Was bedeuten 3 sterne bei einer bewertung bei ebay

Ebay ist der weltweit größte Online-Marktplatz und bietet jedem überall die Möglichkeit, auf unkomplizierte Weise Geschäfte abzuschließen. Das eBay-Marktplatz-Geschäft umfasst den Online-Marktplatz ebay.com, die länderspezifischen eBay-Marktplätze wie ebay.de und die mobilen eBay-Apps. So können Privatpersonen aber auch kommerzielle Händler Angebote auf der Plattform schalten, um ihre Artikel weltweit zum Kauf anzubieten. Ebay gibt in seinem Factsheet des dritten Quartals 2017 an, dass derzeit (Stand: 31.12.2016) etwa 12.600 Mitarbeiter weltweit für das Unternehmen tätig sind und rund 168 Millionen aktive Käufer weltweit auf der Plattform registriert sind. Laut eBay betrug das Handelsvolumen im dritten Quartal 2017 weltweit 20,5 Milliarden US-Dollar.

Wie funktioniert das eBay-Bewertungssystem?

Egal, ob eBay-Käufer oder eBay-Verkäufer, jedes eBay-Mitglied muss zunächst ein Profil erstellen, um auf der Plattform tätig werden zu können. Aus diesem gehen sämtliche Bewertungen hervor, die das Mitglied erhalten hat. Somit hat jeder die Gelegenheit, vor einer Kaufentscheidung überprüfen zu können, wie zuverlässig der potentielle Vertragspartner ist.

Der Käufer kann den Verkäufer nach einer Verkaufsabwicklung mit Hilfe der Vergabe von Bewertungspunkten positiv, negativ oder neutral bewerten. Zusätzlich können Bewertungstexte sowie detaillierte Verkäuferbewertungen erfolgen.

Der Verkäufer kann den Käufer hingegen mit den Bewertungspunkten, die mit einem kurzen Bewertungstext ergänzt werden können, nur positiv bewerten. Diese Bewertungen werden in dem Käuferprofil sodann gespeichert und den nächsten Verkäufern angezeigt.


eBay-Bewertungspunkte

Die Bewertungspunkte können als positive, neutrale oder negative Punkte vergeben werden. Für jede positive Bewertung wird ein Punkt zum Bewertungspunktestand addiert; eine neutrale Bewertung wirkt sich nicht auf den Bewertungspunktestand aus und für jede negative Bewertung wird ein Punkt vom Bewertungspunktestand subtrahiert. Hat ein Mitglied zehn oder mehr Bewertungspunkte erreicht, wird neben dem Mitgliedsnamen ein gelber Stern angezeigt. Je mehr positive Bewertungen das Mitglied erhalten hat, desto höher ist also der Punktestand.

Die Käufer und Verkäufer können sich auch mehrmals bewerten, wenn die Angebote, die bewertet werden, jeweils in einer anderen Woche enden.


eBay-Bewertungstext

Die Bewertungspunkte können mit einem kurzen Bewertungstext ergänzt werden, um die Gründe der Punktevergabe aufzuzeigen. Somit ist für jedermann ersichtlich, dass die Punktevergabe nicht bloß zufällig erfolgte.


Detaillierte Verkäuferbewertung

Die ebay-Käufer haben darüber hinaus die Möglichkeit, bereichsspezifisch detaillierte Verkäuferbewertungen abzugeben. Diese sind in den Bereichen „Artikel wie beschrieben“; „Kommunikation“, „Versandzeit“ sowie im Bereich „Versand- und Verpackungskosten“ durchführbar. Eine Fünf-Sterne-Bewertung entspricht dabei der besten und die Vergabe eines Sternes entspricht der niedrigsten Bewertung. Auswirkungen auf den oben beschriebenen Punktestand hat die detaillierte Verkäuferbewertung allerdings nicht.


Die eBay-Bewertungsregeln

Ebay stellt für die Nutzer sogenannte Bewertungsgrundsätze auf, die zwingend einzuhalten sind. Andernfalls kann unter bestimmten Umständen gegen die aufgestellten Bewertungen vorgegangen werden.

