Show
Wie lässt man sich als Arzt nieder? Wie und wo beantragt man eine Kassenzulassung? Hier beantworten wir nicht nur diese Fragen, sondern erklären Ihnen auch
Wenn Sie lieber als angestellter Arzt im ambulanten Bereich arbeiten möchten, wechseln Sie zu den Themen Angestellter Arzt und Jobsharing. In der Niederlassung habe ich mehr Freiheit, was die Planung von Sprechstundenzeiten und Urlauben angeht. Dadurch kann ich Beruf und Familie besser in Einklang bringen. Dr. Nicole Mattern Niedergelassene Gynäkologin, Mitglied im Virchowbund Diesen Artikel teilen Niederlassung bedeutet, dass Sie in freier Praxis als Arzt oder Psychotherapeut tätig sind. Wenn Sie neben Privatpatienten auch GKV-Patienten versorgen möchten, brauchen Sie ergänzend eine kassenärztliche Zulassung. Die Zulassung ist der Verwaltungsakt, der Ihnen das Recht gibt, an der ärztlichen Versorgung der GKV-Patienten teilzunehmen und mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen. Erst mit einer Kassenzulassung können Sie sich als Vertragsarzt niederlassen (in eigener Praxis oder in Anstellung). Ohne können Sie ausschließlich als Privatarzt tätig sein. Es gibt drei Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, bevor Sie die Zulassung erhalten und sich als Vertragsarzt niederlassen können:
Mein Tipp: Beantragen Sie rechtzeitig die Abrechnungserlaubnis für genehmigungspflichtige Leistungen, denn Sie können diese erst nach Vorlage einer schriftlichen Genehmigung abrechnen. Andrea Schannath Rechtsberatung Zulassungsschritt 1: WeiterbildungFür die Zulassung als Vertragsarzt müssen Sie die Weiterbildung in einem bestimmten Fachgebiet mit der entsprechenden Facharztbezeichnung abgeschlossen haben. Die Gebietsdefinition Ihrer Weiterbildung legt die Grenzen für die Ausübung Ihrer fachärztlichen Tätigkeit fest. Als Orthopäde dürfen Sie zum Beispiel orthopädische, aber keine internistischen Leistungen erbringen. Zulassungsschritt 2: Eintragung ins Arztregister und die WartelisteNun können Sie sich in das Arztregister eintragen lassen. Dafür wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Einzugsbereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Wenn Sie später umziehen, können Sie die Eintragung von einem Register ins andere umschreiben lassen. Warum sollten Sie sich so bald wie möglich in das Arztregister eintragen lassen? Ganz einfach: Nur so dürfen Sie sich auf die Warteliste für eine kassenärztliche Zulassung in einem gesperrten Bereich setzen lassen. Ihre Position auf der Warteliste ist später ein Auswahlkriterium für den Zulassungsausschuss. Sie können sich nach Abschluss Ihrer Facharztweiterbildung aber auch ohne eine konkrete Niederlassungsabsicht eintragen lassen.
Zulassungsschritt 3: ZulassungsantragJetzt können Sie einen schriftlichen Antrag an den Zulassungsausschuss stellen.
Erst mit der Zulassung dürfen Sie auch GKV-Patienten behandeln. Die Möglichkeiten eine solche Kassenzulassung gemäß Ärzte-ZV zu erhalten, sind jedoch durch die Bedarfsplanung teilweise eingeschränkt. Die Bedarfsplanung legt fest, wie viele Vertragsärzte und -Psychotherapeuten in einem bestimmten räumlichen Bereich tätig sein dürfen. Die Bedarfsplanungsrichtlinie wird vom G-BA mithilfe einer Verhältniszahl Ärzte pro Einwohner definiert und auf lokaler Ebene von den Zulassungsausschüssen adaptiert. Überversorgung und UnterversorgungBei Überversorgung werden Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Für diesen Planungsbereich werden dann keine neuen Vertragsärzte zugelassen. Zuerst muss ein anderer Kollege seine Zulassung zurückgeben. Erst auf diesen freien Arztsitz können Sie sich bewerben. Neben der Praxisübernahme gibt es aber noch andere Möglichkeiten, wie Sie auch in gesperrten Gebieten eine Zulassung erhalten. Diese stellen wir weiter unten vor. In einem offenen Bereich können Sie sich sofort niederlassen. Entscheidungskriterien für den ZulassungsausschussWenn ein niedergelassener Arzt in einem gesperrten Gebiet auf seine Zulassung verzichtet, wird diese von der Kassenärztlichen Vereinigung ausgeschrieben. Falls Sie Interesse daran haben, müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist einen Antrag stellen (siehe Zulassungsschritt 3). Ist die Bewerbungsfrist abgelaufen, erhält der abgebende Arzt von der KV alle eingegangenen Bewerbungen. Er kann dem Zulassungsausschuss seinen Favoriten mitteilen. