Welche Aufgaben hat der Netzbetreiber für den ordnungsgemäßenbetrieb der Energienetze?

Artikel - Netze und Netzausbau

Einleitung

Damit die Stromversorgung sicher und bezahlbar bleibt, brauchen wir mehrere tausend Kilometer neue Stromtrassen. Nur so kann Strom aus erneuerbaren Energien tatsächlich in jede Steckdose in Deutschland gelangen. Das Stromnetz ist daher das Rückgrat einer gelungenen Energiewende.

Die neue Erzeugungslandschaft mit Strom aus wachsenden Anteilen von erneuerbaren Energien schafft neue Herausforderungen für das Netz: Strom muss teilweise über weite Strecken von den Stromerzeugern zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gelangen.

So wird etwa der erneuerbare Strom aus Windenergie vorrangig im Norden und Osten sowie auf See erzeugt, wo der Wind besonders stark weht. Die größten Stromverbraucher - allen voran große Industriebetriebe - befinden sich aber im Süden und Westen Deutschlands. Der im Norden erzeugte „Windstrom“ muss also dorthin transportiert werden.

Netze fit für die Energiewende machen

Bis 2022 werden die deutschen Kernkraftwerke schrittweise außer Betrieb genommen - und auch andere konventionelle Kraftwerke werden stillgelegt. Diesen Wandel zeichnet auch das Stromnetz nach: Insgesamt müssen in den nächsten Jahren über 7.500 Kilometer im Übertragungsnetz optimiert, verstärkt oder neu gebaut werden. Eine besondere Rolle spielen hierbei die Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ-Leitungen), die sogenannten Stromautobahnen, wie SuedLink oder SuedOstLink. Auch der Ausbau der Verbindungen zu unseren europäischen Nachbarn wird immer wichtiger, denn die Energiewende ist zunehmend europäisch eingebettet. So können wir etwa Wasserkraft in Skandinavien und den Alpenländern mit Windkraft und Photovoltaik in Deutschland verbinden. Damit senken wir die Kosten der Energiewende.

Während früher der Strom in einer Einbahnstraße vom Kraftwerk über die Übertragungsnetze und die Verteilernetze bis zum Verbraucher floss, müssen die Netze heute Stromtransport mit Gegenverkehr bewältigen: der Strom fließt nicht nur von „oben nach unten“, sondern auch von „unten nach oben“. Um Erzeugung und Verbrauch bedarfs- und verbrauchsorientiert aufeinander abzustimmen, muss das Stromnetz also „intelligenter“ beziehungsweise „smarter“ werden.

Rahmenbedingungen für das Stromnetz der Zukunft

Das gesamte Stromnetz mit seinen unterschiedlichen Ebenen muss fit für die Energiewende werden. Um den Ausbau auf Übertragungs- und Verteilernetzebene weiter zügig voranzutreiben, ihn bürgerfreundlich auszugestalten und die Stromnetze fit für die neuen Aufgaben zu machen, wurden mit dem Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus, dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und der Novelle der Anreizregulierungsverordnung wichtige Weichenstellungen beschlossen. Mehr zu den Rahmenbedingungen des Netzausbaus finden Sie hier.

Aktionsplan Stromnetz

Um den stockenden Netzausbau aktiv zu beschleunigen, hat das Bundeswirtschaftsministerium im August 2018 den „Aktionsplan Stromnetz“ (PDF, 92 KB) vorgelegt. Dieser verfolgt eine doppelte Strategie: Einerseits sollen bestehende Netze mit neuen Technologien und Betriebskonzepten optimiert werden. Andererseits soll der Netzausbau mit vereinfachten Planungsverfahren und einem vorausschauenden Controlling (PDF, 130 KB) beschleunigt werden. Kernelemente des Controllings sind die Zeitpläne für jedes Netzausbauvorhaben. Bei regelmäßigen Treffen von Bundeswirtschaftsministerium, Bundesnetzagentur, Ländern und Netzbetreibern wird über jedes Vorhaben gesprochen. So können die Beteiligten konkrete Hindernisse und Risiken für die Zeitpläne frühzeitig identifizieren und Gegenmaßnahmen ergreifen. Mehr Informationen zum Controlling finden Sie hier (PDF, 130 KB).

