Höhe ausgezahlt. Von der EM-Rente zieht die Rentenversicherung hingegen Abschläge ab, wenn der Versicherte die Rente vor dem Eintritt ins gesetzliche Rentenalter beansprucht.

Abschlagszahlungen bei der heutigen Erwerbsminderungsrente

Wer heute eine Erwerbsminderungsrente beantragt und noch einige Jahre bis zur Rente hat, muss damit rechnen, dass die ohnehin schon geringe Rente noch kleiner wird. Für jeden Monat, der vor dem Beginn der gesetzlichen Altersrente liegt, zieht die Rentenversicherung 0,3 Prozentpunkte von der Rente ab. Insgesamt dürfen die Abschläge höchstens 10,8 Prozent betragen. In Monate umgerechnet sind es drei Jahre.

Wenn man bedenkt, dass Verbraucher heute durchschnittlich im Alter von etwa 50 Jahren erwerbsunfähig werden, wird klar, dass die wenigsten von ihnen eine abschlagsfreie EM-Rente beziehen. Vor diesem Hintergrund ist es keine Frage, wie wichtig eine private Absicherung für den Fall von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit ist.

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Wie hoch war die Erwerbsunfähigkeitsrente?

Die Höhe der früheren Erwerbsunfähigkeitsrente entspricht in etwa der heutigen Rente bei voller Erwerbsminderung. Diese liegt deutlich unter dem gewohnten Gehalt. Als groben Richtwert sollten sich Verbraucher merken: Die volle Rente bei Erwerbsunfähigkeit beträgt etwa ein Drittel (30 Prozent) des letzten Bruttoeinkommens.

  • Beispiel: Wer 3.000 Euro im Monat verdient, muss mit bei voller Erwerbsminderung mit einer EM-Rente von etwa 900 Euro rechnen.

Wie hoch die EU-Rente für einen Neurentner jeweils ausfiel, hing von der Anzahl der Versicherungsjahre, von der Höhe des Einkommens und von den Entgeltpunkten ab. Die Berechnung erfolgte nach der gleichen Methode wie für die Altersrente.

Während bei der Erwerbsunfähigkeitsrente mit diesen Werten die Rentenhöhe berechnet wurde, fließen bei der EM-Rente noch Zurechnungszeiten und Abschläge in die Berechnung ein. Genaueres dazu gibt es auf der Themenseite zur Erwerbsminderungsrente.

FAQ – Häufige Fragen zur Erwerbsunfähigkeitsrente

Weitere wichtige Infos als Ergänzung zum Thema Berufsunfähigkeits­versicherung

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Wie hoch ist die Altersrente nach einer Erwerbsminderungsrente?

Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente.

Ist die Rente höher als die Erwerbsunfähigkeitsrente?

Nein! Der Rentenabschlag der Erwerbsminderungsrente ist niedriger als der Abschlag in der Altersrente! Stellt der betroffene Versicherte nach Aufforderung durch die Krankenkasse den Reha-Antrag, kann der Abschlag in der Erwerbsminderungsrente niedriger als bei der Altersrente oder sogar bei = Null.

Welche Rente ist besser Erwerbsminderungsrente oder Altersrente?

Wer 2019 in Rente gehen will oder muss, weil er krank ist oder eine Schwerbehinderung hat, kann im Vergleich zu einer vorgezogenen Altersrente mit der neuen Erwerbsminderungsrente besser fahren. Denn die neue Zurechnungszeit 2019, mit der schlagartigen Erhöhung auf das 65.

Warum ist die Erwerbsunfähigkeitsrente höher als die normale Rente?

Denn eine Erwerbsminderungsrente bekommen Sie allerhöchstens bis zum Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze. Das ist der Zeitpunkt, ab dem Sie Ihre ganz normale Regelaltersrente beziehen dürften. Umganssprachlich hört man auch oft den Begriff "gesetzliches Renteneintrittsalter".