So ist es den Mitgliedern vor allem nicht erlaubt, persönliche Angaben über den Handelspartner in den Bewertungstext mit aufzunehmen. Ebenso wenig werden vulgäre, obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen gestattet.

Zudem ist die Manipulation von Bewertungen strengstens untersagt. Die verbotene Manipulation umfasst insbesondere Folgendes:

Bewertungen (auch die detaillierten Verkäuferbewertungen) dürfen nicht nur mit dem Ziel abgegeben werden, das eigene oder ein fremdes Bewertungsprofil künstlich auf- oder abzuwerten. Ebenso wenig ist es erlaubt, Mitgliedskonten nur mit dem Ziel einzurichten, andere Bewertungsprofile künstlich zu verbessern oder zu verschlechtern. Bewertungen dürfen auch nicht zum Kauf, Verkauf oder Handel angeboten werden.

Die Bewertungserpressung ist ebenfalls nicht erlaubt. Danach dürfen Käufer unter anderem nicht den Verkäufern mit einer negativen oder niedrigen detaillierten Bewertung drohen, um die Lieferung eines Artikels zu erzwingen, der nicht Teil der ursprünglichen Transaktion war. Die Verkäufer dürfen unter Androhung eines für den Käufer schlechten Zustandes auch keine positiven Bewertungen von ihnen einfordern. Das Aufstellen allgemeiner Geschäftsbedingungen, in denen die Käuferrechte eingeschränkt werden, fällt ebenfalls hierunter, soweit der Käufer dazu aufgefordert wird, diesen zuzustimmen, um den Kauf abzuschließen.

Rachebewertungen werden von eBay ebenfalls nicht hingenommen. Darunter fallen insbesondere Fälle, in denen ein Käufer einen Verkäufer negativ oder neutral bewertet, weil dieser zusätzliche Forderungen des Käufers ablehnt, die nicht in der Artikelbeschreibung aufgeführt waren. Wird ein Verkäufer von einem Käufer negativ oder neutral bewertet, und empfindet das als unfair und bewertet im Gegenzug den Käufer zwar positiv, fügt dem aber einen negativen Bewertungstext hinzu, so fällt das auch unter die verbotene Rachebewertung.

Vorgehen bei einer schlechten eBay-Bewertung

Hat man eine negative Bewertung erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, zu verfahren:


1. Bewertung melden

Wird der Käufer oder Verkäufer von einem anderen in einer gegen die Bewertungsgrundsätze verstoßenden Weise bewertet, kann dies direkt bei eBay gemeldet werden. Ebay prüft dann die angezeigte Bewertung „gewissenhaft“ und hat die alleinige Entscheidungskompetenz darüber, ob ein Verstoß bejaht oder verneint wird. Bei der Annahme eines Verstoßes kommen verschiedene Sanktionsmöglichkeiten in Betracht, beispielsweise das Löschen von Bewertungen, der Verlust des Powerseller-Status, das Löschen von Angeboten und Suchanzeigen sowie der vorläufige bzw. endgültige Ausschluss vom Marktplatz.


2. Reaktion

Zunächst ist es sinnvoll, auf den Beitrag zu reagieren, indem Kontakt zu dem Bewertenden aufgenommen wird. Der Verkäufer kann den Käufer bitten, eine negative oder neutrale Bewertung zu überarbeiten, wenn das Problem bei dem Verkauf zuvor geklärt wurde oder wenn der Käufer die Bewertung aus Versehen abgegeben hat (einvernehmliche Rücknahme). Insofern können Verkäufer eine schlechte Bewertung korrigieren lassen. Der Käufer kann dann innerhalb von zehn Tagen der Bitte des Verkäufers zustimmen oder diese ablehnen. Stimmt der Käufer dem Antrag nicht zu, kann nicht nochmals ein Antrag gestellt werden.  Dieses Verfahren kann für je 1.000 erhaltene Bewertungspunkt, die in einem Kalenderjahr erhalten wurden, bis zu fünf Mal durchgeführt werden.

