Doppelbelastung macht Festanstellung schwer. Eine Behinderung ist für Familien auch eine große finanzielle Belastung. „Viele Eltern leisten die Pflege selbst, oft gibt ein Elternteil den Beruf sogar auf“, sagt Tenbergen. Piets Mutter kennt die Doppelbelastung. Immer wieder eilte sie beispielsweise zum Kindergarten, weil die Betreuer dort mit der Insulinpumpe von Piet nicht zurechtkamen. Mit einer Festanstellung ist so ein Alltag kaum zu vereinbaren, sie arbeitet heute als selbstständige Schmuckdesignerin. Show Schwerbehindertenausweis bringt hohen Steuerfreibetrag. Die Mutter rät Eltern, jede Hilfe anzunehmen. Sie hat für beide Kinder einen Schwerbehindertenausweis beantragt. „Damit gibt es einen hohen Steuerfreibetrag.“ Den Ausweis, den es ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gibt, stellen in der Regel die Versorgungsämter aus. Damit verbunden ist auch ein Anspruch auf Nachteilsausgleich wie vergünstigte Tickets für Bus und Bahn. Außergewöhnliche Belastungen und Behindertenpauschbetrag. Eltern können in ihrer Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen, die durch die Behinderung des Kindes entstehen, geltend machen. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Derzeit liegt die Pauschale zwischen 310 und 1 420 Euro. Gilt ein Kind gemäß Eintrag im Schwerbehindertenausweis als hilflos, erhöht sich die Pauschale auf 3 700 Euro. Eltern können weitere außergewöhnliche Belastungen wie Fahrtkosten oder Baukosten für den Umbau der Wohnung angeben. Pflegen sie, erhalten sie außerdem einen Pflegepauschbetrag von 924 Euro, sofern das Kind hilflos ist oder Pflegegrad 4 oder 5 hat. Kindergeld und Familienversicherung. Kann ein volljähriges Kind seinen Lebensunterhalt nicht finanzieren, haben Eltern für ihren Nachwuchs weiter Anspruch auf Kindergeld und den steuerlichen Freibetrag. Und das Kind kann auch jenseits von 25 Jahren in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert bleiben. Tipp: Was ein Schwerbehindertenausweis bringt und wo und wie er beantragt wird, lesen Sie in unserem Special Schwerbehindertenausweis. Das wir für pänz-Beratungszentrum bietet individuelle Beratung zu den Themen Kinder, Gesundheit, Krankheit und Behinderung. Unsere Beratung richtet sich an Eltern, Angehörige, Fachkräfte und Betroffene. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und überlegen gemeinsam mit Ihnen, welche Hilfen sinnvoll sind.
Wir beraten Sie zu folgenden Themen:
Hier gelangen Sie zu unseren familienunterstützenden Hilfen. Ihre Ansprechpartnerin:Waltraud Möller Telefon: 0221/379 969-60 FortbildungenAktuelle Fortbildungen finden Sie hier. Wir beraten Sie zunächst telefonisch. Gerne können Sie mit unseren Fachberater:innen auch einen persönlichen Termin vereinbaren. Die Beratung ist kostenlos. Hinweise und weitere Informationen
Wir weisen darauf hin, dass wir für pänz e.V. für die Inhalte der hier verlinkten Seiten nicht verantwortlich ist. Wer kümmert sich um mein behindertes Kind?Eltern mit behinderten Kindern haben Anspruch auf Zuschüsse
Eltern haben Anspruch auf Unterstützung. Eine Vielzahl an Leistungen kommen in Betracht, etwa von den Kranken- und Pflegekassen, vom Sozialamt, vom Versorgungsamt oder von den Familienkassen.
Wie gehe ich mit der Behinderung meines Kindes um?Eltern sollten in einem solchen Fall objektiv bleiben und den Emotionen Verständnis entgegenbringen. Informieren Sie sich bei der örtlichen Lebenshilfe, dem Jugendamt, dem Sozialamt und sozialen Diensten, welche betreuerische und finanzielle Unterstützung Sie in Anspruch nehmen können.
Warum habe ich ein behindertes Kind?Genetische Faktoren wurden als Ursache für geistige Behinderungen lange Zeit unterschätzt. „Vielmehr glaubte man, dass Entwicklungsverzögerungen und geistige Behinderungen durch ein Fehlverhalten der Mütter während der Schwangerschaft, durch Infektionskrankheiten oder Geburtsfehler ausgelöst werden.
|