ALG2 und Wohngeld bekäme sie nicht. Der grundsätzliche ALG2-Anspruch setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf (Regelsatz) zur Sicherung des Lebensunterhalts und aus den angemessenen Unterkunftskosten. Bei ALG2 ist also eine Leistung für die Wohnkosten bereits „mit drin“. Show ALG2-Anspruch hat man (nur) dann, wenn man seinen Bedarf (= Regelsatz und örtlich angemessene Unterkunftkosten) nicht aus eigenem Einkommen plus ALG2- vorangigen Leistungen (wie. z.B. Wohngeld, Unterhalt, Bafög, BAB usw.) decken kann. - Ob dein Gehalt mit angerechnet wird, ist davon abhängig, wie Ihr Euer finanzielles Zusammenleben gestaltet. Das liegt rein an Euch. Wenn Ihr unverheiratet ohne gemeinsames Kind zusammenlebt, besteht per Gesetz keine gegenseitige Unterhaltspflicht füreinander. Du könntest sie nicht auf Unterhalt verklagen, und umgekehrt sie dich auch nicht - d.h.: Niemand kann Euch zwingen, finanziell füreinander zu sorgen. Ganz wichtig, das im Hinterkopf zu behalten und ggf. auch ruhig und sachlich gegenüber dem Jobcenter zu vertreten, falls sie deiner Freundin die Hucke volllügen wollen… Die Jobcenter versuchen (zum Kostensparen), unverheiratete Paare möglichst sofort als „Bedarfsgemeinschaft“ einzubuchen. Also als ein Paar, das nicht nur zusammenlebt, sondern auch gemeinsam wirtschaftet und finanziell füreinander einsteht und sorgt. Wenn Ihr das aber nicht tut (siehe oben - Ihr seid dazu per Gesetz nicht verpflichtet)… dann dürft Ihr vom Jobcenter nicht als sogenannte "Veantwortungs- und Einstehens-Bedarfsgemeinschaft "/ VuE-BG angesehen und berechnet werden. Wenn Ihr als Paar zwar mit geteiltem Tisch und Bett zusammenlebt, Euch finanziell aber lediglich die Wohnkosten und ggf. die Kosten für Grundnahrungsmittel /Sanitärartikel teilt und ansonsten getrennt wirtschaftet (= keine gemeinsamen Konten/ Verbindlichkeiten; kein Verfügen-Können über Einkommen und Vermögen des Partners; auch in „Notzeiten“ keine gegenseitige finanzielle Unterstützung füreinander usw.) - dann lebt Ihr als Paar wirtschaftlich im Sinne einer Wohngemeinschaft zusammen. Und das hat das Jobcenter zu berücksichtigen. NUR das finanziell Relevante hat sie zu interessieren. Geteiltes Bett sagt nichts über das Wirtschaften aus… und ein unverheiratetes Paar darf frei entscheiden, ob es seine Beziehung mit Streitereien über Geldausgaben belasten will… oder ob es lieber in Frieden lebt und getrennte Kasse macht Zur Verantwortungs- und Einstehens-Bedarfsgemeinschaft (auch ganz unten lesen…wichtig): Insofern habt Ihr bei Zusammenwohnen zwei Möglichkeiten:1) Lebt Ihr finanziell als Wohngemeinschaft zusammen, bedeutet das:
Wie hoch die angemessene (anteilige WG-) Miete für sie/ 1 Person max. sein darf , erfährt man „rechtssicher“ nur beim zuständigen Jobcenter. (Ohne Gewähr für Aktualität/ Korrektheit evtl. hier mal schauen: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html )
2) Lebt Ihr finanziell als Verantw.-u.Einstehens-Bedarfgemeinschaft zusammen (mit gemeinsamem Wirtschaften und gegenseitigem finanz.Einstehen) , bedeutet das:
Reicht dein Einkommen (plus Eure vorrangigen Ansprüche wie z.B. Wohngeld) aus, um Euren Bedarf zu decken, besteht kein ALG2-Anspruch (und Ihr müsstet deine Freundin ggf. selber privat krankenversichern.) Falls Ihr ALG2-Anspruch habt:
Für eine Erstberechnung Eures Anspruchs, falls 2er-BG: http://hartz.info/index.php?topic=43765.0
Wichtiges zum Einlesen : Sehr anzuraten, nicht nur zur Vorlage beim Jobcenter als Nachweis über Freundins beantragte Unterkunftskosten(hälfte) : Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung abschließen (falls nicht beide im Mietvertrag stehen): Goldene Regeln: http://hartz.info/index.php?topic=43.0 Leistungspflicht (insbes. Punkt „Antrag auf vorläufige Bewilligung“): http://hartz.info/index.php?topic=10.0 Wann muss mein Partner für mich aufkommen?Eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft liegt vor, wenn die Partnerin/der Partner mit der/dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander ...
Kann mein Partner Hartz 4 Wenn ich arbeite?Das bedeutet: Hast Du als Hartz-4-Empfänger beispielsweise in einer Bedarfsgemeinschaft einen Partner, der arbeitet, musst Du Dir dieses Einkommen auf Deinen Regelsatz anrechnen lassen. Das ist der Fall, wenn das Einkommen für beide reicht und ihr euch gegenseitig versorgen wollt.
Wird mein Partner beim Arbeitslosengeld angerechnet?Einkünfte wie zum Beispiel Mieteinnahmen und Zinsen werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Das Einkommen Ihrer Partnerin oder Ihres Partners ist für Ihr Arbeitslosengeld ebenfalls unerheblich.
Wird ALG 1 in Bedarfsgemeinschaft angerechnet?Die Höhe der Leistungen ist daher abhängig von der Bedarfsgemeinschaft. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen.
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