Bekommt der arbeitgeber geld wenn ich krank bin

Nach Artikel 324a OR ist eine Lohnfortzahlung während der Krankheit von Mitarbeitenden nur möglich, wenn  diese ihre Abwesenheit nicht selbst zu verschulden haben. So gelten beispielsweise Krankheit und Unfälle als rechtmässige Gründe, ausserdem auch die Abwesenheit zur „Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer öffentlichen Aufgabe“. Darüber hinaus muss die Karenzfrist von drei Monaten Anstellung beim jeweiligen Betrieb überschritten sein.

In all diesen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, "für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu entrichten, samt einer angemessenen Vergütung für ausfallenden Naturallohn". 

Wurden ein Standardarbeitsvertrag oder Tarifverträge abgeschlossen, so können diese für die Fortzahlung des Krankengeldes gelten, sofern sie mindestens gleichwertig sind (Artikel 324a Absatz 4 OR). So kann zum Beispiel eine Betriebsvereinbarung eine längere Lohnfortzahlung vorsehen, als dies im Schweizer Recht vorgesehen wäre.

Tipp: Gemäss Artikel 329h OR ist es auch möglich, zur Betreuung eines erkrankten Familienmitglieds bis zu zehn Tage pro Jahr bezahlten Urlaub zu nehmen (bis zu drei Tage pro Krankheitsereignis). Handelt es sich dabei um ein Kind, das durch eine Krankheit oder einen Unfall schwer beeinträchtigt wurde, verlängert sich die Dauer des Betreuungsurlaubs auf bis zu 14 Wochen. 

Wann fällt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall weg? 

Die Lohnfortzahlung wird daher nur gewährt, wenn der Grund für die Abwesenheit in der Person des Arbeitnehmers liegt und von diesem unverschuldet ist. Die Zulage entfällt jedoch, wenn der Arbeitnehmer aus äusseren Gründen wie beispielsweise Wetterkatastrophen, Epidemien, Stromausfällen usw. an der Arbeit gehindert ist (Artikel 324 OR). Eine Schwangerschaft zählt hier nicht als selbst verschuldeter Grund, sodass werdende Mütter ebenfalls einen Anspruch auf die Lohnfortzahlung haben. 

Muss ich meine krankheitsbedingte Abwesenheit begründen? 

Wenn eine Arbeitnehmerin wegen Krankheit abwesend ist, ist sie verpflichtet, ihren Arbeitgeber darüber zu informieren. In der Regel ist sie jedoch nicht verpflichtet, ihre Abwesenheit durch ein ärztliches Attest zu begründen, um die Lohnfortzahlung zu erhalten. 

In der Rechtspraxis wird automatisch davon ausgegangen, dass Arbeitnehmer glaubwürdig sind. Der Arbeitgeber ist jedoch berechtigt, per Vertrag ab dem ersten Tag der Abwesenheit ein ärztliches Attest zu verlangen, in den meisten Verträgen gilt diese Bedingung ab dem dritten oder vierten Tag der Abwesenheit im Krankheitsfall. Dauert die Krankheit länger an, so müssen die betroffenen Arbeitnehmer in der Regel in periodischen Abständen weitere Krankheitsatteste einreichen.

Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs, hat er ebenfalls Anspruch auf die Lohnfortzahlung während seiner Krankheit. Zu diesem Zweck muss er seinem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen. Die bezahlten Urlaubstage werden dann in Krankheitstage umgewandelt. 

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Wer nicht arbeiten kann, sollte wissen, wann der Arbeitgeber mehr als einen gelben Schein verlangen kann - und wann Einbußen beim Gehalt drohen.

Von Charlene Optensteinen

14.09.2020, 08.14 Uhr

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Erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung hat ein erkrankter Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung

Foto:

K. Howard / Stocksy United

Ein Beinbruch ist schmerzhaft und beschwerlich, eine Erkältung ärgerlich - doch in Deutschland für Angestellte zumindest finanziell kein Desaster: Wird ein fest Angestellter krank oder hat einen Unfall, sodass er längerfristig nicht arbeiten kann, muss der Arbeitgeber den Lohn oder das Gehalt in den meisten Fällen vorerst weiterzahlen.

Was sollte ich als Arbeitnehmer tun, wenn ich krank werde?

Wird ein Arbeitnehmer krank, so muss er umgehend seinen Arbeitgeber informieren. Dazu rät auch Anwalt Daniel B. Jutzi. Ihm zufolge solle der Erkrankte auch mitteilen, wie lange er wahrscheinlich ausfallen wird. "Er muss seinem Arbeitgeber allerdings nicht mitteilen, welche Krankheit er hat", so Jutzi. Neben der pünktlichen Mitteilung ist zudem die Abgabe der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dringend notwendig. Darauf weist Anwältin Bettina Brunswick hin: "Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, ist es wichtig, dass man sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arzt abholt und diese beim Arbeitgeber spätestens am vierten Tag abgibt."

