Wann darf man sich nicht gegen corona impfen lassen

24. August 2022 Allgemeine Fragen

Alle Personen, die in Österreich wohnen, können sich in Österreich kostenlos gegen COVID-19 impfen lassen. Das gilt auch für Personen ohne österreichische Sozialversicherungsnummer. Die Organisation und Durchführung der Corona-Schutzimpfung erfolgen durch die Bundesländer.

FAQ Allgemeine Informationen

Die Anmeldung zur Corona-Schutzimpfung ist über die Anmeldeplattformen der jeweiligen Bundesländer möglich: Corona-Schutzimpfung - Jetzt anmelden!

Nutzen Sie auch die zahlreichen Impfmöglichkeiten ohne Anmeldung in Ihrem Bundesland.

(20.05.2022, 12:00)

  • Ihre Sozialversicherungsnummer (e-card) (falls vorhanden)
  • Ihren Impfpass (falls vorhanden)
  • Ihren Allergiepass (falls vorhanden)
  • Optional: ausgefüllter „Aufklärungs- und Dokumentationsbogen Schutzimpfung COVID-19“

(03.05.2022, 15:00)

Derzeit ja. Während der COVID-19-Pandemie ist eine Impfung bei Berücksichtigung der Einlassungsfahrlässigkeit durch alle Ärzt:innen mit Berechtigung zur selbstständigen Berufsausübung und unabhängig von deren Fachrichtungmöglich. Dies beschränkt sich nicht nur auf die Corona-Schutzimpfung, sondern betrifft auch andere Impfungen wie etwa gegen Masern-Mumps-Röteln, Diphtherie-Tetanus-Polio-Pertussis etc.

(25.07.2022, 15:00)

Personen mit einem intakten Immunsystem (immunkompetente Personen) ab 5 Jahren werden drei Impfungen zum Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen.

Die vierte Impfung erfolgt nach individueller Beratung und Aufklärung durch die Ärztin oder den Arzt und ist derzeit eine off-label-Anwendung.

Folgenden Personengruppen wird eine 4. Impfung frühestens ab 4 Monaten, jedenfalls aber ab 6 Monaten nach der 3. Impfung empfohlen:

  • Allen Personen ab 60 Jahren
  • Risikopersonen ab 12 Jahren:
    • mit Vorerkrankungen
    • mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19
    • bei denen ein kürzerer Impfschutz zu erwarten ist

Personen mit schwerer Immunschwäche bzw. stark immunsupprimierte Personen sollen nach ihren individuellen Bedürfnissen und nach ärztlicher Absprache versorgt werden. Das bedeutet, dass nach der Grundimmunisierung im 3+1-Schema abhängig vom Zustandsbild weitere Impfungen notwendig sein können.

Abhängig von den weiteren epidemiologischen Entwicklungen wird voraussichtlich im Herbst bzw. Winter eine weitere Impfung notwendig.

(24.08.2022, 12:00)

Ja. Gesunde, immunkompetente Personen im Alter von 12 bis 59 Jahren können auf persönlichen Wunsch eine Auffrischungsimpfung frühestens ab 4 Monaten, besser aber erst 6 Monate nach der Grundimmunisierung (3. Impfung) erhalten. Die Auffrischungsimpfung wird aber aktuell noch nicht allgemein für Personen dieser Altersgruppe empfohlen. Den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion bieten die empfohlenen Hygienemaßnahmen, vor allem das Tragen einer FFP2-Maske.

(24.08.2022, 12:00)

Die COVID-19-Impfung senkt nachweislich das Risiko geimpfter Personen, schwer an COVID-19 zu erkranken oder zu versterben. Bei der derzeit vorherrschenden Omikron-Variante kann eine Infektion durch eine COVID-19-Impfung zwar nur teils vermieden werden, allerdings verläuft eine COVID-19-Erkrankung bei geimpften Personen in der Regel deutlich milder. Aufgrund dessen wird allen Personen ab 5 Jahren eine Grundimmunisierung (3 Impfungen) empfohlen.