Außerdem hat der Verkäufer die Möglichkeit, auf die Bewertung des Käufers zu reagieren, indem er direkt darauf antwortet. So kann in der Antwort beispielsweise darauf hingewiesen werden, dass die beschriebenen Abläufe rein tatsächlich ordnungsgemäß stattgefunden haben und es keinen Grund für die Vergabe einer schlechten Bewertung gibt. Falls doch Komplikationen auftraten, kann auch eine öffentliche Entschuldigung dazu führen, dass die schlechte Bewertung keine negativen Folgen mit sich bringt. Somit wird Seriosität bewiesen und der interessierte Nutzer kann sich ein besseres Bild machen.


3. Anwalt einschalten

Wurde der Beitrag nicht bereits aufgrund der eBay-Meldung gelöscht, was in der Praxis nicht selten der Fall sein dürfte, sollte anwaltliche Hilfe eingeholt werden. Ein erfahrener Anwalt wird die rechtliche Situation umgehend prüfen und die Ansprüche des Verkäufers geltend machen.

Die Anspruchsgeltendmachung ist jedoch nur dann erfolgversprechend, wenn die Äußerung des Bewertenden rechtswidrig das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Verkäufers verletzt. Denn nicht jede Äußerung kann untersagt werden. Der Nutzer hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie ein bestimmtes Unternehmen bewertet wurde. Wer demnach bei eBay als Verkäufer registriert ist, muss Bewertungen im Rahmen der Berufssphäre grundsätzlich akzeptieren.

Ansprüche bestehen nur dann, wenn unwahre und ehrenrührige Tatsachen behauptet werden oder wenn ein Fall ehrverletzender unzulässiger Schmähkritik vorliegt. Denn die Meinung als solche wird grundgesetzlich geschützt.

Meinung oder Tatsache

Zunächst ist zu überprüfen, ob die Äußerung eine Meinung oder eine Tatsache darstellt. Ist die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich, so liegt eine Tatsachenbehauptung vor (vgl. BGH NJW 2011, 2204). Diese kann somit wahr oder unwahr, richtig oder falsch sein. Eine Meinungsäußerung ist hingegen durch Elemente der Stellungnahme oder des Dafürhaltens gekennzeichnet. Sie kann im Gegensatz zu einer Tatsachenbehauptung nicht wahr oder unwahr sein.

Welche Sterne gibt es bei eBay?

Den gibt es schon bei 10 Bewertungen. Wer mindestens 50 Bewertungen hat, bekommt den blauen Stern, dann folgt ab 100 Punkten der türkisfarbene. Diese drei sind in der Regel schnell erreicht – dann wird es schwieriger. 500 Punkte benötigt man für den violetten Stern, danach gibt es ab 1000 Punkten den roten Stern.

Was bedeutet die Farbe der Sterne bei eBay?

Die Farbe der Sterne hängt von der Anzahl der erhaltenen Bewertungen ab. Jede positive Bewertung eines Käufers oder Verkäufers für das entsprechende Profil wird mit einem Punkt belohnt. Bei einem schlechten Erlebnis und einer entsprechend negativen Bewertung wird ein Punkt wieder abgezogen.

Was bringt Top Bewertung bei eBay?

„Verkäufer mit Top-Bewertung“ erhalten unter anderem Rabatte von bis zu 30% auf die Verkaufsprovision. Außerdem werden ihre Angebote bevorzugt angezeigt und mit einem speziellen Logo versehen, welches potenziellen Kunden erleichtert, sie zu finden.

Kann man bei eBay Kleinanzeigen sehen wie man bewertet wurde?

Falls du annimmst, dass du eine ungerechtfertigte Bewertung erhalten hast, kannst du eine Liste deiner erhaltenen Bewertungen per E-Mail über bewertungen@ebay-kleinanzeigen.de anfordern.