Diskussionsprozess „Strom 2030“

Deutschland hat sich ambitionierte Ziele gesetzt: Die Investitionen in Effizienztechnologien zu erhöhen und Treibhausgasemissionen bis 2050 weitgehend zu vermeiden. Dabei ist die Zeit bis 2030 entscheidend. Mit „Strom 2030“ richtet das BMWK daher den Blick nach vorne: In den Energiewende-Plattformen Strommarkt und Energienetze wurden auf der Grundlage aktueller Studien zwölf langfristige Trends für den Stromsektor diskutiert. Die Trends beschreiben, wie Wind- und Solarstrom zunehmend das Energiesystem prägen, schrittweise zu wichtigen Energieträgern werden und wie die Stromversorgung dabei sicher und kostengünstig bleibt. Die Ergebnisse des Diskussionsprozesses können Sie in diesem Ergebnispapier nachlesen.

Netzentwicklungsplan 2019-2030

Der Netzentwicklungsplan 2019-2030 ist im Dezember 2019 von der Bundesnetzagentur bestätigt worden. Der Plan zeigt den zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland erforderlichen Netzausbau- und Netzoptimierungsbedarf bis 2030. Dabei beschreibt er keine konkreten Trassenverläufe, sondern nur den Übertragungsbedarf zwischen bestimmten Netzverknüpfungspunkten. Er berücksichtigt den Kohleausstieg entsprechend der Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ sowie erstmalig die Planung der Anbindungssysteme für Offshore-Windstrom. Zuvor wurden die Entwürfe der Übertragungsnetzbetreiber öffentlich konsultiert und von der Bundesnetzagentur geprüft. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Der Netzausbau schreitet voran

Damit die Stromversorgung sicher und bezahlbar bleibt, müssen in Deutschland mehrere tausend Kilometer Stromtrassen um- und ausgebaut werden. Eine Mammutaufgabe, die 2019 durch eine verbesserte Zusammenarbeit aller Beteiligten und weniger Bürokratie deutlich vorangekommen ist.

Ende 2019 waren rund die Hälfte aller Projekte nach dem Energieleitungsausbaugesetz in Betrieb, ein weiteres Drittel ist im Bau. Gemäß den vereinbarten Zeitplänen (PDF, 130 KB) sollen bis Ende 2020 rund 90 Prozent dieser Vorhaben im Bau oder bereits in Betrieb sein. Für den SuedOstLink, die erste der großen Nord-Süd-Stromautobahnen, steht inzwischen der komplette Erdkabel-Trassenkorridor fest. Sie ist die erste Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitung. Bis Ende des Jahres sollen knapp 90 Prozent der Vorhaben nach dem aktuellen Bundesbedarfsplangesetz in der Planfeststellungsphase oder weiter sein. Damit ist der Netzausbau 2019 ein großes Stück vorangekommen.

Auch mit Blick auf die einzelnen Genehmigungs-Jahre hat sich viel getan: Von den 2009 genehmigten Ausbau-Vorhaben sind bereits 767 Kilometer (46 Prozent) in Betrieb, weitere 471 Kilometer (28 Prozent) werden gerade gebaut. 1.579 Kilometer (63 Prozent) der 2013 genehmigten Vorhaben waren Ende 2019 im Planfeststellungsverfahren oder weiter fortgeschritten. 2018 waren es noch 49 Prozent. An dem Zuwachs von 14 Prozent hatte auch der Bürokratieabbau durch die Überarbeitung des Gesetzes zur Beschleunigung des Netzausbaus (NABEG 2.0) großen Anteil. Es hat viele Verfahren zum Netzausbau schlanker gestaltet, gerade wenn es um Optimierung oder Verstärkung bestehender Leitungen ging. Bei mehreren Netzausbauprojekten hat das Gesetz direkt geholfen und die behördlichen Verfahren um mehrere Jahre verkürzt. Auch bei den jüngsten Vorhaben aus 2015 sind 949 Kilometer (27 Prozent) bereits im Planfeststellungsverfahren oder weiter fortgeschritten. 2018 waren es noch 821 Kilometer.

Der Fortschritt zum Netzausbau ist in einem Flyer (PDF, 825 KB) zusammengefasst. Weitere Informationen zum aktuellen Stand aller Netzausbauvorhaben sind auf der Website www.netzausbau.de der Bundesnetzagentur zu finden.