Eine zusätzliche 4. Impfung wird derzeit folgenden Personengruppen empfohlen:

  • Personen ab 60 Jahren
  • schwerwiegend immungeschwächten bzw. stark immunsupprimierten Personen
  • Risikopersonen ab 12 Jahren (siehe Tabelle 3 in den Anwendungsempfehlungen des NIG)

Nähere Informationen dazu finden Sie im Bereich Fachinformationen in den "COVID-19-Impfungen: Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums".

(24.08.2022, 12:00)

Für die Impfung gegen COVID-19 werden EU-weit zugelassene und in Österreich verfügbare Impfstoffe empfohlen. Je nach Altersgruppe gibt es verschiedene Impfstoffempfehlungen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, um den für Sie am besten passenden Impfstoff auszuwählen.

(25.07.2022, 15:00)

Nach der Impfung soll man sich drei Tage körperlich schonen und eine Woche auf Sport verzichten. An der Einstichstelle können für einige Tage Schmerzen auftreten. Wenn innerhalb von drei Wochen nach der Impfung Erschöpfung, Müdigkeit oder Fieber auftreten, soll man körperliche Anstrengung und Leistungssport vermeiden. Bei Atemnot oder Brustschmerzen wird ärztliche Beratung dringend empfohlen.

(20.05.2022, 12:00)

Ja. COVID-19-Impfstoffe sind wie Totimpfstoffe einzuordnen. Die gleichzeitige Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen (inkl. Influenza-Impfstoffen) ist möglich und sinnvoll. Bei gleichzeitiger Verabreichung werden unterschiedliche Körperstellen gewählt (z.B.: eine Impfung in den rechten Oberarm und die andere Impfung in den linken Oberarm).

Die Ansprechstellen in den Bundesländern sind unter www.gesundheit.gv.at/service/beratungsstellen/impfen zu finden.

(20.05.2022, 12:00)

Personengruppen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei Infektion haben dieses Risiko oft sowohl bei Influenza als auch bei COVID-19. Das sind vor allem Personen höheren Alters und Menschen mit chronischen Erkrankungen. Neben den Risikopersonen selbst werden die Impfungen auch ihrem nahen Umfeld dringend empfohlen. Zum nahen Umfeld zählen beispielweise Personen im selben Haushalt oder Betreuungspersonal.

(20.05.2022, 12:00)

Ja. Je nachdem, wie viele Impfungen Sie bereits erhalten haben. Respiratorische Infektionen hinterlassen keine dauerhafte systemische Immunität. Für eine breite und gut ausgeprägte Immunitätslage wird jedenfalls eine Grundimmunisierung mit 3 Impfungen benötigt, unabhängig von den durchgemachten Infektionen. Eine Infektion hat lediglich Auswirkungen auf den empfohlenen Zeitpunkt für die nächste Impfung. Dies gilt auch für Auffrischungsimpfungen (4. Impfung), sofern diese empfohlen sind. PCR-bestätigte Infektionen vor der zweiten Impfung verschieben die nächste Impfung um 4 Wochen, Infektionen ab der zweiten Impfung verschieben die nächste Impfung um 6 Monate. Sprechen Sie mit Ihrem:r Ärzt:in, um den passenden Impfzeitpunkt für Sie zu bestimmen.

(25.07.2022, 15:00)

Für immunkompetente Personen unter 60 Jahren, die bereits zwei WHO-EUL-Impfungen erhalten haben, gilt:

  • Sie sollen im Mindestabstand von einem Monat eine Impfung mit einem EU-weit zugelassenen mRNA-Impfstoff erhalten.
  • Ab 4 Monaten soll eine weitere Impfung erfolgen.

Für Personen ab 60 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen bzw. Risiken für einen schweren Verlauf von COVID-19 gelten die allgemeinen Impfempfehlungen für eine Grundimmunisierung mit drei Impfungen (Abstand zur Vorimpfung mind. 1 Monat).