Welche Kriterien müssen für eine Lohnfortzahlung erfüllt werden?

  • Nicht in jedem Fall ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Lohn an seinen Mitarbeiter weiterzuzahlen - selbst wenn dieser ein Attest vom Arzt vorlegt. Denn der Arbeitgeber muss das Gehalt nur weiterzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen besteht.

  • Zudem muss der Krankheitsfall derart gravierend sein, dass die konkret geschuldete Tätigkeit durch diesen nicht erbracht werden kann, so Jutzi: "Verletzt sich zum Beispiel ein Buchhalter am Fuß, kann er womöglich trotzdem weiterarbeiten. Bei einem Dachdecker dürfte das anders aussehen."

  • Der Mitarbeiter darf den Ausfall nicht selbst verschuldet haben. "Wer sich zum Beispiel mit drei Promille auf dem Oktoberfest dazu entscheidet, beim Preisboxen mitzumachen, kann kaum davon ausgehen, dass es im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Tracht Prügel auch noch Lohnfortzahlung gibt", sagt Jutzi.

Wann und wie lange zahlt die Krankenkasse?

Da der Mitarbeiter erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, bekommt er von seinem Arbeitgeber im Krankheitsfall zu Beginn einer neuen Stelle kein Geld. "Wenn das Arbeitsverhältnis ganz frisch ist, zahlt die Krankenkasse", so Brunswick. Der Anspruch auf dieses Krankengeld gilt ab dem ersten Tag der ärztlichen Feststellung.

Bei länger bestehenden Arbeitsverhältnissen zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das volle Gehalt weiter. Danach springt die Krankenkasse ein - unabhängig davon, ob die Krankheit ununterbrochen oder wiederholt aufgetreten ist. Das ist allerdings für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer mit Einbußen verbunden. "Die Krankenkasse zahlt arbeitsunfähigen Arbeitnehmern innerhalb von drei Jahren gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit bis zu 78 Wochen Krankengeld", so die Fachanwältin. Gehe die Zeit der Krankheit aber darüber hinaus, so werde an Betroffene das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

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Wie viel Geld zahlt die Krankenkasse?

Das Krankengeld beträgt für Angestellte 70 Prozent des erzielten regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Berechnet an einen Tagessatz würde das bedeuten: "Das höchst anzusetzende Regelentgelt beträgt 156,25 Euro im Kalenderjahr 2020, davon werden 70 Prozent gezahlt, also maximal täglich 109,38 Euro", so Brunswick.

Einige Krankenkassen bieten im Internet Krankengeldrechner an. Mit ihnen können Versicherte die Höhe ihres Krankengeldes berechnen. (Den Krankengeldrechner der Techniker Krankenkasse finden Sie hier .)

Was geschieht, wenn Zweifel an dem Krankheitsstatus bestehen?

Hat ein Arbeitgeber den Verdacht, dass ein Mitarbeiter nicht wirklich krank ist, sondern krankfeiert, kann er den medizinischen Dienst der Krankenkassen zurate ziehen. "Diese sind unter gewissen Umständen verpflichtet, eine gutachtliche Stellungnahme abzugeben, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit auszuschließen", so Jutzi. Dies könne zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer auffallend oft immer direkt vor oder nach dem Wochenende jeweils nur für einen Tag krank wird.

Was ist, wenn ich während meiner Krankschreibung zusätzlich an etwas anderem erkranke?

Ist der Arbeitgeber bereits für sechs Wochen krankgeschrieben und fällt aber wegen einer weiteren Erkrankung noch länger aus, so wird der Lohn vom Arbeitgeber trotzdem nicht länger als sechs Wochen weitergezahlt. Es gilt der sogenannte "einheitliche Verhinderungsfall". Das bedeute, dass die zweite Krankheit dann nicht gesondert betrachtet, sondern der Fortzahlungszeitraum einheitlich berechnet werde und entsprechend auf maximal sechs Wochen begrenzt sei, sagt Jutzi. "Wenn Sie also aufgrund einer Erkältung fünf Wochen arbeitsunfähig sind und sich noch während der Arbeitsunfähigkeit die Hand brechen, haben Sie Pech." Die Entgeltfortzahlung ende trotzdem eine Woche später. Der Arbeitgeber müsse dann den Lohn während der Berufsunfähigkeit durch die neue Erkrankung nicht weiterzahlen.

"Ist die Erkrankung aber komplett ausgeheilt, die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kommt zur Arbeit und erkrankt daraufhin erneut, müsste der Arbeitgeber für die neue Erkrankung wieder maximal für sechs Wochen zahlen", so Brunswick.