Das deutsche Stromnetz

Über große Distanzen bis in jede Steckdose

Deutschland verfügt über ein vergleichsweise gut ausgebautes und verzweigtes Stromnetz. Es ist unterteilt in Übertragungsnetze – hier wird der Strom mit Höchstspannung transportiert – und Verteilernetze, über die Regionen und Endverbraucher mit Strom versorgt werden.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland (TenneT, 50Hertz Transmission, Amprion und TransnetBW) sorgen für den sicheren Betrieb der Infrastruktur der Übertragungsnetze und deren Instandhaltung, bauen Stromleitungen aus und gewähren Stromhändlern/-lieferanten diskriminierungsfrei Zugang zu diesen Netzen. Kontrolliert werden sie von der Bundesnetzagentur, einer im Geschäftsbereich des BMWK angesiedelten Bundesbehörde, die zum Beispiel den Netzausbau und die Entgelte für die Nutzung der Netze genehmigt.

Über große Distanzen: Übertragungsnetze

Übertragungsnetze ermöglichen einen deutschlandweiten und grenzüberschreitenden Transport von Strom über große Entfernungen – möglichst verlustarm und direkt dorthin, wo der Strom verbraucht wird. Über sogenannte Kuppelleitungen ist das deutsche Höchstspannungsnetz an das europäische Verbundnetz angeschlossen. Die Stromkreislänge der Übertragungsnetze beträgt rund 37.000 Kilometer. Übertragen wird bei Drehstrom mit Höchstspannung von 220 Kilovolt (kV) oder 380 kV, bei den geplanten neuen Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen mit bis zu 525 kV.

Direkt zum Verbraucher: Verteilernetze

Auf der Ebene der Verteilernetze wird der Strom in Hoch-, Mittel- und Niederspannung übertragen. Die Netze mit niedrigeren Spannungsebenen dienen der Verteilung des Stroms an die Endverbraucher. In diesem Bereich ist eine Vielzahl von regionalen und kommunalen Netzbetreibern tätig.

  • Hochspannung: 60 kV bis 220 kV (Stromkreislänge rund 94.000 km)
    Das Hochspannungsnetz ist die Verbindung zum Höchstspannungsnetz (Umspannwerke). Mit Hochspannungsnetzen wird der Strom grob zu Ballungszentren oder  auch direkt an große Industriebetriebe verteilt.
  • Mittelspannung: 6 kV bis 60 kV (Stromkreislänge rund 520.000 km)
    Das Mittelspannungsnetz verteilt den Strom an regionale Transformatorenstationen oder direkt an größere Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser oder Fabriken.
  • Niederspannung: 230 V oder 400 V (Stromkreislänge rund 1.190.000 km)
    Das Niederspannungsnetz dient der Feinverteilung. An das Niederspannungsnetz sind private Haushalte, kleinere Industriebetriebe, Gewerbe und Verwaltung angeschlossen.

Controlling des Netzausbaus

Netzausbau ist Chefsache

Das Bundeswirtschaftsministerium kümmert sich mit den Energieministerinnen und Energieministern der Länder um den Netzausbau. Sie haben mit den Übertragungsnetzbetreibern konkrete Zeitpläne und Meilensteine für alle Netzausbauvorhaben und alle Offshore-Anbindungsleitungen abgestimmt.

Im Mai 2019 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus in Kraft getreten. Damit wurden die behördlichen Verfahren schlanker gemacht und unnötige Bürokratie abgebaut. Jetzt geht es darum, die Netzausbauprojekte möglichst schnell umzusetzen.

Dazu hat sich Bundeswirtschaftsminister Altmaier gemeinsam mit den Energieministern der Länder sowie den Geschäftsführern der Übertragungsnetzbetreiber bei der Energieministerkonferenz am 24. Mai 2019 auf konkrete Zeitpläne und Meilensteine für alle Netzausbauvorhaben geeinigt. Die Zeitpläne wurden auf www.netzausbau.de veröffentlicht. Sie können auch hier (PDF, 130 KB) abgerufen werden. Die Zeitpläne stellen die Soll-Größe für das Netzausbau-Controlling dar. Sie erlauben den Abgleich mit dem tatsächlichen Fortschritt der Netzausbauprojekte, den die BNetzA jedes Quartal auf ihrer Website veröffentlicht. So wird für die am Netzausbau Beteiligten schnell sichtbar, welche Projekte als gute Beispiele dienen können oder wo zusätzliches Engagement erforderlich ist. Lösungsansätze für eine Optimierung und Beschleunigung des Netzausbaus im bestehenden Rechtsrahmen lassen sich einem im Auftrag des BMWK erstellten Praxisleitfaden entnehmen.