(24.08.2022, 12:00)

Impfung spezieller Personengruppen

Die beste persönliche Vorgehensweise in Bezug auf die Corona-Schutzimpfung soll immer in Absprache mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt unter Berücksichtigung der individuellen Risiko-Nutzen-Einschätzung festgelegt werden.

Insbesondere bei Impfungen von Personen mit Grunderkrankungen muss eine Einzelfallentscheidung getroffen werden.

Bitte wenden Sie sich also vor Ihrem Impftermin an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt, um Vor- oder Grunderkrankungen, Medikamenteneinnahmen, eventuelle Risikofaktoren und sonstige medizinische Fragestellungen zu besprechen. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin kann Sie auch beraten, in welchen  äußerst seltenen Fällen eine Corona-Schutzimpfung nicht empfohlen ist.

FAQ Impfung spezieller Personengruppen

Ja. Die Corona-Schutzimpfung ist für schwangere Personen ab dem 2. Trimester empfohlen. In der Schwangerschaft besteht bei COVID-19 ein erhöhtes Risiko, eine intensivmedizinische Behandlung und eine invasive Beatmung zu benötigen. Außerdem ist das Risiko einer Frühgeburt erhöht.

Impfungen gegen COVID-19 sollen abhängig von allfälligen Vorimpfungen ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel vorgenommen werden, bevorzugt mit dem Impfstoff Comirnaty. Ab einem Alter von 30 Jahren kann jedoch auch Spikevax verwendet werden.

(25.07.2022, 15:00)

Nein. Ein routinemäßiger Schwangerschaftstest vor einer Impfung ist nicht notwendig. Im Falle einer rund um eine Impfung eingetretenen Schwangerschaft ergibt sich daraus jedenfalls keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Die Schwangerschaft ist auch nicht als Risikoschwangerschaft einzustufen.

(20.05.2022, 12:00)

Ja. Während der Stillzeit sind Impfungen gegen COVID-19 abhängig von möglichen Vorimpfungen empfohlen. Es gibt keine Hinweise, dass mRNA-Impfstoffe oder deren Bestandteile in die Muttermilch übertreten und sich daraus irgendein theoretisches Risiko ableiten ließe. Dies ist auch bei Vektorimpfstoffen nicht zu erwarten.

(24.08.2022, 12:00)

Bei bekannten Allergien, wie beispielsweise gegen Aeroallergene wie Pollen oder Hausstaubmilben, kann und soll man sich gegen COVID-19 impfen lassen. Im Aufklärungsgespräch mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt werden etwaige Allergien besprochen. Falls verfügbar, sollen daher Allergie-Pässe zum Impftermin mitgebracht werden, da sie Informationen zu möglichen Allergenen enthalten. Allergiker:innen sollen nach der Corona-Schutzimpfung jedenfalls 30 Minuten bei der Impfstelle unter ärztlicher Aufsicht warten.

Wenn nach einer Impfung bereits einmal ein allergischer Schock (Anaphylaxie) aufgetreten ist, ist dies dem:r Ärzt:in vor der Corona-Schutzimpfung unbedingt mitzuteilen.

Wenn eine Allergie gegen einen der Inhaltsstoffe des Impfstoffes besteht, darf die jeweilige Corona-Schutzimpfung nicht verabreicht werden. Zur eindeutigen Abklärung wenden Sie sich jedenfalls an Ihre:n behandelnde:n Ärzt:in.

(20.05.2022, 12:00)

Personen, die an einem akuten Infekt erkrankt sind, sollen sich erst gegen COVID-19 impfen lassen, wenn sie wieder vollständig gesund sind.