Wann kann ich für dieselbe Krankheit wieder Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten?

Fällt ein Mitarbeiter wegen derselben Krankheit immer wieder aus, so besteht dennoch nur ein Anspruch auf die Lohnfortzahlung von insgesamt sechs Wochen. Wer also vier Wochen wegen Migräne fehlt, einen Monat arbeitet und dann wieder Migräne hat, wird für maximal zwei weitere Wochen weiterbezahlt. Es ist ja dieselbe Krankheit. Erst, wenn seit dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit und der neuen sechs Monate vergangen sind, erhält der Arbeitnehmer wieder Geld von seinem Arbeitgeber . In jedem Fall erneuert sich der Anspruch aber zwölf Monate nach Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit. Konkret bedeutet das, dass einem auch bei wiederholten Krankheiten jedes Jahr sechs Wochen Lohnfortzahlung zustehen, selbst wenn man beispielsweise alle vier Monate für einige Wochen fehlt. "Dies gilt für Fälle, in denen dieselbe Krankheit wiederholt auftritt, ohne dass der Sechs-Monats-Zeitraum erfüllt wird", so Brunswick. Das ist besonders für chronisch kranke Menschen wichtig.

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Wie geht es weiter, wenn das Arbeitsverhältnis in der Krankheitszeit ausläuft?

Ist ein Arbeitgeber krankgeschrieben und sein Arbeitsverhältnis läuft währenddessen aus, fällt auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung weg. Die erkrankte Person kann in dem Fall aber Krankengeld bekommen. Dabei muss sie aber darauf achten, dass die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt lückenlos nachgewiesen worden ist: "Auch zum Ende des Arbeitsverhältnisses muss die Erkrankung weiter bewiesen worden sein", sagt Brunswick. "Fehlt auch nur ein einziger Tag, zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld mehr."

Was passiert, wenn ich selbstständig bin und krank werde?

Anders als Arbeitnehmer erhalten Selbstständige keine Entgeltfortzahlung - denn sie sind ja selbst ihr eigener Arbeitgeber. Damit sie Krankengeld erhalten, müssen sie vorsorgen: "Bei Selbstständigkeit besteht nur Anspruch auf Krankengeld, wenn man entsprechend versichert ist", sagt Anwältin Brunswick.

Besteht Anspruch auf Krankengeld in der Arbeitslosigkeit?

Wird jemand in der Arbeitslosigkeit längerfristig krank, so kann er auch Krankengeld erhalten: Wenn ein Versicherter vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld I bezogen habe, zahle die Krankenkasse nach Ablauf der sechswöchigen Leistungsfortzahlung durch die Bundesanstalt für Arbeit, sagt Brunswick. "Das Krankengeld wird in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes geleistet. Die Sozialversicherungsbeiträge werden in diesen Fällen voll von der Krankenkasse getragen", so Brunswick. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II sei der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen.

Zur Person

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Foto: Katrin Würtemberger / Studio 17

Bettina Brunswick ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin. Sie berät und vertritt hauptsächlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Sie arbeitet zurzeit in der Bürogemeinschaft im Anwaltshaus in Wedel.

Zur Person

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Foto: Privat

Daniel B. Jutzi ist selbstständiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Rechtsinformer in Osnabrück. Er vertritt sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer. Zudem ist er Lehrbeauftragter der Hochschule Osnabrück sowie der VWA in Osnabrück.

Wann bekommt der Arbeitgeber Geld von der Krankenkasse?

In den ersten 6 Wochen der Krankheit übernimmt der Arbeitgeber die Kosten; danach die gesetzliche Krankenversicherung. Wieviel man tatsächlich bekommt hängt letztendendes vom eigenen Gehalt ab. In der Regel sind das 70% des Bruttolohns, maximal aber 90% des Nettoeinkommens.

Was bekommt der Arbeitgeber bei Krankheit erstattet?

Mindestens müssen Krankenkassen aber 40 Prozent der Fortzahlung erstatten. Das bedeutet, dass Arbeitgeber bei 80 Prozent Erstattung immer noch 20 Prozent der Entgeltfortzahlung aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Ein niedrigerer Beitrag wird mit einer höheren Selbstbeteiligung erkauft.

Wer zahlt den Lohn Wenn man krank ist?

Krankengeld zahlt Deine gesetzliche Krankenkasse, wenn Du wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist. Davor bekommst Du eine Lohnfortzahlung von Deinem Arbeitgeber. Du erhältst maximal 90 Prozent Deines Nettogehaltes als Krankengeld – als Arbeitnehmer höchstens 72 Wochen lang.

Wann muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten?

Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.