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich also schon über eine etwaige Praxisübernahme geeinigt haben. Nun überprüft der Zulassungsausschuss die formellen Voraussetzungen und entscheidet nach diesen Auswahlkriterien, welcher Bewerber den freien Arztsitz erhält:
Der geschilderte Ablauf bezieht sich auf eine klassische Praxisübernahme: Ein Arzt übergibt seine Praxis an einen jüngeren Nachfolger. Das ist die häufigste Variante, wie eine Niederlassung in einem gesperrten Gebiet abläuft – aber nicht die einzige. Unsere Senior Expert Docs® unterstützen Sie als Mentoren mit Rat und Erfahrung. Wir vermitteln gerne erfahrene Kollegen aus Ihrem KV-Bezirk. Kontaktieren Sie uns. Kathrin Schröder Mitgliederservice Auch wenn Sie vorerst noch keine Arztpraxis übernehmen möchten, können Sie sich in einem gesperrten Planungsbereich niederlassen – und zwar über Jobsharing oder eine Teilzulassung. JobsharingJobsharing bedeutet, dass zwei Ärzte sich eine volle Zulassung teilen. Dafür gibt es zwei Optionen:
Die Zulassungssperre gilt in diesem Fall nicht. Bei der Bedarfsplanung wird der zusätzliche Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung nicht mitgezählt. Voraussetzung für das Jobsharing sind:
TeilzulassungAlternativ kann ein Arzt seinen Versorgungsauftrag auf die Hälfte oder Dreiviertel beschränken. Der freiwerdende Anteil kann an einen Nachfolger übertragen werden. Mit einer Teilzulassung haben Sie auch nur einen hälftigen oder dreiviertel Anspruch auf die Teilnahme an der
Honorarverteilung. Wenn Sie alle genannten Schritte befolgen, genießen Sie schon bald alle Rechte und Pflichten als niedergelassener Vertragsarzt:
Je nach Bundesland können sich diese Rechte und Pflichte unterschiedlich auf Ihren Praxisalltag auswirken. Einen noch tieferen Einblick liefert der Artikel Berufsrecht. Außerdem gibt es einige Ausnahmen, etwa bei der Vertretung. In unseren Praxisinfos haben wir alles wichtige Wissen rund um die Niederlassung für Sie übersichtlich nach Themen aufbereitet. Bei konkreten Fragen ist unsere Rechtsberatung immer für Sie da. Klingt die Niederlassung für Sie interessant? Dann werden Sie heute noch Mitglied im Virchowbund! Sparen Sie wertvolle Zeit mit
und vielen weiteren Vorteilen. Mitglied werden Praxis-KnowhowPraxisübernahmeTräumen Sie von der eigenen Arztpraxis? Hier erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine erfolgreiche Praxisübernahme… Senior Expert Docs®Mentoring von Ärzten für ÄrzteDas Mentoren-Programm Senior Expert Docs® vernetzt junge Ärzte mit erfahrenen Praxisinhabern. Recht & VerträgeRechte und Pflichten als VertragsarztAlles über die Rechte und Pflichten als Arzt im Allgemeinen und als Vertragsarzt im Speziellen erfahren Sie hier. Ist ein Hausarzt ein Vertragsarzt?Als Vertragsarzt können in Deutschland nur Ärzte tätig werden, die eine Facharztbezeichnung tragen.
Was versteht man unter einem Vertragsarzt?Vertragsärzte (früher als "Kassenärzte" bezeichnet) sind Ärzte, die im Besitz einer Zulassung zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten sind.
Was ist der Unterschied zwischen einem Vertragsarzt und einem Privatarzt?Ein Privatarzt ist ein Arzt, der nur Privatpatienten und Selbstzahler behandelt. Der Privatarzt ist im Unterschied zum Vertragsarzt unabhängig von den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs.
Wer lässt Vertragsärzte zu?Erst mit einer Kassenzulassung können Sie sich als Vertragsarzt niederlassen (in eigener Praxis oder in Anstellung). Ohne können Sie ausschließlich als Privatarzt tätig sein.
|