Ein Jahr später hat sich Bundeswirtschaftsminister Altmaier gemeinsam mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur und der Präsidentin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie und der Energieministerin und den Energieministern der Küstenländer sowie den Geschäftsführern der beteiligten Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion und TenneT auf eine gemeinsame Offshore-Vereinbarung (PDF, 244 KB) geeinigt. Danach verpflichten sich alle Beteiligten auf die erforderlichen Maßnahmen und eine enge Zusammenarbeit, um den Windenergieausbau in der Nord- und Ostsee voranzubringen. Die Anhebung des Ausbauziels von 15 Gigawatt auf 20 Gigawatt bis zum Jahr 2030 erfordert, dass alle erforderlichen Anbindungsleitungen zeitgerecht in Betrieb gehen. Die konkreten Meilensteine und Zeitpläne (PDF, 92 KB) für alle Beteiligten stellen dabei sicher, dass die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsschritte sowie der Bau der Anbindungsleitungen und der Offshore-Windparks Hand in Hand gehen. Die Zeitziele werden im Rahmen des Netzausbau-Controllings des BMWK regelmäßig überprüft, sodass bei Verzögerungen Gegenmaßnahmen schneller eingeleitet werden können.

Thema Erdkabel

Weichen für künftigen Netzausbau sind gestellt

Die Weichen für den weiteren Netzausbau sind gestellt: Seit Anfang 2016 haben Erdkabel Vorrang bei neuen Gleichstromvorhaben.

Bisher kommt beim Stromtransport über große Distanzen auf Höchstspannungsebene Drehstrom (Wechselstrom) zum Einsatz. Die neuen großen Nord-Süd-Leitungen wie SuedLink werden aber als Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ-Leitungen) geplant und gebaut. Sowohl bei den Drehstrom- als auch bei den Gleichstromvorhaben kamen bisher vorrangig Freileitungen zum Einsatz.

Das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus hat nicht nur die Liste der besonders dringlichen Vorhaben angepasst, sondern auch die Regelungen zur Erdverkabelung von Übertragungsleitungen auf eine neue Grundlage gestellt. Neue Gleichstromvorhaben sind jetzt vorrangig als Erdkabel zu planen. Diese sind zwar teurer, erhöhen aber die Akzeptanz, da der Eingriff in die Landschaft deutlich geringer ist.

Bei Wechselstromleitungen ist die Verkabelung ungleich schwieriger. Im Rahmen von Pilotvorhaben werden auf Teilabschnitten in den kommenden Jahren ebenfalls Erdkabel getestet. Mehr erfahren.

Videos zum Netzausbau

Bürgerdialog

Gemeinsamen Dialog führen und vor Ort informieren

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutzz fördert die Initiative „Bürgerdialog Stromnetz“. Die Ziele: Fundiertes Wissen zum Stromnetzausbau als Teil der Energiewende vermitteln und vor Ort Dialoge führen.

Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt – umso wichtiger sind Transparenz und Dialog. Während eine große Mehrheit die Energiewende grundsätzlich befürwortet, haben sich viele Bürgerinnen und Bürger mit dem dafür notwendigen Ausbau von Infrastrukturen wie Stromleitungen noch nicht intensiv auseinandergesetzt beziehungsweise stehen diesem weniger befürwortend gegenüber.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert deshalb die Initiative „Bürgerdialog Stromnetz“. Sie steht Betroffenen und der breiten Öffentlichkeit als neutrale Informations- und Dialogplattform zu allen Fragen rund um die Energiewende und den Netzausbau zur Verfügung und gestaltet einen breiten gesellschaftlichen Dialog. Deutschlandweit zehn regionale Ansprechpartnerinnen und -partner, ein mobiles Bürgerbüro, eine Bürger-Hotline, verschiedene Veranstaltungsformate vor Ort und auf Wunsch auch virtuell, ein umfassendes Online-Informationsangebot mit Online-Bürgerbüro sowie Presse- und Social-Media-Arbeit bieten Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Möglichkeiten, sich über den Netzausbau und die Energiewende zu informieren und ihre Anliegen im Dialog zu erörtern.

Alle weiteren Informationen zum „Bürgerdialog Stromnetz“ finden Sie hier.

