Fast alle Pflichten im Arbeitsschutz richten sich an Sie als Unternehmerin oder Unternehmer. Machen Sie Arbeitsschutz zum selbstverständlichen Bestandteil der Organisation Ihres Betriebs und überlegen Sie, wie Ihre Beschäftigten noch sicherer und gesundheitsbewusster arbeiten können. Bedenken Sie jedoch: Auch wenn Ihr Betrieb klein ist, Sie können nicht alles selbst machen. Show Für die betriebliche Sicherheit sind in erster Linie Sie als Unternehmerinnen und Unternehmer selbst verantwortlich. Sie haben dafür zu sorgen, dass in Ihrem Betrieb alles dafür getan wird, um Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden - und müssen dafür auch die Kosten tragen. Unternehmerinnen und Unternehmer tragen die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile des Unternehmens. Sie kennen Ihren Betrieb und seine Gefahrenquellen am besten. Daher stellt der Gesetzgeber Anforderungen an Sie. Sie sind verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften Ihrer Berufsgenossenschaft sowie die staatlichen Vorschriften zu kennen und zu befolgen, bzw. Sie müssen dafür sorgen, dass andere Personen diese Aufgabe für Sie erledigen. Sie sind zudem verpflichtet, durch regelmäßige Kontrolle die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Sie dürfen sich auch nicht darauf verlassen, dass der Technische Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaft alle vorhandenen Mängel auffindet. Ein Bericht über die Betriebsbesichtigung oder die Feststellung des Aufsichtsbeamten, dass keine Mängel ersichtlich seien, befreit Sie nicht von Ihrer Eigenverantwortung. Sie dürfen sich jedoch auf Ihre Fachkräfte dann verlassen, wenn sie einschlägige Fachkunde voraussetzen können. Sie brauchen also nicht jede von Ihren Fachleuten vorgeschlagene Maßnahme zu überprüfen und müssen nur beim Vorliegen wichtiger Gründe eine Gegenansicht äußern. Immer aber bleiben Sie für die Auswahl, den Einsatz und die ständige Beaufsichtigung Ihrer Fachkräfte verantwortlich. Gesetzliche Grundlagen Checkliste: Die Grundpflichten der Unternehmensleitung nach dem Arbeitsschutzgesetz
Organisation des Arbeitsschutzes
Übertragen von Pflichten und Verantwortung Gestatten Sie Ihren Führungskräften, ihnen übertragene Pflichten weiter zu delegieren, müssen Sie diese hierzu bevollmächtigen. Dabei muss eine geschlossene Übertragungslinie vom Unternehmer bis zum untersten Vorgesetzten entstehen. Die Übertragung der Unternehmerpflichten muss schriftlich erfolgen und von Ihnen sowie den Verpflichteten als Bestätigung ihres Einverständnisses unterzeichnet werden. Nutzen Sie hierzu zum Beispiel unsere Vorlage "Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten". Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann sich für die einzelne Führungskraft jedoch auch bereits aus dem Arbeitsvertrag ergeben, auch wenn dies dort nicht ausdrücklich aufgeführt ist. Dies gilt insbesondere für Führungskräfte und Aufsichtspersonen, die schon aufgrund ihrer Stellung im Betrieb eine erhöhte Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen. Ohne eine wirksame Delegation bleiben die Pflichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz mit allen Konsequenzen bei Ihnen als Arbeitgeber. Beachten Sie außerdem: Sie behalten die Oberaufsichtspflicht! Das bedeutet, dass Sie sich von Zeit zu Zeit vergewissern müssen, ob die Personen, auf die Sie die Pflichten übertragen haben, ihrer Verantwortung gerecht werden und bei der Weiterübertragung ihrerseits nur fachkundige und geeignete Beschäftigte ausgewählt haben. Diese können auch nicht "einfach" all ihre Pflichten im Arbeitsschutz auf den untersten Beschäftigten übertragen. Eine solche Übertragung ist unwirksam. In diesem Sinne verantwortungsvoll handeln Sie, wenn Sie z. B. die Übertragung der Pflichten gut organisieren und auch kontrollieren. Welche Folgen haben anschließend die Pflichtenübertragungen für die Beauftragten? Sie rücken in den Verantwortungsbereich der Unternehmerin oder des Unternehmers und müssen die mit ihrem Aufgabenbereich verbundenen Pflichten erfüllen. Bei Nichteinhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen können die Arbeitsschutzbehörden oder die Berufsgenossenschaft, auch ohne dass es zu einem Unfall kommt, die Pflichtverstöße durch Bußgelder sanktionieren. Handeln sie grob fahrlässig, kann die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall Regress nehmen. Betriebsärztliche Aufgaben und Pflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit: Aufgaben und Pflichten Sicherheitsbeauftragte: Aufgaben und Pflichten Arbeitsschutzausschuss Betriebliche VorgesetzteVerantwortung entspricht dem Umfang der Befugnisse und dem Rahmen der persönlichen Möglichkeiten
Wer kümmert sich um Arbeitsschutz?Antwort: Durchführung und Überwachung des staatlichen Arbeitsschutzes ist Aufgabe der Bundesländer, zuständig sind je nach Bundesland die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen (in Schlewig-Holstein sogar die dortige Landesunfallkasse).
Wer ist für den Arbeitsschutz in Deutschland verantwortlich?Die Beschäftigten bei der Arbeit vor typischen Gefahren zu schützen und für ihre Sicherheit Sorge zu tragen, liegt in der Verantwortung des Dienstherrn. Das Ziel von Arbeitsschutz und Unfallverhütung muss sein, die Beschäftigten bestmöglich vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen zu schützen.
Wer ist für die Mitarbeiter verantwortlich?In erster Linie ist der Arbeitgeber für die Einhaltung des Arbeitsschutzes im Betrieb verantwortlich. sonstige mit dem Arbeitsschutz beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse.
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