Was ist, wenn mein Kind ein Fr�hchen ist, also mehr als drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren wurde? Show
zur�ck zur Ratgeber-Startseite Wie und wo muss Elternzeit beantragt werden?Die Elternzeit beantragst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber. Der Antrag muss deinem Chef sp�testens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit unterschrieben vorliegen. Eine Zustimmung deines Chefs ist rechtlich nicht n�tig. Wir empfehlen jedoch, die Mitteilung best�tigen zu lassen oder sie per Einschreiben zu schicken. Was muss der Antrag beinhalten?Ein formloses Schreiben an deinen Chef gen�gt. Darin gibst du verbindlich an, wie du die ersten zwei Jahre deiner Elternzeit gestalten willst, d.h. in welchen Zeitr�umen innerhalb der ersten beiden Lebensjahre deines Kindes du Elternzeit nimmst. Gibt es Fristen f�r den Antrag?Sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit bei deinem Chef angemeldet werden. Die Elternzeit beginnt f�r die Mutter fr�hestens nach Ende des Mutterschutzes (d. h. in der Regel nach der achten Woche nach der Geburt des Kindes) und f�r den Vater fr�hestens mit der Geburt des Kindes. Was gilt, wenn ich die Frist vers�umt habe?Wenn du die Frist nicht eingehalten hast, beginnt die Elternzeit immer sieben Wochen, nachdem dein Chef deinen Elternzeitantrag erhalten hat - der Termin f�r den Beginn deiner Elternzeit verschiebt sich also entsprechend um sieben Wochen. Was ist, wenn mein Kind kurz vor oder nach dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt?Wird dein Kind kurz vor oder nach dem errechneten Geburtstermin geboren, muss dir dein Chef die Elternzeit entsprechend flexibel einr�umen. M�tter m�ssen ihre Elternzeit sp�testens 7 Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist anmelden. Kommt das Kind am errechneten Termin oder sp�ter zur Welt, muss die Anmeldung der Elternzeit also innerhalb der ersten Lebenswoche deines Kindes beim Arbeitgeber eingegangen sein. Was ist, wenn mein Kind ein Fr�hchen ist, also mehr als drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren wurde?Bei einer Fr�hgeburt verl�ngert sich f�r M�tter die Mutterschutzfrist um die Zeit, die das Kind zu fr�h kommt - mindestens aber auf 12 Wochen nach der Geburt. Soll sich die Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschlie�en, haben M�tter auch entsprechend mehr Zeit, um die Elternzeit - unter Einhaltung der Sieben-Wochen-Frist - anzumelden. Kommentar zu diesem Thema schreiben:Name, Ort: Mein Kommentar: Kommentare von Lesern:9 Kommentare lesen Peter, Leipzig: 15.06.2019 14:50 Ich bin am 12.06.unverhofft Vater geworden. Termin war der 8.7. Ich habe meine Elternzeit ab Geburt (vorraussichtlich 8.7.) fristgerecht eingereicht. Nun möchte mir mein Arbeitgeber die Vorverlegung aufgrund der Frühgeburt nicht gewähren, sondern hält an dem festgesetzten Datum fest. Ist das rechtens? Und wo finde ich dazu die rechtliche Grundlage? unmöglicher Beitrag? Bitte melden! Daniel, Plochingen: 26.09.2018 16:54 Hallo, unmöglicher Beitrag? Bitte melden! John, Stuttgart: 10.09.2018 17:26 Hätte auch eine Frage: Will für drei Monate gehen, würde aber gerne bei Bedarf nachträglich noch entscheiden, ob ich den dritten Monat auch noch nehme, oder da dann wieder zurück gehe und es bei zwei belasse. Geht das? unmöglicher Beitrag? Bitte melden! Uwe, Rheinland-Pfalz: 25.05.2018 09:44 Hallo, unmöglicher Beitrag? Bitte melden! Nico, Magdeburg: 17.11.2017 11:16 Ich möchte den 13 und 14 LM meines Kindes zuhause bleiben. Muss ich also den Antrag beim AG 7 Wochen vor den 13 LM abgeben oder auch 7 Woche vor der Geburt? Blicke nicht so richtig durch, hoffe Ihr könnt mir helfen. unmöglicher Beitrag? Bitte melden! Sam, Berlin: 14.08.2017 11:50 Meine Personalabteilung braucht auch die Geburtsurkunde mit Elternzeit Antrag. Kann man den Antrag erst ohen Geburtsurkunde einreichen und später wenn sie verfügbar ist, einreichen? Danke! unmöglicher Beitrag? Bitte melden! Paul, Berlin: 29.03.2017 11:56 Muss ich als Vater den voraussichtlichen ET mit einer Schwangerschaftsbescheinigung der Mutter nachweisen? Hat der AG des Vaters ein Anrecht auf eine Bescheinigung? Wie muss ich Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen?Wie muss die Elternzeit angemeldet werden? Es gibt keinen Antrag auf Elternzeit, da Sie diese schriftlich und mit Unterschrift bei Ihrem Arbeitgeber anmelden können. Hier finden Sie ein Musterformular der Bundeszentrale für gesundheitlichen Aufklärung (BzGA) zur Mitteilung der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber.
Wann muss ich Elternzeit einreichen?Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.
Wann habt ihr die Elternzeit beantragt?Anträge auf Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes müssen spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingehen. Es gilt dann ein Bindungszeitraum: Der Arbeitnehmer muss sich für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren verbindlich festlegen, wie er die Elternzeit gestalten möchte (§ 16 BEEG).
Wann hat man keinen Anspruch auf Elternzeit?Personen, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen, haben auch keinen Anspruch auf Elternzeit. Elternzeit ist daher für Selbstständige, Hausfrauen und -männer, erwerbslose Studenten, Schüler, Arbeitslose, Ehrenamtliche und Absolventen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres (FSJ, FÖJ) ausgeschlossen.
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