Netzbetrieb und Systemsicherheit

Netzbetrieb und Systemsicherheit

Die Energiewende verändert die Stromversorgung in Deutschland grundlegend. Marktteilnehmer und Netzbetreiber müssen neuen Anforderungen gerecht werden, um einen stabilen Betrieb des Stromversorgungssystems und damit auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Hierfür muss der Netzbetrieb angepasst und insbesondere die sogenannten Systemdienstleistungen weiterentwickelt werden.

Systemdienstleistungen

Systemdienstleistungen (SDL) dienen dazu, dass das Stromnetz immer stabil und sicher betrieben werden kann. Hierzu zählen

  • Frequenzhaltung, um Ungleichgewichte zwischen Ein- und Ausspeisungen auszugleichen und die Netzfrequenz auf ihrem Sollwert von 50 Hertz zu halten,
  • Spannungshaltung, um die Spannung immer innerhalb eines vorgegebenen Bereichs zu halten,
  • Betriebsführung, bei der die Netzbetreiber den korrekten Netzbetrieb überwachen und ggf. steuernd eingreifen, z.B. bei Leitungsüberlastungen, und
  • Versorgungswiederaufbau, um nach dem unwahrscheinlichen Fall eines großflächigen Stromausfalls die Stromversorgung schnellstmöglich wieder hochzufahren, insbesondere mithilfe sogenannter schwarzstartfähiger Kraftwerke.

Die Netzbetreiber greifen dabei auf Produkte für Systemdienstleistungen (SDL-Produkte) zurück, die entweder durch Netzbetriebsmittel der Netzbetreiber oder Netznutzer (Erzeuger, Verbraucher, Speicher) bereitgestellt werden können.

Der Wandel des Stromversorgungssystems und europarechtliche Vorgaben machen es erforderlich, Systemdienstleistungsprodukte und deren Beschaffung weiterzuentwickeln. Derzeit erbringen konventionelle Kraftwerke noch einen großen Beitrag zur Bereitstellung der Systemdienstleistungen. Ihre Bedeutung wird in den nächsten Jahren jedoch immer weiter zurückgehen. Langfristig werden Erneuerbare-Energien-Anlagen die maßgeblichen Erzeugungsanlagen im Stromsystem sein und auch mehr Systemverantwortung übernehmen. Im Gegensatz zu konventionellen Erzeugungsanlagen sind Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Regel im Verteilnetz angeschlossen und über Leistungselektronik, sogenannte Wechselrichter oder Umrichter, mit dem Stromnetz verbunden. Daraus ergeben sich andere Eigenschaften, Anforderungen und Möglichkeiten für Systemdienstleistungsprodukte und den Netzbetrieb. Zusätzliche Möglichkeiten ergeben sich aus der voranschreitenden Digitalisierung und durch neue Anlagen wie etwa den Umwandlungsstationen der Gleichspannungsleitungen. Auch neue und flexible Akteure wie Speicherbetreiber, Aggregatoren und Verbraucher können zukünftig Systemdienstleistungsprodukte bereitstellen. Insgesamt ergeben sich aus den Veränderungen des Stromsystems Bedarfe und neue Möglichkeiten, Systemdienstleistungen weiterzuentwickeln.

Marktgestützte Beschaffung von Systemdienstleistungen

Zukünftig sollen Systemdienstleistungen außerdem grundsätzlich transparent, diskriminierungsfrei und marktgestützt beschafft werden, sofern sie nicht durch die Netzbetreiber selbst aus Netzbetriebsmitteln erbracht werden. Die konkreten Beschaffungssysteme werden von der Bundesnetzagentur festgelegt werden. Ausnahmen wird es nur geben, wenn eine marktgestützte Beschaffung wirtschaftlich nicht effizient wäre. Hierfür hat der Bundestag am 08. Oktober 2020 ein Gesetz zur marktgestützten Beschaffung von Systemdienstleistungen beschlossen. Ziel der Regelung ist es, das Erbringen der Systemdienstleistungen durch die Einführung von transparenten und diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren für alle Marktteilnehmer zu öffnen, egal ob Erzeuger, Speicher oder Verbraucher. Mit den Änderungen wird Wettbewerb angereizt. Dadurch können technische Potenziale zur Erbringung von Systemdienstleistungen gehoben werden und die Effizienz des Netzbetriebs wird verbessert.

