Wer ist verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?

Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung? Viele Menschen stellen sich diese Frage. Wir klären Sie auf.

Frankfurt – In Deutschland ist gesetzlich geregelt, wer eine Steuererklärung abgeben muss. Wichtig ist, zu beachten, dass mit der Steuererklärung auch saftige Steuerrückerstattungen erwartet werden können. Das gilt auch für alle, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Jedoch drohen auch ernste Folgen, wenn die Abgabefrist der Steuererklärung versäumt wird.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Paragraf 46 des Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt, wer in Deutschland eine Steuererklärung abgeben muss. Danach muss jeder in Deutschland eine Steuererklärung abgeben, wenn er oder sie:

  • Mehrere Arbeitsgehälter nebeneinander bezieht (und ein Ehepartner/eine Ehepartnerin) nach Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor besteuert wurde.
  • Einen Lohnsteuerfreibetrag, Kurzarbeitergeld oder Infektionsschutzgeld erhalten hat. Hier gibt es aber eine Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung.
  • Mehr als 410 Euro im Jahr an unversteuerten Einkünften hat. Darunter fallen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit oder Mieteinnahmen.
  • Mit seinem Einkommen den Steuergrundfreibetrag von 10.347 Euro (bzw. 20.694 Euro bei Verheirateten) überschreitet.
  • Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten hat (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld sowie Elterngeld).
  • Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen und 2021 mehr als 12.250 Euro Lohn bekommen hat (Ehepaare mit Zusammenveranlagung: 23.250 Euro).
  • Einen Wohnsitz im Ausland und unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt hat.
  • Als Sonderfall zählt. Das ist der Fall, wenn die Lohnsteuerbescheinigung mit einem Buchstaben gekennzeichnet ist.
  • Im selben Jahr den Job gewechselt und der neue bei der Lohnsteuerberechnung die Werte der vorherigen Arbeitgeber:innen nicht berücksichtigt hat.
  • Einen Partner/eine Partnerin hat, der/die gestorben ist, oder die Ehe geschieden wurde und einer der Eheleute im selben Jahr neu geheiratet hat.
  • Einen Ehegatten/eine Ehegattin hat, der/die im EU-Ausland lebt und auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt wurde.

Wer ist verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?

Wer muss regelmäßig eine Steuererklärung abgeben? © Oliver Berg/dpa

Diese Gruppe muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben:

Auch Rentner:innen, Anleger:innen und Beamte sind nicht pauschal von der Abgabe der Steuererklärung befreit. Menschen in Rente müssen eine Steuererklärung abgeben, sobald ihr Einkommen höher ist als der Grundfreibetrag. Für Alleinstehende beträgt dieser im Jahr 2022 10.347 Euro pro Jahr. Bei Verheirateten ist er doppelt so hoch.

Genauso müssen jene Anleger:innen eine Steuererklärung abgeben, die auf Kapitaleinkünfte noch Kirchensteuer nachentrichten müssen. Auch Menschen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, dem Gewerbebetrieb oder Selbstständige müssen eine Steuererklärung abgeben.

Wer keine Steuererklärung abgeben muss:

  • Ledige Arbeitnehmer:innen in Steuerklasse I, die keine Einkünfte aus anderen Einkunftsarten haben.
  • Ledige Arbeitnehmer:innen mit Kindern und der Steuerklasse II, die keine Einkünfte aus anderen Einkunftsarten haben.
  • Verheiratete Arbeitnehmer:innen, die Arbeitslohn beziehen und beide nach Steuerklasse IV ohne Faktorverfahren abgerechnet werden. Beide haben keine Einkünfte aus anderen Einkunftsarten.
  • Verheiratete Arbeitnehmer:innen, bei denen nur einer (Alleinverdiener:in) Arbeitslohn nach Steuerklasse III bezieht. Die jeweiligen Ehegatt:innen beziehen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn; 450-Euro-Job ist möglich. Beide haben keine Einkünfte aus anderen Einkunftsarten.
  • Verheiratete Arbeitnehmer:innen, bei denen nur einer (Alleinverdiener:in) Arbeitslohn nach Steuerklasse III bezieht. Die Ehegatt:innen beziehen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn.
  • Achtung: Steuerklärung bedeutet aber nicht zwingend Steuernachzahlung. In vielen Fällen lohnt sich eine Steuererklärung, weil dadurch das Finanzamt Steuern zurückerstattet. Wer einmalig seine Steuererklärung freiwillig abgibt, muss das im nächsten Jahr nicht automatisch wieder machen.

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Wann lohnt sich eine freiwillige Abgabe der Steuerklärung?

Auch eine freiwillige Steuererklärung kann sich lohnen. Das sollte vorher geprüft werden. Das kann der Fall sein, wenn geheiratet wurde oder Kinderfreibeträge beziehungsweise Alleinerziehungsfreibeträge bislang nicht berücksichtigt wurden. Ebenso kann es sich auszahlen, wenn im Laufe des Jahres der Job gewechselt wurde, die Person nicht das ganze Jahr berufstätig war oder besonders hohe Werbungskosten über dem Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro entstanden sind.

Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Wer ist verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?

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Hohe Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Handwerkerleistungen, aber auch die neuen Anschaffungen für energetische Maßnahmen im selbstbewohnten Eigentum, können letztendlich zu einer Steuererstattung führen. (Erkan Pehlivan)

Wer muss eine Steuererklärung machen und wer nicht?

Generell gilt: Liegt Ihr Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlen Sie keine Steuern und müssen auch keine Steuererklärung abgeben. Im Steuerjahr 2021 liegt dieser Grundfreibetrag bei 9.744 Euro für Singles und 19.488 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner.

Wann ist man zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet?

Rentner sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sobald ihr Einkommen höher ist als der Grundfreibetrag. Für Alleinstehende beträgt dieser im Jahr 2022 10.908 Euro pro Jahr – bei Verheirateten ist er doppelt so hoch.

Ist man verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen?

Im Grundsatz muss zunächst jede*r mit steuerpflichtigen Einkünften eine Einkommensteuererklärung abgeben. Nur in bestimmten Fällen ist man von der Pflicht befreit. Bist du Arbeitnehmer*in, sind die Chancen jedoch groß, dass du keine Steuererklärung machen musst.

Bin ich bei Steuerklasse 1 verpflichtet zur Steuererklärung?

Die Abgabe der Steuererklärung ist immer dann freiwillig, wenn man nicht per Gesetz zur Abgabe (siehe unten) verpflichtet ist. Das trifft insbesondere auf Arbeitnehmer in der Steuerklasse I zu, die nur Einnahmen aus ihrer Anstellung als Arbeitnehmer haben.