(20.05.2022, 12:00)

Es gibt Gesundheitszustände und chronische Erkrankungen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 besteht (z.B. starkes Übergewicht, bestimmte Herz-, Lungen und Nierenerkrankungen, Diabetes etc.). Gerade für Personen mit gesundheitlichen Risiken ist die Corona-Schutzimpfung besonders wichtig. Bitte besprechen Sie mit Ihrem:r Ärzt:in, ob für Sie ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 besteht und wann für Sie persönlich der beste Impftermin ist.

(20.05.2022, 12:00)

Für Kinder unter 5 Jahren sind derzeit keine Impfstoffe gegen COVID-19 von den europäischen Behörden zugelassen. Seitens des Nationalen Impfgremiums wird derzeit keine Impfung gegen COVID-19 in dieser Altersgruppe empfohlen.

Wenn eine Allergie gegen einen der Inhaltsstoffe des Impfstoffes besteht, darf der jeweilige Impfstoff nicht verabreicht werden. Zur eindeutigen Abklärung wenden Sie sich jedenfalls an Ihre:n behandelnde:n Ärzt:in.

Darüber hinaus kann ein vorübergehendes oder dauerhaftes Aufschieben von Impfungen erforderlich sein. Hier handelt es sich um ärztliche Einzelfall-Beurteilungen, welche persönlich mit dem:r behandelnde:n Ärzt:in besprochen werden müssen.

Das Nationale Impfgremium (NIG) hat als informative Hilfestellung die Fachinformation „COVID-19-Impfungen: Wann aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht geimpft werden soll“ erstellt. Diese finden Sie im Bereich Corona-Schutzimpfung - Fachinformationen.

(25.07.2022, 15:00)

Ja. Auch Personen, die an „Long COVID“ leiden, können und sollen die Impfungen entsprechend den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums erhalten.

(20.05.2022, 12:00)

Bei schwerwiegend immungeschwächten bzw. stark immunsupprimierten Personen können beide mRNA-Impfstoffe für alle zugelassenen Altersgruppen eingesetzt werden. Bei schwerwiegend immungeschwächten bzw. stark immunsupprimierten Personen, bei denen ein erhöhtes Infektions-/Erkrankungsrisiko und ein hohes Risiko für schwere Verläufe von COVID-19 besteht (z.B. bei vorrübergehender, therapeutisch induzierter oder dauerhafter und relevanter Immunsuppression beispielsweise nach Transplantationen, Personen unter Biologika-Therapie und onkologische und hämatologische Patient:innen), wird eine Grundimmunisierung mit 4 Impfungen empfohlen (3+1-Schema). Nach diesem Schema wird die 3. Impfung bereits 28 Tage nach der zweiten Impfung verabreicht.  

Nach der 3. Impfung soll – im Gegensatz zu nicht immungeschwächten Personen – eine Antikörperkontrolle (neutralisierende Antikörper) frühestens 4 Wochen nach der 3. Impfung durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Impfungen eine Immunantwort ausgelöst haben. Darauf basierend legt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt das für Sie beste weitere Vorgehen fest. Weitere Impfungen können abhängig von den individuellen Erfordernissen notwendig sein.

(25.07.2022, 15:00)

Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Nach der Corona-Schutzimpfung treten oft zu erwartende Reaktionen auf, die gewöhnlich innerhalb weniger Tage von selbst wieder abklingen.

Details finden Sie in der jeweiligen Gebrauchsinformation bzw. fragen Sie bitte Ihre:n Ärzt:in.

Nach Impfungen mit mRNA-Impfstoffen wurden sehr häufig Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Einstichstelle beobachtet. Darüber hinaus kann es sehr häufig zu Müdigkeit, Kopf-, Muskel- oder Gelenksschmerzen, Lymphknotenschwellung, Übelkeit/Erbrechen, Frösteln oder Fieber kommen. Sehr häufig bedeutet, dass mehr als 1 von 10 geimpften Personen betroffen sind. Bei mRNA-Impfstoffen treten Impfreaktionen vermehrt nach der 2. Impfung auf. Nach der 3. Impfung mit mRNA-Impfstoffen sind die Impfreaktionen und Nebenwirkungen ähnlich wie nach der 2. Impfung.