Zur Unterstützung der Einführung marktgestützter Beschaffungssysteme und zur Entwicklung von konkreten mögliche Lösungsbeiträge für den zukünftigen Netzbetrieb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Projekt SDL-Zukunft gestartet („Zukünftiger Bedarf und Beschaffung von Systemdienstleistungen“). Das Ministerium arbeitet im Rahmen dieses Projektes eng mit der Bundesnetzagentur zusammen und bezieht relevante Beteiligte wie Netzbetreiber, Branchenverbände und Wissenschaft ein. In diesem Rahmen wurde auch untersucht, für welche Systemdienstleistungen eine marktgestützte Beschaffung derzeit nicht wirtschaftlich effizient erscheint. Dazu hat das Projekt einen Ergebnisbericht veröffentlicht (PDF, 1.014 KB). Die Bundesnetzagentur hat am 18.12.2020 Festlegungen hierzu erlassen und folgende vier Systemdienstleistungen derzeit von einer marktgestützten Beschaffung ausgenommen:

  1. Trägheit der lokalen Netzstabilität (Momentanreserve)
  2. Inselbetriebsfähigkeit
  3. Kurzschlussstrom
  4. dynamische Blindstromstützung

Aktuell werden Vorschläge für marktliche Beschaffungssysteme für die Systemdienstleistungen Spannungsregelung/ Blindleistung sowie Schwarzstartfähigkeit erarbeitet. Hierzu wurde im Rahmen des Projektes SDL-Zukunft bereits ein Vorschlag für ein Beschaffungssystem für Schwarzstartfähigkeit (PDF, 720 KB) erarbeitet.

Smart Grids und Smart Meter

Intelligente Netze und die Digitalisierung der Energiewende

Die Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie unterliegt erheblichen Schwankungen. Daher müssen Erzeugung, Netze und Verbrauch intelligent miteinander verknüpft werden. Der Strommarkt sorgt dafür, dass Energieerzeugung und -nachfrage aufeinander abgestimmt werden.

Der Begriff „intelligentes Stromnetz“ (englisch „smart grid“) beschreibt die kommunikative Anbindung der Akteure des Energiesystems von der Erzeugung über den Transport, die Speicherung und die Verteilung bis hin zum Verbrauch. So entsteht ein integriertes Daten- und Energienetz mit völlig neuen Strukturen und Funktionalitäten. Intelligente Netzesollen die Energieversorgung von morgen auf Basis eines effizienten und zuverlässigen Systembetriebs sicherstellen. Präzise Informationen über das Verhalten Millionen dezentraler Erzeugungsanlagen sind für einen energiewendetauglichen Netzbetrieb unerlässlich. Ähnliches gilt auf Verbraucherseite zum Beispiel für die Integration der Elektromobilität.

Eine wichtige Rolle spielen hierbei intelligente Messsysteme, sogenannte „Smart Meter“. Als fernkommunizierende digitale Stromzähler ermöglichen sie direkte Übertragungen von Messwerten an Verbraucher, Netzbetreiber, Energielieferanten und Energiedienstleister. Der Verbraucher erhält eine präzise Visualisierung seines Verbrauchsverhaltens und sieht so jede „vergeudete“ Kilowattstunde. Dies kann ihn zu energiesparendem Verhalten motivieren. Zum anderen ermöglichen intelligente Messsysteme die Umsetzung variabler Tarife, in denen der Verbraucher wirtschaftliche Anreize erhält, Strom dann zu nutzen, wenn er am günstigsten ist. Intelligente Messsysteme ermöglichen den Netzbetreibern zudem einen präzisen Blick in ihr Stromnetz, - so können über sie Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen angesteuert werden.

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende schafft die rechtlichen Voraussetzungen für „Smart Grid“, „Smart Meter“ und „Smart Home“ in Deutschland und ermöglicht so die digitale Infrastruktur für eine erfolgreiche Verbindung von über 1,5 Millionen Stromerzeugern und großen Verbrauchern. Im Zentrum steht die Einführung intelligenter Messsysteme. Sie dienen als sichere Kommunikationsplattform, um das Stromversorgungssystem energiewendetauglich zu machen. Datenschutz und Datensicherheit werden dabei besonders groß geschrieben - das Gesetz enthält höchste technische Mindestanforderungen. Das beschlossene und verkündete Gesetz finden Sie hier (PDF: 264 KB).

Mehr dazu erfahren Sie hier.

SINTEG: Sichere Netze auch bei hohen Anteilen fluktuierender Stromerzeugung

Mit dem Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG) werden in fünf Modellregionen neue Ansätze für einen sicheren Netzbetrieb bei hohen Anteilen fluktuierender Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie entwickelt und demonstriert. Das Förderprogramm thematisiert damit zentrale Herausforderungen der Energiewende wie Systemintegration, Flexibilität, Digitalisierung, Systemsicherheit und Energieeffizienz sowie den Aufbau intelligenter Energienetze und Marktstrukturen.