Fälle von Myokarditis und Perikarditis wurden in sehr seltenen Fällen hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung mit den COVID-19 mRNA-Impfstoffen Comirnaty und Spikevax beobachtet sowie häufiger nach der zweiten Impfung und bei jüngeren Männern.

Vermutete Nebenwirkungen sollen unter https://www.basg.gv.at oder 0800 555 621 gemeldet werden.

Nach der Impfung wird drei Tage körperliche Schonung empfohlen, sowie der Verzicht auf Sport für eine Woche. Bei Erschöpfung, Müdigkeit oder Fieber innerhalb von 3 Wochen nach der Impfung sollen körperliche Anstrengung und Leistungssport vermieden werden. Bei Atemnot oder Brustschmerzen wird dringend empfohlen, ärztliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Berichte zu den gemeldeten vermuteten Nebenwirkungen in Österreich nach Corona-Schutzimpfungen sind abrufbar auf der Website des Bundesamts für Gesundheit unter: Meldung nach COVID-19 Impfung - BASG

FAQ Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Für derartige Gesundheitsschädigungen gibt es das Impfschadengesetz. Hier leistet der Bund Entschädigung für Schäden, die durch empfohlene Impfungen verursacht wurden. Die Regelung umfasst dabei jene Impfungen, die nach der Verordnung über empfohlene Impfungen zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse deren Gesundheit empfohlen sind. Die Corona-Schutzimpfung wurde in dieser Verordnung ergänzt.

(20.05.2022, 12:00)

Nach der Impfung wird drei Tage körperliche Schonung empfohlen sowie Sportkarenz für eine Woche. Bei Erschöpfung, Müdigkeit oder Fieber innerhalb von 3 Wochen nach der Impfung sollen körperliche Anstrengung und Leistungssport vermieden werden. Bei Atemnot oder Brustschmerzen soll ärztliche Hilfe aufgesucht werden.

Gegebenenfalls kann Paracetamol (unter Berücksichtigung allgemeiner Kontraindikationen) etwa 6 Stunden nach der Impfung eingenommen werden. Dies führt zur Abschwächung von auftretenden Impfreaktionen. Für die genaue Art der Verabreichung informieren Sie sich bei Ihrem:r Ärzt:in.

Bitte beobachten Sie wie auch nach anderen Impfungen oder der Einnahme von Medikamenten Ihren Gesundheitszustand. Bei Nebenwirkungen, die mehr als 3 Tage nach erfolgter Impfung anhalten oder neu auftreten (z.B. Schwindel, schwere und anhaltende Kopfschmerzen, Sehstörungen, Übelkeit/Erbrechen, Atemnot, akute Schmerzen in Brustkorb, Bauch oder Gliedmaßen, Beinschwellungen, kleine Blutflecken unter der Haut), sollten Sie umgehend eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen und von Ihrer Impfung berichten, damit eine weitere ärztliche Diagnostik zur Abklärung thromboembolischer Ereignisse (Blutgerinnsel)/Thrombopenie (Verminderung von Blutplättchen) veranlasst werden kann.

Vermutete Nebenwirkungen sollen unter: https://www.basg.gv.at oder 0800 555 621 gemeldet werden.

(24.08.2022, 12:00)

Wirksamkeit

Die COVID-19-Impfung ist eine wichtige und alternativlose Maßnahme. Auf individueller Ebene minimiert die COVID-19-Impfung nachweislich das Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken oder sogar zu versterben. Die Wirksamkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab: Einerseits von der Virusvariante und andererseits von individuellen Faktoren wie Alter, Vorerkrankungen, Anzahl der schon vorher erhaltenen Corona-Schutzimpfungen, Abstand zur letzten Impfung, möglichen Infektionen mit dem Coronavirus etc.

FAQ Wirksamkeit

Auf individueller Ebene senkt die COVID-19-Impfung nachweislich das Risiko schwer an COVID-19 zu erkranken oder zu versterben. Eine Infektion mit COVID-19 kann durch eine Impfung zwar nur teils vermieden werden, allerdings verläuft eine COVID-19-Erkrankung bei geimpften Personen deutlich milder – Komplikationen und Todesfälle werden weitestgehend vermieden.

(24.08.2022, 12:00)

Auch geimpfte Personen können sich anstecken und das Virus übertragen. Die Impfung schützt geimpfte Personen vor schweren Krankheitsverläufen.

(24.08.2022, 12:00)

Empfehlungen zur Corona-Schutzimpfung

FAQ Empfehlungen zur Corona-Schutzimpfung

Alle Impfempfehlungen für Österreich werden in enger Zusammenarbeit mit dem Nationalen Impfgremium erstellt. Das ist eine Kommission laut §8 Bundesministeriengesetz zur fachlichen Beratung des Gesundheitsministers.

Das Nationale Impfgremium gibt Empfehlungen an den Gesundheitsminister zu Impfungen in Österreich ab. Es setzt sich aus Expertinnen und Experten zusammen, die jeweils einen oder mehrere der folgenden fachlichen Bereiche abdecken: Allgemeinmedizin, Arzneimittelzulassung, Epidemiologie, Immunologie, Infektiologie, Mikrobiologie, öffentliche Gesundheit, Pädiatrie, Pharmakovigilanz, Präventivmedizin, Public Health, Reise-/Tropenmedizin, schulärztlicher Dienst, Vakzinologie, Virologie sowie Bedienstete der Impfabteilung des BMSGPK und Vertreter der Landessanitätsdirektionen.

Die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums üben ihre Tätigkeit persönlich, unabhängig und unentgeltlich aus. Alle Mitglieder des Nationalen Impfgremiums geben regelmäßig eine Erklärung zu Interessenskonflikten (=Conflict of Interests) ab, keines der Mitglieder des Impfgremiums hat relevante Interessenskonflikte.

Es wurde die Arbeitsgruppe Safety Board im Nationalen Impfgremium nominiert. Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit außergewöhnlichen Impfreaktionen/Nebenwirkungen, bei denen ein kausaler Zusammenhang mit der Impfung im Raum steht. Weitere Informationen über das Nationale Impfgremium finden Sie im Bereich Gesundheit auf der Seite "Nationales Impfgremium".

(24.08.2022, 12:00)

Mit Ende August 2022 sind folgende Impfstoffe zugelassen sind verfügbar (Auflistung nach Zulassungsdatum):

  • Comirnaty von BioNTech/Pfizer (mRNA-Impfstoff)
  • Spikevax von Moderna (mRNA-Impfstoff)
  • Vaxzevria von Astra Zeneca (Vektor-Impfstoff)
  • Jcovden von Janssen-Cilag (Vektor-Impfstoff)
  • Nuvaxovid von Novavax (proteinbasierter Impfstoff)
  • COVID-19-Impfstoff (inaktiviert, adjuvantiert) Valneva von Valneva (Ganzvirus-Impfstoff)

(24.08.2022, 12:00)

Die 3. Impfung ist für Personen ab 5 Jahren ab 6 Monaten nach der 2. Impfung empfohlen.

Das Intervall zwischen 2. und 3. Impfung kann fallweise ab 4 Monaten nach der 2. Impfung unterschritten werden:

  • auf Wunsch
  • bei medizinischer Indikation
  • bei epidemiologischen Anlässen (z.B. Reisen in Hochinzidenz-Gebiete)

(25.07.2022, 15:00)

Info Hotline

Bei Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe können Sie sich an die Expert:innen der Infoline Coronavirus (erreichbar von Montag bis Sonntag, jeweils von 0 bis 24 Uhr) unter der Telefonnummer 0800 555 621 wenden.