Dazu wurden fünf großflächige „Schaufenster“ aufgebaut, um Wissen, Erfahrungen und Aktivitäten systemübergreifend zu bündeln. Die Schaufenster gehen die technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Herausforderungen der Energiewende der nächsten Jahrzehnte an und sollen in der Praxis getestete Musterlösungen liefern. Diese können als „Blaupause“ für die Weiterentwicklung der Energiewende dienen. Mehr erfahren

Wettbewerb und Regulierung

Verbesserter Rahmen für kosteneffiziente Investitionen

Unsere Strom- und Gasnetze sind sogenannte natürliche Monopole: Die Marktkräfte allein führen nicht zu einem freien Zugang für alle Marktteilnehmer und fairen Preisen. Deshalb wird die Netzinfrastruktur staatlich reguliert. Davon profitieren nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch Energieerzeuger und Energiehändler.

Um Wettbewerb im Monopolbereich der Strom-und Gasversorgung, den Netzen und Leitungen, zu schaffen, gibt es die Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Sie sorgt für einen gleichberechtigten Zugang und wettbewerbliche Nutzungsentgelte. Darüber hinaus setzt sie Anreize für Netzbetreiber, effizient zu wirtschaften und ihre Kosten zu senken.

Mit der Novellierung der Anreizregulierungsverordnung 2016 hat die Bundesregierung den Regulierungsrahmen an die Herausforderungen der Energiewende angepasst. Ziel ist weiterhin, die Verteilernetze zügig und kostengünstig auszubauen. Kernstück der Verordnung: Der Investitionsrahmen für Verteilnetzbetreiber wurde modernisiert. Individuelle Investitionskosten werden nun besser berücksichtigt und besonders effiziente Netzbetreiber mit einem zusätzlichen Bonus belohnt. Mehr erfahren Sie hier.

Zurzeit prüft das Bundeswirtschaftsministerium, ob die sonstigen Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus durch sinnvolle ökonomische Anreize flankiert werden können. Dazu fand zwischen Mai 2019 und März 2020 im Bundeswirtschaftsministerium ein Branchendialog statt. Näheres dazu finden Sie hier.

Plattform Energienetze

Gemeinsam Lösungen für den Netzausbau voranbringen

Die gesellschaftliche Akzeptanz des Leitungsbaus, gute Planungs- und Genehmigungsverfahren für Stromleitungen, die Entwicklung intelligenter Netze und Zähler und der Erhalt eines sicheren Netzbetriebs: Das sind nur einige der wichtigen Themen der Plattform Energienetze. Seit 2011 entwickeln wichtige Akteure des Netzausbaus – Netzbetreiber, Verwaltungen und Verbände – hier gemeinsame Lösungen.

Der Ausbau der Stromnetze hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Der Stromleitungsbau ist eine der zentralen Voraussetzungen für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und entscheidender Wegbereiter des europäischen Wettbewerbs im Strommarkt.

Ein wesentliches Ziel der Plattform Energienetze ist es daher, die Modernisierung und den Ausbau des Stromnetzes voranzubringen. Mehr zur Arbeitsweise, Themen und Ergebnissen der Plattform erfahren Sie hier.

Was macht der Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig. Er stellt die gesamte Infrastruktur bereit über die Stromanbieter bzw. Stromlieferanten den Strom zum:zur Kund:in liefern können.

Welche Pflichten hat ein Energieversorger?

Energieversorger haben die Aufgabe, Energie einzukaufen, an die Kunden zu liefern und abzurechnen. Seit 1998 können Verbraucher ihren Lieferanten frei wählen. Trotzdem dominieren immer noch wenige Unternehmen den Strommarkt und den Gasmarkt.

Was ist der Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber Netzbetreiber koordinieren Transport und Verteilung des Stroms von den Kraftwerken zu den Verbrauchern. Während sogenannte Übertragungsnetzbetreiber die großen Stromtrassen bedienen, ist für jeden einzelnen Haushalt jeweils der örtliche Verteilnetzbetreiber zuständig.

Wer ist für die Stromzähler verantwortlich?

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist verantwortlich für den Einbau moderner Stromzähler in seinem Gebiet.